Hessischer Verfassungsschutzbericht vorgestellt

In dieser Woche wurde der hessische Landesverfassungsschutzbericht vorgestellt. Dabei wurde neben dem Gefahrenpotential des Rechtsextremismus auch das des Islamismus hervorgehoben. Ein erstmals auf diesem Blog thematisierter Marburger Verein wurde ebenfalls erwähnt. Eine kurze Analyse des Berichts unter dem Aspekt des Islamismus.

Peter Beuth (l.) und Robert Schäfer bei der Vorstellung des Berichts (Pressebild: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS)

Landesinnenminister Peter Beuth (CDU) und der Präsident des Landesverfassungsschutzes, Robert Schäfer, haben am Mittwoch in Wiesbaden den hessischen Landesverfassungsschutzbericht 2018 vorgestellt. Als Schwerpunkte wurden dabei die Bekämpfung des Rechtsextremismus und des islamistischen Terrorismus genannt. Das Gefahrenpotential durch den Rechtsextremismus und den Islamismus sei gleichgroß, sagte Schäfer. Insgesamt verzeichnete der hessische Verfassungsschutz 2018 4.170 Islamisten, 2.570 Linksextremisten und 1.475 Rechtsextremisten. Bei den Islamisten sind die Salafisten bereits eingerechnet.

Im Bereich Islamismus sind derzeit besonders die IS-Rückkehrer im Fokus der Behörden. „Diejenigen, die sich an Kampfhandlungen beteiligt haben, wollen wir hinter Gitter bringen. Es sind aber auch Frauen und Kinder darunter. Nicht alle Rückkehrer sind ein Fall für die Sicherheitsbehörden. Hessen hat sich bereits frühzeitig auf mögliche Rückkehrer aus den Kampfgebieten in Syrien und Irak eingestellt und im Hessischen Landeskriminalamt das Modellprojekt ‚Rückkehrkoordination‘ angesiedelt“, sagte Innenminister Peter Beuth.

Bei den insgesamt aus Hessen in Kriegsgebiete ausgereisten Jihadisten werden 150 Personen angegeben, wovon etwa ein Viertel zurückgekehrt sei. Bei 50 Personen wird davon ausgegangen, dass sie in Syrien oder im Irak getötet wurden. Bemerkenswert im Rahmen präventiver Maßnahmen zur Ausreiseverhinderung ist, dass im Berichtszeitraum immer noch Verbotsverfügungen „im mittleren zweistelligen Bereich“ ausgesprochen wurden (Seite 158).

„Abgrenzung von der moralisch verkommenen Mehrheitsgesellschaft“

Im Rahmen der Vorbemerkungen zum Themenfeld Islamismus wird auf Seite 153 auch auf die ideologische Fokussierung von Islamisten auf eine „islamische Identität“ verwiesen: „Indem Islamisten die große Bedeutung einer islamischen Identität betonen, setzen sie in aller Regel ‚Ungläubige‘ herab. Diese Herabsetzung äußert sich oft in der Abgrenzung gegenüber der von Islamisten als ‚moralisch verkommen‘ empfundenen Mehrheitsgesellschaft in Deutschland.“*

Zur salafistischen Straßenaktion „We love Muhammad“, die maßgeblich von dem ehemaligen Hauptorganisator der Frankfurter „Lies!“-Koranverteilungsaktion, Bilal Gümüs, gemeinsam mit Pierre Vogel propagiert wurde, heißt es, dass die Anhänger dieser Aktion auf der Straße etwa seit Jahresmitte 2018 nicht mehr aufgefallen sind (Seite 162).

