Verwirrspiel um Mitgliedsverband des KRM-Sprechers

Seit dem Frühjahr ist Mohamed El Kaada neuer Sprecher des Koordinationsrats der Muslime (KRM), dem größten Zusammenschluss islamischer Verbände in Deutschland. Trotz mangelnder Transparenz sowie der Beteiligung als extremistisch eingestufter Organisationen wird der KRM von der Politik hofiert. El Kaada selbst ist auch Vorstandsmitglied eines marokkanischen Kulturvereins in Gelsenkirchen. Auf seiner spärlich frequentierten Facebook-Seite finden sich „israelkritische“ Haltungen ebenso wie gänzlich unkritische Haltungen zur Muslimbruderschaft.

Mohamed El Kaada mit Außenministerin Annalena Baerbock (Beweisbild: Facebook-Seite von Mohamed El Kaada, Abruf 19.09.22)

Die größte islamische Organisation in Deutschland ist der Koordinationsrat der Muslime (KRM). Der KRM wurde 2007 in Köln als Arbeitsplattform der vier größten islamischen Organisationen in Deutschland im Rahmen der Deutschen Islamkonferenz gegründet. Gründungsmitglieder waren die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZDM), der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (IRD) sowie der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ). 2019 traten mit dem Zentralrat der Marokkaner in Deutschland (ZRMD) und der Union der islamisch-albanischen Zentren in Deutschland (UIAZD) zwei weitere Dachverbände dem KRM bei. Zu der 2019 offenbar anvisierten Mitgliedschaft der Islamischen Gemeinschaft der Bosniaken (IGBD) kam es jedoch bislang nicht. Zumindest wird die IGBD auf der Internet-Seite des KRM bis heute nicht als Mitglied genannt.

Damit sind die deutschen Moschee-Gemeinden über ihre Dachorganisationen überwiegend im KRM vertreten. Da aber ein großer Teil der deutschen Muslime überhaupt keiner Moschee-Gemeinde angehört, ist umstritten, wie viele der hier lebenden Muslime tatsächlich vom KRM vertreten werden oder sich vertreten fühlen. In der vom Bundesinnenministerium in Auftrag gegebenen Studie „Muslimisches Leben in Deutschland 2020“ wurde der Bekanntheitsgrad des KRM gar nicht erst erforscht. Hinzu kommt, dass kein einziges KRM-Mitglied bislang als Religionsgemeinschaft formell anerkannt wurde.

Dennoch wird der KRM nicht müde, über seinen jeweiligen Sprecher Teilhabe und weiteres politisches Entgegenkommen zu fordern. Gleichzeitig ist seine Binnenstruktur aber bis heute formal eher ungeregelt: Es gibt lediglich eine grundlegende Vereinbarung in Form einer Geschäftsordnung, eine festere rechtliche Struktur wie ein Verein wurde jedoch bis zur Veröffentlichung dieses Artikels nicht gegründet.

Zugehörigkeit des neuen Sprechers verschwiegen

Seit diesem Frühjahr fungiert Mohamed El Kaada als Sprecher des KRM. Entsendet wurde El Kaada vom ZRMD. Dies wurde jedoch bei seinem Amtsantritt der Öffentlichkeit verschwiegen. Selbst die Neubesetzung des Sprecherpostens wurde in den Pressemitteilungen des KRM eher beiläufig erwähnt. Dies könnte den Grund haben, dass die Struktur dieses Zentralrats so unklar und intransparent erscheint, dass dies nur noch als Geheimniskrämerei verstanden werden kann. Das beginnt damit, dass im Internet keine eigene Seite des ZRMD zu finden ist.

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Werden PFLP-Bezüge in Deutschland verharmlost?

Trotz seiner widerwärtigen Holocaust-Relativierung konnte Palästinenser-Präsident Mahmoud Abbas Berlin mit 340 Millionen Euro deutscher Steuergelder verlassen. Dazu sowie zum „documenta“-Skandal passt auch, wie passiv und reserviert sich das Auswärtige Amt seit Juli in der Frage der sechs palästinensischen NGOs verhält, denen das israelische Verteidigungsministerium finanzielle Unterstützung der PFLP vorwirft. Bezeichnenderweise kommt das einzige Lob für diese Haltung von der Terror-Organisation Hamas.

