Urteil gegen Mine K.: Keine ersichtliche Reue

Die IS-Rückkehrerin Mine K. wurde am Mittwoch zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Ihr Anwalt Martin Yahya Heising schrie bei seinem Plädoyer eine Oberstaatsanwältin an und beschimpfte sie. Mine K. ließ auch in ihrem letzten Wort jede Kritik an sich selbst oder der Ideologie des IS vermissen. Stattdessen verwies sie unter Tränen darauf, krank zu sein und deswegen aus der Haft zu wollen.

Der Hochsicherheits-Gerichtssaal des OLG Düsseldorf (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Die 47-jährige Mine K. ist am Mittwoch vom 2. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) wegen Mitgliedschaft in der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) sowie Kriegsverbrechen gegen das Eigentum der Zivilbevölkerung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Die Kölnerin war nach ihrer Rückkehr aus dem IS-Herrschaftsgebiet und der Türkei vor rund einem Jahr am Düsseldorfer Flughafen verhaftet worden.

Argumentativ wie auch im Strafmaß folgte das Gericht damit dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Staatsanwälte hatten zuvor in ihrem rund 90-minütigen Plädoyer davon gesprochen, dass sich die Tatvorwürfe gegen Mine K. „in vollem Umfang bestätigt“ hätten. Sie habe als „überzeugtes IS-Mitglied gehandelt“. Damit, für ihren später durch eine Drohne getöteten Mann, dem Herforder Jihadisten Murat D., in einem vom IS beschlagnahmten Haus im Irak gekocht und geputzt zu haben, habe sie „dessen Kampfkraft gestärkt“.

Mit der Salafisten-Szene verbunden

Auch habe sie sich bereits vor ihrer Ausreise in das IS-Gebiet radikalisiert. So habe Mine K. bei der Koran-Verteilaktion „Lies“ mitgemacht, auf Facebook für den Salafisten-Prediger Pierre Vogel und den IS geworben sowie mit Sven Lau den Verein „Schlüssel zum Paradies“ gegründet. Dies habe sie zwar bestritten, „konnte aber nicht erklären, wie ihre Unterschrift auf die Gründungsurkunde gekommen ist“, erläuterte der Staatsanwalt. Dass sie die IS-Mitgliedschaft bestritten habe, sei ebenso „als Schutzbehauptung widerlegt“, wie ihre Darstellungen, sie sei nicht radikal gewesen. Dabei erinnerte die Anklage auch daran, dass sie „Zehn Argumente, in den IS auszureisen“ auf Facebook gepostet habe.

Beim Betreten des Gerichtssaals hatte Mine K. ihr Gesicht hinter einem Aktenordner verborgen. Während der Plädoyers der Staatsanwälte grinste sie mehrfach. Sie wirkte sehr unruhig und warf ihren Kopf immer wieder hin und her. Lediglich als der Staatsanwalt daran erinnerte, sie habe ihre Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung damit begründet, nur Allah dürfe Gesetze machen, nickte sie knapp mit ernstem Gesichtsausdruck.

Aggressiver Anwalt spricht von „BGH-Quatsch“

Die Anwälte von Mine K., Serkan Alkan und Martin Yahya Heising, hatten einen Freispruch, hilfsweise höchstens zwei Jahre Haft zur Bewährung, beantragt. Sie betonten, die Vorwürfe gegen ihre Mandantin seien nicht erwiesen. Dass sie im Haushalt eines IS-Terroristen gekocht und geputzt habe, reiche nicht, um sie zu verurteilen, kritisierten die Anwälte. Damit habe sie nur ihre „gesetzlichen Pflichten als Ehefrau“ erfüllt. Auch habe sie keinen Treueid auf den IS geleistet.