Auf diesem Blog thematisierter Verein jetzt im VS-Bericht

Ausführlich werden im Bericht die Betätigungen des Marburger Vereins Dar al Salem dargestellt. Der Verein ist dem salafistischen Spektrum zuzuordnen und wurde erstmals auf diesem Blog öffentlich thematisiert.** Im Verfassungsschutzbericht heißt es dazu: „Der 2015 in Marburg (Landkreis Marburg-Biedenkopf) gegründete Moscheeverein Dar al Salem e. V. betrieb eine Moschee im Marburger Stadtteil Richtsberg und unterhielt mehrere Auftritte in den sozialen Medien. Dass der Moscheeverein politisch-salafistische Bestrebungen verfolgte, war anhand der Predigten des Imams erkennbar[…] In den Predigten wurde ein dualistisches Weltbild vermittelt, in dem sich sowohl Muslime und Nicht-Muslime als auch Muslime untereinander in Feindschaft  gegenüberstehen. Diese Zweiteilung der Welt wurde dogmatisch zugespitzt, indem suggeriert wurde, dass man dem in den Predigten normativ vorgeschriebenen Islamverständnis folgen müsse, um als Muslim gelten zu können.[…] Vielfach wurde in den Predigten betont, dass man ausschließlich der Tradition des Propheten Mohammed (arab. sunna) und den frommen Altvorderen folgen solle, da dies den ‚wahren‘ Islam ausmache. Dabei würden deren Handeln und Taten nicht nur als historisches Vorbild dienen, sondern diese müssten auch als Handlungsanweisung für die gegenwärtige Situation interpretiert werden. Neuerungen seien im Islam generell verboten und würden ins Höllenfeuer führen.“  Weiterlesen

DITIB in Hessen: das Ende der Geduld

Kultusministerium (HKM) bezweifelt Eignung der DITIB und plant Schulversuch zu staatlichem Religionsunterricht

In Hessen war im Jahr 2012 ein Einrichtungsbescheid ergangen, der bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht (IRU) in Kooperation mit islamischen Gruppen regeln und begründen sollte. Dieses Mitspracherecht wurde zwischen dem Land Hessen und der Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) sowie der Ahmadiyya Muslim Jamaat vereinbart.

In den letzten Jahren waren wegen der Anbindung der DITIB an die Türkei sowie die Veränderungen im politischen Gefüge der Türkei immer mehr Zweifel an der Eignung der DITIB laut geworden. Man überlegte eine neue Bestandsaufnahme, mehr Fragen und auch Vorgaben. Man wollte dazu erneut Experten hören. Aus der heutigen Pressemitteilung des HKM:

Mit den im Dezember 2017 der Öffentlichkeit vorgestellten Gutachten der Wissenschaftler Prof. Dr. Josef Isensee, Prof. Dr. Mathias Rohe und Dr. Günter Seufert wurde der DITIB Landesverband Hessen e.V. („DITIB Hessen“) aufgefordert, seine hinreichende Unabhängigkeit vom türkischen Staat sowie die fortdauernde Eignung als Kooperationspartner eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts (IRU) bis zum 31.12.2018 unter Beweis zu stellen. Nach eingehender Prüfung der von DITIB Hessen eingereichten Unterlagen hat der Hessische Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz entschieden, den weiteren Vollzug des Einrichtungsbescheides für den Religionsunterricht aus dem Jahr 2012 auszusetzen. Grund dafür sind weiterhin deutliche Zweifel an der grundsätzlichen Eignung von DITIB Hessen als Kooperationspartner.

Eigene Grafik

Es wurde bei Überlegungen zur Kooperation weitgehend übergangen, dass die DITIB wegen der Art der Organisation und auch wegen der damaligen Satzung gar nicht unabhängig von der Türkei sein konnte. Dass die DITIB sich, um die Forderungen zu erfüllen, nahezu neu erfinden müsste, auch. Man hatte lange Jahre einfach so getan, als seien wenige inhaltliche und nur einige rechtliche Hürden zu überwinden. Zum Ende 2018, also etwa ein Jahr, wurde der DITIB eine Frist gesetzt, die neuen Fragen zu beantworten. Auch nach dieser langen Bearbeitungszeit sind jedoch wohl noch etliche Fragen offen, was zur heutigen Vor-Entscheidung geführt hat. Die Mängel scheinen nicht nur die bekannten zu sein, sondern es fehlte dem Anschein nach schon an grundlegender Ernsthaftigkeit:

