Imam einer unter Beobachtung stehenden Moschee betreut Patienten an Heidelberger Uniklinik als Seelsorger
Krankheit und Tod sind existenzielle Herausforderungen, die auch mental stabile Personen an den Rand der Einsichtsfähigkeit bringen können. Um so mehr ist Sorgfalt darauf zu richten, wer in diesen verletzbaren Lebenslagen Zugang zu Patienten hat. Häufig greifen Kranke und psychisch beeinträchtigte Personen in Grenz-Situationen auf Seelsorger zurück. Seit einiger Zeit wird dies vielfach auch von und für Muslime angeboten. Das Angebot als solches ist korrekt, berechtigt und es ist jedem überlassen, ob er darauf zurückgreifen mag. Im Angesicht der schutzbedürftigen Lage sind das Krankenhaus oder die sonstige Einrichtung jedoch in der Pflicht, Patienten vor allem zu schützen, was ihnen schaden könnte. Seelsorger haben Zugang zu vielen Patienten und häufig sind sie rasch Vertrauenspersonen, weil sie manchmal die einzigen Besucher sind.

Amen Dali, yt-Video Bild: https://www.youtube.com/watch?v=RzNrY_7FLD0
Von Seiten eines Klinikums ist also dafür Sorge zu tragen, dass diese Aufgabe bei ihren Patienten nicht von Personen wahrgenommen wird, die neben dem Dienst am Patienten vielleicht noch eine eigene Agenda verfolgen. Zum Beispiel die der Mitglieder- oder Anhänger-Gewinnung, Weiterlesen