Salafisten-Prediger Cheftrainer einer Kampfsportschule

2011 gehörte Efsthathios T. alias „Abu Alia“ in Mönchengladbach zum letzten Vorstand des später aufgelösten Salafisten-Vereins „Einladung zum Paradies“. Als Prediger war er zuletzt in Braunschweig aktiv. Das führte auch zu seiner Erwähnung im jüngst vorgestellten niedersächsischen Verfassungsschutzbericht. Die NRW-Behörden führen ihn gar in der Rubrik „Hassprediger“. Gleichzeitig ist er in Mönchengladbach unter dem Namen „Hamza“ Cheftrainer einer Kampfsportschule.

„Abu Alia“ am 17.09.2010 bei einer öffentlichen EZP-Veranstaltung in Mönchengladbach. Links von ihm Sven Lau, rechts leicht verdeckt Pierre Vogel (Bild: Privat)

2010 und 2011 sorgte in Mönchengladbach der Salafisten-Verein Einladung zum Paradies (EZP) fast täglich für Schlagzeilen. Hintergrund war die Absicht der damaligen EZP-Führungsriege um Muhamed Ciftci, Sven Lau und Pierre Vogel, eine Koranschule von Braunschweig nach Mönchengladbach zu verlegen. Ein Vorhaben, das vielleicht sogar unbemerkt von der Öffentlichkeit hätte umgesetzt werden können, hätten nicht die martialischen Auftritte der Salafisten in Mönchengladbach-Eicken für große Angst in der Bevölkerung gesorgt.

Aus Enttäuschung darüber, dass die Politik dem Treiben der Salafisten passiv zuschaute, gründete sich schnell eine Bürgerinitiative. Diese demonstrierte und protestierte fast ein Jahr lang nahezu wöchentlich gegen die Salafisten. Das wiederum rief den damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) auf den Plan, der im Dezember 2010 ein Vereinsverbot von EZP auf den Weg brachte. Zermürbt von den Protesten und dem Verbotsverfahren kündigten die Mönchengladbacher Salafisten im Juni 2011 die Auflösung von EZP an. Ciftci, Lau und Vogel verließen die Stadt und widmeten sich anderen Aktivitäten. Der Bürgerprotest von Mönchengladbach gilt bis heute als das einzige erfolgreiche zivilgesellschaftliche Engagement in Deutschland gegen Islamisten.

Während Lau, Vogel und Ciftci, die in der Stadt am Niederrhein von der Bevölkerung scherzhaft als das „Salafisten-Dreigestirn“ bezeichnet wurden, medial sehr stark wahrgenommen wurden, blieben andere EZP-Vorstände öffentlich fast unbemerkt. So etwa Efsthathios T. alias „Abu Alia“. Dass der Weiterlesen

Urteil gegen Mine K.: Keine ersichtliche Reue

Die IS-Rückkehrerin Mine K. wurde am Mittwoch zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Ihr Anwalt Martin Yahya Heising schrie bei seinem Plädoyer eine Oberstaatsanwältin an und beschimpfte sie. Mine K. ließ auch in ihrem letzten Wort jede Kritik an sich selbst oder der Ideologie des IS vermissen. Stattdessen verwies sie unter Tränen darauf, krank zu sein und deswegen aus der Haft zu wollen.

Der Hochsicherheits-Gerichtssaal des OLG Düsseldorf (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Die 47-jährige Mine K. ist am Mittwoch vom 2. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) wegen Mitgliedschaft in der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) sowie Kriegsverbrechen gegen das Eigentum der Zivilbevölkerung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Die Kölnerin war nach ihrer Rückkehr aus dem IS-Herrschaftsgebiet und der Türkei vor rund einem Jahr am Düsseldorfer Flughafen verhaftet worden.