DITIB Hessen muss darüber hinaus vor einer endgültigen Entscheidung über die weitere Zusammenarbeit, die noch im Jahr 2019 fallen soll, u.a. zu folgenden Aspekten umfassend Stellung nehmen:

· Auch nach der im vergangenen Jahr erfolgten Satzungsänderung bedarf es weiterer Klärung, in welcher Weise der DITIB-Bundesverband, indirekt die türkischen Religionsbehörde Diyanet und gegebenenfalls die türkische Staatsregierung Einfluss auf die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorstand von DITIB Hessen sowie auf die Durchführung der Mitgliederversammlungen nehmen können. Überhaupt muss die aktuelle und künftige Rolle des DITIB-Bundesverbandes sowie von Diyanet innerhalb des DITIB-Gesamtverbandes mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Gegebenheiten weiter erörtert werden.

· Des Weiteren bestehen Unklarheiten hinsichtlich der Zusammensetzung der Kommission, die sich bei DITIB Hessen speziell um die Belange des Religionsunterrichts kümmert, und zur Qualifikation der Kommissionsmitglieder.

· Außerdem bedarf es zusätzlicher Angaben von DITIB Hessen zur personellen, technischen und organisatorischen Ausstattung der Geschäftsstelle sowie dazu, wie weit die Schaffung flächendeckender Mitgliedsstrukturen (Mitgliedsregister) vorangeschritten ist und wann mit dem Abschluss dieses Prozesses gerechnet werden kann.

Offensichtlich wurde da nach HKM-Sicht nicht ausreichend das Erwünschte geliefert. Mehr noch, bim HKM scheint man mit Latein und Geduld am Ende:

Abschließend erklärte der Kultusminister zur heutigen Entscheidung: „Für uns zählen bei der Beantwortung unserer Nachfragen konkrete und belegbare Ergebnisse. Anregungen, Vorschläge, Erwägungen und Planungen sind ebenso unzureichend wie Absichtserklärungen und Bemühungen, auch wenn diese ernsthaft und erkennbar sind. Hinsichtlich des Nachweises der Unabhängigkeit von DITIB Hessen geht es darum, bereits die bloße Möglichkeit einer unzulässigen Einflussnahme – soweit wie möglich – auszuschließen. Was die Beantwortung der Nachfragen angeht, so steht weiterhin DITIB Hessen in der Verantwortung. Werden diese Nachfragen nicht zu unserer Zufriedenheit beantwortet, läuft es darauf hinaus, die Zusammenarbeit mit DITIB Hessen noch in diesem Jahr endgültig zu beenden.

Aus diesen Zeilen leuchtet hervor, dass die DITIB aus Unfähigkeit oder mangelndem Willen nicht einen realitätsnahen Rapport des Ist-Zustandes ablieferte, sondern mehr Hinhaltetaktiken zu praktizieren schien. Das aber ist bei einem ernsthaften Dissens unzureichend und auch hinsichtlich der Wahrnehmung als verläßlicher Gesprächspartner nicht hilfreich. Die obigen Fragen kann man nicht aussitzen, man muss sie schlicht beantworten. Kann man das nicht, hat man auch kein Recht auf Mitsprache anzumelden.