Von der „Linksjugend“ organisierte Anti-Israel-Demonstration 2014 in Essen (Bild: Privat)

Es ist gerade mal acht Tage her, dass Palästinenser-Präsident Mahmoud Abbas bei seinem Besuch in Berlin mit widerwärtigen Holocaust-Aussagen für Empörung sorgte. Dabei hatte er auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf die Frage, ob er sich vom Olympia-Attentat palästinensischer Terroristen 1972 distanziere, geantwortet: „Seit 1947 hat Israel 50 Massaker in 50 palästinensischen Dörfern begangen – 50 Massaker, 50 Holocausts.“ Trotz der großen Empörung über diese Aussage, die nicht nur den Holocaust relativierte, sondern auch Israel in unerträglicher Manier dämonisierte, konnte Abbas Berlin mit der Zusage weiterer 340 Millionen Euro aus deutschen Steuergeldern für die Palästinenser wieder verlassen. Der Betrag wurde als Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe deklariert.

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Verena M.: Erwartetes Strafmaß, aber inkonsistente Begründung

Am Dienstag wurde die IS-Rückkehrerin Verena M. in Düsseldorf zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Vor Gericht hatte sich die 33-Jährige abseits ihres Distanzierung vom IS als ideologisch gefestigt präsentiert. Der Strafsenat beschrieb sie in seiner Urteilsbegründung als geläuterte Rückkehrerin, ließ sich bei dieser Einordnung aber auffällig viele Hintertürchen offen.

Verena M. kurz vor der Verkündung ihres Urteils (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Wegen Mitgliedschaft in der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS), schwerer Entziehung Minderjähriger sowie des Besitzes von Kriegswaffen wurde die aus Troisdorf stammende IS-Rückkehrerin Verena M. am Dienstag vom 7. Strafsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Strafmaß entsprach der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte zwei Jahre Haft auf Bewährung sowie Entlassung aus der Haft gefordert. Der maximale mögliche Strafrahmen erstreckte sich in diesem Fall auf zehn Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die heute 33-Jährige ist im Sommer 2015 mit ihrem damals fünfjährigen Sohn gegen den Willen des Kindsvaters in das Herrschaftsgebiet des IS gegangen. Im Januar 2019 wurde sie in Syrien von kurdischen Milizen gefangen genommen. Am 7. Oktober 2021 wurde sie zusammen mit anderen IS-Rückkehrerinnen sowie deren Kindern auf Initiative des Auswärtigen Amtes (AA) nach Deutschland zurückgeholt. Bei der Ankunft am Flughafen Frankfurt wurde sie verhaftet. Seitdem sitzt sie in Untersuchungshaft. Der Prozess gegen sie begann am 28. März.

Debakel für die Verteidigung

Als der Vorsitzende Richter Lars Bachler am Ende seiner Urteilsbegründung detailliert erläuterte, warum die fast drei Jahre, die Verena M. in kurdischen Lagern inhaftiert war, im Gegensatz zur Untersuchungshaft nicht als bereits verbüßter Teil der Haftstrafe angerechnet wird, geriet die Urteilsverlesung für M.s Anwältin Seda Basay-Yildiz zum Debakel. Denn deren Verteidigungsstrategie bestand fast ausschließlich aus der Forderung, die Zeit in den Lagern müsse im Verhältnis 1:3, also drei Tage weniger Haft in Deutschland für jeden Tag im Lager, auf die Strafe angerechnet werden. Basay-Yildiz begründete das mit den dort herrschenden unmenschlichen Bedingungen sowie der Möglichkeit, Verena M. sei dort auf Anordnung des AA inhaftiert gewesen. Dies hatte das AA jedoch in Stellungnahmen gegenüber dem Gericht zurückgewiesen.

Auch an Verena M. ließ der Vorsitzende Richter zu Beginn seiner Begründung kein gutes Haar: Diese habe vor ihrer Konvertierung zum Islam ein aus Sozialleistungen und Gelegenheitsjobs bestehendes „orientierungslos anmutendes Leben“ geführt. Eine „Wende“ habe es erst gegeben, als sie sich für den Islam zu interessieren und im Koran zu lesen begann. Ihre Darstellung, sie habe von der Gewalt des IS nichts gewusst, wies Lars Bachler ebenso als unglaubwürdig zurück wie ihre Behauptung, sie habe ihren kleinen Jungen im IS-Gebiet nicht im Sinne der IS-Ideologie, sondern vielmehr in dem von Nächstenliebe und Barmherzigkeit erzogen. „Wir sind davon überzeugt, dass in dieser Zeit eine Ideologisierung des Kindes stattgefunden hat“, sagte er. „Und das Bild eines bewaffneten Kindes, das noch nicht mal zehn Jahre alt ist, ist eben kein Bild von Nächstenliebe und Barmherzigkeit.“ Es sei nur dem Zufall geschuldet gewesen, dass der Junge dort nicht zu Tode gekommen sei.