Argumentativ wie auch im Strafmaß folgte das Gericht damit dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Staatsanwälte hatten zuvor in ihrem rund 90-minütigen Plädoyer davon gesprochen, dass sich die Tatvorwürfe gegen Mine K. „in vollem Umfang bestätigt“ hätten. Sie habe als „überzeugtes IS-Mitglied gehandelt“. Damit, für ihren später durch eine Drohne getöteten Mann, dem Herforder Jihadisten Murat D., in einem vom IS beschlagnahmten Haus im Irak gekocht und geputzt zu haben, habe sie „dessen Kampfkraft gestärkt“.

Mit der Salafisten-Szene verbunden

Auch habe sie sich bereits vor ihrer Ausreise in das IS-Gebiet radikalisiert. So habe Mine K. bei der Koran-Verteilaktion „Lies“ mitgemacht, auf Facebook für den Salafisten-Prediger Pierre Vogel und den IS geworben sowie mit Sven Lau den Verein „Schlüssel zum Paradies“ gegründet. Dies habe sie zwar bestritten, „konnte aber nicht erklären, wie ihre Unterschrift auf die Gründungsurkunde gekommen ist“, erläuterte der Staatsanwalt. Dass sie die IS-Mitgliedschaft bestritten habe, sei ebenso „als Schutzbehauptung widerlegt“, wie ihre Darstellungen, sie sei nicht radikal gewesen. Dabei erinnerte die Anklage auch daran, dass sie „Zehn Argumente, in den IS auszureisen“ auf Facebook gepostet habe.

Beim Betreten des Gerichtssaals hatte Mine K. ihr Gesicht hinter einem Aktenordner verborgen. Während der Plädoyers der Staatsanwälte grinste sie mehrfach. Sie wirkte sehr unruhig und warf ihren Kopf immer wieder hin und her. Lediglich als der Staatsanwalt daran erinnerte, sie habe ihre Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung damit begründet, nur Allah dürfe Gesetze machen, nickte sie knapp mit ernstem Gesichtsausdruck.

Aggressiver Anwalt spricht von „BGH-Quatsch“

Die Anwälte von Mine K., Serkan Alkan und Martin Yahya Heising, hatten einen Freispruch, hilfsweise höchstens zwei Jahre Haft zur Bewährung, beantragt. Sie betonten, die Vorwürfe gegen ihre Mandantin seien nicht erwiesen. Dass sie im Haushalt eines IS-Terroristen gekocht und geputzt habe, reiche nicht, um sie zu verurteilen, kritisierten die Anwälte. Damit habe sie nur ihre „gesetzlichen Pflichten als Ehefrau“ erfüllt. Auch habe sie keinen Treueid auf den IS geleistet.

Im Verlauf seines Plädoyers wirkte es, als ob Heising große Schwierigkeiten hatte, sich zu Weiterlesen

Mine K. war Pierre-Vogel-Anhängerin

Im Internet präsentierte sich die mutmaßliche IS-Rückkehrerin Mine K. als fanatische Anhängerin des Salafisten-Predigers Pierre Vogel. Selbst ihren kleinen Sohn ließ sie dabei nicht außen vor. Das ergab eine Auswertung ihrer Facebook-Seite am Dienstag beim Oberlandesgericht Düsseldorf.

Pierre Vogel (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Beim Prozess gegen Mine K. wurde am Dienstag beim Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) deren Facebook-Seite ausgewertet. Mine K. hatte diese Seite unter ihrem Klarnamen betrieben. Dabei hatte die Kölnerin als Wohnort „Honolulu“ angegeben. Auf ihrem Hintergrundbild war der auf eine Mauer gesprühte Spruch „Wake up, Muslims“ zu erkennen. Da viele ihrer Einträge in türkischer Sprache verfasst waren, mussten diese von einer Dolmetscherin übersetzt werden. Auch viele Fotos wurden von ihr gepostet; so etwa ein Bild, das einen deutschen Pass in einer Reisetasche zeigt. Anstelle des Bundesadlers prangte auf dem Reisepass jedoch das Logo der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS).