Darüber hinaus stellt sich insbesondere nach den jüngsten Betätigungen wie der Konferenz in Köln zu Jahresbeginn mit Muslimbruder-Funktionären:

https://vunv1863.wordpress.com/2019/01/05/ditib-tango-mit-verfassungsfeinden-iii/

und den gemeinsamen Abschlußerklärungen:

https://vunv1863.wordpress.com/2019/01/07/koelner-erklaerung-muslimische-forderungen/

die Frage nach der grundsätzlichen Haltung zu diesem Gemeinwesen. Auch deutliche Kritik seitens früher hofierter Unterstützer des Kölner DITIB-Großbaus, die nunmehr ohnmächtig zusehen müssen, dass ihre Meinung nicht weiter interessiert, hatte nicht zur Um- und Einkehr geführt. Vor einigen Tagen erst machte die Diyanet in der Türkei eine weitere Konferenz in einer ähnlichen Konstellation:

https://vunv1863.wordpress.com/2019/02/12/ditib-und-die-muslimbruder-schaft-derweil-in-istanbul/

Es gibt eine Ahnung, dass so mancher Funktionär anders spricht, als er zu handeln beabsichtigt.
All dies ist sicher ausreichend ernsthaft, um das Aussetzen und auch ein Ende der Kooperation verständlich zu machen. Dass aktuell noch Nachbesserungen möglich sind und eine neue Frist gesetzt wurde, scheint eher einem geordneten Verfahren geschuldet, das im Zweifelsfall vor einem Verwaltungsgericht stand halten muss. Insofern ist die Erläuterung des Ministers interessant:

Trotzdem scheut sich Lorz, die umstrittene Zusammenarbeit jetzt zu beenden. Das liegt aber offenbar nicht in erster Linie an den „ernsthaften Bemühungen“, die Ditib in dem Prüfverfahren an den Tag gelegt habe. „Die entscheidenden Bedenken sind rechtlicher Natur“, sagte der Minister am Mittwoch in Wiesbaden.

https://www.hessenschau.de/gesellschaft/land-bereitet-islamunterricht-ohne-ditib-vor,islamunterricht-hessen-ditib-100.html

Nach der erneuten Frist wird sich zeigen, wie viel vom Gewünschten die DITIB noch wird liefern können oder wollen. Zwischen den Zeilen der Pressemitteilung scheint jedoch auf, dass man immer weniger geneigt scheint, sich mit verbalen Oszillationen um die Realität zufrieden zu geben und nunmehr endlich konkrete Aussagen haben will. Die gezeigte lange Geduld hat den Steuerzahler – auch das sollte nicht unbeachtet bleiben – erhebliche Summen gekostet. Denn bei aufmerksamem Lesen der Satzungen war einiges jetzt Angemahnte seit langem offensichtlich. Man sollte dies zum Anlass nehmen, auch zu hinterfragen, ob das Verfahrend vor dem Einrichtungsbescheid ausreichend war, ob man im Allgemeinen seinerzeit gut beraten war. Geduld mag eine Tugend sein. Bei Verantwortlichen, die für das Gemeinwesen Entscheidungen treffen, sollte allerdings weniger Gutglauben und Geduld zentral sein, sondern mehr die Orientierung am Faktischen. Nicht das angebliche persönliche Kennen von Personen in Funktion ist wichtig, sondern Recht, Grundlagen und Praxis einer Organisation. Nur so trifft man möglichst nachhaltige Entscheidungen. Andernfalls fällt einem das irgendwann vor die Füße, dem Entscheider und dem Gemeinwesen.

 

*
Einen Anspruch auf Mitgestaltung des IRU haben nach Grundgesetz (GG) nur jene religiösen Organisationen, die die Bedingungen des GG erfüllen und Religionsgemeinschaften sind. Eine religiöse Gruppe, die keine Religionsgemeinschaft ist, hat kein Mitspracherecht. Solche Fragen liegen derzeit wieder beim Oberverwaltungsgericht Münster zur Prüfung vor (betrifft den Islamrat und Zentralrat der Muslime).

