Hassprediger wie Popstar empfangen

Der ägyptische Autor und Prediger Omar Abdelkafi tourte diesen Sommer durch Deutschland. In Göttingen empfangen ihn Hunderte seiner Anhänger wie einen Popstar. Die britische Times beschrieb ihn anlässlich eines Auftritts in Irland als „Hassprediger“. Auch soll er über das Töten von Juden gepredigt haben. In Deutschland aber gab es keine Medienberichterstattung zu seinen Auftritten.

Omar Abdelkafi bei seinem Auftritt am Göttinger Kiessee (Belegbild von seinem YouTube-Kanal, veröffentlicht am 11. Juli 2022, abgerufen am 5. November 2022)

Omar Abdelkafi ist ein ägyptischer Autor und TV-Prediger. Er wird der Muslimbruderschaft zugerechnet und seine Reden werden weltweit von Millionen Anhängern angehört. Allein sein YouTube-Kanal wird von mehr als acht Millionen Menschen verfolgt. Wie bei vielen Predigern dieser Art gibt es auch für seinen Namen verschiedene Schreibweisen. Die Neue Zürcher Zeitung bezeichnete ihn bereits 2002 als „Scharfmacher“. Die britische Times beschrieb ihn im Mai anlässlich eines Auftritts in Irland als „Hassprediger“, der „antisemitische und antiwestliche Haltungen“ habe. Seine radikalen Sichten umfassen Botschaften wie etwa, dass die 9/11-Anschläge eine „Komödie“ seien und die Pariser Attentate von 2015 eine „Fortsetzung“ davon. Auch meint er, Frauen, die ihr Haar unbedeckt tragen, drohe schon im Grab eine furchtbare Strafe. Die Androhung einer sogenannten Grabesstrafe ist unter streng religiösen Gelehrten ein weit verbreitetes Motiv. Predigten über das Töten von Juden sowie antisemitische Verschwörungstheorien, über die Jewish News berichtet hatte, runden den schlechten Eindruck ab.

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Radikaler Imam in Ostfriesland aktiv

Ein in Wittmund und Wilhelmshaven tätiger Imam ist seit Jahren wegen salafistischer Bezüge einschlägig bekannt. Im Internet war er sogar bis in die jüngere Vergangenheit hinein entsprechend aktiv. Parallel dazu zeichnen örtliche Medien jedoch ein ganz anderes Bild von ihm. Dies führte offenbar zuletzt auch dazu, dass einer der involvierten Moschee-Vereine an den „Interkulturellen Wochen“ in Wittmund teilnehmen konnte.

Auch Inhalte mit dem Logo der 2015 verbotenen Gruppierung „Tauhid Germany“ finden sich bis heute auf dem YouTube-Kanal von Roman Reinders. Hochgeladen wurde dieses Video erst nach dem entsprechenden Verbot des Bundesinnenministeriums (Belegbild: YouTube-Seite Abu Bilal, Abruf 23. Mai 2022)

Die 2016 gegründete Islamische Kulturgemeinschaft Wittmund, zu dem die Moschee in der dortigen Brückstraße gehört, gilt seit Jahren als radikal. Warum, wird auf Wikipedia leicht und einfach verständlich erklärt: Der Gemeinde-Imam, der ehemalige Frankfurter Polizist Roman Reinders, wurde 2014 vom Hamburger Verfassungsschutz dem jihadistisch-salafistischen Spektrum zugeordnet. Bereits in seiner Frankfurter Zeit war Reinders durch enge Kontakte zum 2013 vom Bundesinnenministerium verbotenen salafistischen Netzwerk „Dawa FFM“ aufgefallen. Damals produzierte er als „Abu Bilal“ Videos mit Abdellatif Rouali alias „Scheich Abdellatif“, dem Anführer der später verbotenen Gruppierung. Unter welchen Umständen Reinders nach seiner Konversion zum Islam den Polizeidienst quittiert hat oder quittieren musste, ist bis heute öffentlich ungeklärt. Da er aber neben seiner Tätigkeit als Gemeinde-Imam in Wittmund auch als Imam eines gleichnamigen Vereins in Wilhelmshaven aktiv ist, dürfte die ideologische Einschätzung auf beide Moschee-Gemeinden zutreffen.