Mine K. muss sich seit August wegen Mitgliedschaft beim IS sowie Kriegsverbrechen gegen das Eigentum der Zivilbevölkerung im Irak vor dem 2. Strafsenat des OLG verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft der 47-Jährigen vor, sich 2015 von Köln aus dem IS angeschlossen zu haben. Sie soll den Herforder Jihadisten Murat D. nach islamischem Recht geheiratet haben und ihm dann über die Türkei in das damals vom IS beherrschte Gebiet gefolgt sein. Murat D. wurde 2016 durch eine Drohne getötet. Bei ihrer Rückkehr nach Deutschland wurde Mine K. im November 2018 am Düsseldorfer Flughafen festgenommen.

„Die Brüder leisten sehr gute Arbeit“

Die meisten ihrer bei Gericht begutachteten Facebook-Beiträge stammten aus den Jahren 2011 und 2012. Mehrfach verwies sie dabei auch auf fundamentalistische Facebook-Seiten wie „Mission Dawa“ oder „Islam – Der Schlüssel zum Paradies“.

Am auffälligsten war jedoch, wie oft sie Beiträge gepostet hatte, in denen die Salafisten- Weiterlesen

Scharia-Polizei: Landgericht prüft wieder nur oberflächlich

Der Auflage des BGH, eine mögliche einschüchternde Wirkung der „Scharia-Polizei“ auf junge Muslime zu prüfen, wurde der erneute Prozess vor dem Wuppertaler Landgericht bislang nur wenig gerecht. Damit steht die Frage im Raum, ob sich die selbsternannten Scharia-Polizisten Hoffnungen auf einen erneuten Freispruch machen können. Ein Urteil bereits am Montag erscheint nach dem bisherigen Verlauf nicht ausgeschlossen.

Vor dem Landgericht (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Am vergangenen Montag begann vor dem Landgericht Wuppertal erneut der Prozess um die „Scharia-Polizei“. Die selbsternannte Polizeitruppe sorgte im September 2014 für bundesweite Schlagzeilen und Empörung. Männer um den ehemaligen Mönchengladbacher Salafisten-Chef Sven Lau führten Streifengänge in Wuppertal-Elberfeld durch, um insbesondere muslimische Personen vor Diskotheken oder Spielhallen von einem „gottgefälligen“ Leben zu überzeugen und sie „aus den Häusern des Teufels zu bekommen“. Bei ihren Patrouillen waren sie mit Warnwesten bekleidet, die die Aufschrift „Shariah Police“ trugen.

Schon in der Vergangenheit war die juristische Aufarbeitung ein wenig konfus: Das Landgericht Wuppertal wies die Anklage im Dezember 2015 mit der Begründung zurück, das Uniformverbot gelte nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes nur für solche Kleidungsstücke, „die mit Uniformen oder Uniformteilen gleich seien“. Von den Westen der Salafisten seien jedoch „keinerlei einschüchternde oder bedrohliche Effekte ausgegangen“. Auch habe der Schriftzug „keine Assoziation zu realen polizeilichen Kleidungstücken geweckt“.

Erst eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Düsseldorf führte dazu, dass die Anklage zugelassen und vor einer Großen Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts verhandelt werden musste. Das Verfahren gegen Sven Lau wurde jedoch wegen seiner Terror-Anklage, bei der ein höheres Strafmaß zu erwarten war, abgetrennt und dann eingestellt. Im November 2016 wurden die übrigen sieben „Scharia-Polizisten“ vom Landgericht freigesprochen.

Endgültig zur Blamage für die Wuppertaler Justiz geriet das Verfahren im Januar 2018, als der Bundesgerichtshof (BGH) die Freisprüche wieder aufhob und entschied, dass sich die Scharia-Polizisten vor einer anderen Strafkammer erneut verantworten müssen. Das Landgericht habe „außer Betracht gelassen, dass sich die Aktion an junge Muslime richtete, die davon abgehalten werden sollten, Spielhallen, Bordelle oder Gaststätten aufzusuchen und Alkohol zu konsumieren, und statt dessen zu einem Lebensstil nach den Vorstellungen des Korans sowie zum Besuch der Moschee bewegt werden sollten. Wie die Aktion gerade auf diese Zielgruppe wirken konnte, insbesondere welche Assoziationen bei jungen Muslimen durch das Auftreten einer Gruppe von Männern unter dem gemeinsamen Kennzeichen ‚Sharia Police‘ geweckt werden konnten, ist indes entscheidend dafür, ob dem Tatgeschehen die Eignung zukam, militant und einschüchternd zu wirken“, begründete der 3. Strafsenat des BGH seine Entscheidung unter anderem.*

