Geständige Einlassung oder IS-Rückkehrerinnenlatein?

Obwohl sie einräumt, mit mehreren IS-„Kämpfern“ verheiratet gewesen zu sein, mit Zustimmung des IS eine Villa bezogen und im Namen von IS-Frauen Spenden gesammelt zu haben, will Monika K. keine Anhängerin der Terror-Organisation gewesen sein. Zumindest versucht die 28-Jährige das dem Gericht in Düsseldorf weiszumachen. Namen von potentiellen Zeugen will sie aber nicht preisgeben. Auf Zweifel an diesen Darstellungen reagieren ihre Anwälte mit Empörung.

Monika K. zwischen ihren Anwälten, rechts Johannes Pausch (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Seit 8. November muss sich Monika K. vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr vor, sich gemeinsam mit ihrem damaligen Mann 2014 in Syrien der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen zu haben. Die Führung des gemeinsamen Haushalts soll vom IS finanziert worden sein. 2015 soll der IS dem Paar eine Villa samt hochwertiger Einrichtung, darunter auch ein Whirlpool, zur Verfügung gestellt haben.

Nach ihrer Festnahme im März 2019 soll sie im Gefangenenlager Al-Hol ein Internet-Spendennetzwerk namens „Justice for Sisters“ zugunsten weiblicher IS-Mitglieder betrieben haben. Auch nachdem sie Ende 2019 von einem höherrangigen IS-Mitglied aus dem Lager geschleust wurde, soll sie weiterhin den Kontakt zwischen Geldbeschaffern in Deutschland und IS-Frauen in Syrien gehalten haben. Dabei wurde sie im September 2020 festgenommen. Im März 2022 wurde sie nach Deutschland ausgeflogen und unmittelbar nach ihrer Landung in Frankfurt in Untersuchungshaft genommen.

Abweichende Sitzregelung für Frauen?

Ein Blick zurück auf den Beginn des Prozesses: Als Monika K. zum ersten Mal den Gerichtssaal betritt, hält sie ihr Gesicht hinter einem Aktenordner verborgen. Üblicherweise ein Zeichen dafür, dass sich Angeklagte ihrer Taten schämen. Aber kaum haben die Fotografen den Saal wieder verlassen, ist der Aktenordner auch schon weg. Zum Vorschein kommt eine dunkelblonde, westlich, schon fast körperbetont gekleidete und eher unscheinbar wirkende kleine Frau. In der Öffentlichkeit würde ihre Erscheinung kaum Aufmerksamkeit hervorrufen, schon gar nicht den Gedanken, eine Terror-Unterstützerin vor sich zu haben.

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Fußball-WM in Qatar als Bühne für Israel-Hass?

Am 20. November beginnt die Fußball-Weltmeisterschaft in Qatar. Wie die dort beheimatete und von vielen Ländern als Terror-Unterstützer eingestufte International Union of Muslim Scholars (IUMS) vorab mitteilt, will auch eine palästinensische Gruppe die Fußball-WM nutzen, um in den Stadien Stimmung gegen Israel zu machen. Die Gruppe nennt sich „Palestinian Dream“ und spricht Israel das Existenzrecht ab.

Screenshot aus einem Video der Gruppe „Palestinian Dream“ (Belegbild: Twitter-Seite von Palestinian Dream, Video veröffentlicht am 13.11.2022)

Die Gruppe „Palestinian Dream“ hat auf ihrer Twitter-Seite für die Fußball-WM in Qatar eine Kampagne mit dem Slogan „Biggest campaign for Palestine in the World Cup“ angekündigt. Geplant ist, in den WM-Stadien palästinensische Flaggen zu zeigen und zu singen. Laut eines Kampagnen-Plakats soll damit Qatar unterstützt, in den Stadien lautstark an die „Palästinensische Sache“ erinnert und ein Solidaritätsnetzwerk im Sport zugunsten dieser Sache geschaffen werden. Das Logo der Gruppe zeigt die Umrisse des Staates Israel, jedoch gefüllt mit den palästinensischen Farben. Diese Symbolik verdeutlicht die Forderung, das Territorium Israels vollständig den Palästinensern zu überlassen. Faktisch ist dies die Forderung nach einem Ende Israels.