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Anmerkungen zum Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg

Letzte Woche wurde in Stuttgart der baden-württembergische Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2021 vorgestellt. Das islamistische Personenpotential lag im Berichtszeitraum bei insgesamt rund 4.230 Personen und ist damit seit 2019 relativ konstant geblieben. Lediglich bei den Salafisten gab es eine leichte Steigerung entgegen dem Bundestrend.

Gemeinsam mit der Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz, Beate Bude, stellte Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) vergangene Woche in Stuttgart den baden-württembergischen Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2021 vor. Bei der Vorstellung fiel auf, dass Innenminister Strobl den Fachbereich Islamismus wieder auf den Jihadismus verengte. Verfassungsschutz-Präsidentin Bube hingegen sprach von den Bemühungen ihrer Behörde, „entsprechende Strukturen und Gruppierungen aufzuklären“. Explizite Warnungen vor dem legalistischen Islamismus, wie sie noch vor Jahren zum Standard-Repertoire von Verfassungsschutz-Chefs gehörten, sind inzwischen bei der Vorstellung solcher Berichte nicht mehr zu vernehmen.

Hingewiesen wird im Bericht auch wieder auf „Konex“, das baden-württembergische Kompetenzzentrum gegen Extremismus. „Konex“ bietet Ausstiegshilfen für rechte, linke, islamistische sowie Extremisten mit Auslandsbezug. Ob und in welchem Umfang das allerdings tatsächlich angenommen wird, ist dem Bericht nicht zu entnehmen. Auch sonst scheint es da recht wenig Rückmeldung zu geben, was im Sinne einer Anpassung der Maßnahmen an die jeweilige Zielgruppe nützlich wäre. Aussteigerprogramme sind ja kein Selbstzweck, sondern müssen Angebote machen, die die Zielgruppe erreichen und letztlich auch wirken.

Das islamistische Personenpotential lag im Berichtszeitraum in Baden-Württemberg insgesamt bei 4.230 Personen und ist damit seit 2019 relativ konstant geblieben. Bei den Salafisten hat es mit 1.350 Personen gegenüber 1.300 im Vorjahr eine leichte Steigerung gegen den Bundestrend gegeben. Der Verfassungsschutz weist dabei auch auf eine Ausweitung von „Eltern-Kind-Angeboten“ hin. Auch würde trotz wechselnder Verbreitungswege die Propaganda der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) weiterhin ihre Anhänger finden. Perspektivisch gehen die Stuttgarter davon aus, dass diese Propaganda über Jahrzehnte bestehen bleiben wird und immer wieder Wirkung entfalten kann.

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Die Ehrlichkeit der Verena M.

Bei ihrer „ergänzenden Einlassung“ präsentierte sich die IS-Rückkehrerin Verena M. am Dienstag erneut als strenggläubige Muslimin, die sich von „Dawla“ betrogen fühlt und die Terror-Organisation mit scharfen Worten verurteilt. Das Gericht reagierte versöhnlich, wertete den Vortrag als Geständnis und versicherte ihr, dass ihr Auftreten im Hijab „keine Auswirkungen“ haben werde.

Verena M. beim Prozessbeginn am 28. März (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Am Dienstagvormittag gab die IS-Rückkehrerin Verena M. vor dem 7. Strafsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf eine sogenannte ergänzende Einlassung ab. Das von ihr handschriftlich verfasste Papier umfasste rund 50 Seiten. Verlesen wurde es von ihrer Anwältin Seda Basay-Yildiz, die dafür mehr als 100 Minuten benötigte.

Die Troisdorferin hatte bereits zu Prozessbeginn am 28. März eine längere Erklärung verlesen lassen. Darin kündigte sie selbstbewusst an, dass sie ihren Hijab vor Gericht nicht für ein milderes Urteil ablegen wird. Was sie auch entsprechend umgesetzt hat: Bis zuletzt erschien die 33-Jährige stets mit einem Khimar, einer islamischen Frauenkleidung, die Stirn und Haare bedeckt und dann weit bis unter das Knie geht, sowie großflächiger Corona-Schutzmaske im Gerichtssaal. Außerdem sagte sie sich in dieser Erklärung von der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) mit scharfen Worten los. Dabei warf sie dem IS vor, „unislamisch“ gehandelt zu haben, sagte aber fast nichts dazu, warum sie im Sommer 2015 mit ihrem damals fünfjährigen Sohn in dessen Herrschaftsgebiet ausgereist war.