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https://vunv1863.wordpress.com/2018/11/29/in-eigener-sache-2/

Einige Anmerkungen zur Evaluation von VPN Hessen

Bericht zur Evaluation der Beratungsstelle Hessen liegt vor

Der Präventionsdienstleister „Violence Prevention Network“ (VPN) ist vom Land Hessen seit 2014 beauftragt, Maßnahmen der Prävention und Deradikalisierung im Bereich Islamismus durchzuführen. Vor einiger Zeit wurde nun – unbeachtet von den Medien – die bereits erwartete Untersuchung zur Prävention in diesem Bereich abgeschlossen und nachfolgend auch veröffentlicht. Dass dies bislang nicht von der Presse aufgegriffen worden ist, mag dem Umstand geschuldet sein, dass es wohl keine Pressemitteilung dazu seitens der Beteiligten gab und zu wenig genauer hingesehen wird.

Vorab: In der Prävention islamistischer Radikalisierung greifen Bund, Länder und Kommunen auf unterschiedliche Akteure aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich zurück, auf Nichtregierungsorganisationen (engl. Non-governmental organization, NGO). Diese erhalten öffentliche Mittel in erheblichem Ausmaß. Um eine Vorstellung zu erhalten, inwiefern diese öffentlichen Mittel in zweckdienlicher Weise eingesetzt werden, werden Evaluationen durchgeführt oder vom Zuwendungsgeber gefordert. Im Bereich der Präventionsdienstleister ist die Datenlage allgemein immer noch dünn (s.u.). Dies mag auch deshalb der Fall sein, weil erheblich öffentliche Mittel in diesem Bereich bereit gestellt werden, eine Konkurrenz also wenig greift, mancher Zuwendungsgeber schon die Bereitstellung eines Angebots politisch als Erfolg verkauft und so eine überaus vielgestaltige Landschaft an Akteuren und ein bunter Strauß an Konzepten wechselnder Qualität entstanden ist. Wenn schon die Bereitstellung eines Angebots politisch als Erfolg verkauft werden kann, wird es auf den tatsächlichen Erfolg der Angebote weniger ankommen denn auf die selbstbewusste Eigendarstellung sowohl der NGO wie auch der politischen Akteure.

Das kann bis zu dem Punkt getrieben werden, dass gar nicht mehr hinterfragt wird und sogar allerlei Manöver veranstaltet werden, um erfolgreiches Handeln zu simulieren. Zum Beispiel, indem man eine Art Selbstbegutachtung aktiv verdeckt (anderer Präventionsdienstleister)* oder schlicht Erfolgskriterien so weit nach unten setzt, dass die reine Betätigung schon als Erfolg gewertet wird. Das geht so lange gut, bis einmal etwas passiert** oder die Presse stärker hinterfragt. Dieser finanziell gut ausgestattete Freiraum wird von den Präventionsdienstleistern, nicht nur VPN, eifrig benutzt, um ein Selbstbild zu erzeugen, das so manches Mal eher weniger mit der Realität denn Marketing zu tun hat: die Eigenschaft, natürlich auch Wirtschaftssubjekt zu sein, tritt zurück hinter so mancher übertriebener Helfergeschichte.*** Evaluationen dienen dazu, die Debatte zu versachlichen, weil sie jenseits eines – politisch gewünschten – schönen Scheins die tatsächlichen Erfolge oder eben auch Mängel und Misserfolge sichtbar machen sollen. Je nachdem, wie eine solche Evaluation durchgeführt wird, ist mit einem mehr oder weniger realitätsnahen Bild des Untersuchungsgegenstandes zu rechnen.

