Urteil Bilal Gümüs

Frankfurter Kammer geht über Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus

Der Frankfurter Bilal Gümüs wurde heute nach 20 Hauptverhandlungstagen von der 27. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt zu 3 Jahren 6 Monaten Haft verurteilt.  Gümüs, der jahrelang die Logistik für die Verteilungen von Koranen und anderen Materialien auf der Straße verantwortet hatte, wurde vorgeworfen, jungen Männern die Ausreise nach Syrien ermöglicht, erleichtert und angeregt zu haben. Ein 16-Jähriger, in dessen Pläne er verwickelt war, war 2013 ausgereist. Gümüs soll u.a. das Flugticket besorgt haben. Der Frankfurter Junge hatte nachfolgend an Kriegshandlungen in Syrien auf Seiten des IS teilgenommen. Der Junge wurde getötet.

Gümüs war Anfang März dieses Jahres nach langen Ermittlungen festgenommen worden. Pierre Vogel hatte dies seinerzeit als „großen Rückschlag für die Dawa“ (Mission) bezeichnet:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/03/04/pierre-vogel-grosser-rueckschlag-fuer-die-dawa/

Der Prozess hatte am 9. April begonnen:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/04/09/prozessauftakt-bilal-guemues/

Die Staatsanwaltschaft hatte auf 2 Jahre und 6 Monate plädiert, die Verteidigung wollte einen Freispruch erwirken. Die Schuld des Angeklagten sei nicht hinreichend dargelegt.

An vielen Verhandlungstagen war die Familie von Gümüs anwesend, insbesondere auch ein jüngerer Bruder. Bernhard Falk reiste das eine oder andere Mal an, um sich zum Fortgang des Verfahrens zu informieren. Die Mutter des getöteten Jungen war als Zeugin vernommen worden. Bei einer Gelegenheit waren ihr vom Vorsitzenden die übermittelten letzten Worte ihres Sohnes vor ihrer geplanten Aussage mitgeteilt worden. An diesem Tag war ihre Vernehmung nicht mehr möglich, da dieses Vorgehen in der Verhandlung zu Weinkrämpfen der Mutter führte. Weitere Aussagen verdeutlichten jedoch, dass die Familie des getöteten Jungen – letztlich vergeblich – um ihn gerungen hatte. Zu stark war der Einfluß der Gruppe um Gümüs auf den 16- Jährigen.

Neben der engeren Familie waren zur Urteilsverkündung auch mehrere Männer aus der Szene sowie Pierrre Vogel angereist. Ein traditionell gewandeter Glaubensbruder, der häufiger teilgenommen hatte, war die Ablehnung der Ausführungen des Vorsitzenden immer wieder anzumerken. Er lachte vor sich hin.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Gümüs bei der Ausreise von Frankfurter Reisegruppen in Weiterlesen

Der Tag des Anwalts

Einige Eindrücke vom 2. Verhandlungstag im Prozeß gegen Bilal Gümüs vor dem Frankfurter Landgericht

Eine Einschränkung vorab: Die Verhandlung war sehr turbulent, was sich auf die Qualität der Notizen auswirkte. Das ging teilweise sehr flott und mit Normen-Ping-Pong.

Fortsetzung zu:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/04/09/prozessauftakt-bilal-guemues/

Prolog:
Auf der Anwaltsseite hat der eine Verteidiger, Ali Aydin, ein Brecht zugeschriebenes Zitat zentriiert: „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zu Pflicht“.

https://www.aliaydin.de/

Nun ist mit dem Zitat eigentlich etwas ganz anderes gemeint als die professionelle juristische Interessenvertretung in einem rechtsstaatlichen Verfahren. Es ist mehr der Widerstand gegen eine ungerechte höhere Autorität, gegen ein Herrschaftssystem, das auch staatlich organisiert sein kann, gemeint. Das kann aber sicher bei einem Anwalt nicht gemeint sein. Vielleicht richtet sich das eher diffus an manche Mandantschaft, die sich selber als Widerständler sehen mag (das erscheint als das Selbstbild von z.B. Bernhard Falk). Das Zitat klingt halt gut und vielleicht nimmt man es nicht so genau. Prolog Ende.