Diese Erklärung führte schnell zu Diskussionen, wie ihre Lossagung zu werten sei. Als ein Journalist der Bild-Zeitung, der mehrfach in kurdischen Gefangenenlagern recherchierte und dabei auch mit Verena M. gesprochen hatte, in seiner Vernehmung aussagte, er habe den Eindruck, dass sich die Angeklagte zwar vom IS losgesagt habe, darüber hinaus aber an ihrem ideologischen Fundament festhalte, führte das zu scharfen Reaktionen von Seda Basay-Yildiz, die diese Wertung nicht gelten lassen wollte.

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Lustloser Verfassungsschutz-Bericht

In Berlin wurde vor einer Woche der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2021 vorgestellt. Verglichen mit den Ausarbeitungen anderer Bundesländer wirkt es, als ob dieser Bericht nur lustlos und widerwillig erstellt wurde. Neue Informationen zu verfassungsfeindlichen Kräften sind darin nur vereinzelt zu finden.

Blick auf Berlin (Symbolbild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Am 24. Mai wurde der Berliner Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2021 vorgestellt. Offenbar wurde das aber nur einigen ausgewählten Journalisten mitgeteilt. Alle anderen wurden nicht informiert, denn eine Pressemitteilung dazu gab es nicht. Womit der Vorgang im Moment der Veröffentlichung leider auch an der Autorin vorbeiging. Diese Praxis ist noch befremdlicher als die in NRW, wo nur ausgesuchte Journalisten zur Vorstellung des Berichts eingeladen werden, aber das Landesinnenministerium zumindest danach den Anstand hat, auch allen anderen eine Mitteilung zu schicken. In Berlin aber findet offenbar nicht mal das statt.

Der Bericht selber wird, obwohl er in der Pressefassung gerade mal 136 Seiten umfasst, durch große Schrift aufgebläht sowie durch viele sinnlose Symbolbilder von Gebäuden. Nicht einmal vor leeren Seiten wird zurückgeschreckt, auch nicht vor dem Volltext-Abdruck des „Gesetzes über den Verfassungsschutz in Berlin“, der elf der 136 Seiten einnimmt. Nicht zu vergessen eine Publikationsliste, bei der mit wenigen großen Bildern pro Seite dann auch schon wieder drei Seiten geschunden werden.

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Radikaler Imam in Ostfriesland aktiv

Ein in Wittmund und Wilhelmshaven tätiger Imam ist seit Jahren wegen salafistischer Bezüge einschlägig bekannt. Im Internet war er sogar bis in die jüngere Vergangenheit hinein entsprechend aktiv. Parallel dazu zeichnen örtliche Medien jedoch ein ganz anderes Bild von ihm. Dies führte offenbar zuletzt auch dazu, dass einer der involvierten Moschee-Vereine an den „Interkulturellen Wochen“ in Wittmund teilnehmen konnte.

Auch Inhalte mit dem Logo der 2015 verbotenen Gruppierung „Tauhid Germany“ finden sich bis heute auf dem YouTube-Kanal von Roman Reinders. Hochgeladen wurde dieses Video erst nach dem entsprechenden Verbot des Bundesinnenministeriums (Belegbild: YouTube-Seite Abu Bilal, Abruf 23. Mai 2022)

Die 2016 gegründete Islamische Kulturgemeinschaft Wittmund, zu dem die Moschee in der dortigen Brückstraße gehört, gilt seit Jahren als radikal. Warum, wird auf Wikipedia leicht und einfach verständlich erklärt: Der Gemeinde-Imam, der ehemalige Frankfurter Polizist Roman Reinders, wurde 2014 vom Hamburger Verfassungsschutz dem jihadistisch-salafistischen Spektrum zugeordnet. Bereits in seiner Frankfurter Zeit war Reinders durch enge Kontakte zum 2013 vom Bundesinnenministerium verbotenen salafistischen Netzwerk „Dawa FFM“ aufgefallen. Damals produzierte er als „Abu Bilal“ Videos mit Abdellatif Rouali alias „Scheich Abdellatif“, dem Anführer der später verbotenen Gruppierung. Unter welchen Umständen Reinders nach seiner Konversion zum Islam den Polizeidienst quittiert hat oder quittieren musste, ist bis heute öffentlich ungeklärt. Da er aber neben seiner Tätigkeit als Gemeinde-Imam in Wittmund auch als Imam eines gleichnamigen Vereins in Wilhelmshaven aktiv ist, dürfte die ideologische Einschätzung auf beide Moschee-Gemeinden zutreffen.