Im Verlauf seines Plädoyers wirkte es, als ob Heising große Schwierigkeiten hatte, sich zu Weiterlesen

Mine K. war Pierre-Vogel-Anhängerin

Im Internet präsentierte sich die mutmaßliche IS-Rückkehrerin Mine K. als fanatische Anhängerin des Salafisten-Predigers Pierre Vogel. Selbst ihren kleinen Sohn ließ sie dabei nicht außen vor. Das ergab eine Auswertung ihrer Facebook-Seite am Dienstag beim Oberlandesgericht Düsseldorf.

Pierre Vogel (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Beim Prozess gegen Mine K. wurde am Dienstag beim Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) deren Facebook-Seite ausgewertet. Mine K. hatte diese Seite unter ihrem Klarnamen betrieben. Dabei hatte die Kölnerin als Wohnort „Honolulu“ angegeben. Auf ihrem Hintergrundbild war der auf eine Mauer gesprühte Spruch „Wake up, Muslims“ zu erkennen. Da viele ihrer Einträge in türkischer Sprache verfasst waren, mussten diese von einer Dolmetscherin übersetzt werden. Auch viele Fotos wurden von ihr gepostet; so etwa ein Bild, das einen deutschen Pass in einer Reisetasche zeigt. Anstelle des Bundesadlers prangte auf dem Reisepass jedoch das Logo der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS).

Mine K. muss sich seit August wegen Mitgliedschaft beim IS sowie Kriegsverbrechen gegen das Eigentum der Zivilbevölkerung im Irak vor dem 2. Strafsenat des OLG verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft der 47-Jährigen vor, sich 2015 von Köln aus dem IS angeschlossen zu haben. Sie soll den Herforder Jihadisten Murat D. nach islamischem Recht geheiratet haben und ihm dann über die Türkei in das damals vom IS beherrschte Gebiet gefolgt sein. Murat D. wurde 2016 durch eine Drohne getötet. Bei ihrer Rückkehr nach Deutschland wurde Mine K. im November 2018 am Düsseldorfer Flughafen festgenommen.

„Die Brüder leisten sehr gute Arbeit“

Die meisten ihrer bei Gericht begutachteten Facebook-Beiträge stammten aus den Jahren 2011 und 2012. Mehrfach verwies sie dabei auch auf fundamentalistische Facebook-Seiten wie „Mission Dawa“ oder „Islam – Der Schlüssel zum Paradies“.

Am auffälligsten war jedoch, wie oft sie Beiträge gepostet hatte, in denen die Salafisten- Weiterlesen

Muslimbruder-Camps im Bergischen Land und im Hochtaunus

Die Deutsche Muslimische Gemeinschaft widmet sich auch besonders Kindern und Frauen. Seit Jahren werden an wechselnden Orten in Deutschland Anhänger und Muslime, die Anhänger werden sollen, zu günstigen Bildungstagen eingeladen. Nächstes Wochenende finden in Hessen und NRW wieder Camps statt, die in jeweils drei Tagen diese Zielgruppen ansprechen sollen. Dass der Verfassungsschutz vor der Organisation warnt, ist für die Teilnehmer und die Vermieter nicht leicht erkennbar.

Die Deutsche Muslimische Gemeinschaft (DMG, ehemals Islamische Gemeinschaft in Deutschland, IGD) wird seit Jahren in Verfassungsschutzberichten erwähnt. Dass die Organisation als die größte Vereinigung in Deutschland gilt, in der sich Anhänger der Muslimbruderschaft betätigen, ist ist ebenfalls langjährig bekannt.

Geleugnet wird dieser Bezug trotzdem. Und so manche Behörde, die diesen Zusammenhang und die Bezüge artikulierte, sieht sich derzeit mit Gerichtsverfahren überzogen. Dem Anschein nach will die DMG bewirken, dass die Organisation unter dem im letzten Jahr geänderten Namen nicht mehr so leicht ideologisch zuzuordnen ist und man das Katz-und-Maus-Spiel mit der Mehrheitsgesellschaft weiter treiben kann. Man baut darauf, dass vor allem Journalisten nur oberflächlich hinsehen. Unterdessen werden immer neue Organisationen in diesem Aktionsgeflecht gegründet, nehmen ihre ideologische Arbeit, meist als Bildungsbeflissenheit getarnt, auf – und schaffen es damit so manches Mal an öffentliche Mittel.