Das Verbot von „Dawa FFM“ hat allerdings weder Abdellatif Rouali noch Roman Reinders sonderlich beeindruckt oder gar zum Umdenken bewegt. So produzierten beide bis 2015, also weit über das Vereinsverbot hinaus, gemeinsame Videos. Einige der in dieser Zeit produzierten Videos sind bis heute mit dem „Dawa FFM“-Logo versehen auf dem YouTube-Kanal von Roman Reinders zu finden – was auch einen Verstoß gegen die Verbotsverfügung von 2013 darstellt, nach der dieses Loge nicht mehr benutzt werden darf. Außerdem ist bis heute auf Reinders‘ YouTube-Seite „Abu Ubayda“ als Mitbetreiber genannt. Dieser Akteur, der wohl aus der Bonner Szene stammt, hat ebenfalls Videos sowohl unter dem Logo „DAWA FFM“ als auch unter „Die wahre Religion“ veröffentlicht – also dem Portal und der Gruppe, aus der die ebenfalls verbotene “Lies!“-Kampagne hervorging.

Vorträge von Abu Ubayda wurden bis vor etwa sechs Monaten auch immer wieder auf die Szene-Plattform „Habibiflo“ hochgeladen. Auf dieser finden sich ebenfalls bis heute Reinders Konterfei sowie viele seiner Vorträge. Wesentliche Akteure von „Dawa FFM“ sind also weiterhin aktiv. Ob das im Einzelfall unterhalb der verbotenen Bildung einer Ersatzorganisation bleibt, wäre in der Gesamtschau zu betrachten.

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„Haus der Integration“ als Salafisten-Treff?

Das „Haus der Integration“ in Bonn-Duisdorf fungiert seit 2012 als Anlaufstelle für Jugendliche sowie Personen mit Migrationshintergrund. Dabei werden verschiedene Kurse angeboten, außerdem sind dort Migrantenvereine aktiv. Doch in der dazugehörenden Moschee predigt seit 2017 ein salafistischer Imam. Zusammen mit ihm gibt nun auch ein bundesweit bekannter Hassprediger dort „Jugendunterricht“.

Symbolbild Bonn, Altes Rathaus (Bild: Privat)

Das „Haus der Integration“ in Bonn-Duisdorf, zu dem auch eine Moschee gehört, besteht seit 2012. Anfänglich wurde es von der lokalen Presse außerordentlich wohlwollend aufgenommen. Ein konkreter Träger-Verein ist bei dieser Einrichtung allerdings nicht eingetragen. Im selben Haus residiert jedoch auch der Verein „BASUG- Diaspora and Development“, der wohl hinsichtlich der Aktiven personelle Schnittmengen zum „Haus der Integration“ aufweist. Das Haus steht seit der Eröffnung unter der Leitung des Bangladesch-stämmigen Bonners Juboraj Talukder. Talukder ist auch Präsident der „Deutsch-Bengalischen Gesellschaft Köln-Bonn e.V.“, steht der Partei Awami-League nahe und ist langjähriges CDU-Mitglied in Bonn. Ein Büro der „German Awami-League“ wurde dort laut Angaben auf der Facebook-Seite Talukders 2017 eröffnet. In der gleichen Ankündigung wird Talukder als Präsident der „German Awami-League NRW“ bezeichnet. Die Awami-League ist eine politische Partei in Bangladesch. Wie viele Parteien in der Region, ist die Awami-League eher tribal-hierarchisch und identitär denn demokratisch organisiert.

Der Besuch des Vorsitzenden der Jamiat Ulama-e-Hind, eine der wichtigsten islamischen Organisationen in Indien, Maulana Arshad Madani, 2017 im „Haus der Integration“ gab einen ersten Hinweis auf den Geist in der Einrichtung. Madani ist ein einflussreicher Deobandi, also ein Vertreter einer islamistischen Ideologie, die mit einigen wahabitischen Elementen sowie mit saudischem Einfluss versetzt das Fundament der Taliban-Ideologie ausmacht.

