War was? Nicht für die bpb!

bpb nimmt Schaden durch den Fall des DIV

Vor nunmehr fast zwei Monaten wurde der Deutsch-islamische Vereinsverband (DIV) e.V. vom Hessischen Landesamt für Verfassungsschutz unter Beobachtung gestellt:

http://hessenschau.de/tv-sendung/video-20532.html

Immerhin gibt es auf der Seite des DIV e.V., im Gegensatz zu manchem unter Beobachtung stehenden Mitgliedsverein einen Hinweis auf die Entscheidung:

http://www.div-rm.de/div-als-extremistisch-beeinflusster-verband-vom-lfv-eingestuft/

Völlig unverständlich ist es aber, dass der DIV e.V. weiterhin mit diesen Logos, die neuen Erkenntnissen diametral widersprechen, werben darf:

div-demokratie-160918

Screenshot DIV-Seite 18.09.2016

 

Ein Verband, der vom Verfassungsschutz beobachtet wird, darf gleichzeitig dieses Logo benutzen? Ja, haben wir denn schon 1984? Die eine Seite der behördlichen Akteure beobachtet. Die andere Seite zeichnet aus und sorgt nicht dafür, dass mit dem Logo nicht mehr Dritte getäuscht werden können, wenn neue Erkenntnisse genau dem Bestätigten widersprechen, nämlich eher gegen Demokratie und Toleranz zu sein? Alle Personen, die den Hinweis-Artikel des DIV e.V. nicht lesen, was passieren kann, da er wechselnd angezeigt wird, werden getäuscht. Die sehen das Logo nämlich und werden spenden, denn der obige Artikel ist der EINZIGE Hinweis darauf, dass es mit dem Bekenntnis zu unserem Grundgesetz vielleicht doch nicht so weit her ist, wie das Logo signalisiert. Da geht keine roten Warnlampe an o.ä.

Auch auf der Seite des bfdt findet sich das noch: Weiterlesen

DIV e.V. erklärt sein Präventionskonzept

… denkt man, wenn man die Überschrift liest. Es folgt ein Forderungskatalog

Der Deutsch-islamische Vereinsverband (DIV) e.V. war wegen seiner Mitgliederstruktur die letzten Tage medial bundesweit beachtet worden. Eine Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben“, das beim Bundesfamilienministerium angesiedelt ist, wurde im Benehmen mit dem Bundesinnenminister de Maziere auf Eis gelegt. Mehrere Mitgliedsvereine werden vom Hessischen Landesamt für Verfassungsschutz den Muslimbrüdern zugeordnet, andere sollen nach der gleichen Quelle „islamistisch beeinflusst“ sein. Anfängliche Presseanfragen waren nach Angaben von hr-info vom DIV, EIHW und dem I.I.S. (zwei Mitgliedsvereinen) ignoriert worden. Anstelle dessen wurde Gegenöffentlichkeit durch unhinterfragbare Positionierungen des Pressesprechers Dr. Khallouk u.a. auf islamiq.de, in der Islamischen Zeitung, islam.de oder „Der Freitag“ geschaffen.

Junge Ausflug 1604166

Aktuell hat der DIV seine Vorstellung zur Präventionsarbeit auf seiner Seite konkretisiert. Zumindest sagt das die Überschrift. Wesentlich konkreter wird es jedoch nicht:

„8 Punkteplan für eine erfolgreiche Prävention gegen Radikalisierung“

http://www.div-rm.de/8-punkteplan-fuer-eine-erfolgreiche-praevention -gegen-radikalisierung/

Auch dieses Papier stammt aus der Feder von Herrn Dr. Khallouk, der zugleich Stellvertreter von Herrn Mazyek ist im ZMD und der „wissenschaftliche Beauftragte“ dieses Verbandes. In der Einlassung gibt es einige irritierende Sichten:

Um Fördermittel hierfür zu erlangen, sind die Verbände zur Kooperation mit teilweise umstrittenen staatlichen Behörden verpflichtet, was sie einer deutlichen internen Kritik aussetzt.

Ja, die „umstrittenen staatlichen Behörden“. Keine Fragen, keine Kritik, am besten gar kein Kontakt, sondern nur Geld? Welche „staatlichen Behörden“ könnten wohl aus Sicht des Herrn Khallouk und seiner Vereinskameraden „umstritten“ sein? Da sollte man vielleicht doch einmal konkret werden. Das Familienministerium? Das Amt für Weiterlesen