Am zweiten Tag sollen weitere Zeugen gehört werden. Auf der Verteidigerbank fehlt Frau Barsay-Yildiz. Im Zuschauerraum Bruder und Vater des Angeklagten, zwei Freunde (?), einer davon in traditioneller Kleidung mit Gebetsmütze. Die vier kennen sich und sitzen zusammen. Einige Polizisten hören zeitweise zu.

Erschienen ist auch ein Zeugenbeistand. Eine solche Hinzuziehung ist möglich, das muss nicht unbedingt ein Anwalt sein. Insbesondere aber wenn absehbar ist, dass der Zeuge evtl. sich selber belasten könnte, was er nach § 55 StPO nicht muss, ist ein solcher Rechtsbeistand ratsam, zumal der Laie nicht immer ganz überblickt, welche Folgen diese oder jene Aussage für ihn haben könnte oder ob das Gericht aus Darstellungslücken Rückschlüsse ziehen könnte. Oder ob eine zunächst unproblematisch erscheinende Aussage mittelbar dadurch schwere Folgen auslöst wie z.B. die Aufnahme oder Wiederaufnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen den Zeugen, wenn diese „harmlose“ Aussage bereits bestehende Erkenntnisse soweit ergänzt, dass strafbares Handeln fassbar wird. Siehe dazu:

https://de.wikipedia.org/wiki/Mosaiktheorie

Die erste Zeugin, Georgina J., tritt ganz in Schwarz auf. Einen Gesichtsscheier, der nur schmal die Augen freilässt, ist wie ein Piratentuch umgebunden- Man  kann es kaum glauben, dass die sehr kleine schmale 23 Jährige bereits drei Kinder hat und das vierte erwartet. Einen Beruf hat sie nicht erlernt, gibt sie an. Sie soll mit ihrem islamisch getrauten Mann im September 2013 nach den Vorstellungen der Polizei nach Syrien ausgereist sein und soll nach wenigen Monaten zurück gekommen sein. Ein Verfahren gegen sie war nach § 170 (2) eingestellt worden, weil wohl die Beweislage für eine Anklage nicht ausreichte.

https://dejure.org/gesetze/StPO/170.html

Der Vorsitzende möchte, dass die junge Frau ihre Verhüllung im Kopfbereich abnimmt. Er sagt „Kopftuch abnehmen“, was den Zeugenbeistand, flankiert von Herrn Aydin zu Gegenrede veranlasst. Es folgt ein zunehmend aufgeregter Abtausch, der in einem Befragen der Prozessbeteiligten mündet, Weiterlesen

Prozessauftakt Bilal Gümüs

Erster Verhandlungstag im Verfahren, einige Eindrücke

Vor der 27. Straf-Kammer des Frankfurter Landgerichts begann heute der Prozess gegen Bilal Gümüs, der in Frankfurt jahrelang maßgeblich für die LIES-Koranverteilung wirkte. Gümüs wird zur Last gelegt, die Ausreise eines 16 Jährigen, der dann bald den Tod fand, befördert zu haben.

Das Gericht ist mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffinnen besetzt. Neben zwei Pflichtverteidigern (u.a. Ali Aydin) ist auch noch eine dritte Vertretung vorhanden (Seda Basay-Yildiz, s.u.). Erstaunlicherweise waren nur Familienangehörige und 2,3 Freunde und Mitstreiter von Gümüs anwesend.

http://www.hessenschau.de/panorama/prozess-gegen-frueheren-frankfurter-koran-verteiler,bilal-g-prozess-100.html

https://www.bild.de/regional/frankfurt/isis/schickte-koran-verteiler-jungen-in-den-tod-55334084.bild.html

Ein Rechtsgepräch zur Verständigung hat nicht stattgefunden.
Gümüs, das wird gleich am Anfang klar, will zu den Vorwürfen selber schweigen. Der Staatsanwalt verliest eine Anklage, die sich im Wesentlichen nur auf die ursächliche Beteiligung bei der Ausreise nach Syrien des jungen Enes Ü. bezieht.