In der zum „Haus der Integration“ gehörenden Gebetsstätte ist seit Jahren der Prediger Abdul Alim Hamza aktiv. Ein von ihm selbst 2012 im Internet veröffentlichtes Video deutet darauf hin, dass der laut eigenen Angaben aus Peja (Kosovo) stammende Hamza damals aus Deutschland ausgewiesen wurde. Jahre später war er aber wieder in Deutschland und dann unter anderem in Euskirchen, Münster und Bonn aktiv. Laut eigenen Angaben hält er in der „Bangladesch-Moschee“, so der Name der zum „Haus der Integration“ gehörenden Moschee, das Freitagsgebet ab. Auch bezeichnet er sich als Imam dieser Einrichtung.

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Verfassungsschutz NRW: Islamisten-Szene wächst weiter

Ausführungen zu den Grauen Wölfen im NRW-Verfassungsschutzbericht lassen erahnen, in welcher politischen Zwickmühle sich der dort einem CDU-geführten Innenministerium unterstehende Verfassungsschutz befindet. Bei den Einrichtungen mit Bezug zum Aktionsgeflecht der Muslimbruderschaft wurde der IKV Bochum erstmals genannt. Einschlägig bekannte und wichtige Moscheen in Aachen, Bonn und Wuppertal wurden jedoch nicht aufgeführt.

Das nordrhein-westfälische Innenministerium in Düsseldorf

Am Dienstag stellte Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) in Düsseldorf den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2020 vor. Nach der Querdenker-Bewegung sowie dem Rechts- und dem Linksextremismus nahm der Islamismus bei der Vorstellung nur den letzten Platz ein.

Bei der Vorstellung des Berichts zeigte sich gegenüber den Vorjahren auch eine Veränderung der Rhetorik des Innenministeriums: So wurde der legalistische Islamismus erneut als Gefahr bezeichnet, jedoch nicht mehr als Gefahr für die Demokratie, sondern für die „Mitte“ der Gesellschaft. „Organisationen wie der im Mai verbotene Verein Ansaar International bedienen nicht nur die Interessen von Extremisten, sondern haben Einfluss weit in ein bürgerlich-muslimisches Spektrum hinein. Auch deshalb intensiviert der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz seine Anstrengungen im Kampf gegen Islamismus. So ist das Aussteigerprogramm ,Wegweiser‘ künftig für jedwede islamistische Gesinnung offen und nicht mehr nur für Salafisten; es richtet sich auch an ausländische Extremisten wie etwa die Grauen Wölfe“, hieß es dazu wörtlich. Erst zwei Wochen zuvor hatte Herbert Reul in einem Bericht an den Innenausschuss des Landtags angekündigt, bei der Salafismus-Prävention „künftig auch Projekte im Zusammenhang mit dem legalistischen Islamismus in den Blick“ zu nehmen.

Dabei stellt alleine die gleichgebliebene hohe Anzahl an Salafisten die Behörden vor erhebliche Probleme. „Die salafistische Szene insgesamt reicht deshalb über die genannte Größenordnung von 14 Moscheen und vier Netzwerke hinaus“, heißt es dazu im Bericht. Bei 3.200 Anhängern sind drei von vier verfassungsschutzbekannten Islamisten in Nordrhein-Westfalen auch weiterhin Salafisten. Im Aussteigerprogramm Islamismus (API) sind davon laut Bericht jedoch nur wenige.

„Ausweitung des sogenannten Halal-Sektors“

Auch wird eine Verlagerung der Aktivitäten salafistischer Akteure jenseits von Straßenaktionen und Spendenvereinen wie Ansaar International oder des vermeintlichen Hilfsvereins Blue Springs LTD berichtet. „Eine bereits in der Vergangenheit beobachtete Entwicklung stellt die Ausweitung des sogenannten Halal-Sektors in der salafistischen Szene dar“, heißt es dazu. Damit sind Angebote salafistischer Akteure an Gütern und Dienstleistungen gemeint, die zunächst nicht die ideologische Ausrichtung zentrieren, sondern einen allgemeinen muslimischen Bedarf zu decken vorgeben. „Diese Aktivitäten erstrecken sich neben dem klassischen Handel mit Fleisch auch auf Bereiche und Themen wie Ernährung, Bekleidung, Fitness, Pilgerreisen (anlässlich der Hadsch und der Umrah), Finanzen, Investitionen in Immobilien im Ausland und allgemeine Lebensführung. Im Hinblick auf die allgemeine Lebensführung werden unter anderem Kurse zum Erlernen der arabischen Sprache, zur Persönlichkeitsentwicklung sowie Tutorials mit Bezug zu religiösen Fragen angeboten.“