Neue Organisationen, neue Organisationsnamen, neue Akteure, am liebsten weiblich und jung, werden in diesem Kampf um die Köpfe und Fördertöpfe in Position gebracht. Diese Strategie erfordert neben einer gewissen Listigkeit und Intransparenz Nachwuchs – und den gewinnt man am leichtesten, indem man Frauen anspricht oder gleich direkt die Kinder selber rekrutiert. Deswegen wurde vor einigen Jahren in Arnsberg eine komplette Bildungsstätte von Akteuren aus diesem Aktionsgeflecht erworben.

Nächstes Wochenende werden Frauen und Kinder wieder in Bildungsstätten verbracht, deren Träger allerdings unverdächtig sind, mit der Muslimbruderschaft zu sympathisieren. Weiterlesen

Sterbe-Begleitung durch Muslimbrüder?

Die Muslimbruderschaft betreibt ihre Mission oftmals in und durch soziale Projekte. Eine Akteurin aus dem Rhein-Main-Gebiet, die mit immer neuen Organisationen im Pflege- und Seelsorgebereich auftritt, fällt bereits länger in diesem Kontext auf. Zwei Qualitätsmedien sind auf diese Strukturen offenbar bereits hereingefallen.

Symbolbild

Pflege und Seelsorge sind Bereiche, die besonders sensibel sind. Menschen, die alters- oder krankheitsbedingt geschwächt sind, haben weniger Abwehrkräfte gegen Vereinnahmungen. Insbesondere unter diesem Patientenschutz-Aspekt sollte genau hingesehen werden, wer mit solchen Aufgaben betraut wird. Das gilt für Sektenbezüge ebenso wie für andere Ideologien, die ihre Aktivitäten mit Jenseitsverheißungen flankieren.

Muslimische Seelsorge sollte also unter diesem allgemein humanitären Ansatz – nämlich den Schutz des beeinträchtigten Menschen – ebenso nicht Personen anvertraut werden, die islamistische Bezüge haben. Zu groß ist die Gefahr, dass neben der Seelsorge auch noch eine andere Agenda verfolgt wird. Dennoch passiert es immer wieder, dass Akteure mit islamistischen Bezügen sich in Krankenhäuser oder andere Einrichtungen begeben können. Am Beispiel des fundamentalistischen Imams Amen Dali aus Mannheim zeigte sich ebenso wie am Beispiel der muslimbrudernahen Organisationen Salam und Inkurs, dass derlei Umtriebe durchaus versucht werden. Die Einrichtungen, an denen solche Betätigungen stattfinden, werden natürlich über die eigene Verortung nicht informiert.

Ein noch recht junges Beispiel ist die neueste Aktivität von Rabia Bechari. Die hessische Akteurin war mit ihrem Verein Salam e.V. Mitglied des 2016 in die Beobachtung des Verfassungschutzes gekommenen „Deutsch-islamischen Vereinsverbandes“* und war dort im Vorstand in Funktion. Das kommt nicht von ungefähr und erscheint auch deutlich nicht als Versehen: Schaut man sich die „Gefällt mir“ Angaben ihres Facebook-Auftritts an, so finden sich da viele Organisationen aus dem Aktionsgeflecht der Muslimbruderschaft, Extremisten wie Eyad Hadrous und Neil bin Radhan oder die Aktionsbündnisse „Generation Islam“ und „Realität Islam“, die beide dem Spektrum der verbotenen Hizb ut Tahrir zuzuordnen sind. Das sind alles Strukturen, die eine Muslima, die nur ein wenig Seelsorge macht, nicht kennt. Wohl aber jemand, der im Bereich des politischen Islam an der Strukturbildung arbeitet. Unter dem Namen „Barmherzige Begleitung“ ist vor einiger Zeit nach Inkurs Weiterlesen

Prozess gegen IS-Rückkehrerin geht weiter

Vor Gericht wollte sich die mutmaßliche IS-Rückkehrerin Mine K. bislang nicht zu den Tatvorwürfen äußern. Die Befragung zweier BKA-Mitarbeiter, die vor rund einem Jahr in der Türkei mit ihr gesprochen hatten, erbrachte in dieser Woche dennoch einige Informationen zu ihrer Motivation. So soll Mine K. dort gesagt haben, die freiheitlich-demokratische Grundordnung aus religiösen Gründen abzulehnen.

