Bundesregierung behandelt Dachverbände als Black Box
In einer Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, deren Antwort vor drei Wochen erfolgte, tut sich leider ein Abgrund an ausweichenden Antworten und teilweise absichtsvollem Nichtwissenwollen auf. Die Anfrage dreht sich um islamische Verbände und Vereine sowie deren Finanzierung und Verflechtungen:
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Neben der vielfachen Bekundung, man könne auf Frage x und Frage y aus Gründen des Staatswohls nicht offen antworten, finden sich weitere Ungeheuerlichkeiten. Liest man das Schriftstück mit Gründlichkeit, so könnte man sich an die Zeiten des Kalten Krieges erinnert fühlen: Vielfach gibt die Bundesregierung an, sie könne sich über deutsche Vereine und Verbände aus Gründen des Staatswohls nicht äußern (das mag im Einzelfall berechtigt sein, aber in dieser Häufung?). Da kommt manchesmal der Eindruck auf, es handele sich bei den Vereinen und Verbänden, zu denen eine Auskunft erbeten wird, nicht um irgendwelche deutschen Vereine und Verbände, sondern sozusagen um Botschaften fremder Mächte:
„Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen über Kenntnisse der Bundesregierung über Verbindungen und Einflüsse aus xy für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein, weil dies Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zuließe. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.*“
Denn wie kann es sein, dass durch eine offene Auskunft über die „Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland“ das Staatswohl gefährdet ist? Wie kann es sein, dass die Bundesregierung durch eine offene Antwort auf Frage nach Publikationen, Personal oder Geldern aus den Vereinigten arabischen Emiraten für deutsche Vereine und Verbände das Staatswohl in Gefahr sieht? Andernfalls müsste das Wohl des Staates schon durch kleine Handlungen gefährdet sein (was relativ abwegig erscheint).
Festgehalten: Bei den fraglichen Vereinen und Verbänden gibt es staatliche Aufklärungshandlungen, die einerseits notwendig und angemessen sind und andererseits im Dunkel bleiben müssen.
Auf die Frage gar:
„Welche Verbände, die Mitglied der DIK sind (Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ), Alevitische Gemeinde Deutschlands (AABF), Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland – Zentralrat e. V. (IGBD), Islamische Gemeinschaft der Schiitischen Gemeinden in Deutschland (IGS), Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e. V. (IRD), Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD), Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ), Zentralrat der Marokkaner in Deutschland e. V. (ZMaD, auch ZRMD), Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD)), oder deren Mitgliedsverbände werden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz oder nach Kenntnis der Bundesregierung durch Landesämter für Verfassungsschutz beobachtet?“
lautet die Antwort:
„Keiner der Verbände, die Mitglied der DIK sind, ist Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden. Über die Mitgliedsverbände dieser Dachverbände hat die Bundesregierung aus Gründen der Vereinigungsfreiheit im Regelfall keine
abschließende Kenntnis. Im Übrigen wird auf den Verfassungsschutzbericht 2016
verwiesen.“
Im Klartext: Verfassungsfeindliche Organisationen müssen also nur einen Dachverband gründen und Weiterlesen