Im Falle von VPN Hessen wurde die Evaluation von Prof. Dr. Kurt Möller aus Esslingen und Mitarbeitern durchgeführt. Die Evaluation wurde von VPN selber finanziert, wenn man den Angaben des öffentlich zugänglichen Berichts glauben darf. Der Bericht ist hier auf den Seiten von VPN einsehbar:

http://www.violence-prevention-network.de/de/publikationen/evaluationsberichte/996-evaluationsbericht-beratungsstelle-hessen

Evaluationen sind ein wichtiges Instrument, um Projekte zu bewerten bzw. die Möglichkeit zu erhalten, einen Eindruck von der Nützlichkeit einer Maßnahme zu erhalten. Berechtigt war in einer Untersuchung, die vom Nationalen Zentrum Kriminalprävention durchgeführt wurde, bemängelt worden, dass zwar viele Maßnahmen ausprobiert und gefördert würden, diese aber eher weniger in ihrer Zweckmäßigkeit nüchtern bislang betrachtet worden seien, Seite 5:

Eigenen Angaben zufolge lassen sich viele Präventionsprojekte – zum Teil mittels wissenschaftlicher Begleitforschung durch externe Institute – evaluieren. Doch sind vorhandene, d.h. abgeschlossene Evaluationen in aller Regel nicht veröffentlicht und auch auf Nachfrage nicht zugänglich (Bundeskriminalamt 2017, 36). Weitgehend übereinstimmend wird daher ein Mangel an formativen, prozess- sowie wirkungsorientierten evaluativen Erkenntnissen attestiert.

http://journals.sfu.ca/jd/index.php/jd/article/view/105/88

Auch wenn Evaluationen ihre Begrenzungen haben (jede andere), ist dies doch ein wichtiges Instrument, um komplexere Vorgänge erfassen zu können. Auch bei multikausalen Befunden, zu deren Auflösung bzw. Besserung ebenfalls mehrere Faktoren beitragen können, können Indizien für eine Wirksamkeit von Eingriffen in den Verlauf so erfasst werden. Bei allen Begrenzungen von Evaluationen sind ernsthaft und mit ausreichend Ressourcen ausgestattete Evaluationen daher unabdingbar, um ermitteln zu helfen, ob die öffentlichen Gelder gut angelegt sind. Immerhin kann die reine Betätigung, alleine die Bereitstellung eines Angebots meiner Ansicht nach nicht als Erfolg bewertet werden, auch wenn dies mancher Akteur gerne so definiert sehen möchte (was manchen Dienstleister, der es natürlich gut findet, öffentliche Gelder zu erhalten, und manchen politischen Entscheider, der es gut findet, auf etwas verweisen zu können und dem dieser Verweis schon ausreicht, eint). Dazu sind Herausforderung, gesellschaftlicher Auftrag und Entwicklungen zu ernst.

Immerhin sind mindestens Teile des VPN-Berichts öffentlich zugänglich und werden von VPN auf seiner Seite veröffentlicht. Das muss man  – bei aller Kritik – anerkennen. Man beachte deshalb auch das Vorwort von VPN zur Untersuchung.

In dem Bericht sind nun einige Punkte, die bemerkenswert sind. So waren die Mittel für die Evaluation Weiterlesen

Prävention mit Bordmitteln

Baden-Württemberg erweitert Stelle „Konex“ am Innenministerium

Wie in einigen anderen Bundesländern auch sieht man sich in Baden-Württemberg einer steigenden Zahl Personen gegenüber, die islamistisches Gedankengut vertreten. Im letzten Verfassungsschutzbericht sahen die konservativen Schätzungen z.B. so aus:

Quelle: LfV BaWü, aktueller Bericht S. 34

Das Land geht aktuell mit dieser Meldung an die Presse, wie hier zu lesen ist:

Konex wird dann Lehrer, Schulsozialarbeiter, Bewährungshelfer oder Mitarbeiter von Jugendämter darin schulen, früh zu erkennen, welcher junge Mensch sich zu radikalisieren droht. Konex will die unterschiedlichen Präventionsprojekte im Land vernetzen.