Vor dem Hochsicherheitstrakt des OLG Düsseldorf (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Der Prozess gegen die mutmaßliche IS-Rückkehrerin Mine K. am Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) wurde in dieser Woche fortgesetzt. Am Montagmorgen schilderte eine 36-jährige Mitarbeiterin des Bundeskriminalamts (BKA) ein Gespräch mit ihr am 13. Juli 2018 in Ankara. Mine K. war damals bei der deutschen Botschaft in der Türkei vorstellig geworden, um einen Pass für ihren kleinen Sohn zu bekommen. Da dem BKA bekannt war, dass sie sich im Hoheitsgebiet der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) aufgehalten hatte, erhofften sich dessen Mitarbeiter von dem Gespräch weitere Erkenntnisse über dessen innere Struktur und wollten auch die Chance ergreifen, von möglichen Anschlagsplänen zu erfahren.

In diesem Gespräch habe Mine K. erzählt, sie habe sich YouTube-Videos der Salafisten-Prediger Sven Lau und Pierre Vogel angesehen. „Durch das Kennenlernen des Islams habe sie sich entschieden, islamisch zu leben“, schilderte die BKA-Mitarbeiterin die Aussagen der Deutsch-Türkin. Weiter habe diese erzählt, dass sie „jederzeit wieder ausreisen würde“, da sie „ihren Glauben in Deutschland nicht leben könne“. Hier werde sie etwa wegen ihrer Vollverschleierung angefeindet. Auch würde ihr Sohn in Deutschland Musikunterricht bekommen, was sie „nicht gut“ finde.

Also habe sie das IS-Mitglied Murat D. via Skype geheiratet. Dies sei mit dem islamischen Recht vereinbar, habe sie in Ankara weiter erzählt. Ihre Schleusung in das IS-Gebiet habe der IS bezahlt. Murat D. sei dort Teil einer tschetschenischen Einheit gewesen. Was genau er gemacht hatte, habe er ihr aber nie erzählt. Nachdem Murat D. getötet wurde, habe sie vom IS 1.000 Dollar Witwengeld bekommen. Sie sei nach seinem Tod weiter mit ihrem Kind in Mossul geblieben, habe aber zunehmend an Flucht aus dem IS-Gebiet gedacht. Diese gelang im Oktober 2016, dann habe sie wieder türkischen Boden betreten.

„Sklaverei ja eigentlich nicht schlimm“

Dass sie Mitglied des IS gewesen sei, habe sie bei dem Gespräch in Ankara jedoch bestritten, Weiterlesen

Frankfurt: Kurze Wege in die Radikalisierung

Die Frankfurter Bilal-Moschee war schon mehrfach Thema auf diesem Blog. Als Ort, an den international bekannte Hassprediger eingeladen wurden, als Ort, in den eine Kita-Gruppe hineingeriet und auch als Ort, an dem es bei der Suche nach einem tunesischen Terrorverdächtigen eine Durchsuchung gab. Die Moschee ist auch Ort eines Frankfurter Moscheen-Projekts. Das hindert die Verantwortlichen aber nicht – ganz im Sinne einer Doppelstrategie – regelmäßig problematische Prediger einzuladen.