Auffällig daran ist auch, dass die Ankündigung dieser Kampagne auf der Internet-Seite der International Union of Muslim Scholars (IUMS) verbreitet wird. Erst damit erlangt die Ankündigung von „Palestinian Dream“ eine nicht zu unterschätzende Reichweite in der islamischen Welt. Auch bringt die IUMS damit zum Ausdruck, dass sie diese Kampagne befürwortet und fördern möchte. Dies passt zur Ausrichtung der IUMS, die immer wieder Konferenzen zur „Palästina-Sache“ veranstaltet.

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Werden PFLP-Bezüge in Deutschland verharmlost?

Trotz seiner widerwärtigen Holocaust-Relativierung konnte Palästinenser-Präsident Mahmoud Abbas Berlin mit 340 Millionen Euro deutscher Steuergelder verlassen. Dazu sowie zum „documenta“-Skandal passt auch, wie passiv und reserviert sich das Auswärtige Amt seit Juli in der Frage der sechs palästinensischen NGOs verhält, denen das israelische Verteidigungsministerium finanzielle Unterstützung der PFLP vorwirft. Bezeichnenderweise kommt das einzige Lob für diese Haltung von der Terror-Organisation Hamas.

Von der „Linksjugend“ organisierte Anti-Israel-Demonstration 2014 in Essen (Bild: Privat)

Es ist gerade mal acht Tage her, dass Palästinenser-Präsident Mahmoud Abbas bei seinem Besuch in Berlin mit widerwärtigen Holocaust-Aussagen für Empörung sorgte. Dabei hatte er auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf die Frage, ob er sich vom Olympia-Attentat palästinensischer Terroristen 1972 distanziere, geantwortet: „Seit 1947 hat Israel 50 Massaker in 50 palästinensischen Dörfern begangen – 50 Massaker, 50 Holocausts.“ Trotz der großen Empörung über diese Aussage, die nicht nur den Holocaust relativierte, sondern auch Israel in unerträglicher Manier dämonisierte, konnte Abbas Berlin mit der Zusage weiterer 340 Millionen Euro aus deutschen Steuergeldern für die Palästinenser wieder verlassen. Der Betrag wurde als Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe deklariert.

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Die Ehrlichkeit der Verena M.

Bei ihrer „ergänzenden Einlassung“ präsentierte sich die IS-Rückkehrerin Verena M. am Dienstag erneut als strenggläubige Muslimin, die sich von „Dawla“ betrogen fühlt und die Terror-Organisation mit scharfen Worten verurteilt. Das Gericht reagierte versöhnlich, wertete den Vortrag als Geständnis und versicherte ihr, dass ihr Auftreten im Hijab „keine Auswirkungen“ haben werde.

Verena M. beim Prozessbeginn am 28. März (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Am Dienstagvormittag gab die IS-Rückkehrerin Verena M. vor dem 7. Strafsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf eine sogenannte ergänzende Einlassung ab. Das von ihr handschriftlich verfasste Papier umfasste rund 50 Seiten. Verlesen wurde es von ihrer Anwältin Seda Basay-Yildiz, die dafür mehr als 100 Minuten benötigte.

Die Troisdorferin hatte bereits zu Prozessbeginn am 28. März eine längere Erklärung verlesen lassen. Darin kündigte sie selbstbewusst an, dass sie ihren Hijab vor Gericht nicht für ein milderes Urteil ablegen wird. Was sie auch entsprechend umgesetzt hat: Bis zuletzt erschien die 33-Jährige stets mit einem Khimar, einer islamischen Frauenkleidung, die Stirn und Haare bedeckt und dann weit bis unter das Knie geht, sowie großflächiger Corona-Schutzmaske im Gerichtssaal. Außerdem sagte sie sich in dieser Erklärung von der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) mit scharfen Worten los. Dabei warf sie dem IS vor, „unislamisch“ gehandelt zu haben, sagte aber fast nichts dazu, warum sie im Sommer 2015 mit ihrem damals fünfjährigen Sohn in dessen Herrschaftsgebiet ausgereist war.

Diese Erklärung führte schnell zu Diskussionen, wie ihre Lossagung zu werten sei. Als ein Journalist der Bild-Zeitung, der mehrfach in kurdischen Gefangenenlagern recherchierte und dabei auch mit Verena M. gesprochen hatte, in seiner Vernehmung aussagte, er habe den Eindruck, dass sich die Angeklagte zwar vom IS losgesagt habe, darüber hinaus aber an ihrem ideologischen Fundament festhalte, führte das zu scharfen Reaktionen von Seda Basay-Yildiz, die diese Wertung nicht gelten lassen wollte.