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Nurten J. findet milden Richter

Die IS-Rückkehrerin Nurten J. wurde am Mittwoch in Düsseldorf zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Im Gegensatz zur Bundesanwaltschaft zeigte sich der Richter milde und attestierte der 35-Jährigen Reue und eine „glaubwürdige Distanzierung vom IS“. Obwohl die Tochter der Verurteilten bis heute schwerst traumatisiert ist, wurde die Trennung von dem Kind strafmildernd gewertet.

Nurten J. (l.) kurz vor dem Urteil (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Wegen Mitgliedschaft in der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS), Verletzung ihrer Fürsorge- und Erziehungspflicht, vier Fällen von Kriegsverbrechen gegen das Eigentum, Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurde Nurten J. am Mittwoch vom 7. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre und acht Monate gefordert.

Die in Mazedonien geborene Leverkusenerin war im Februar 2015 mit ihrer damals dreijährigen Tochter nach Syrien in das Herrschaftsgebiet des IS ausgereist. Die heute 35-Jährige wurde unmittelbar nach ihrer Ankunft am 24. Juli 2020 am Frankfurter Flughafen festgenommen. Ihre Tochter befindet sich seitdem in der Obhut des Frankfurter Jugendamtes.

Versklavte Jesidin sagte aus

Das schwerste Delikt bei der Verurteilung sei die Nutzung einer vom IS versklavten Jesidin gewesen, erläuterte der Vorsitzende Richter Lars Bachler. Dafür bekam Nurten J. eine Einzelstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Dabei wurde sie jedoch nur wegen Beihilfe, nicht aber wegen Täterschaft verurteilt. Dies begründete Lars Bachler damit, dass ihr die Sklavin, die in dem Prozess als Zeugin aussagte und auch als Nebenklägerin auftrat, von der mutmaßlichen IS-Frau Sarah O. zur Verfügung gestellt wurde, die sich seit 2019 ebenfalls vor dem OLG verantworten muss: „Die Entscheidungsgewalt blieb bei Sarah O.“

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Eine versklavte Jesidin sagt aus

In ihrer Einlassung vor Gericht präsentierte sich die IS-Rückkehrerin Nurten J. am Mittwoch naiv und unwissend. Die Zeugenaussage einer versklavten Jesidin am Tag darauf zeichnete jedoch ein anderes Bild der Angeklagten und bot zugleich schwer erträgliche Einblicke in die Gräueltaten des IS.

Der Hochsicherheits-Gerichtssaal des OLG Düsseldorf (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Mit der Einlassung der Angeklagten wurde der Prozess gegen die IS-Rückkehrerin Nurten J. aus Leverkusen am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) fortgesetzt. Die in Mazedonien geborene Nurten J. soll 2015 mit ihrer damals dreijährigen Tochter nach Syrien in das Herrschaftsgebiet der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) ausgereist sein. Dort soll sie als IS-Mitglied Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben. Außerdem werden ihr Kriegsverbrechen gegen das Eigentum, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie waffenrechtliche Verstöße zur Last gelegt. Die heute 35-Jährige wurde unmittelbar nach ihrer Ankunft am 24. Juli 2020 am Frankfurter Flughafen festgenommen.

Als sie am Mittwoch den Saal 2 des OLG-Hochsicherheitstraktes betrat und neben Serkan Alkan, einem ihrer Verteidiger, Platz nahm, trug Nurten J. einen kurzen Khimar, ein langes Kopftuch, das ponchoartig auch Ausschnitt, Schultern und Brust bedeckt. Bereits beim ersten Satz fing sie an zu weinen. Sie erzählte von ihren Eltern, die beide „islamisch geprägt“ seien. Ihr Vater sei „aggressiv“ gewesen, ihre Mutter liebevoll. Die Ungleichbehandlung durch ihre Eltern sei „unerträglich“ gewesen, klagte Nurten J.: „So wenig wie ich durfte, so viel durfte mein Bruder, der ein Junge war.“ Dabei weinte sie erneut, woraufhin Serkan Alkan die Verlesung ihrer Einlassung fortführte.

