Heidelbergs radikale Ecke

Über eine arabische Moschee in Heidelberg – und ihre salafistischen Bezüge

Der Betreiberverein der arabischen Moschee in Heidelberg, der „Verein für Muslime in Heidelberg e.V.“ möchte seit geraumer Zeit auf dem Grundstück Kurpfalzring Ecke Im Klingenbühl bauen. Dies wurde schon in der Presse aufgegriffen:

Offenbar befürchtet man bei der Stadt, dass durch die geplanten Übernachtungsmöglichkeiten ein salafistisches Ausbildungszentrum entstehen könnte.

Wohl nicht ohne Grund: Denn nach RNZ-Informationen ist der „Verein für Muslime“ nur Mieter im Gebäude, das Grundstück gehört der Al-Nour-Stiftung mit Sitz in Heidelberg, die den offenen Dialog der muslimischen Gemeinschaft in Deutschland mit anderen gesellschaftlichen, religiösen und kulturellen Gruppen fördern will. Im letzten Jahr soll diese Stiftung in Rotterdam als Käuferin für ein geplantes salafistisches Zentrum aufgetreten sein. Der Kaufpreis des 7000 Quadratmeter großen Areals in den Niederlanden soll bei 1,7 Millionen Euro gelegen haben. In Heidelberg tritt allerdings nicht die Stiftung als Bauherr für das „islamische Kulturhaus mit Tiefgarage“ auf, sondern ihr Mieter, der „Verein für Muslime“.“

https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-Heidelberg-Moschee-im-Pfaffengrund-Verhindert-die-Stadt-Heidelberg-den-Neubau-_arid,270200.html

Zum Vorgang in Rotterdam:

https://translate.google.de/translate?hl=de&sl=nl&u=https://www.nrc.nl/nieuws/2016/07/01/zorg-over-grote-salafistenschool-3003712-a1504409&prev=search

Weitere Hintergründe:

https://translate.google.de/translate?hl=de&sl=nl&u=http://www.carelbrendel.nl/2017/01/11/bestuurslid-al-fourkaan-moskee-lid-van-nog-meer-extremistische-organisaties/&prev=search

Die Presse zur Al Nour Stiftung:

https://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-Metropolregion-Die-Region-ist-und-bleibt-eine-Stifter-Hochburg-_arid,15220.html

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2016 ist die Stiftung im Auszug aus dem Stiftungsregister Karlsruhe zwar aufgeführt, S. 149:

Klicke, um auf 16_1016_D.pdf zuzugreifen

Ein aktueller Abruf aus dem online Stiftungsregister des RP Karlsruhe führt die Stiftung jedoch nicht (mehr):

Quelle: Stiftungsregister RP Karlsruhe, Abruf 24.06.2018 http://www.rp.landbw.de/stvz/apex/f?p=110:5:0::NO::P5_X:A

http://www.rp.landbw.de/stvz/apex/f?p=110:5:0::NO::P5_X:A

Da ist also die Frage berechtigt, wo das Geld für den Umbau nunmehr herkommen soll.

Hier die Selbstdarstellung des Vereins zum Bau:

https://www.islam-heidelberg.de/moschee/bauprojekt-moschee-deutsch/

Die Befürchtung der Stadt ist gut begründet und dürfte durch einen weiteren Aspekt erheblich an Weiterlesen

Hilfsvereine: „Muslime helfen e.V.“

Ludwigshafener Hilfsverein ist muslimbrudernah

Spezifisch muslimische Hilfsvereine gibt es in allen möglichen Schattierungen und über das ganze Land verstreut. Von Hilfsvereinen von Verbänden bis hin zu den Eigengründungen kleiner und kleinster Strömungen gibt es eine breite Palette an Möglichkeiten, deren Hintergründe der freundliche Muslim von nebenan oft selber nicht mehr durchschaut, geschweige denn, dass er die Hintergründe und Protagonisten kennt.