Angeklagte präsentieren sich entspannt

Kevin S. im Gespräch mit seinem Anwalt. Ebenso wie Sven Lau erschien auch S. mit Salafisten-Bart vor Gericht (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Der neue Prozess begann am Montagvormittag vor der 6. Großen Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts. Als die sieben übrig gebliebenen Scharia-Polizisten den Sitzungssaal betraten, verhüllten sie ihre Gesichter durch Kapuzen oder Aktenordner. Erst nachdem die Pressefotografen ihre Arbeit beenden mussten, entblößten die inzwischen 30 bis 37 Jahre alten Männer ihre Gesichter. Anzeichen von Nervosität oder gar Angst vor einer Verurteilung waren bei den Angeklagten jedoch nicht zu erkennen. Insbesondere Kevin S. lachte mehrfach gut gelaunt. Auch sein Verteidiger gab sich optimistisch und verwies vor Journalisten darauf, im ersten Verfahren habe ein Zeuge ausgesagt, der Auftritt der Scharia-Polizei hätte den Charakter eines „Junggesellenabschieds“ gehabt.

Anders äußerte sich Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Kiskel, der bei der Verlesung der Anklage darauf verwies, dass die Angeklagten zur Tatzeit der Salafisten-Szene angehörten. Diese wolle die Bundesrepublik Deutschland sowie das geltende Rechtssystem abschaffen und durch die Scharia ersetzen.

Nachdem alle Angeklagten die Einlassung zur Sache verweigerten, begann die Beweisaufnahme am Montag mit dem Abspielen eines Videos, das von Teilnehmern der Scharia-Polizei 2014 selbst produziert wurde. In dem mehr als 40-minütigen Video stellte Sven Lau die Scharia-Polizei während eines „Streifengangs“ vor: „Unser Ziel ist Allahs Wohlgefallen“, sagte er. „Und dass wir diese Geschwister für den Islam zurückgewinnen.“ Auch sprach er davon, dass „die Scharia mehr beinhaltet als nur Handabhacken und Steinigung“. Damit war jedoch die Verantwortung für vom Weg abgekommene oder in Not geratene Muslime gemeint.

Sven Laus Zeugenaussage von Medien als Entlastung gewertet

Als der Initiator der Scharia-Polizei am Freitag als Zeuge vernommen wurde, geriet dies zum Medienspektakel. Zusammen mit seinem Anwalt Mutlu Günal betrat Sven Lau das Gericht durch Weiterlesen

Sven Lau zum Prozess um „Scharia-Polizei“ freigelassen?

Nur wenige Tage vor der Wiederauflage des Prozess um die Wuppertaler „Scharia-Polizei“ wird Sven Lau aus der Haft entlassen. Das Gericht begründet das damit, der ehemalige Mönchengladbacher Salafisten-Chef habe sich vom islamistischen Gedankengut distanziert und befinde sich jetzt in einem Aussteigerprogramm.

Sven Lau posiert mit Glaubensbrüdern sowie einer AK-47 Kalaschnikow auf einem Panzer. Das beim Prozess gegen ihn als Beweisstück genutzte Bild soll Ende Oktober 2013 in Syrien entstanden sein.

Der 38-jährige Salafisten-Prediger Sven Lau wird „unter strengen Auflagen zur Bewährung“ vorzeitig aus der Haft entlassen. Das teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf am Donnerstag mit. Lau war am 26. Juli 2017 durch den Fünften Senat des Oberlandesgerichts zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, weil er die ausländische terroristische Vereinigung „JAMWA“ in vier Fällen unterstützt hatte. Von dieser Haftstrafe hat er inzwischen zwei Drittel verbüßt, wobei die Untersuchungshaft angerechnet wurde.