„Dass ich mich bedeckte, störte andere“

In ihrer Kindheit musste sie kein Kopftuch tragen, hieß es dann. Ihre erste Schwangerschaft mit 16 endete mit einer Abtreibung in Mazedonien. Nach ihrer Mittleren Reife habe sich eine weiterführende Schule als zu schwer erwiesen. Eine Ausbildung wurde wieder abgebrochen. Nach verschiedenen kurzzeitigen Jobs lernte sie 2006 den späteren Vater ihrer Tochter kennen. Dieser habe „Kontakt zu Alkohol und Drogen“ gehabt. Eine Begegnung mit einem Freund dieses Mannes führte jedoch dazu, dass sie begann, den Koran zu lesen. „Ich sah für mich die Wahrheit klar und deutlich“, hieß es. „Ich las alles über den Islam.“ Von nun an trug sie ein Kopftuch und nach der Geburt ihrer Tochter begann sie, sich weiter „zu bedecken“. Dies rief jedoch Ablehnung hervor, auch von Seiten ihrer Eltern.

Die Verlesung von Nurten J.s Einlassung dauerte fast 100 Minuten. Mehrfach wippte sie dabei minutenlang mit dem Oberkörper vor und zurück, als ob sie beten würde. Am Ende der fast romanartigen Erzählung war, in direkter Ansprache des Gerichts, von „Scham“ und „Reue“ die Rede. Das passte aber nur wenig dazu, dass sich Nurten J. zu einigen Punkten in fast epischer Breite äußerte, etwa zur Zeit ihrer Gefangenschaft in einem kurdischen Lager, zu den Anklagepunkten aber fast nichts gesagt hatte.

„Glaube, Auswandern und Heiliger Krieg“

So schilderte sie die Zeit ihrer Radikalisierung nur sehr knapp: „Ich war durch Facebook ein Teil der islamischen Gemeinschaft, auch wenn es nur virtuell war.“. Dabei war von mehreren Gruppen die Weiterlesen

Radikalisierung in ZMD-Moschee?

Trotz gegenteiliger Beweise strapaziert der mutmaßliche IS-Terrorist Ravsan B. das Gericht mit seiner Darstellung, er habe „nur Frauen und Kindern helfen wollen“. Am Dienstag plauderte der Tadschike freimütig darüber, vor seiner Verhaftung die Abu-Bakr-Moschee in Wuppertal frequentiert zu haben. Dabei handelt es sich um eine ZMD-Moschee, die schon mehrfach durch radikale Bezüge aufgefallen ist. Im Vorstand der Moschee-Gemeinde sitzt der CDU-Politiker und ZMD-Landesvorsitzende Samir Bouaissa.

Die Abu-Bakr-Moschee in Wuppertal (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Der Prozess gegen Ravsan B. wurde am Montag und Dienstag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) fortgesetzt. Seit 22. September wird vor dem 6. Strafsenat des OLG gegen den 30-Jährigen verhandelt. Vorgeworfen wird ihm unter anderem, im Januar 2019 in Nordrhein-Westfalen eine Zelle gegründet zu haben, um für die Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) in Deutschland Anschläge zu begehen. Bei den möglichen Anschlagszielen soll es sich um einen in Neuss lebenden Islam-Kritiker, die US-Airbase Spangdahlem in Rheinland-Pfalz sowie den Nato-Stützpunkt Geilenkirchen im Kreis Heinsberg gehandelt haben. In Geilenkirchen sind AWACS-Aufklärungsflugzeuge stationiert, die mehrfach an Anti-IS-Missionen teilgenommen haben. Außerdem soll Ravsan B. den IS mit Geld unterstützt haben. Zum Prozessbeginn hatte der Tadschike beteuert, er sei von seiner Frau verlassen worden und habe dann nach dem Konsum von Alkohol, Drogen und IS-Propagandavideos über die Situation in Syrien „helfen wollen“.