Die Bilal-Moschee im Frankfurter Stadtteil Griesheim ist seit Jahren ein Ort, an dem immer wieder problematische Bezüge sichtbar werden. So war die Frankfurter Einrichtung 2016 als „Spielwiese für Hassprediger“ benannt worden. Auch der belgische Prediger Tarik ibn Ali, gegen den in Spanien noch wegen Terrorverdachts ermittelt wird, war dort eingeladen. Parallel gab es Ereignisse wie dieses, an dem Kita-Kinder in der Moschee waren. Nur zwei Tage später gab es dort auf der Suche nach dem tunesischen Terrorverdächtigen Haykel S. eine Durchsuchung. Trotzdem blieb man uneinsichtig.

Wie bereits im Juli berichtet, ist Amen Dali seit einiger Zeit ständiger Gast in dieser Einrichtung ständiger Gast. Das zeigt der YouTube Kanal der Bilal-Moschee. Und auch letzten Freitag war Dali erneut zu Gast, wie ein entsprechendes Video dokumentiert:

Parallel dazu laden Frankfurter Nichtregierungsorganisationen im Auftrag der Stadt auch noch in die Moschee ein, so, als ob da nichts anders wäre als in anderen Moscheen: Weiterlesen

Kiel: Der Marsch durch die Institutionen

Über die Akteure hinter einer Kieler Studentin, die das Tragen des Niqab an der Uni durchsetzen möchte

 

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Eine junge Kieler Studentin, die nach eigenen Angaben vor Jahren zum Islam konvertierte, macht derzeit Schlagzeilen im Norden. Die 21-Jährige will an  der Kieler Christian-Albrechts-Universität (CAU) durchsetzen, auch mit Niqab studieren zu dürfen und ihre Kleidung nicht anpassen zu müssen. Ein Dozent hatte dies nicht hinnehmen wollen und es einer Klärung zugeführt. Die CAU hatte mit einem Burka- und Niqab-Verbot reagiert:

Mit dem Verbot von Burka (Vollschleier) und Niqab (Augen bleiben frei) zog die Christian-Albrechts-Universität Kiel die Konsequenz aus einem Schleier-Streit. Kurz vor Weihnachten war eine angehende Ernährungswissenschaftlerin zu einer Botanik-Vorlesung im Niqab erschienen. Der Dozent wies die angeblich zum Islam konvertierte Deutsche zurecht und ließ den Fall von der Uni-Spitze klären.

http://www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/CAU-Kiel-verhaengt-Schleier-Verbot-Studentin-kam-im-Niqab-zur-Vorlesung

Studentin Katharina K. (21) trägt Niqab – und löste an der Universität Kiel damit eine Debatte aus. Seitdem gilt ein Schleier-Verbot in Lehrveranstaltungen. Jetzt äußert sich die zum Islam konvertierte Deutsche erstmals zum Vorgang. Sie sagt: Ich gehe gegen den Erlass juristisch vor.

http://www.kn-online.de/Kiel/Betroffene-Studentin-will-gegen-Schleier-Verbot-an-Uni-Kiel-vorgehen

Seitens des lokalen AStA liegt eine sicher gut gemeinte, aber bemühte und ganz kenntnislose Solidarisierung vor:

„Der AStA hinterfragt diesen Beschluss des Präsidiums kritisch.

Wir sind der Ansicht, dass es in einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft nicht sein kann, dass Frauen aufgrund ihrer religiös begründeten Entscheidung eine Vollverschleierung zu tragen, der Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen versperrt wird. Wir halten den Beschluss des Präsidiums für diskriminierend und grundrechtswidrig. Es wird insbesondere in das Grundrecht auf Religionsfreiheit eingegriffen.„*

https://www.asta.uni-kiel.de/stellungnahme-des-asta-zum-verschleierungsverbot-an-der-cau-kiel/

Interessant ist nun, wer die Kosten eines solchen Verfahrens für die junge Frau tragen wird:

Verbände nicht unbedingt, aber ich bin mit meinem Mann auf die Föderale Islamische Union zugegangen. Deren Anwälte haben sich dieses Falles angenommen. Die Föderale Islamische Union setzt sich sehr stark für diskriminierte Muslime ein und übernimmt auch die Kosten, die anfallen.