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.kompetenzzentrum-gegen-extremismus-land-buendelt-kraefte-gegen-extremismus.484847cd-315f-42bd-8154-f557585aa455.html

Das nun alleine wäre so neu nicht. Auch Hessen hat mit dem „Hessischen Kompetenzzetrum gegen Extremismus“ (HKE) eine Einrichtung dieser Art. Auch dort wird über die verschiedenen Extremismusformen die zivilgesellschaftlichen Betätigungen gebündelt (das rheinland-pfälzische Modell ist übrigens ebenfalls an einem Ministerium angesiedelt, jedoch nicht am Innenministerium). Das HKE und auch die Stelle in Baden-Württemberg waren jedoch eher weniger in der eigenen (Multiplikatoren-)schulung oder gar Beratung von Angehörigen oder Betroffenen aktiv. Lehrer etc. konnten sich aber z.B. beim HKE melden und dort bekamen sie dann einen Ansprechpartner genannt. Hessen hat – wie auch Baden-Württemberg – für die konkrete Beratung Betroffener und Schulungen im Bereich Islamismus das „Violence Prevention Network“ (VPN) engagiert. In beiden Ländern baute VPN dann Beratungsstellen auf (siehe dazu auch diesen blog).

Noch in einer Antwort auf eine kleine Anfrage heißt es im Januar dieses Jahres:

Diese Beratungsstelle wird von dem externen Träger „Violence Prevention Network“ (VPN) betrieben, der im November 2017 bei einem europaweiten Vergabeverfahren den Zuschlag erhalten hat. Zur Finanzierung der externen Unterstützung sind jährlich Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 450.000 € eingeplant. […] Die Mitarbeiter des VPN werden einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen, um Aktivitäten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung auszuschließen.

Klicke, um auf 16_3416_D.pdf zuzugreifen

Im Zeitungsartikel oben heißt es aber weiter:

Und Konex will diejenigen beraten, die sich in extremistischen Netzen verfangen haben, sich davon aber lösen wollen.

Das umfasst also wohl auch die direkte Betreuung Radikalisierter. Weiterlesen

DIV: Update mit Überraschung

Mediengehypter Lehrer Vorsitzender des unter Beobachtuing stehenden DIV

Der „Deutsch-islamische Vereinsverband Rhein-Main e.V.“ (DIV) war im August 2016 unter Beobachtung gestellt worden:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/08/25/deutsch-islamischer-vereinsverband-unter-beobachtung-gestellt/

Grund war die Beeinflussung durch muslimbrudernahe und salafistische Organisationen und Akteure:

Wie das hessische Innenministerium der Frankfurter Rundschau mitteilte, seien von den 46 Mitgliedsvereinen des DIV „rund ein Drittel als extremistisch oder extremistisch beeinflusst zu bewerten“. Es bestünden Bezüge zum Salafismus und zur islamistischen Muslimbruderschaft. Auch unter den Funktionsträgern des Verbandes gebe es Personen, „die dem extremistischen Spektrum zugerechnet werden“.

http://www.fr.de/rhein-main/deutsch-islamischer-vereinsverband-islamverband-unter-beobachtung-a-317512

Interessant ist der DIV auch deshalb, weil es erhebliche Überschneidungen  hinsichtlich der Mitgliedsvereine mit dem Zentralrat der Muslime Hessen gibt. Hier zum Vergleich die Listen der damaligen Mitgliedsvereine, natürlich etwas älter (etwa Mitte 2016), da der DIV seine Binnenstruktur nicht mehr zeigt:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/12/07/islamisten-skat/

Auf die Gründung des ZMD-Landesverbandes wies der DIV seinerzeit auf seiner google-plus-Seite hin. Das ist noch (Stand heute) einsehbar:

https://plus.google.com/100218197000083500112

Der DIV bei einer Sitzung wohl im Jahr 2014:

 

Seit langer Zeit ist die Internetseite des DIV im „Wartungsmodus“:

https://www.div-rm.de/

Nach 18 Monaten Wartungsarbeiten etwa sollte das gründlich werden.

