Bunte Autolyse

Warum „bunt“ eine Momentaufnahme ist – aber kein Zukunftsmodell sein kann

In dem Beitrag „Bunt ist es nur von weitem“:

waren bereits einige Gedanken zur Wahrnehmung in einer multikulturellen Gesellschaft, einer „bunten“ und oberflächlichen Anmutung von Menschen aufgeteilt in Kollektive, ausgeführt worden. Vor allem war auch betrachtet worden, welche Wirkungen eine solche Zuordnung hat, der man nicht, nicht einmal durch Leistung oder willentliche Abkehr, entkommen kann. Eine Gesellschaft, in der es im Hinblick auf Rechte egal ist, ob ein Individuum einer Gruppe angehört, die – selber oder in der Fremdzuschreibung – als „bunt“ bezeichnet wird, ist eine im Hinblick auf diese Zuordnung nicht rassistische.* Partizipation wird über das Einfordern – und Einräumen – von Individualrechten erzielt, die auf der Annahme gleicher Rechte von Individuen fußt. Eine „bunte“ demokratische Gesellschaft ist an diesem Punkt das Ergebnis gleicher Individualrechte. Eine Gesellschaft, die also – Gleichberechtigung für das Individuum – „bunt“ ist, will eine nichtrassistische sein. In die Zukunft fortgeschrieben, spielt es schlicht keine Rolle und soll auch keine spielen, ob jemand „bunt“ ist. Er darf sich anderen Gruppen, Kollektiven, anschließen, kann somit – in der Eigenzuordnung – auch „nichtbunt“ werden, wovon seine Rechte unbeeinflusst bleiben. Er ist einfach Bürger wie jeder andere, da er primär als gleicher Bürger gesehen wird.

In einer rassistischen Gesellschaft hingegen werden Individuen wegen ihrer Zuordnung zu einem Kollektiv, meist einer Minderheit, mindere oder auch andere Rechte und Pflichten zugeordnet. Eine festgeschrieben „bunte“ Gesellschaft, also eine, die „bunt“ bleiben soll, ist im Grunde eine rassistische Gesellschaft. Personen sind – so banal das klingen mag – nicht „bunt“. Sie sind Menschen, Individuen, Bürger. Mit Eigenschaften zwar, unveränderlichen wie veränderlichen. Aber in der Priorisierung des Aspekts des Gegenübers, der „bunt“ macht und der möglicherweise auch gegen den Willen des Betroffenen an ihm sozusagen haften bleibt, entsteht eine Gesellschaft, in der das Einende nicht mehr vorrangig ist. Das Einende zeigt sich nämlich in Gleichbehandlung, auch in der Anerkennung als Gleichberechtigtem – Bürger natürlich nur, sofern man über die Staatsbürgerschaft verfügt. Wird „bunt“ zur Zielsetzung einer Gesellschaft, so tritt „bunt“ aus der Wahrnehmung einer schlichten, aber irrelevanten Eigen- oder Fremdzuordnung heraus. Eine „bunte“ Gesellschaft als Ziel ist die Selbstauflösung der Bürgergesellschaft als eine der Individuen in eine Gesellschaft der Kollektive; es ist eine Autolyse.

Das Kollektiv

Bürger mögen sich selber einer Gruppe zugehörig fühlen oder auch nicht, das ist ihre Entscheidung und Ausdruck ihrer Individualität. Steht jedoch eine Gruppenzugehörigkeit voran, individuell gewählt Weiterlesen

Hizb ut Tahrir: Die „Schily-Doktrin“

Über einen neuen Narrativ unter Jugendlichen

Im April landete die seit 2003 verbotene Hizb ut Tahrir (HuT) einen unerwarteten, aber breit übernommenen Medien-Coup: Man hatte über mehrere Portale, auf denen Anhänger ihre Haltungen verbreiten, eine Protest-Aktion zur Debatte über die Einführung eines Verbots von Kopftüchern bei Kindern in Schulen initiiert:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/04/15/kampagne-fuer-das-kinderkopftuch-islamistische-akteure/

Über verschiedene soziale Medien hergeleitet, kanalisierte man die Empörungswelle in eine Petition in einem offenen Petitionsformat und gewann über einhunderttausend Unterzeichner.

https://www.openpetition.de/petition/online/deine-stimme-gegen-das-kopftuchverbot#petition-main

Die Aktion lebte vor allem auch davon, dass es plötzlich nicht mehr um Kinder in der Schule ging, sondern man behauptete, es ginge tatsächlich um das allgemeine Kopftuchtragen überall. Der Petitionstext, aus dem der eigentliche Anlass noch hervorging, ging in der öffentlichen Debatte in den sozialen Medien oftmals unter. Im Furor einer Solidarisierung schaute dann der eine oder andere nicht mehr so genau hin. Die Fake-news-Welle rollte und wurde nachfolgend auch medial wahrgenommen. In Verkennung der Entstehungsgeschichte machte dies dann Eindruck bei den zuständigen Politikern – man ruderte zurück.

Die Forderung war am 14.04.2018 von der Pressestelle der „Hizb ut Tahrir“ verbreitet worden:

http://www.hizb-ut-tahrir.info/gr/index.php/mb/zmb-dr/1069.html

Interessant ist, dass die Kampagne schon Tage vor der „offiziellen Meldung“ von Hizb ut Tahrir auf den assoziierten Portalen verbreitet worden war, hier vom 11.04.2018:

Man kann durchaus hinterfragen, wer in dieser Sache die Leitfunktion übernahm.
Auch Personen aus konservativen muslimischen Kreisen schlossen sich an, zum Teil ohne zu wissen oder – bei Wissen – darauf aufmerksam zu machen, dass hinter der Kampagne Akteure einer verbotenen Organisationsstruktur standen. Im Furor verschwammen die Grenzen, was sicher auch die Absicht der islamistischen Akteure war. Man wollte unter eigener Führung die Ummah, die Gemeinschaft der Gläubigen, aktivieren. Man muss leider konstatieren, dass dies nicht unerheblich gelang. Moderate muslimische Stimmen gingen unter.

Schon vor der Veröffentlichung zum Kopftuchverbot hatte Hizb ut Tahrir jedoch einen anderen interessanten Mythos geschaffen, den sie dann nachfolgend nicht nur in der Stellungnahme zum Kinderkopftuch verwendet. Es geht um eine angebliche „Schily-Doktrin“: Weiterlesen