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_85291830/kieler-studentin-ich-stehe-zum-nikab-egal-was-kommt-.html

Das sind die Herrschaften rund um Marcel Krass. Die „Förderale islamische Union“ ist sein jüngstes Projekt:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/05/13/berlin-hamburg-hannover-generation-krass/

Eine Solidarisierungs-Petition gibt es auch schon:

https://www.change.org/p/universit%C3%A4tsleitung-christian-albrechts-universit%C3%A4t-zu-kiel-aufhebung-der-richtlinie-zum-tragen-eines-gesichtsschleiers-an-der-cau-zu-kiel?recruiter=727750565&utm_source=share_petition&utm_campaign=psf_combo_share_initial.pacific_post_sap_share_gmail_abi.gmail_abi&utm_medium=whatsapp&utm_content=washarecopy_14326681_de-DE%3Av3&recruited_by_id=8988e460-4782-11e7-ab71-79069fb9d844

Bei dieser Petition steht rechts als (Erst-)Unterzeichner ein Ayad Musa.

Ayad Musa (das ist ein Männername) fiel in der Vergangenheit schon als Aktivist der Islamischen Hochschulgemeinde (IHG) Kiel auf**: Weiterlesen

Islamic Relief: Frauenrechte als Marketinginstrument

Fragwürdige Hilfsorganisation aus dem Muslimbruderspektrum instrumentalisiert Frauenrechts-Debatte: „Islamic Gender Justice Declaration“ in Vorbereitung

Betrachtet man die Haltungen, die von konservativen bis fundamentalistischen muslimischen Strömungen und Organisationen in der Frage der Frauenrechte eingenommen werden, so zeichnet sich das Bild ab, dass unter Frauenrechten lediglich die islamischen Frauenrechte verstanden werden. Die öffentlich auftretenden Frauen, die für gesonderte Rechte der muslimischen Frau, vor allem gegenüber der Mehrheitsgesellschaft, eintreten, fallen überwiegend mit einer gewissen Schieflage auf: Zwar werden Rechte muslimischer Frauen eingefordert, jedoch eher nur die Rechte, die islamisch begründet werden. Es handelt sich also oftmals um Personen, die Frauenrechte einfordern, aufbauend auf dem – verständlichen – Missverständnis, es seien die allgemeinen Frauenrechte gemeint und doch nur die Frauenrechte nach Kairoer Erklärung vertreten:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/10/16/einmal-kairo-und-zurueck/

Seitens der Organisationen aus dem Aktionsgeflecht der Muslimbruderschaft hat man lange erkannt, dass es insbesondere auf europäischer Ebene kein Gremium gibt, dass die Muslimbruderschaft als extremistische Strömung erkennt, benennt und bekämpft. Die offene Flanke ist natürlich insbesondere auf Frauenseite nutzbar, da dort der Argwohn noch einmal ferner liegt. Organisationen wie das „European Forum Of Muslim Women“ (EFOMW) haben es also bei Bestrebungen des Organisationswachstums, der Ansprache politischer Entscheider oder bei der Bewilligung von Mitteln besonders leicht, gelten Frauen doch als freundlicher, harmloser und friedvoller. Dieses Vorurteil macht man sich zunutze und tritt ungeniert als Vorkämpfer für Frauenrechte auf:

Quelle: https://www.face book.com/EuropeanForumOfMuslimWomenEfomw/ , Abruf 18.02.2019

Die Vorsitzende des EFOMW war übrigens die Schwedin Lamia el Amri:

https://web.archive.org/web/20180530161741/https://efomw.eu/www.efomw.eu/index6706.html?page_id=665

Sie sitzt als „Director“ im Vorstand von Islamic Relief Worldwide:

Islamic Relief is pleased to announce Lamia El Amri as Acting Chair of Trustees of Islamic Relief Worldwide.

https://www.islamic-relief.org/lamia-el-amri-appointed-acting-chair-of-islamic-relief/