Enes und seine Geschichte wurden in der Dokumentation „Sterben für Allah“ bearbeitet:

[Man beachte die Stellungnahme des Vorstandes der Abu Bakr Moschee ab 7:50. Herr Akil erzählt natürlich nicht, dass der radikale Prediger Tarik ibn Ali mehrfach in der Einrichtung war.]

Welche Rolle Bilal Gümüs dabei spielte, soll das Verfahren klären. Die Verteidigung stellt gleich zu Beginn den Antrag, das Verfahren einzustellen. Zu viel Zeit sei vergangen seitdem die Ermittlungen begonnen hatten, immer wieder sei es zu Verzögerungen gekommen, die der Angeklagte nicht zu vertreten habe. Auch sei der Verteidigung in einigen Fragen nicht Zugang zu den Akten gewährt worden. Die zu erwartende Strafe stehe zudem nicht im Verhältnis zur Verfahrensdauer. Der Angeklagte habe schon während des Ermittlungsverfahrens erhebliche Einschränkungen seiner Lebensführung hinnehmen müssen. So habe er z.B. seine Auslandsreisen ankündigen müssen. Über diesen Antrag ist noch nicht entschieden.

Die Anklageschrift ist eher knapp, es wird ein Verstoß gegen den § 89 a StGB angeklagt.
Als die geladenen Zeugen gehört werden sollen, wird auch dem widersprochen. Verschiedene Weiterlesen

Pierre Vogel: „Großer Rückschlag für die Dawa“

Frankfurter Aktivist Bilal Gümüs festgenommen

Freitag ist der Frankfurter Bilal Gümüs am Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Gümüs hatte nach einer verbüssten mehrjährigen Haftstrafe wegen Körperverletzung lange die Logistik nicht nur in Frankfurt hinter der mittlerweile verbotenen Koranverteilungsaktion „LIES“ übernommen. Im März 2016 manifestierte sich ein Dissens zwischen Gümüs und dem Initiator der Aktion, Ibrahim Abu Nagie, dergestalt, dass es zum auch öffentlich sichtbaren Bruch kam. Offizieller Grund war ein unpassender Kommentar von Gümüs zu den Brüsseler Attentaten. Andere Hinweise aus den sozialen Medien deuteten jedoch darauf hin, dass es möglicherweise zu Streitigkeiten um Spenden kam und um die Organisation ging. Kurz darauf konnte man Gümüs mit Pierre Vogel sehen, für den er Aufgaben übernahm. In den letzten zwei Jahren waren das die Organisation der Pilgerreisen und die Logistik der Dawa-Aktion „we love Muhammad“. In Frankfurt war Gümüs bei dieser Strassenaktion selber jedoch kaum zu sehen. Hintergrund des laufenden Ermittlungsverfahrens soll u.a. die Anwerbung des Frankfurter Jugendlichen Enes sein. Der sechzehnjährige Enes ging nach Syrien in seinen Tod, nachdem er bei der Strassenaktion mitgemacht hatte. Es gibt eine Dokumentation, in der auch Enes Fall betrachtet wird, ab 3:09:

http://www.ardmediathek.de/tv/Dokumentationen-und-Reportagen/Sterben-f%C3%BCr-Allah-Deutsche-Gotteskriege/hr-fernsehen/Video?bcastId=26131780&documentId=48896206

Die Ermittlungen zu diesem Fall laufen jedoch schon seit einiger Zeit. Und hier konkreter aus der Anklageschrift:

Ob nun neue Ermittlungsergebnisse die Verhaftung bedingten oder nicht vielmehr eine Fluchtgefahr gesehen wurde – Gümüs soll auf dm Weg in die Türkei gewesen sein – wird wohl erst die nächsten Tage bekannt werden:

Gegen den 28-jährigen G. lag demnach ein Haftbefehl wegen Beihilfe zu einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Er wurde noch am Freitag dem Haftrichter vorgeführt.“

http://www.hessenschau.de/panorama/frueherer-koran-verteiler-am-flughafen-frankfurt-festgenommen,festnahme-flughafen-100.html

