Frankfurter Kammer geht über Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus
Der Frankfurter Bilal Gümüs wurde heute nach 20 Hauptverhandlungstagen von der 27. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt zu 3 Jahren 6 Monaten Haft verurteilt. Gümüs, der jahrelang die Logistik für die Verteilungen von Koranen und anderen Materialien auf der Straße verantwortet hatte, wurde vorgeworfen, jungen Männern die Ausreise nach Syrien ermöglicht, erleichtert und angeregt zu haben. Ein 16-Jähriger, in dessen Pläne er verwickelt war, war 2013 ausgereist. Gümüs soll u.a. das Flugticket besorgt haben. Der Frankfurter Junge hatte nachfolgend an Kriegshandlungen in Syrien auf Seiten des IS teilgenommen. Der Junge wurde getötet.
Gümüs war Anfang März dieses Jahres nach langen Ermittlungen festgenommen worden. Pierre Vogel hatte dies seinerzeit als „großen Rückschlag für die Dawa“ (Mission) bezeichnet:
https://vunv1863.wordpress.com/2018/03/04/pierre-vogel-grosser-rueckschlag-fuer-die-dawa/
Der Prozess hatte am 9. April begonnen:
https://vunv1863.wordpress.com/2018/04/09/prozessauftakt-bilal-guemues/
Die Staatsanwaltschaft hatte auf 2 Jahre und 6 Monate plädiert, die Verteidigung wollte einen Freispruch erwirken. Die Schuld des Angeklagten sei nicht hinreichend dargelegt.
An vielen Verhandlungstagen war die Familie von Gümüs anwesend, insbesondere auch ein jüngerer Bruder. Bernhard Falk reiste das eine oder andere Mal an, um sich zum Fortgang des Verfahrens zu informieren. Die Mutter des getöteten Jungen war als Zeugin vernommen worden. Bei einer Gelegenheit waren ihr vom Vorsitzenden die übermittelten letzten Worte ihres Sohnes vor ihrer geplanten Aussage mitgeteilt worden. An diesem Tag war ihre Vernehmung nicht mehr möglich, da dieses Vorgehen in der Verhandlung zu Weinkrämpfen der Mutter führte. Weitere Aussagen verdeutlichten jedoch, dass die Familie des getöteten Jungen – letztlich vergeblich – um ihn gerungen hatte. Zu stark war der Einfluß der Gruppe um Gümüs auf den 16- Jährigen.
Neben der engeren Familie waren zur Urteilsverkündung auch mehrere Männer aus der Szene sowie Pierrre Vogel angereist. Ein traditionell gewandeter Glaubensbruder, der häufiger teilgenommen hatte, war die Ablehnung der Ausführungen des Vorsitzenden immer wieder anzumerken. Er lachte vor sich hin.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Gümüs bei der Ausreise von Frankfurter Reisegruppen in Weiterlesen