Das Verbot von „Dawa FFM“ hat allerdings weder Abdellatif Rouali noch Roman Reinders sonderlich beeindruckt oder gar zum Umdenken bewegt. So produzierten beide bis 2015, also weit über das Vereinsverbot hinaus, gemeinsame Videos. Einige der in dieser Zeit produzierten Videos sind bis heute mit dem „Dawa FFM“-Logo versehen auf dem YouTube-Kanal von Roman Reinders zu finden – was auch einen Verstoß gegen die Verbotsverfügung von 2013 darstellt, nach der dieses Loge nicht mehr benutzt werden darf. Außerdem ist bis heute auf Reinders‘ YouTube-Seite „Abu Ubayda“ als Mitbetreiber genannt. Dieser Akteur, der wohl aus der Bonner Szene stammt, hat ebenfalls Videos sowohl unter dem Logo „DAWA FFM“ als auch unter „Die wahre Religion“ veröffentlicht – also dem Portal und der Gruppe, aus der die ebenfalls verbotene “Lies!“-Kampagne hervorging.

Vorträge von Abu Ubayda wurden bis vor etwa sechs Monaten auch immer wieder auf die Szene-Plattform „Habibiflo“ hochgeladen. Auf dieser finden sich ebenfalls bis heute Reinders Konterfei sowie viele seiner Vorträge. Wesentliche Akteure von „Dawa FFM“ sind also weiterhin aktiv. Ob das im Einzelfall unterhalb der verbotenen Bildung einer Ersatzorganisation bleibt, wäre in der Gesamtschau zu betrachten.

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Verena M. bald wieder frei?

Beim Prozess gegen die IS-Rückkehrerin Verena M. beantragte deren Anwältin Seda Basay-Yildiz am Dienstag in Düsseldorf die Aufhebung des Haftbefehls. Unter anderem begründete sie dies damit, dass die kurdische Lagerhaft bei der deutschen Strafe im Verhältnis 1:3 angerechnet werden müsse. Mit dieser Sichtweise hatte Basay-Yildiz bereits beim Prozess gegen Sibel H. in München Erfolg.

Verena M. bei Prozessbeginn (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Der Prozess gegen die IS-Rückkehrerin Verena M. wurde Anfang dieser Woche vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) fortgesetzt. Die Troisdorferin erscheint dabei auch weiterhin vollverschleiert sowie mit Corona-Maske vor Gericht. Damit ist ihr Gesicht für niemanden im Saal erkennbar. Beim Prozessauftakt hatte die 33-Jährige angekündigt, ihren Hijab „nicht für ein milderes Urteil ablegen“ zu wollen.

Montagnachmittag stellte sich der Islamwissenschaftler Guido Steinberg den Fragen zu seinem Gutachten. Bei der Fortsetzung am Tag darauf wurde die Verlesung eines Briefes erwartet, den Verena M. aus der Haft an ihre Mutter geschickt hatte. Da sie sich darin zu ihrer Zeit bei der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) geäußert hatte, wurde der Brief vom Vorsitzenden Richter Lars Bachler als Beweismittel anerkannt. Umso überraschender war es, dass Bachler am Dienstag verkündete, der Brief werde nicht im Gerichtssaal verlesen und stattdessen im sogenannten Selbstleseverfahren behandelt. Damit wird in einem Strafprozess, der öffentlich geführt werden soll, ein möglicherweise wichtiges Beweisstück im Ergebnis der Kenntnisnahme der Öffentlichkeit entzogen.

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Bayerischer Verfassungsschutz: Mehr Transparenz als anderswo

Auch der bayerische Verfassungsschutzbericht verweist beim Islamismus auf Strategien der Entgrenzung und der „Diffusion“. Dank der klaren Worte und vieler Benennungen in diesem Bericht dürfte zumindest theoretisch die Bekämpfung islamistischer Gruppierungen in Bayern weniger schwierig als in anderen Bundesländern sein. Auch auf den islamistischen Antisemitismus wird im Bericht breit eingegangen.