Die Tat ist im § 89a StGB umschrieben:

https://dejure.org/gesetze/StGB/89a.html

Weitere Details zur Vorgeschichte: Weiterlesen

Islamistische Missionierung: Sira Projekte

Sira Projekte verschiedener problematischer Akteure

Die sogenannte „Sira“ ist die durch rein islamische Geschichtsschreibung umrissene und aus islamischer Sicht wiedergegebene Biographie des Religionsgründers des Islams Mohammed. Es gibt eine Reihe von biographischen Darstellungen aus unterschiedlichen Zeiten.

https://de.wikipedia.org/wiki/As-S%C4%ABra_an-Nabaw%C4%ABya

Der wichtigste Text ist der von Muhammad ibn Ishāq aus dem 8. Jahrhundert. Der Originaltext ging verloren, aber eine Bearbeitung von Ibn Hischām, der zwei Generationen später lebte, ist verfügbar. Eine alte deutsche Übersetzung dieser Prophetenbiographie findet sich hier:

https://archive.org/details/DasLebenMohammedsNachMohammedIbnIshak

Mohammed als der nach Binnensicht vorbildlichste Mensch stellt eine Figur dar, deren Wertschätzung die allermeisten gläubigen und praktizierenden Muslime eint. Will man also Muslime allgemein ansprechen, so liegt es nahe, diese Person als Ankerpunkt für wenig strittige Gemeinsamkeiten zu nehmen. Ähnlich wie bei christlichen Missionierungswerken („wir möchten mit ihnen über Jesus sprechen“ o.ä.) erfolgt dann die Kontaktaufnahme mit Gesprächen über diese vorbildhafte Person.

Gegenwärtig versuchen Pierre Vogel und der Frankfurter Bilal Gümüs dem Anschein nach weiterhin, die durch Ibrahim Abou Nagie aufgebaute Struktur der Strassen-Missionierung ergo Strassen-Radikalisierung aufrecht zu erhalten und auszubauen. Vor drei Tagen erneut in Frankfurt (wieder vor „My Zeil“):

 

Auch wenn dieses Projekt nicht den gleichen Erfolg hat wie das von Abou Nagie initiierte, so stellt dies dennoch eine persistierende Gefahr für jüngere Personen dar. Es ist zu hoffen, dass die Überprüfungen des Bundesinnenministeriums hinsichtlich eines Verbots als ähnliche Struktur zur im November verbotenen LIES!-Aktion bald zu Ergebnissen führen.

Die von Vogel und Gümüs verteilte Ausgabe der Prophetenbiographie ist dieses Buch von Jotiar Bamarni:

Quelle: Screenshot von http://boxvogel.blogspot.de/2016/11/we-love-muhammad-verteilt-pierre-vogel.html

Dem Verfasser selber war die Verbreitung eigentlich 2010 untersagt worden, sofern bestimmte Passagen enthalten waren:

Klicke, um auf Bamarni-Urteil.pdf zuzugreifen

Ob die nachfolgend verteilten Exemplare die angemahnte Passage enthielten, ist nicht bekannt. Belegt ist aber, dass der Herr Bamarni im Jahre 2013 munter in Offenbach genau diese seine Schrift begann kostenlos zu verteilen: Weiterlesen

Frankfurt: We love Muhammad wieder unterwegs

Am 15.11.2016 war die Koranverteilungsaktion „LIES!“ verboten worden. Das Verbot wurde von bundesweiten Razzien flankiert. Seither ist der Aufenthaltsort des Initiators Ibrahim Abou Nagie nicht bekannt.

Das Projekt „we love Muhammad“, das schon kurz vor dem Verbot in die Startphase gegangen war, wurde dadurch im Aufbau gestört. Ziel der breit angelegten Kampagne sind weniger Nichtmuslime, sondern junge Muslime, die die Religion entdecken sollen. Siehe dazu auch:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/11/13/lies-wird-umfirmiert/

In den letzten Monaten wurde wenig von den Frankfurter Aktivisten an öffentlichen Aktionen wahrgenommen. Die letzten Freitage jedoch sollen die jungen Männer – diesmal allerdings unter weitgehender Verdeckung der Identität zumindest im Internet – nach eigener Angabe vor Ort gewesen sein:

 

Die Woche danach: Weiterlesen

Verbot von „LIES!“ – wo ist Abou Nagie?

