Carla S. wird unter anderem vorgeworfen, ihren kleinen Sohn in Syrien in ein IS-Kinderausbildungslager gesteckt und bei der Religionspolizei gemeldet zu haben. Beim Prozessauftakt am 6. März bestritt sie diesen Vorwurf tränenreich. Nach der Zeugenaussage ihres Ehemannes am Dienstag könnte das Urteil gegen die IS-Rückkehrerin trotz Corona-Krise bereits im April verkündet werden.

Carla S. verbirgt ihr Gesicht hinter einem Aktenordner (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)
Beim Prozessauftakt am 6. März waren die Zuschauerplätze im Hochsicherheits-Gerichtssaal des Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) noch gut gefüllt. Dass das Verfahren gegen die 35-Jährige aus Oberhausen anfänglich so viel Aufmerksamkeit erregte, dürfte auch daran gelegen haben, dass ihr nicht nur vorgeworfen wird, 2015 gegen den Willen des Vaters mit ihren drei kleinen Kindern nach Syrien in das Herrschaftsgebiet der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) ausgereist zu sein. Sondern dass sie laut Anklage dort auch mit ihren Kindern eine Hinrichtung besucht und ihren damals sechsjährigen Sohn in ein IS-Kinderausbildungslager gesteckt sowie wegen Zweifeln an der IS-Ideologie bei der Religionspolizei Hisba angezeigt haben soll. Später starb der Junge bei einem Bombenangriff. Von der Bundesanwaltschaft wurde das als Kindesentziehung mit Todesfolge gewertet, hinzu kommen andere Anklagepunkte wie etwa die Mitgliedschaft im IS.
Dem ausschließlich aus Männern bestehenden 7. Strafsenat des OLG präsentierte sich Carla S. bislang stets modisch-adrett gekleidet und mit sanfter Stimme sprechend. Sie habe ihr Kopftuch abgelegt, denn ihr Glaube sei „in ihrem Herzen“. Jedes Mal, wenn das Gespräch auf ihre Kinder kam, begann sie sofort zu weinen. Kam das Gespräch danach wieder auf andere Punkte, hatte sie sich dann zumeist sofort wieder gefangen. Mit ihren Kindern nach Syrien in das IS-Gebiet gegangen zu sein, bestritt sie nicht. Sie habe den Kindern vor dem Abflug von Amsterdam in die Türkei erzählt, es gehe in den Urlaub, räumte sie auf Nachfrage ein. Sich in den Jahren davor zusammen mit ihrem Mann in der Salafisten-Szene bewegt zu haben, bestritt die Konvertitin ebenfalls nicht. Dabei konnte ihren Erklärungen entnommen werden, dass auch bekannte Salafisten-Prediger aus dem Raum Bonn offenbar zu ihrem sozialen Umfeld gehört haben.
„Wollte nur den Islam ungestört leben“
Zur Verblüffung des Gerichts bestritt sie jedoch, vorsätzlich zum IS gegangen zu sein. Sie habe lediglich in ein islamisches Land auswandern wollen, um ihren Glauben „ungestört“ zu leben. In Deutschland sei sie beschimpft und angespuckt worden, wenn sie vollverschleiert in die Öffentlichkeit gegangen ist, sagte sie zur Erklärung. Ihr sei Tunesien, wo die Familie ihres Ehemanns lebt, auch lieber gewesen als Syrien. Das aber sei an ihrem Mann gescheitert, der nicht dorthin auswandern wollte. Und im syrischen Idlib habe sie eine Freundin gehabt, also wollte sie zuerst dorthin, weil sie dort eine „Anlaufstelle“ hatte. Erst später habe sie sich dann für das syrische Rakka entschieden.
Idlib wie auch Rakka waren zum damaligen Zeitpunkt Hochburgen des IS und anderer Islamisten. Dennoch habe sie nur wegen der „Anlaufstelle“ dorthin gewollt, beteuerte Carla S. mehrfach. Dass es im IS-Gebiet gefährlich sei, habe sie nicht gewusst. Der Vorsitzende Richter reagierte auf diese Darstellungen skeptisch: „Das kann ich nicht glauben“, sagte Lars Bachler.
„In Syrien gab es keine Sprachbarriere“
Am Montag, dem zweiten Verhandlungstag, blieb Carla S. weiter bei der Darstellung, sie sei nicht vorsätzlich zum IS gegangen. Auf sie erneut gefragt wurde, warum sie nach Syrien statt nach Tunesien gegangen ist, erklärte sie plötzlich, in Tunesien hätte es ja auch eine „Sprachbarriere“ gegeben. „In Syrien spricht man aber auch kein Deutsch“, hakte der Richter sofort nach. „Aber dort gab es deutschsprachige Gruppen“, versuchte sich Carla S. weiter herauszureden. „Ja, beim IS“, entgegnete Lars Bachler und gab damit erneut zu erkennen, dass er ihren Darstellungen nur wenig Glauben schenkt.
Auch andere Punkte der Anklage bestritt Carla S.: So behauptete sie, ihre Kinder und sie selbst hätten die Hinrichtung nur deshalb gesehen, weil sie dort in diesem Moment auf dem Rückweg von einem Arztbesuch zufällig vorbeigekommen seien. Sie räumte ein, dass ihr Sohn dreimal für wenige Tage in einem IS-Kinderausbildungslager war, betonte aber unter Tränen, sie habe das nicht gewollt. Er sei nur deswegen dorthin gekommen, weil ihr gesagt wurde, es sei nicht gut für den Sechsjährigen, im IS-Frauenhaus ständig unter Mädchen zu sein. Daraufhin habe sie ihrem kleinen Jungen geraten, „Pipi ins Bett zu machen“, damit er schnell wieder zu ihr zurück komme. Dass der kleine Junge vom IS mit Stockhieben gezüchtigt wurde, erklärte sie damit, dass er einen Fußball geklaut habe.
Der Strafsenat ist hellwach
Als sie jedoch am Montagnachmittag erklärte, sie habe sich nach der Rückkehr nach Deutschland im April 2019 innerlich auch vom Salafismus gelöst, zeigte sich, dass der fünfköpfige Strafsenat hellwach und nicht bereit ist, sich ein X für ein U vormachen zu lassen: Ein Beisitzer hielt ihr sofort einen von ihr Weiterlesen →