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Verena M. bald wieder frei?

Beim Prozess gegen die IS-Rückkehrerin Verena M. beantragte deren Anwältin Seda Basay-Yildiz am Dienstag in Düsseldorf die Aufhebung des Haftbefehls. Unter anderem begründete sie dies damit, dass die kurdische Lagerhaft bei der deutschen Strafe im Verhältnis 1:3 angerechnet werden müsse. Mit dieser Sichtweise hatte Basay-Yildiz bereits beim Prozess gegen Sibel H. in München Erfolg.

Verena M. bei Prozessbeginn (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Der Prozess gegen die IS-Rückkehrerin Verena M. wurde Anfang dieser Woche vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) fortgesetzt. Die Troisdorferin erscheint dabei auch weiterhin vollverschleiert sowie mit Corona-Maske vor Gericht. Damit ist ihr Gesicht für niemanden im Saal erkennbar. Beim Prozessauftakt hatte die 33-Jährige angekündigt, ihren Hijab „nicht für ein milderes Urteil ablegen“ zu wollen.

Montagnachmittag stellte sich der Islamwissenschaftler Guido Steinberg den Fragen zu seinem Gutachten. Bei der Fortsetzung am Tag darauf wurde die Verlesung eines Briefes erwartet, den Verena M. aus der Haft an ihre Mutter geschickt hatte. Da sie sich darin zu ihrer Zeit bei der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) geäußert hatte, wurde der Brief vom Vorsitzenden Richter Lars Bachler als Beweismittel anerkannt. Umso überraschender war es, dass Bachler am Dienstag verkündete, der Brief werde nicht im Gerichtssaal verlesen und stattdessen im sogenannten Selbstleseverfahren behandelt. Damit wird in einem Strafprozess, der öffentlich geführt werden soll, ein möglicherweise wichtiges Beweisstück im Ergebnis der Kenntnisnahme der Öffentlichkeit entzogen.

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„Wegen Zugehörigkeit zum IS diskriminiert“

In Düsseldorf begann am Montag der Prozess gegen die IS-Rückkehrerin Verena M. Ihre Einlassung begann die Troisdorferin, die mit ihrem kleinen Jungen in das IS-Gebiet gegangen ist, mit einer Erklärung, ihren Hijab aus feministischen Gründen nicht für ein milderes Urteil ablegen zu wollen. Anschließend setzten M. und ihre Anwältin Seda Basay-Yildiz zum verstörenden Versuch einer Täter-Opfer-Umkehr an.

Bild: Sigrid Herrmann-Marschall

Vor dem 7. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) begann am frühen Montagvormittag der Prozess gegen Verena M. Der aus dem zwischen Köln und Bonn gelegenen Troisdorf stammenden Frau wird von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, im Sommer 2015 mit ihrem damals knapp sechsjährigen Sohn ohne das Einverständnis des Kindsvaters in das Herrschaftsgebiet der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) gegangen zu sein. Dort soll sie zwei Schnellfeuergewehre, darunter eine AK-47, in ihrem Besitz gehabt und ihren kleinen Jungen der IS-Ideologie entsprechend erzogen sowie an den Gebrauch von Schusswaffen herangeführt haben. Außerdem habe sie ihrem neuen Mann, mit dem sie sich nach islamischem Ritus verheiratet fühlte, den Haushalt geführt und ihm damit sein Dasein als IS-Terrorist ermöglicht.

Verena M. wurde im Januar 2019 in Syrien gefangen genommen. Am 7. Oktober 2021 wurde sie zusammen mit anderen IS-Rückkehrerinnen sowie deren Kindern auf Initiative des Auswärtigen Amtes nach Deutschland zurückgeholt. Bei der Ankunft am Flughafen Frankfurt wurde sie verhaftet. Seitdem sitzt sie in Untersuchungshaft.

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Fast fünf Jahre für Anschlags-Angebote

Ein Duisburger, der Geld an die Taliban gespendet und sich zu einem Terror-Anschlag in Israel bereit erklärt hatte, wurde am Freitag vom Landgericht Düsseldorf zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Kurz zuvor hatte der 27-Jährige sein letztes Wort zu einem 23-minütigen Vortrag genutzt. Der begann zwar mit formalen Entschuldigungen, geriet aber danach zu einer eher selbstgefällig wirkenden Ansprache.

