Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesverfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang haben am Donnerstag in Berlin den jährlichen Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) vorgestellt. Dabei waren einige neu erfasste Akteure und Organisationen ebenso bemerkenswert wie manche Trendschilderung.
Der vollständige Bericht findet sich hier:

Bundesinnenminister Horst Seehofer (Bild: Bundesinnenministerium / Quelle: Henning Schacht)
Einige wichtige Punkte seien aus dem Phänomenbereich Islamismus herausgegriffen: Die Gesamtzahl an Islamisten der verschiedenen Gruppierungen wird mit 26.560 angegeben; dazu kommen die Anhänger jener Gruppierungen, zu denen man keine Strukturdaten hat. So ist alleine die Zahl der Salafisten 2018 um weitere 500 auf 11.300 gewächsen, dazu Seite 176:
„Die Zahl der Salafisten ist im Berichtszeitraum – wenn auch mit geringerer Dynamik – auf 11.300 Personen (2017: 10.800) weiter gewachsen. Der Trend innerhalb der Szene zum Rückzug in den privaten Raum hat sich fortgesetzt. Es gab kaum öffentlichkeitswirksame Aktivitäten, wie große Veranstaltungen oder ‚Straßenmissionierung‘.“
Der öffentliche Druck verdrängt die Salafisten also in konspirative Räume. Nachdem die türkisch-islamistische Furkan-Bewegung Beobachtungs- und Berichtsobjekt in NRW, Hamburg und zuletzt Bayern wurde, berichtet nunmehr auch das BfV über die Strömung als ihren Beobachtungsgegenstand, ab Seite 175 f:
„Zum legalistischen islamistischen Spektrum zählt auch die ‚Furkan Gemeinschaft‘, die ihren Ursprung in der Türkei hat und im Berichtszeitraum zum Beobachtungsobjekt des BfV erhoben wurde.“
Der Bewegung werden 290 Personen zugerechnet. Mit fast zwei Seiten ist die Bewegung recht breit dargestellt worden, was aber dem Umstand zu verdanken sin mag, dass sich im Allgemeinen wenig Informationen zu ihr auffinden lassen. Siehe dazu auch die Beiträge auf diesem Blog.
Die Gruppierungen „Generation Islam“ und „Realität Islam“, die besonders wegen ihrer öffentlichkeitswirksamen Aktionen – online und auf der Straße – auffielen, werden auf Seite 218 der verbotenen Hizb ut Tahrir zugeordnet und damit erstmals auch in einem Verfassungsschutzbericht benannt:
„Die HuT kann in Deutschland wegen des Betätigungsverbots keine öffentlichen Aktivitäten entfalten, setzt jedoch ihre Agitation und die Rekrutierung neuer Mitglieder im Untergrund fort. Insbesondere in sozialen Netzwerken lassen sich zahlreiche Gruppierungen feststellen, die eine ideologische Nähe zur HuT aufweisen. Dazu zählen die Initiativen ‚Realität Islam‘ und ‚Generation Islam‘.“ Weiterlesen