Der Senat hat vor seiner Entscheidung unter anderem Stellungnahmen der Justizvollzugsanstalt sowie des Aussteigerprogramms für Islamisten eingeholt, einen renommierten Sachverständigen zu Rate gezogen und den Generalbundesanwalt Stellung nehmen lassen. Danach ist davon auszugehen, dass Sven L. nach der mehrjährigen Haft künftig keine Straftaten mehr begehen wird. Von seiner ursprünglichen radikal-islamischen Haltung hat er sich deutlich distanziert. Die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. In diesen fünf Jahren muss Sven L. strenge Auflagen erfüllen. Diese Auflagen reichen von der Bestimmung des Wohnsitzes über Kontakt- und Aufenthaltsverbote über die Fortführung seiner Teilnahme an dem bereits begonnenen Aussteigerprogramm für Islamisten bis hin zur engen Kontakthaltung zu seinem Bewährungshelfer„, hieß es in der Mitteilung des Oberlandesgerichts. Der Beschluss ist bereits rechtskräftig, da die Bundesanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet hat.

Weitere Informationen gab es dazu am Donnerstag nicht. Am Freitag berichtete der Kölner Stadt-Anzeiger in einem Bezahlartikel, dass Sven Lau an 39 Sitzungen eines Aussteigerprogramms für Salafisten mit einer Gesamtdauer von 140 Stunden teilgenommen habe. Unter anderem deshalb sowie aufgrund von Gesprächen mit ihm seien befragte Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass er dem radikalen Salafismus glaubhaft abgeschworen habe.

https://www.ksta.de/politik/frueherer-salafist-sven-lau-die-wandlung-des-einstigen–staatsfeindes-nummer-1–32553966

Mit martialischen öffentlichen Gebeten in die Schlagzeilen

Sven Lau geriet 2010 erstmals in die Schlagzeilen, als er zusammen mit Pierre Vogel und Muhamed Ciftci das Führungs-Trio des Mönchengladbacher Salafisten-Vereins Einladung zum Paradies (EZP) bildete. Auf die martialischen öffentlichen Gebete der EZP-Salafisten reagierte die Stadt Mönchengladbach eher passiv und erlaubte die Vorgänge mit Verweis auf das Grundrecht der Religionsausübung. Die Empörung der Anwohner darüber führte zur Gründung einer Bürgerinitiative. Bevor EZP verboten werden konnte, löste sich die Gruppierung wieder auf. Zu diesem Prozess mögen die regelmäßige Proteste der Bürgerinitiative beigetragen haben.

Von der Mönchengladbacher Justiz wurde Lau in dieser Zeit wiederholt milde behandelt: Obwohl er Weiterlesen

Wuppertal: Die offene Tür für die Gegengesellschaft

Zu einer Gegengesellschaft in Wuppertal

Über einen Wuppertaler Jungprediger und sein Nahfeld war bereits berichtet worden:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/23/essen-jungprediger-im-pott/

https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/24/wuppertal-ein-jungprediger-viele-vaeter/

Wie sieht es nun im weiteren Kreis aus? Wie und wo möchte er die Inhalte, die er vertritt, verbreiten?

Nach diesem Vortrag, den Saif Chourak in einer Essener Moschee hielt vor einer Jugendgruppe und der Weiterlesen

Wuppertal: Ein Jungprediger, viele Väter

Über das Umfeld und den Vater des Jungpredigers Saif Eddine Chourak

Gestern war über den Jungprediger Saif Chourak berichtet worden, der in Essen und Wuppertal aktiv ist:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/23/essen-jungprediger-im-pott/