Bundesweite Razzien – großer Schlag gegen die islamistische Szene – 200 durchsuchte Objekte

Der Bundesinnenminister hat heute morgen die Koranverteilungsaktion „LIES!“ verboten. Es finden bundesweit Razzien statt:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/salafisten-bundesweite-razzia-gegen-islamistischen-verein-a-1121208.html

Die Aktion der Behörden trifft jedoch auf eine vorbereitete Szene. Die Aktion wurde umbenannt:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/11/13/lies-wird-umfirmiert/

Aktuell soll die Struktur unter der Leitung von Pierre Vogel weitergeführt werden. Man wird sehen, in welcher Form diese „Umfirmierung“ Wirkung zeigt und einzelne Teilnehmer sich hinter der neuen Aktion gleichsam verstecken können oder ob das Verbot weitreichend genug ist, auch diese zu umfassen. Warum die Szene diese behördlichen Maßnahmen gewissermaßen vorwegnahm und sich vorbereiten konnte, hinterlässt offene Fragen.

Bereits seit Wochen ist Ibrahim Abou Nagie nicht mehr in Deutschland nach eigenen Angaben:

lies-nagie-malaysia-161114

 

Warum sich Abou Nagie möglicherweise nach Südostasien absetzen konnte, sollte man genauestens betrachten und nachvollziehen.

Das Bundesinnenministerium nutzt heute wohl eine der letzten Möglichkeiten, gegen die Struktur „LIES!“ unter diesem Namen vorzugehen. Wenn „umfirmiert“ ist, muss alles, was vorliegt, eigentlich wieder einzeln über die beteiligten Protagonisten der Struktur nachgewiesen werden. Insofern mag ein gewisser Zugzwang durch die Aktionen der Szene entstanden sein.

Update, Pressemitteilung des BMI:

Dies bedeutet ein Verbot der Organisation von und der Teilnahme an Informations- und Verteilaktionen unter dem Logo DWR/LIES! und schließt die Verwendung von Kennzeichen und die Verbreitung von Videos und Botschaften auch im Internet ein.

LIES ist nicht mehr das Thema, die Szene war schneller. Da fehlt eindeutig der Verweis auf NACHFOLGEORGANISATIONEN. Das muss man normalerweise nicht extra betonen, in dieser Lage aber schon. Da muss das BMI sehr flott nachbessern, sonst stellen sich die Herrschaften ganz ungeniert weiter hin. Weder das neue LOGO („We love Muhammed“) noch die Bücherverteilungen (es wird kein Koran verteilt!) sind jetzt verboten. Das läuft sonst ins Leere!

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/11/vereinsverbot-dwr.html

 

Update, Details des Verbots:

lies-verbot-bundesanzeiger-161115

Hagen: Der Salafisten-Burger

Der Wuppertaler Islamisten-Verein Darul Arqam, bei dem u.a. Sven Lau aktiv ist, versuchte letztes Jahr, Spenden für den Ankauf einer Immobilie im Raum Wuppertal zu sammeln. Das Verbot im November konterkarierte dieses Vorhaben, so dass Sven Lau, Marcel Krass und einige andere wohl über Alternativen nachdenken mussten.

Seit einiger Zeit ist man vermehrt in Hagen zugange. Hagen weist seit langem eine Szene auf, die aktivierbar erscheint. Diese Szene verkehrt in einem Lokal am Bahnhof, dessen Chef ungeniert mit Salafisten wirbt: „Heute war unser Bruder Abu Adam mit Brüdern zu Gast bei uns zum Iftar.

 

Sven Lau in Hagen Grill 150707

 

oder:

Heute war Abu Nagie und Abu Dujana, Plus viele Brüder aus dem Lies Team bei uns zu Iftar zu besuch. Möge Allah euch Segnen danke für den Besuch.“ [im Bild unten Dujana halb verdeckt 4. li; Nagie 3. re]

 

Abu Dujana Nagie Hagen 150707

 

Quelle: https://www.facebook.com/pages/Magrib-grill/919880481402281

 

Der Chef des Ladens weiß also sehr wohl, wer da zum Essen kommt. Man wirbt auch mit einem abgetrennten Frauenbereich.