Daran hielt der am 15. März 2019 in Untersuchungshaft genommene B. auch weiter fest, als er sich am Montag zur Anklage einließ. Ausführlich schilderte er, wie sich die Gruppe Anfang 2019 gründete. Dabei versuchte er jedoch immer wieder den Eindruck zu erwecken, nichts davon gewusst zu haben, dass es dabei um Terror ging. „Ganze Muslime sind Brüder“, sagte er. „Wenn du deinen Brüdern nicht hilfst, verflucht dich Gott.“ Obwohl der Senatsvorsitzende Jan van Lessen, der diesen Darstellungen offenbar keinen Glauben schenkte, mehr als vier Stunden lang mit Fragen nachhakte und ihn dabei auch immer wieder mit IS-Bezügen und -Kontakten aus seinen Chats konfrontierte, behauptete Ravsan B. unbeirrt, von Terror nichts gewusst zu haben. Mehrfach verwies er darauf, in einer „schweren Lebenssituation“ gewesen zu sein oder nicht gewusst zu haben, was er damals tat. An einer Stelle behauptete er gar, die Videos aus Syrien, die er gesehen habe, seien „von neutralen Aktivisten vor Ort“ produziert worden.

Plötzlich ein grober Patzer

Am späten Montagnachmittag aber unterlief Ravsan B. ein grober Patzer: Plötzlich räumte er ein, Weiterlesen

Kurzer Prozess mit Carla S.?

Carla S. wird unter anderem vorgeworfen, ihren kleinen Sohn in Syrien in ein IS-Kinderausbildungslager gesteckt und bei der Religionspolizei gemeldet zu haben. Beim Prozessauftakt am 6. März bestritt sie diesen Vorwurf tränenreich. Nach der Zeugenaussage ihres Ehemannes am Dienstag könnte das Urteil gegen die IS-Rückkehrerin trotz Corona-Krise bereits im April verkündet werden.

Carla S. verbirgt ihr Gesicht hinter einem Aktenordner (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Beim Prozessauftakt am 6. März waren die Zuschauerplätze im Hochsicherheits-Gerichtssaal des Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) noch gut gefüllt. Dass das Verfahren gegen die 35-Jährige aus Oberhausen anfänglich so viel Aufmerksamkeit erregte, dürfte auch daran gelegen haben, dass ihr nicht nur vorgeworfen wird, 2015 gegen den Willen des Vaters mit ihren drei kleinen Kindern nach Syrien in das Herrschaftsgebiet der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) ausgereist zu sein. Sondern dass sie laut Anklage dort auch mit ihren Kindern eine Hinrichtung besucht und ihren damals sechsjährigen Sohn in ein IS-Kinderausbildungslager gesteckt sowie wegen Zweifeln an der IS-Ideologie bei der Religionspolizei Hisba angezeigt haben soll. Später starb der Junge bei einem Bombenangriff. Von der Bundesanwaltschaft wurde das als Kindesentziehung mit Todesfolge gewertet, hinzu kommen andere Anklagepunkte wie etwa die Mitgliedschaft im IS.

Dem ausschließlich aus Männern bestehenden 7. Strafsenat des OLG präsentierte sich Carla S. bislang stets modisch-adrett gekleidet und mit sanfter Stimme sprechend. Sie habe ihr Kopftuch abgelegt, denn ihr Glaube sei „in ihrem Herzen“. Jedes Mal, wenn das Gespräch auf ihre Kinder kam, begann sie sofort zu weinen. Kam das Gespräch danach wieder auf andere Punkte, hatte sie sich dann zumeist sofort wieder gefangen. Mit ihren Kindern nach Syrien in das IS-Gebiet gegangen zu sein, bestritt sie nicht. Sie habe den Kindern vor dem Abflug von Amsterdam in die Türkei erzählt, es gehe in den Urlaub, räumte sie auf Nachfrage ein. Sich in den Jahren davor zusammen mit ihrem Mann in der Salafisten-Szene bewegt zu haben, bestritt die Konvertitin ebenfalls nicht. Dabei konnte ihren Erklärungen entnommen werden, dass auch bekannte Salafisten-Prediger aus dem Raum Bonn offenbar zu ihrem sozialen Umfeld gehört haben.