Insofern wird auch erklärlich, wieso die angebliche Hilfsorganisation Islamic Relief nunmehr aktuell für bestimmte Frauenrechte eintritt: Man verknüpft positive Dinge wie Hilfe und Eintreten für Frauenrechte Weiterlesen

Einmal Kairo und zurück

Ein paar Gedanken zu unterschiedlichen Feministinnen und „Betriebssystemen“

Im Nachfolgenden geht es  – das sei an den Anfang gestellt – um jene Frauen, die aus ihrer islamischen Bedeckung eine politische Haltung machen oder eine islamistische Haltung mit einem Kopftuch zeigen, nicht um jene, die es aus privater Frömmigkeit oder gar unfreiwillig tragen.

In den letzten Jahren sind immer wieder Frauen aufgetreten, die sich explizit als Feministinnen bezeichnen und darauf beharren, so gesehen zu werden. So will unter anderem Kübra Gümüsay sich verstanden wissen, aber auch (nicht erst hier) Khola Maryam Hübsch:

http://www.spiegel.de/plus/kann-eine-feministin-kopftuch-tragen-a-00000000-0002-0001-0000-000159826618

Nun haben Eigenbeschreibungen die Crux, dass sie nicht immer einer objektiven Sicht entsprechen oder so beschrieben werden, dass sie mindestens ergänzungsbedürftig sind oder eine Einordnung nötig machen.

Allgemeine Frauenrechte

Wenn man unter einer Feministin ganz allgemein eine weibliche Person versteht, die sich für Frauenrechte einsetzt, so steht im Hintergrund des gängigen Verständnisses dieses Begriffs der Bezug auf die allgemeinen Menschenrechte nach UN-Charta (alles ganz grob nachfolgend, Teilaspekte werden zu anderer Zeit genauer betrachtet):

https://de.wikipedia.org/wiki/Feminismus#Ziel:_Anerkennung_und_Achtung_gleicher_Menschenw%C3%BCrde_von_Frauen

Nach dieser Sicht ist eine Person, deren Ziele nicht auf eine Gleichheit der Rechte der Geschlechter abstellen, keine Feministin. Andere i.S.v. mindere Rechte für Frauen als für Männer einfordern, gilt nicht als Feminismus, wobei auch jene für Feministinnen gehalten werden, die andere Rechte in der Weise einfordern, dass sie mehr Rechte für Frauen wollen, also Rechte, die über die Gleichberechtigung hinausgehen. Bei diesem Ansatz läuft es im Prinzip meist darauf hinaus, dass diese Stärkung bzw. Betonung der Frauenrechte darauf abzielt, dass Frauen im Ergebnis mehr Teilhabe ermöglicht wird. Die (mal temporäre, mal nicht temporäre, um natürliche Erschwernisse ggf. auszugleichen) Ungleichbehandlung zielt also darauf ab, dass durch diese letztlich eine gleiche Wahrscheinlichkeit des Erlangens einer Stellung und Position in der Gesellschaft bewirkt wird bzw. erzielt werden kann.* Aus Gleichberechtigung wird das Ziel der Gleichstellung, Gleichstellung bedeutet, dass unterschiedliche Maßnahmen am Ergebnis orientiert sind und die Wirksamkeit der Maßnahmen daran betrachtet wird, ob Frauen als Gruppe in gleicher Weise an gesellschaftlichen Prozessen beteiligt sind oder ob sie z.B. tatsächlich – als Gruppe – gleich viel verdienen wie Männer.  An diesem Punkt treten individuelle Entscheidungen in den Hintergrund, da gleiche Interessen und Handlungsmuster von Männern und Frauen angenommen werden.