Vor dem Landgericht (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Weil er sich zu einem Terror-Anschlag in Israel bereit erklärt sowie 100 Euro für die Taliban gespendet hatte, wurde der Duisburger Sven P. am Freitag vom Landgericht Düsseldorf zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Bei seiner Bereitschaft zu dem Anschlag habe der 27-Jährige die Absicht verfolgt, „einen Teil der israelischen Bevölkerung zu vernichten“, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Die Anschlags-Pläne seien hinreichend konkretisiert worden, etwa durch Überlegungen, wie möglichst viele Opfer erzielt werden könnten. Die Zweifel, die er gehabt haben will, seien für Dritte bis zu seiner Verhaftung nicht erkennbar gewesen. Dazu habe er lediglich Schutzbehauptungen vorgebracht, so die Richterin weiter. Außerdem bleibt der Haftbefehl gegen ihn bestehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der deutsche Staatsangehörige hatte bereits zum Prozessbeginn am 22. November ein umfassendes Geständnis abgelegt. Dabei schilderte er auch, dass er 2007 zum Islam konvertiert sei. Als Grund gab der junge Mann an, er habe sich hier ausgegrenzt gefühlt, weil seine Eltern aus Kasachstan stammten. In Anbetracht seines deutsch klingenden Namens sowie seines unauffälligen äußeren Erscheinungsbildes wirkte das jedoch wenig glaubwürdig.

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Vom Jäger zum Gejagten?

Welche Auswirkungen der verlorene Krieg in Afghanistan für Deutschland haben wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Dass Islamisten jeglicher Couleur die Ereignisse aufmerksam verfolgen und sich dadurch bestärkt und ermutigt fühlen, zeigen erste Beispiele aber schon jetzt. Ein simples Hochfahren der Terror-Abwehr wird hier nicht mehr ausreichen. Am verheerendsten dabei ist, dass die Aufwertung der Taliban die roten Linien weiter zugunsten von Islamisten verschoben hat.

Der A.400M der Luftwaffe geriet zum Symbol einer Evakuierung aus Kabul, die von politischer Seite desaströs eingefädelt wurde. Zuletzt kam heraus, dass sich unter den rund 4.500 Evakuierten gerade mal etwa 100 sogenannte Ortskräfte befunden haben (Bild: Privat)

Bereits seit Wochen halten Bilder aus der von den Taliban eingenommenen afghanischen Hauptstadt Kabul die deutsche Politik und die Öffentlichkeit in Atem. Was vor fast genau 20 Jahren als Reaktion auf die Terror-Anschläge in New York und Washington DC als „War on Terror“ begann, endete mit einer Evakuierung westlicher Staatsbürger und besonders gefährdeter Afghanen, die eher einer Flucht als einem regulär beendeten Militäreinsatz gleicht. Waren die Taliban vor rund 20 Jahren noch einer der Kriegsgegner, sprachen westliche Generäle laut mehrerer englischsprachiger Medien nach dem Anschlag einer afghanischen IS-Gruppe am Flughafen Kabul, der am Donnerstag rund 170 Tote zur Folge hatte, plötzlich davon, sich in einer „Sicherheitspartnerschaft“ mit der fundamentalistischen Terror-Gruppe zu befinden.

Diskussionen darüber, welche Auswirkungen der verlorene Krieg auf die Situation in Deutschland und in anderen westlichen Ländern haben wird, waren aufgrund des Situationsdrucks bislang kaum möglich. Eine der wenigen Ausnahmen war der Historiker und Publizist Michael Wolffsohn, der unmittelbar nach dem Anschlag von Kabul im Interview mit Bild-TV dazu riet, die Sicherheitsbehörden sollten sich neben dem Rechtsextremismus auch wieder verstärkt dem nunmehr zu erwartenden islamistischen Terror widmen.

Hier hat Professor Wolffsohn natürlich völlig recht. In einem Punkt sollten wir uns doch bitte nichts vormachen: Dass die Politik derzeit so tut, als sei das nur irgendein gescheiterter Militäreinsatz gewesen, bei dem es nur Probleme beim Abzug und der Evakuierung gegeben habe, ändert nichts daran, dass Islamisten aller Couleur das als großen Sieg der Taliban über den Westen wahrnehmen. Weil es das ja auch ist. Und damit ist es jetzt unausweichlich, dass sich Islamisten aller Schattierungen, auch bei uns, gestärkt und zu neuen Taten ermuntert fühlen.