Dass sich große Organisationen wie Islamic Relief beim Deutschen Spendenrat e.V. etc. registrieren lassen und sogar mittun, ist leider auch keine Hilfe. Während bei üblichen Vereinen schon kleine Unregelmäßigkeiten Folgen haben, ist man von Seiten des Deutschen Spendenrats e.V. bei Islamic Relief so großzügig, selbst gerichtlich nachgewiesene Falschaussagen (mit, nach OLG Köln, „unstreitig falscher“ Eidesstattlicher Versicherung des Geschäftsführers!) zu Organisationstruktur und Geldflüssen als satzungskonform zu bewerten. Man ist weniger der Anwalt der Spender als der Anwalt der Mitgliedsorganisationen dem Anschein nach. Warum man eine Organsiation, die der Muslimbruderschaft deckt? Dazu kann man spekulieren.

Die Organisation „Muslime helfen e.V.“ aus Ludwigshafen ist einer der Fälle, bei denen dem Unkundigen erst einmal wenig, dem Kundigen aber sofort etwas ins Auge springt. Nach außen handelt es sich um einen üblichen muslimischen Hilfsverein, wie so oft angeblich in vielerlei Ländern unterwegs für die gute (muslimische) Sache.

In Mannheim werden „Infostände“ gemacht, um Gelder einzusammeln:

und in Heidelberg:

 

und Ludwigshafen: Weiterlesen

Islamistische Heiler – viel Glaube, wenig Hoffnung

Medizinische Rituale gewinnen Terrain bei Gläubigen

Die Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland an eine Zulassung oder Bestallung geknüpft: Nicht jeder, der sich dazu berufen fühlt, darf anderen Menschen heilende Einwirkung versprechen. Ärzte dürfen das – nach Approbation. Heilpraktiker dürfen dies auch – sofern sie eine diesbezügliche Genehmigung haben. Wird klar gemacht, dass es sich nicht um eine medizinische Handlung, sondern ein Glaubensritual handelt, darf leider sogar der „Heiler“ suggestiblen oder verzweifelten Menschen seine Dienste als Gewerbe anbieten. Es muss aber zu jeder Zeit klar sein und der Heiler muss im Streitfall darauf hinweisen, dass z.B. sein Internetangebot und ein Praxisaushang auf den Umstand aufmerksam machen, dass es sich NICHT um eine medizinische Vorgehensweise handelt. Eingriffe darf er nicht vornehmen und auch nichts zur Einnahme verordnen, allenfalls frei bleibend empfehlen. Heilpraktiker dürfen erstaunlich viel, insbesondere wenn man weiß, dass sie keine Ausbildung nachweisen müssen, sondern nur den Vorgaben der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz genügen:

https://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/BJNR002590939.html

Die vielen Personen, die im Zuge einer erstarkenden islamischen Rückbesinnung nun alte Heilrituale wiederbeleben, unterliegen also hierzulande ganz normal diesen Vorschriften zur Weiterlesen

Seelenfang statt Seelsorge?

Imam einer unter Beobachtung stehenden Moschee betreut Patienten an Heidelberger Uniklinik als Seelsorger

Krankheit und Tod sind existenzielle Herausforderungen, die auch mental stabile Personen an den Rand der Einsichtsfähigkeit bringen können. Um so mehr ist Sorgfalt darauf zu richten, wer in diesen verletzbaren Lebenslagen Zugang zu Patienten hat. Häufig greifen Kranke und psychisch beeinträchtigte Personen in Grenz-Situationen auf Seelsorger zurück. Seit einiger Zeit wird dies vielfach auch von und für Muslime angeboten. Das Angebot als solches ist korrekt, berechtigt und es ist jedem überlassen, ob er darauf zurückgreifen mag. Im Angesicht der schutzbedürftigen Lage sind das Krankenhaus oder die sonstige Einrichtung jedoch in der Pflicht, Patienten vor allem zu schützen, was ihnen schaden könnte. Seelsorger haben Zugang zu vielen Patienten und häufig sind sie rasch Vertrauenspersonen, weil sie manchmal die einzigen Besucher sind.

 

Von Seiten eines Klinikums ist also dafür Sorge zu tragen, dass diese Aufgabe bei ihren Patienten nicht von Personen wahrgenommen wird, die neben dem Dienst am Patienten vielleicht noch eine eigene Agenda verfolgen. Zum Beispiel die der Mitglieder- oder Anhänger-Gewinnung, Weiterlesen