Aus der Forderung nach Chancengerechtigkeit (also Herstellung gleicher Startbedingungen) wird  die Forderung nach Teilhabegerechtigkeit (Herstellung ähnlicher Endzustände (gleiche Verteilungen bei gesellschaftlich begehrten, also knappen Positionen beispielsweise). Sind die Startchancen gleich, so kann dennoch – Menschen sind unterschiedlich und die Gesellschaft kann unterschiedliche Lebensentwürfe fördern, neutral sein oder sich bremsend auswirken – ein unterschiedliches Ergebnis auch aus individuellen Entscheidungen resultieren. Neben den kollektiven Faktoren gibt es individuelle. Chancengerechtigkeit beinhaltet Wettbewerb um jene gesellschaftlich begehrten Positionen, nach kollektiv gleichen Startbedingungen ist es theoretisch dem Individuum überlassen, inwieweit diese Chancen umgesetzt werden. Doch auch während des Wettbewerbs kann es zu Ungleichbehandlungen kommen, die man auszugleichen sucht, sofern der weitergehende Ansatz der Teilhabegerechtigkeit verfolgt wird. Ein unzureichendes Ergebnis wird dort häufig als Folge struktureller Benachteiligung, nicht zumindest auch persönlicher Talente oder Vorlieben gesehen (was man in Frage stellen kann). Eine reine Orientierung am Ergebnis entkernt im Prinzip den individuellen Leistungs- und Eigenverantwortungsgedanken. Führt Chancengerechtigkeit nicht zu Teilhabegerechtigkeit, kann dies über Quotierung geregelt werden (was teilweise geschieht, manchmal gerechtfertigt sein kann, aber nicht zu neuer, anderer Ungerechtigkeit führen sollte).

Frauenrechte nach Kairoer Erklärung

Nun gibt es jedoch nicht nur die Menschenrechte nach UN-Charta, sondern auch (mindestens) ein Weiterlesen

Frauenaktionen zum Kopftuch

Neue bundesweite Betätigungen durch Frauen

Über die Aktivitäten radikaler Akteure und Gruppen, die auch Sammlungen von Unterschriften für eine Petition zu einem „Kopftuchverbot“ im öffentlichen Raum organisieren, war schon mehrfach berichtet worden:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/08/14/wertediktatur-in-frankfurt-ruesselsheim-offenbach/

Der HR hatte das aufgegriffen:

https://www.hessenschau.de/gesellschaft/verfassungsfeindliche-gruppe-mobilisiert-in-fussgaengerzonen-gegen-kopftuchverbot,realitaet-islam-kampagne-100.html

Eine als Ärzte-Netzwerk auftretende Gruppierung hatte flankierend zwei Ärzteverbands-Präsidenten öffentlich angegriffen wegen ihrer Zustimmung zur Initiative von Terre des femmes zum „Freien Kopf“ in Schulen:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/08/31/mummenschanz-mit-kittel/

Vor allem in Hessen wurden an öffentlichen Orten Unterschriften für die Petition gesammelt. Die Sammlungen wurden überwiegend von Männern durchgeführt und stellten verbreitet darauf ab, es drohe eine „Wertediktatur“.

In Duisburg sammelten nun Frauen Unterschriften im öffentlichen Raum für die Petition:

 

Da die Akteure vom eigentlichen Anlass – einem Vorschlag, in NRW-Grundschulen keine religiösen Kopfbedeckungen zu erlauben – abwichen und verbreitet bzw. assoziiert wurde, das Kopftuch stünde generell zur Disposition, ist nicht nur die Petition, sondern auch die generelle Haltung anschlußfähig. Obige Organisatorin nimmt dies zum Anlass, Frauen zum Kopftuch zu bewegen und lädt deshalb in eine DITIB-Moschee ein:

Auch hier auf der Seite einer türkischen Moschee, die „Kopftuch-Challenge“:

[Man beachte im Video sowohl die sehr junge Stimme als auch den totalitären Gedanken, dass das religiöse (hier eher politische) Bekenntnis bzw. die Sichtbarmachung ÜBERALL akzeptiert werden müsse und das untrennbarer Teil der Identität sei. Ihre Entscheidung sei „einfarbig und klar“.]

Bei jungen Frauen wird das Eintreten für das Kopftuch zusätzlich* über diese „Kopftuch-Challenge“ Weiterlesen