„Wollte nur den Islam ungestört leben“

Zur Verblüffung des Gerichts bestritt sie jedoch, vorsätzlich zum IS gegangen zu sein. Sie habe lediglich in ein islamisches Land auswandern wollen, um ihren Glauben „ungestört“ zu leben. In Deutschland sei sie beschimpft und angespuckt worden, wenn sie vollverschleiert in die Öffentlichkeit gegangen ist, sagte sie zur Erklärung. Ihr sei Tunesien, wo die Familie ihres Ehemanns lebt, auch lieber gewesen als Syrien. Das aber sei an ihrem Mann gescheitert, der nicht dorthin auswandern wollte. Und im syrischen Idlib habe sie eine Freundin gehabt, also wollte sie zuerst dorthin, weil sie dort eine „Anlaufstelle“ hatte. Erst später habe sie sich dann für das syrische Rakka entschieden.

Idlib wie auch Rakka waren zum damaligen Zeitpunkt Hochburgen des IS und anderer Islamisten. Dennoch habe sie nur wegen der „Anlaufstelle“ dorthin gewollt, beteuerte Carla S. mehrfach. Dass es im IS-Gebiet gefährlich sei, habe sie nicht gewusst. Der Vorsitzende Richter reagierte auf diese Darstellungen skeptisch: „Das kann ich nicht glauben“, sagte Lars Bachler.

„In Syrien gab es keine Sprachbarriere“

Am Montag, dem zweiten Verhandlungstag, blieb Carla S. weiter bei der Darstellung, sie sei nicht vorsätzlich zum IS gegangen. Auf sie erneut gefragt wurde, warum sie nach Syrien statt nach Tunesien gegangen ist, erklärte sie plötzlich, in Tunesien hätte es ja auch eine „Sprachbarriere“ gegeben. „In Syrien spricht man aber auch kein Deutsch“, hakte der Richter sofort nach. „Aber dort gab es deutschsprachige Gruppen“, versuchte sich Carla S. weiter herauszureden. „Ja, beim IS“, entgegnete Lars Bachler und gab damit erneut zu erkennen, dass er ihren Darstellungen nur wenig Glauben schenkt.

Auch andere Punkte der Anklage bestritt Carla S.: So behauptete sie, ihre Kinder und sie selbst hätten die Hinrichtung nur deshalb gesehen, weil sie dort in diesem Moment auf dem Rückweg von einem Arztbesuch zufällig vorbeigekommen seien. Sie räumte ein, dass ihr Sohn dreimal für wenige Tage in einem IS-Kinderausbildungslager war, betonte aber unter Tränen, sie habe das nicht gewollt. Er sei nur deswegen dorthin gekommen, weil ihr gesagt wurde, es sei nicht gut für den Sechsjährigen, im IS-Frauenhaus ständig unter Mädchen zu sein. Daraufhin habe sie ihrem kleinen Jungen geraten, „Pipi ins Bett zu machen“, damit er schnell wieder zu ihr zurück komme. Dass der kleine Junge vom IS mit Stockhieben gezüchtigt wurde, erklärte sie damit, dass er einen Fußball geklaut habe.

Der Strafsenat ist hellwach

Als sie jedoch am Montagnachmittag erklärte, sie habe sich nach der Rückkehr nach Deutschland im April 2019 innerlich auch vom Salafismus gelöst, zeigte sich, dass der fünfköpfige Strafsenat hellwach und nicht bereit ist, sich ein X für ein U vormachen zu lassen: Ein Beisitzer hielt ihr sofort einen von ihr Weiterlesen

Ciftci trifft internationale Hassprediger

Der indische Hassprediger Zakir Naik ist trotz vielfacher Bemühungen der indischen Regierung bislang nicht in seine Heimat zurückgekehrt und betreibt seine Medienaktivitäten weiter aus dem malaysischen Exil. Gesucht wird er von Indien wegen unklarer Geldgeschäfte. Zuletzt soll ihm angeboten worden sein, die Anklage fallen zu lassen, sofern er sich hinsichtlich der Kaschmir-Frage im Sinne der Regierung positioniert. Im Exil traf er vor kurzem weitere problematische Prediger, darunter den deutschen Akteur Muhammed Ciftci.

