Bernhard Falk, Alt-Linker, Al-Kaida-Anhänger und Terror-Fan, der die späte Geburt nicht als Gnade empfinden mag, war hier schon häufiger Thema. Das aktuelle „Geschäftsmodell“ des Herrn Falk heißt Gefangenenbetreuung. Nun, nicht Gefangenenbetreuung, die das diesseitige Wohl der Betreuten im Blick hätte wie milde Strafe oder Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Nein, das angebliche Wohl der Gefangenen im Jenseits liegt Herrn Falk mehr am Herzen und so sorgt er dafür in seinen Möglichkeiten, dass die Gefangenen nicht kooperieren. In der Parallelwelt des Herrn Falk wäre das ja Verrat an der Sache. Er besucht also, vermittelt Szene-Anwälte und sorgt durch die Veröffentlichung der Kooperationsbereitschaft seiner Schäfchen dafür, dass die Community weiß, was Sache ist. Ob also der „Bruder“ ein „guter Bruder“ ist oder eben ein „Verräter“. Den einen oder anderen mag auch beeinflussen, dass eine nicht unerhebliche Zahl potentiell gewaltbereiter „guter Brüder“ es missbilligt, wenn ehemalige Mitstreiter „Verräter“ werden. Es gibt ja trotz allem ein Leben nach der Haft, das man verlieren könnte, und die Paradies-Aussichten eines „Verräters“ mögen sich auch verschlechtern. Das gibt mindestens Abzug einiger Jungfrauen.
Der Herr Falk ist recht umtriebig. Aktuell hat er ein schönes Schaubild der „politischen Gefangenen“ in der BRD erstellt:

Quelle: fb-Seite von Bernhard Falk
Unter den „politischen Gefangenen“ finden sich auch verurteilte Mörder wie Arid U., Gewalttäter wie Murat K. und verhinderte Bombenleger wie Halil D. nebst Gattin. Diese nun als „politische Gefangene“ mit aufzuführen, zeigt einmal mehr, wie der Herr Falk sich selbst und die Mehrheitsgesellschaft sieht. Ein politischer Gefangener ist, wer wegen seiner Weltanschauung einsitzt oder eben wegen seiner politischen Meinung. Es scheint, für Herrn Falk ist Terror die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln.
Viele der aufgeführten Personen sucht Herr Falk persönlich auf. Das ist sein aktuelles „Geschäftsmodell“. Die Kontonummer ist dabei, damit die Geschwister das Überweisen nicht vergessen. Davon lebt er wohl und ernährt zwei Frauen nebst Nachwuchs.
Möglich ist diese spezielle Art der gewerblich scheinenden Gefangenenbetreuung durch die entsprechenden Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes:
§ 23 Grundsatz
Der Gefangene hat das Recht, mit Personen außerhalb der Anstalt im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes zu verkehren. Der Verkehr mit Personen außerhalb der Anstalt ist zu fördern.
§ 24 Recht auf Besuch
(1) Der Gefangene darf regelmäßig Besuch empfangen. Die Gesamtdauer beträgt mindestens eine Stunde im Monat. Das Weitere regelt die Hausordnung.
(2) Besuche sollen darüber hinaus zugelassen werden, wenn sie die Behandlung oder Eingliederung des Gefangenen fördern oder persönlichen, rechtlichen oder geschäftlichen Angelegenheiten dienen, die nicht vom Gefangenen schriftlich erledigt, durch Dritte wahrgenommen oder bis zur Entlassung des Gefangenen aufgeschoben werden können.
(3) Aus Gründen der Sicherheit kann ein Besuch davon abhängig gemacht werden, daß sich der Besucher durchsuchen läßt.
§ 25 Besuchsverbot
Der Anstaltsleiter kann Besuche untersagen,
1. wenn die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet würde,
2. bei Besuchern, die nicht Angehörige des Gefangenen im Sinne des Strafgesetzbuches sind, wenn zu befürchten ist, daß sie einen schädlichen Einfluß auf den Gefangenen haben oder seine Eingliederung behindern würden.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/BJNR005810976.html
Der Herr Falk ist im Regelfall weder verwandt noch verschwägert. Den schädlichen Einfluß kann man sicher annehmen, wenn man die Einlassungen des Herrn Falk hört. Und mehr Eingliederungsbehinderung als das Halten in der salafistischen Parallelwelt ist auch kaum vorstellbar.
Warum nun lassen immer wieder Anstaltsleiter, denen es obliegt, da im Sinne der Gemeinschaft und zuallererst auch des Gefangenen selbst, diese Besuche zu untersagen, Falk doch vor? Warum wendet man dieses Gesetz kaum an? Es ist unverständlich. Unverständlich auch, warum die Justizminister der Länder da nicht eine nachdrückliche Empfehlung an die Entscheider vor Ort aussprechen. Nach meiner Meinung muss man da auch nicht das Verwaltungsgericht fürchten. Die Richter dürften das ebenfalls einsehen.
Man kann tatsächlich nicht ausschließen, dass der Herr Anstaltsleiter Mustermann den Herrn Falk nicht kennt. Als Justizminister sollte man da auf der sicheren Seite bleiben. Wozu gibt es Rundschreiben.
Manchmal können Maßnahmen gegen den Terror so einfach und so billig sein.