Dasselbe Ziel, nur andere Methoden

Die Jihadisten fühlen sich gestärkt, weil sie jetzt deutlich sehen, welche Einschüchterung sie mit ihren Anschlägen bewirken. Die Salafisten fühlen sich bestätigt, weil sie wahrnehmen, dass der Westen es mit der Verteidigung seiner Werte im Zweifelsfall ja doch nicht ernst meint. Und die legalistischen Islamisten wittern Morgenluft, weil sie sich als ,die Guten‘ darstellen und sich wieder als diejenigen präsentieren können, die mit den anderen reden können und damit Teil einer Lösung sein können. Was sie nicht sind, denn alle Gruppen verfolgen dasselbe Ziel, nur eben mit unterschiedlichen Methoden.

Besonders verheerend ist, dass sich nach dem Anschlag in Kabul die Taliban auch noch als diejenigen darstellen können, mit denen man noch Absprachen treffen kann. Denen man Geld anbieten kann, damit sie noch ein wenig stillhalten, bevor sie die überlassenen Waffen einsetzen – und zwar gegen alle, die ihnen im Weg stehen oder auch nur missfallen. Durch diese Aufwertung der Taliban wird Islamisten weiterer Raum gegeben, wer – notgedrungen – noch als Gesprächspartner gilt. Und je weiter diese roten Linien in Richtung von Islamisten verschoben werden, umso schneller kommen wir an den Punkt, an dem der gesamte Westen, nicht nur Deutschland, beim Kampf gegen den Islamismus vom Jäger zum Gejagten wird.

„Niederlage der USA ein Erfolg für die Muslime“

Wie schnell die ersten Islamisten diese Verschiebung begriffen haben, zeigen aktuelle Beispiele: So schrieb Samir Falah, ehemaliger Vorsitzender der Deutschen Muslimischen Gemeinschaft (DMG) und derzeitiger Vorsitzender des Councils of European Muslims (CEM), bereits am 15. August auf seiner Facebook-Seite: „Neue Verhältnisse in der Weltpolitik zeichnen sich ab.“ Die CEM und deren Mitglied DMG werden vom Verfassungsschutz der Muslimbruderschaft zugerechnet.

Ahmad Tamim, Aktivist des Hizb ut-Tahrir-nahen Internet-Portals „Generation Islam“ stellte am 22. August in einem auf YouTube veröffentlichten Video fest, dass die „Niederlage der USA“ ein „Erfolg für die Muslime“ sei. Vier Tage zuvor hatte Tamim das Bild eines Taliban-Terroristen als sein neues Facebook-Profilbild hochgeladen und dazu geschrieben: „Dieses Profilbild zeigt einen afghanischen Muslim, der seine Familie vor der unrechten Besatzung schützen tut. Es zeigt meinen Bruder, zu dem ich stehe.“

Träume von Ende des „USraelischen Imperiums“ geweckt

Yavuz Özoguz, Bruder der SPD-Politikerin Aydan Özoguz und schiitischer Aktivist aus dem Umfeld des Iran-nahen Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) phantasiert nach dem Fall von Kabul bereits den Untergang Deutschlands und vor allem den Israels herbei: „Deutschland muss sich entscheiden, ob es weiterhin jedes Verbrechen des USraelischen Imperiums mittragen und im Untergang des Imperiums mit untergehen, oder sich endlich befreien will. Denn die Flucht aus Afghanistan war sicherlich nicht die letzte Flucht des untergehenden Imperiums. Syrien und Irak werden schon bald folgen, und nach dem Fall Jemens kann die USA auch alle ihre Könige und Prinzen einsammeln und bei sich aufnehmen. Nicht zuletzt wird auch das besetzte Palästina befreit werden, denn keine Besatzung währt ewig. Obwohl es in der westlichen Welt nur von Historikern wimmelt, die den historischen Ablauf eines untergehenden Imperiums hinreichend erforscht haben, und obwohl es keinen Zweifel mehr daran gibt, dass das USraelische Imperium nicht mehr zu halten ist, hängt die deutsche Politelite immer noch am Zipfel der brennenden US-Flagge“, schrieb Özoguz am 21. August auf der islamistischen Internet-Seite „Muslim-Markt“.

