Medizinische Rituale gewinnen Terrain bei Gläubigen
Die Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland an eine Zulassung oder Bestallung geknüpft: Nicht jeder, der sich dazu berufen fühlt, darf anderen Menschen heilende Einwirkung versprechen. Ärzte dürfen das – nach Approbation. Heilpraktiker dürfen dies auch – sofern sie eine diesbezügliche Genehmigung haben. Wird klar gemacht, dass es sich nicht um eine medizinische Handlung, sondern ein Glaubensritual handelt, darf leider sogar der „Heiler“ suggestiblen oder verzweifelten Menschen seine Dienste als Gewerbe anbieten. Es muss aber zu jeder Zeit klar sein und der Heiler muss im Streitfall darauf hinweisen, dass z.B. sein Internetangebot und ein Praxisaushang auf den Umstand aufmerksam machen, dass es sich NICHT um eine medizinische Vorgehensweise handelt. Eingriffe darf er nicht vornehmen und auch nichts zur Einnahme verordnen, allenfalls frei bleibend empfehlen. Heilpraktiker dürfen erstaunlich viel, insbesondere wenn man weiß, dass sie keine Ausbildung nachweisen müssen, sondern nur den Vorgaben der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz genügen:
https://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/BJNR002590939.html
Die vielen Personen, die im Zuge einer erstarkenden islamischen Rückbesinnung nun alte Heilrituale wiederbeleben, unterliegen also hierzulande ganz normal diesen Vorschriften zur Weiterlesen