Zakir Naik ist ein indischer Hassprediger, der in seinem Land und auch international eine große Anhängerschaft hat. Das hat seinen Grund unter anderem darin, dass er seine Predigten überwiegend in englischer Sprache hält und über die sozialen Medien verbreitet. Auf Facebook hat er derzeit über 20 Millionen Abonnenten. Naik hat seit 2016 nicht mehr indischen Boden betreten, da er wegen Geldwäsche und Hate-Speech angeklagt ist. Wiederholt wurde versucht, seiner per internationalem Haftbefehl über Interpol habhaft zu werden. Diese Suche war zeitweise in Kraft. Malaysia hat Naik jedoch einen dauerhaften Aufenthalt gewährt.

Im Exil trifft Naik immer wieder andere problematische Prediger, wie zuletzt Yasir Qadhi:

Bildbeleg: Facebook-Seite von Yasir Qadhi, Abruf 18.01.2020

Naik ist in seinen Vernetzungsaktivitäten nicht eingeschränkt. Auch europäische Akteure sind immer wieder dabei. So traf er im Dezember auf den Briten Haitham al-Haddad und den deutschen Akteur Muhammed Ciftci: Weiterlesen

Salafistenkinder – Katastrophe mit Ansage

Der NRW-Verfassungsschutz warnt vor 100 salafistischen Familienverbänden. Deren Kinder werden einer normalen Sozialisation, die auf ein gedeihliches Miteinander in dieser Gesellschaft gerichtet ist, entzogen. Welche Herausforderungen stellen sich dadurch?

Salafistin mit Kind (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Am zweiten Weihnachtsfeiertag veröffentlichten mehrere Medien eine Antwort des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes auf eine dpa-Anfrage zur Salafisten-Szene. Die Antwort brachte hervor, dass sich die Zahl der Salafisten alleine in NRW im letzten Jahr um rund 100 auf nunmehr etwa 3.200 erhöht habe. Der leichte Anstieg werde auch darauf zurückgeführt, „dass sich die Zahl und der Anteil der Frauen im Salafismus erhöht habe“.

Bereits deutlich wahrnehmbar sei ein Anstieg der Aktivitäten von Frauen in den sozialen Netzwerken. Ausreisende, Zurückgekehrte und in Deutschland verbliebene Salafistinnen seien zunehmend gewaltbejahend und gewaltbereit“, hieß es weiter. Dabei seien durch die Geburt von Kindern inzwischen rund 100 salafistische Familienverbände entstanden. „Die Szene schotte sich ab. Die Salafistinnen schickten ihre Kinder nicht in den Kindergarten. So wachse eine zweite Generation von Salafisten heran, die bereits im Kindesalter radikalisiert werde.

An diesem Punkt ist guter Rat teuer. Die Hoffnung, dass diese Kinder durch Kindergarten und Schule doch in diese Gesellschaft finden werden, könnte sich als illusorisch und Einzelfällen vorbehalten erweisen. Denn die Kinder sind so bis zur Schulpflicht dem Einfluss einer radikalen Weltanschauung ausgesetzt.

Etwa um das sechste Lebensjahr sind viele Weichen hinsichtlich der Sozialisation bereits gestellt; es ist schwer, gegen ein derart früh vermitteltes geschlossenes Weltbild anzukommen. Es ist besonders schwer, wenn es mit Angst verbunden ist. Wenn schon Zweifel an einer vorgegebenen Deutung Angst auslösen, sind solche Vorprägungen schwer aufzulösen. Das gilt um so mehr, als sie mit einer Selbstüberhöhung sowie Abwertung anderer einhergeht und den Kindern Imaginationen einer angeblich feindlich gesonnenen Umgebung eingeschärft werden. Die Kinder lernen teilweise bereits, so der Verfassungsschutz, das Zählen mit Waffenbildern.

Wer Kinder derart indoktriniert, hat den Wunsch, sie nicht als Kinder zu sehen, als Garanten einer Weiterlesen