Joachim Herrmann (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Bereits am 11. April stellte Landesinnenminister Joachim Herrmann (CDU) in München den bayerischen Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2021 vor. Bei der medialen Vorstellung nahmen die sogenannten Corona-Proteste zuerst breiten Raum ein, während das Thema Islamismus erst zum Schluss angesprochen wurde. „Auch die islamistischen Bestrebungen dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren. Diese versuchen nach wie vor Präsenz zu zeigen und mit einzelnen Anschlägen ein Klima der Verunsicherung zu schüren“, warnte Herrmann in diesem Kontext. Nahezu aus dem Nichts kommen islamistische Einzeltäteranschläge an beliebigen Orten, hieß es dazu weiter. Neben Präventionsmaßahmen setzen die Sicherheitsbehörden daher „alle verfügbaren Mittel“ zur Bekämpfung des Islamismus ein. So habe beispielsweise das Verbot der salafistischen Vereinigung „Ansaar International e. V.“ sowie ihrer Teilorganisationen im Mai 2021 auch in Bayern weitreichende Folgen gehabt.

Bei der Lektüre des Berichts selber fällt jedoch sofort auf, dass der Phänomenbereich des Islamismus im Inhaltsverzeichnis an erster Stelle aufgeführt wird. Dabei wird darauf verwiesen, dass das Personenpotential mit 4.185 gegenüber 2020 gleich geblieben ist. Neben der Milli-Görüs-Bewegung mit rund 2.900 Personen zählt der Salafismus auch weiterhin zu den mitgliederstärksten Strömungen. Nach einem kontinuierlichen Anstieg auf etwa 770 Personen Ende 2019 sank die Anzahl der Salafisten in Bayern zum Jahresende 2021 wieder auf 690. Davon sind rund 15 Prozent, also etwa 100 Personen, dem gewaltorientierten Spektrum zuzuordnen.

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NRW-Verfassungsschutzbericht zum Thema Islamismus

Der letzte Woche veröffentlichte nordrhein-westfälische Verfassungsschutzbericht befasst sich auch mit den Reaktionen der hiesigen Islamisten-Szene auf den Sieg der Taliban in Afghanistan. Der NRW-Verfassungsschutz sieht ein hohes Risiko, dass sich das salafistische Milieu „auf Dauer in Deutschland etablieren wird“.

Das nordrhein-westfälische Innenministerium in Düsseldorf

Am Freitag vergangener Woche stellte Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) in Düsseldorf den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2021 vor. Im Gegensatz zu früheren Vorstellungen solcher Berichte wurde dieses Mal besonders auf das Element der „Entgrenzung“ eingegangen. Damit ist gemeint, dass Extremisten aktuelle Entwicklungen und Diskussionen nutzen, um Anschluss an die bürgerliche Mitte zu finden. Reul betonte bei der Vorstellung des Berichts, dass dies bei Links- und Rechtsextremisten sowie Islamisten und Salafisten gleichermaßen zu beobachten sei.

Strategien der Entgrenzung sind seit vielen Jahren in allen extremistischen Phänomenbereichen zu beobachten. Neu ist dabei im Grunde nur, dass dies bei einer Vorstellung eines Verfassungsschutzberichtes so deutlich hervorgehoben wird. Dies lässt Rückschlüsse darauf zu, wie erfolgreich diese Strategien inzwischen sind und welche Sorgen sie den Sicherheitsbehörden nun machen.

Dass in Deutschland 2021 drei Vereine verboten wurden, die unter dem Deckmantel der Wohltätigkeit Geld für die Hizbollah und damit für extremistische Ziele gesammelt haben, dürfte auch zu diesem Kontext gehören. Zwei weitere Vereine wurden im März dieses Jahres verboten. „Das waren keine Samaritervereine, sondern Spendenbüchsen des Terrors. Ziel war nicht, kulturelle oder religiöse Veranstaltungen durchzuführen, sondern Geld für Hizbollah-nahe Organisationen zu sammeln und die extremistische Ideologie zu fördern“, so Reul.

Nach wie vor besteht für die NRW-Behörden „eine große Gefahr“ durch den Islamismus. Derzeit zählen die Sicherheitsbehörden 190 Gefährder, „denen wir jederzeit eine schwere Straftat zutrauen müssen. Wir sind weiter im Fadenkreuz des islamistischen Terrors – schon der durch die Sicherheitsbehörden vereitelte Anschlag auf die Synagoge in Hagen sollte hierfür Beweis genug sein“, sagte Reul. Insgesamt stieg die Zahl der Islamisten in Nordrhein-Westfalen 2021 von zuvor 4.470 um drei Prozent auf 4.610. Die Zahl der gewaltbereiten Islamisten stieg von 770 auf 780 Personen.

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