Und da ist überraschend auch der Herr Gümüs (ab 1:30):

 

 

Ein Kommentator meint: „Da war vor ein paar tagen Sheikh Abdul Adhim auch essen“

Dieses Lokal ist also der Hagener Szene-Treff. Was man darüber hinaus erkennen kann: Der Frankfurter Bilal Gümüs ist mittlerweile in der salafistischen Chef-Etage angelangt, also dort, wo Strategien und Planungen erstellt werden. Kein Wunder, dass er immer weniger Zeit hat für das Klein-Klein der Koranverteilung auf der Zeil, die letzten Samstag wieder nicht stattfand. Auch kein Wunder, dass jetzt so langsam die Insignien des Wohlstands (man beachte den Siegelring) bei ihm Einzug halten. Hier vorgezeigt beim Besuch in Berlin mit Sadiq und Ashraf Rammo:

 

Bilal Berlin 150707

Belegbilder Facebook-Account Bilal Gümüs;

 

Und das ganze auch noch in der Al Nur-Moschee:

http://www.sueddeutsche.de/politik/berlin-testfall-im-umgang-mit-fundamentalisten-1.2369280

Da wächst doch zusammen, was man lieber getrennt sieht.

Massive Probleme?

Ein prominenter Protagonist der Frankfurter Islamistenszene und Organisator der LIES!-GmbH nicht nur auf der Frankfurter Zeil ist Bilal Gümüs. Gümüs, der nach eigenem Bekunden vor Jahren – als er eine Haftstrafe wegen Körperverletzung absaß – zum fundamentalistischen Islam fand, reist seit einem halben Jahr in speziellem Auftrag in Europa umher. So war er in verschiedenen Hauptstädten mit Abou Nagie und traf sich mit den örtlichen oder dort gerade lebenden, entsandten Gesinnungsgenossen.

Im Rahmen dieser Vernetzungstätigkeit traf er vor einiger Zeit in Berlin eine schillernde Figur, die einen arabischen Großclan hinter sich hat und tausende Bewunderer in den Vorstädten bundesweit: Ashraf Rammo.

[Belegbild vom Facebook-Account Bilal Gümüs vom 1.2.2015]

Der Mann saß nach Zeitungsberichten selber schon wegen verschiedener Delikte ein und managte u.a. einen „Gangster-Rapper“, der durch ekelerregende Gewaltphantasien auffällt und „Massiv“ heißt. Er hat ebenfalls viele Anhänger.

Diese neue Bekanntschaft, von Herrn Gümüs stolz auf seiner fb-Seite der ganzen Welt mitgeteilt, ist nun etwas befremdlich. Man kann annehmen, dass es sich nicht um das Treffen einer Selbsthilfegruppe nach JVA-Erfahrung handelt. Besonders religiös schien Herr Rammo bislang auch nicht.

Fragen über Fragen.
Weder der ideologische Zugang zu besagtem Großclan und Fans noch die pekuniäre Unterstützung des LIES!-Projektes durch den anscheinend (wodurch?) wohlhabenden Herrn Rammo können als Antworten gefallen. Und es gibt auch noch mögliche Antworten, die noch weniger zu billigen sind.

Was das nun wird, wird die Zukunft zeigen.

Mahnwache vom 07.03.2015

Zur üblichen Zeit 15-17:30 Uhr am unüblichen Ort: Vor der Plastik „David und Goliath“ an der Hauptwache, aber schon auf der Zeil. Ein herzlicher Dank für den umsichtigen Schutz durch die Frankfurter Polizei.

Wir begannen diesmal etwas verzögert, da sich einige Teilnehmer verspäteten. Einer der Mitstreiter war sogar aus einer weit entfernten Stadt seit 8 Uhr morgens angereist, um uns und unsere Aktion kennen zu lernen. Nun möchte er etwas ähnliches bei sich machen. Das ist prima und: Herzlichen Dank für die Unterstützung!