Bei einem so jungen Menschen – Chourak ist 16 – ist es auch notwendig zu berücksichtigen, wie sein soziales Nahfeld zu den Betätigungen steht. Da seine Aktivitäten nicht nur seinen Facebook-Account betreffen, sondern auch ein youtube-Kanal betrieben wird, sowie erheblich und seit 2 Jahren Aktionen im realen Leben (Street-Dawa) erfolgen, ist es schwer, sich vorzustellen, dass dies ohne Wissen der Eltern geschah. Facebook hilft da weiter: Etliche Personen mit gleichem Nachnamen finden sich unter den „likes“ bei Familienbildern des Jungen. Die Internetaktivität kann also in der Familie als bekannt angenommen werden. Schaut man sich eine weitere Facebook-Aktivität von Chourak an, so wird deutlich, dass zumindest der Vater vollständig im Bilde ist. Chourak hat eine „Saif Chourak“-Gemeinschaftsseite, die von seinem Vater, Badredine Chourak, geliked wird:

Nach dem Profil des Vaters kann man annehmen, dass er hinsichtlich der Betätigungen seines Sohnes wenig Bedenken hat. Gestützt wird diese Sicht durch den Umstand, dass auf der Seite des Erziehungsberechtigten mehrheitlich Glaubensbekenntnisse, Aussprüche von problematischen Predigers und Verhetzendes über Christen und Juden zu finden sind. Der Facebook-Account von Herrn Chourak sen. schon lässt wenig Zweifel, dass er eine sehr spezielle Weltsicht hat, die zwischen Opferdiskurs, Abwertung anderer Menschen und dem festen Glauben, selber auserwählt, besonders klug und überlegen zu sein durch seinen Glauben, wenig Raum lässt. Die Diskrepanz zwischen Überlegenheitswahn und realer Existenz ist für manche Menschen eine ständige Quelle von Unzufriedenheit. Der spezifische fundamentalistische Glaube lässt nicht zu zu erkennen, dass noch mehr Glaube (ohne eigenes Zutun zielführender, d.h. glaubensunabhängiger Art) diese Situation auch Weiterlesen

Essen: Jungprediger im Pott

Vor etwa 6 Wochen war es bei einem Sprengstoffanschlag junger Männer an einer Sikh-Einrichtung in Essen zu mehreren Verletzten gekommen:

http://www.faz.net/aktuell/politik/kampf-gegen-den-terror/sikh-anschlag-in-essen-mutmassliche-bombenleger-sind-is-sympathisanten-14204855.html

Die Jungen befanden sich durchaus im Fokus der Behörden, einer nahm an einem Präventionsprogramm teil, so dass man berechtigt die Frage stellen kann, wie es um die Vorgehensweise bei solchen Verdachtsfällen bestellt ist und ob man da ausreichend vorbereitet ist:

http://www1.wdhrgebiet/sikh-tempel-essen-bombenanschlag-100.html

Sicher ist eine vollständige Prävention solcher Taten nicht zu erzielen und so mancher Fall, bei dem die ergriffenen Maßnahmen ausreichten, mag gar nicht den Weg in die Öffentlichkeit finden. Bei all jenen, bei denen es sich nur um eine Phase handelt, mag das auch angehen.

Anders sieht es aus, wenn bei sehr jungen Menschen eine bereits seit Jahren verfestigte Haltung durch einschlägige Kontakte immer weiter in die Gegengesellschaft führt, aus der der Weg zunehmend schwerer wird. Fatal wird es, wenn diese junge Person dann andere Jugendliche zu werben trachtet. Es besteht eine erhebliche Vorbildfunktion und wenn sich der junge Mensch dann auch noch mit Szenegrößen zeigt, kann er eine soziale Sogwirkung entfalten.

Aktuell wirkt öffentlich in Essen und Wuppertal dieser junge Mann hier, 2. von links, mit Abou Nagie, ein Saif Eddine Chourak:

 

Hier mit Sven Lau, für dessen Freilassung sowie für die eines tschetschenischen Gefährders er sich Weiterlesen

Laudämmerung

Der vorgestern verhaftete Sven Lau hat u.a. eine durchaus frequentierte fb-Seite. Immerhin über 54.000 Personen haben diese Seite markiert und können daher auf dem Laufenden gehalten werden. Dort werden Nachrichten, Botschaften und Videos von ihm gepostet. Aktuell wird auf seiner Seite von demjenigen, der in Laus Abwesenheit diese Seite betreut, eine Videobotschaft verbreitet, die nicht nur bizarr ist, sondern auch Anlass zu der Überlegung geben kann, was man all den Anhängern in dieser Lage damit sagen will.