Wenn sich Islamisten so bestärkt und ermutigt fühlen, muss die Politik jetzt schnell reagieren. Hier geht es längst nicht nur um die Frage, wie man jetzt den Einsatz deutscher Soldaten in Mali zu bewerten hat. Sondern darum, was uns nach dieser Zäsur in nächster Zeit in Deutschland erwartet. An die Jihadisten muss jetzt das Signal gehen, dass man sich nicht einschüchtern lässt. Die Politik darf nicht nur Lippenbekenntnisse zu den eigenen Werten verbreiten. Und an die legalistischen Islamisten muss jetzt das Signal gehen, dass sie eben nicht die Guten sind, sondern Teil des Problems. Dass die Politik mit jenen, die guten Willens sind, auch selber sprechen kann und muss und dass jene, die nicht guten Willens sind, bekämpft werden müssen. Diese Signale müssen jetzt schnell und konsequent erfolgen, denn sonst verfestigt sich für den Westen die Defensive gegenüber dem Islamismus.

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Zermürbender Terror-Prozess

Von der Öffentlichkeit unbemerkt geht der Düsseldorfer Prozess gegen die mutmaßliche tadschikische Terror-Zelle in die Sommerpause. Das konfrontative Agieren einiger Verteidiger lässt ein langes und zermürbendes Verfahren befürchten, das dem Gericht noch viel Nervenkraft abverlangen wird.

Muhammadali G. beim Prozessauftakt (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Als vier der fünf seit 19. Mai vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) angeklagten Tadschiken im April letzten Jahres festgenommen wurden, prägten sie tagelang Schlagzeilen. Die mutmaßliche Zelle wurde verdächtigt, für die Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) einen Mordanschlag auf einen Neusser Islam-Kritiker geplant sowie Luftwaffen-Stützpunkte ausgekundschaftet zu haben, hieß es. Selbst der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) sprach von einem „ganz großen Ding“.

In den darauffolgenden Tagen aber passierte etwas, das nicht hätte passieren dürfen und das den Prozess bis heute belastet: Unzählige Ermittlungsdetails, möglicherweise ganze Akten, gerieten in die Hände von Journalisten, die alles sofort an die Öffentlichkeit brachten. Wo die undichte Stelle lag – ob bei der Bundesanwaltschaft, dem Bundeskriminalamt, den beteiligten Polizeipräsidien oder dem ebenfalls involvierten Verfassungsschutz -, ist bis heute ungeklärt. Aber es führte dazu, dass Medien und Öffentlichkeit den jetzt stattfindenden Prozess nur noch als formale Angelegenheit betrachten – aber nicht mehr als Strafverfahren, das dazu dient, zu klären, ob die gegen die Angeklagten erhobenen Vorwürfe auch tatsächlich so zutreffen.

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IS-Mitgliedschaft: Vier Jahre Haft für fünffache Mutter

Die IS-Rückkehrerin Fadia S. wurde am Donnerstag vom OLG Düsseldorf zu vier Jahren Haft verurteilt. Nachdem die Verhandlung beendet war, wurden Journalisten sowie die Autorin von einem jungen Mann angepöbelt, der die Eltern von Fadia S. zum Urteil begleitet hatte.

Fadia S. beim Prozessauftakt (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Wegen Mitgliedschaft in der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS), einem Fall von Kriegsverbrechen gegen das Eigentum, sowie vier tateinheitlichen Fällen von Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht wurde Fadia S. aus Essen am Donnerstag vom 7. Strafsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Deutsch-Libanesin war 2015 mit ihren damals vier Kindern im Alter von acht Monaten bis sechs Jahren nach Syrien ausgereist, um sich dem IS anzuschließen. Ihr fünftes Kind kam dort zur Welt. Nachdem der IS militärische Rückschläge erlitt, kam sie im Februar 2018 wieder nach Deutschland zurück. Mit Kriegsverbrechen gegen das Eigentum ist das Aneignen von Wohnungen und Häusern gemeint, deren Bewohner vom IS vertrieben oder getötet wurden.

Die Bundesanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger von Fadia wollten eine „bewährungsfähige“ Haftstrafe, also maximal zwei Jahre.

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