Ein jüngerer marokkanischstämmiger Mann nebst Frau und einem Kind im Kinderwagen wollte wissen, was wir mit unseren Schildern bezwecken wollen. Nach kurzer Erläuterung schon wurde er sehr munter und ließ sich seinerseits aus. Er sei recht froh und zufrieden in Deutschland, sehe aber eine wachsende Religiosität mit Sorge. Viele würden ihre tatsächliche Meinung Nichtgläubigen gegenüber nicht äußern. Er schätzte „den Anteil der Aufgeklärten auf 5 %“. Zu dieser Schätzung konnte ich natürlich wenig sagen, da ich seinen Maßstab für Aufklärung nicht detailliert besprach. Nach einiger Zeit wollte er auch Frau und Kind nicht länger warten lassen, ich sagte ihm aber, dass wir Samstags meistens auf der Zeil seien (bis sich halt der Grund erledigt hat). Vielleicht kommt er wieder.

Zwei jüngere größere Mädchen, vielleicht 14, fragten auch, ließen aber wie häufig kaum ausreden. Überein kamen wir trotz meiner Erläuterungen nicht, da beide immer wieder nur auf Reizworte hörten, aber dem Sinnzusammenhang wiederholt nicht folgen konnten.

Zwischendurch sahen wir eine Gruppe einer islamischen Jugendorganisation, die neue Flyer verteilten. Wir kamen kurz ins Gespräch und sie berichteten, dass sie von den LIES!-Leuten wiederholt angegangen worden seien, so auch an diesem Tag. Da ich diese spezielle Problematik seit Jahren kenne, riet ich dazu, immer mindestens zu zweit zu bleiben und heftigere Beleidigungen oder gar Bedrohungen auch zur Anzeige zu bringen bzw. die Polizei um Hilfe zu bitten.

Eine Mitstreiterin berichtete von einem Pärchen, das in Selbstüberschätzung meinte, es handle sich doch nur um einen Hype. Sie fragte dann so, ob sie denn Frankreich und Bremen nicht mitbekommen hätten. Ja, in Bremen sei ja nichts gewesen. Sie erwiderte ironisch, ihr „Nichts“ bestünde darin, dass lediglich 60 Zimmerflaks (Uzis) ihren Besitzer gewechselt hätten und nun in der Hand von belgischen Islamisten seien. Sie kamen da zu keinem Ergebnis und sie sagte ihnen dann, dass sie noch an sie denken werden, wenn hier die ersten Menschen sterben.

Nett war aber nach ihrer Sicht ein älterer Herr, der letzte Woche mit ihr bis aufs Blut über den Begriff „Islamisten“ gestritten hatte. Er war felsenfest davon überzeugt, das die muslimischen Mitstreiter und sie irgendwie ungebildet seien. Er kam nach einer Woche wieder und entschuldigte sich bei ihr. Er habe nachgelesen und sie hätte ja doch Recht. Sie habe ihm natürlich sofort verziehen und habe dann ordentlich mit ihm diskutiert.

Eine weitere Mitstreiterin berichtete, dass mit ihr einige Frauen, Muslimas, gesprochen hätten, die der Auffassung waren, dass die Aktion wichtig sei, sie regelrecht „Angst vor der LIES!-Leuten hätten und diesen ganzen religiösen Fanatikern“.

Ein Junge kam mit einer Gruppe auf mich zu und fragte relativ aggressiv, was das solle, was ich da mache. Ich erklärte es ihm und unerwarteter Weise hörten er und seine Freunde dann ruhig zu und er bedankte sich anschließend sogar für die Ausführungen. Ich war sehr überrascht wegen des vorher/nachher-Effekts.

Ein wahrscheinlich muslimischer Passant fotografierte gezielt einige jüdische Teilnehmer, was sich diese verbaten. Es blieb allerdings ungeklärt, denn der junge Mann tauchte weg.

Nach der Veranstaltung liefen wir in der Kleingruppe gesichert zum Parkhaus. Dabei mussten wir an dem zu dieser Zeit nur dünn besetzten LIES!-Stand vorbei. Als ich mich nach 15 m umdrehte, erkannte mich der Herr Gümüs und reckte mir das Fingerzeichen entgegen.

Im Gegensatz zum gestreckten Mittelfinger ist das nicht strafbar.
Soll er.

Es ist nicht aller Tage Abend.