Bei einigen Islamisten sind derzeit Endzeit-Phantasien hoch im Kurs. Das zieht sich durch verschiedene Gruppen und ähnlicher Weise. Laus Version besteht in einer Aufzählung der diesbezüglichen Hadithen und Verdeutlichung der Inhalte, wie er diese Volksmythen versteht. Im Beitrag erwähnt er, dass eine spezifische Endzeiterzählung, die Gog & Magog-Geschichte, älter sei als der Koran und schon biblisch:

 

 

[Nachtrag: Am Folgetag wurde das Video von der fb-Seite entfernt.

Es ist aber auf yt verfügbar, daher Neueinstellung.]

Er nennt Könige, die vielleicht zur Zeit des Religionsbegründers als „Weltherrscher“ gelten konnten (z.B. Nebukadnezar), als die „einzigen echten Weltherrscher“. Offenkundig nimmt er das für bare Münze. Er erzählt von Bergen, Sperrmauern und Höhlen.

Er liest die bevorstehende Endschlacht zwischen Gog und Magog (biblische Namen) aus diesen Überlieferungen vor. Es wird deutlich, dass er das für präzise Vorhersagen hält. Er weiß zwar nicht, wo – gemäß der Vorhersage – sich diese Wesen aktuell aufhalten. Irgendwo hinter zwei Bergen. Wo diese Berge sind, weiß er auch nicht. Dass es aber wie beschrieben sein muss, dass diese speziellen Berge existent sind, hält er für erwiesen, denn es handelt sich um authentische Hadithe, also Überlieferungen mit nach muslimischer Sicht mehr oder weniger gesicherter Überlieferungskette. Auf den Um- oder Ausweg, es könne sich um Gleichnisse handeln kommt er nicht.

Lau legt im Beitrag darauf Wert, dass die Endzeit nahe bevor stehe. Seine Vorstellung ist, dass die Lebewesen, die diese mythische Endzeit erleben bzw. herbeiführen werden, bereits existieren. Es scheint, als ob er tatsächlich von seiner Lebenszeit ausgeht, von der nahen Zukunft. Er stellt völlig auf diese Überlieferungen ab und erzählt sie, als ob sie nicht nur wahr seien, sondern auch der getreue Ablauf vorhergesagt würde. Ein Abgleich dieser alten Volksmythen aus dem Orient mit anderen Quellen bzw. Überlegungen, die ihm aus seinem „früheren Leben“, z.B. aus dem Biologie- oder Geschichtsunterricht präsent sein müssten, findet nicht statt.

Eine solche Befangenheit in dieser geistigen Parallelwelt macht fast sprachlos. Stellenweise rätselt er selbst vernehmlich, was die überlieferten Worte heißen könnten. Zum Zweifel reichen diese Rätsel jedoch nicht.

Er selber wird da kaum noch herausfinden. Es stellt sich die Frage, wie viele seiner Anhänger er in diese Phantasie mit einbeziehen kann und was das für deren Leben und Handlungen heißen mag.

 

 

 

Und willst du nicht mein Bruder sein…

Kleine Szene-Schau

Gestern wurde Sven Lau verhaftet. Er steht im Verdacht, in mehreren Fällen einer „Jaish al-muhajirin wa-l-ansar“ (Armee der Auswanderer und Helfer, kurz: JAMWA) zugearbeitet zu haben und damit eine ausländische terroristische Vereinigung unterstützt zu haben. Diese Gruppe schreckt nach der Stellungnahme der Bundesanwaltschaft auch „vor der Begehung von Kriegsverbrechen, wie Massenexekutionen und Verbrennen von Gefangenen oder medial inszenierte Enthauptungen, nicht“ zurück. Er soll „eine Anlaufstelle für Kampf- und Ausreisewillige insbesondere aus der salafistischen Szene im Großraum Düsseldorf“ gewesen sein.

Die Vorwürfe kann man im Einzelnen hier einsehen:

https://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=582

Das sind sehr erhebliche Vorwürfe, auch wenn die kursierenden Geldsummen niedrig sind. Um die geht es aber nicht. Auch wenn man im Detail natürlich den konkreten Nachweis abwarten muss, so sind sich Laus direkte Mitstreiter doch schon sehr sicher, dass Lau auch im Sinne der Anklage unschuldig ist. Man bekennt sich zu Lau mit einem Unterstützer-Bildchen:

 

 

Die Szenegrößen haben sich also zu Wort gemeldet. Bis auf Abou-Nagie, der felsenfest weiter seine „Korane verkauft“-Postings setzt. Läuft.

Pierre Vogels Statement:

 

Vogel behauptet, dass der Belastungszeuge, ein Rückkehrer, der aktuell einsitzt, gegen Lau ein „Märchen erfunden habe“. All dies, nachdem er und die Eltern „unter Druck gesetzt “ worden seien. Den Medien unterstellt Vogel absichtliche Falschdarstellungen, weil sie nach seiner Sicht wollen, dass „es auf den deutschen Straßen knallt“. Dann macht er für seine Anhänger klar: „Wir sind bereit für diese Botschaft zu leben und zu sterben, damit ihr Bescheid wisst. Deswegen bildet euch nicht ein, ihr könntet uns damit einschüchtern. Wir gehen keinen Millimeter zurück.[…] Lasst euch nicht einschüchtern. Weiter, weiter, weiter. Es gibt nur eine Richtung.“

Doch die gesprochenen Worte sind nicht die einzige Botschaft. Das Videos ist mit Gesang unterlegt: „Der Titel des Liedes (Naschid) lautet. „Wir werden nie und niemals vom Weg Gottes abkommen. Wir sind die Soldaten Gottes.“ [Übersetzt aus dem Arabischen vomn Abdelhakim Ourghi]

Vogel macht klar, dass man sich mit Lau solidarisieren solle, dass man den „Bruder“ nicht alleine lassen solle. Er richtet einen herben Appell an diejenigen Muslime, die nicht der Bruder von Sven Lau sein mögen. Er zerschneidet das Tischtuch zwischen sich, Lau, den Mitstreitern und solchen Muslimen, die sich da nicht miteinbeziehen lassen. Diese seien Heuchler und schadeten dem Islam. Schweres Geschütz.

Und noch eins nachgeschoben,

 

Bernhard Falk:

 

 

Erol Selmani verkündet, Lau sei auf eine „hinterlistige Art und Weise festgenommen worden“:

 

 

 

Er ist der Meinung, all die Vorhalte seine erfunden, um „die Dawa in Deutschland zu zerstören“. Man wolle „den Islam in Deutschland platt machen“. Es sei „ganz offensichtlich ein Kampf gegen den Islam“. Jeder wisse, dass Lau „der friedlichste Bruder“ sei. Er schließt mit dem „freundlichen“ Bittgebet, dass Allah die Islamhasser zerstören möge.

Die Szene erscheint also getroffen. Auf die mögliche Begründetheit der Vorwürfe wird kaum eingegangen. Die Causa Lau wird genutzt, um ihn als Opfer des Staates darzustellen. Die Zuhörer sollen sich mit Lau identifizieren. Auch dass sowohl Vogel als auch Selmani ihn mit Malcolm X vergleichen, kann beunruhigen. Immerhin wollte der eine „Nation of Islam“. Auch wenn man davon weit entfernt ist, ist das eine seltsame Analogie. Beide wollen von ihren Anhängern auch Vorschläge, was man „noch tun“ könne. Da Lau in Gewahrsam ist, Frau und Kinder versorgt sind, der Szene-Anwalt Mutlu Günal informiert ist und man in dieser Lage eigentlich nichts tun kann außer Warten, erscheinen diese Nachfragen befremdlich. So als wolle man schauen, was wie viele Anhänger denn vorschlagen. Eine Art Erhebung, wozu die Brüder denn bereit sind und wie viele.

Man wird sehen, welcher Art die Vorschläge sind. Juristische Hinweise werden es kaum sein.