Das wird aber wohl absehbar eher nichts mehr mit der freiwilligen Transparenz zur Mehrheitsgesellschaft. Zur eigenen Community hingegen waren schon vor einiger Zeit wieder Betätigungen sichtbar als z.B. mit der T.U.N.-Moschee eine Medien-Veranstaltung gemacht wurde

Die angegebene Telefonnummer ist die des TUN wie unten:

https://www.facebook.com/pg/islam.frankfurt.tun.ev/about/?ref=page_internal

Nimmt man also die Betätigungen der letzten Zeit (s.u.) als Maßstab, so scheint sich das Treiben des DIV überwiegend dort zu resublimieren. Ein neuer Blick ins Vereinsregister zeigt denn auch auf, wie sich das gestaltet.

Neuer Vorstandsvorsitzender seit einiger Zeit ist Mustapha Lamjahdi: Weiterlesen

Hessen: Warum der ZMD kein Kooperationspartner sein kann

Starke Vernetzung zur Muslimbruderschaft – Vorsitzender nahm an „Scharia-Schulung“ teil

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), Landesverband Hessen, steht seit einiger Zeit höher im Kurs politischer Entscheider und zivilgesellschaftlicher Akteure. Seit bei der zuvor durchaus präferierten (und auch größeren) DITIB durch den Wandel in der Türkei zunehmend nationalistische und islamistische, zuletzt auch militaristische Töne gehört werden, erscheint die Verlegenheit nah, sich bei der Wahl muslimischer Ansprechpartner neu aufstellen zu müssen. In diesen Zugzwang hat man sich zwar selber und ohne Not anfangs begeben. Schließlich hörte man nichts von großer Not, bei immerhin etwa 5 mal so vielen Konfessionslosen keinen ausreichend repräsentierenden Ansprechpartner zu finden. Das nimmt man da hin- wohl unter der Annahme, autochthone Konfessionslose seien individualistischer als andere. Betrachtet man die Zugehörigkeit zu muslimischen Verbänden, kann das auch sehr täuschen.

In der Gemengelage jedoch, dass man einerseits „die Muslime“ gerne als Wähler haben möchte und andererseits die konservativen Verbände sich als Partner andienen (nicht ohne Preis versteht sich!), wird an dieser Stelle mehr Aufmerksamkeit mobilisiert. Zudem möchte man gerne die Muslime im Boot wissen, wenn es um die religiös motivierte Radikalisierung geht. Nicht wenige Präventionsdienstleiter wollen zwar gerne, dass die Religion als Radikalisierungsmerkmal marginalisiert wird, lauter Islamisten ohne (mit) verursachendes Islamverständnis sozusagen. Das nimmt ihnen das Problem, weltanschauliche Haltungen korrigieren zu müssen, etwas, was ganz schwierig ist. Das bringt aber das Problem, dass irgendetwas vorrangig(er) verantwortlich sein muss, wenn es der Islamismus nicht (mehr) so richtig sein soll bzw. viele weitere Aspekte neben der Religion benannt werden. Der islamistische Terror sozusagen als Ausfluss einer neuen und gar nicht so spezifischen sozialen Frage. Da kann man dann gerne die Gesellschaft als solche beschuldigen, was auch geschieht. So mancher heute in der Prävention tätige hat eine persönliche Geschichte, in der antikapitalistische Haltungen* vorzufinden sind, deren Grundmotive mit antiwestlichen Narrationen oftmals durchaus kompatibel sind. Das ist dann der Punkt, wo sich oberflächliche Akteure, so manche Präventionsdienstleister und fundamentalistische, poliitische Muslime treffen können. Das führt in der gegenwärtigen Lage zu Akteuren des politischen Islams, die, unterstützt von den Kirchen, nur zu gerne bereit stehen. Aktuell heißt das konkret die Beförderung der Muslimbruderschaft. Die Kirchen sind da ganz vorneweg:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/10/14/uneingeschraenkte-solidaritaet/

Neuester Frankfurter Dreh. um an öffentliche Gelder zu gelangen:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/04/20/frankfurt-neue-wege-zum-geld/

Das Problem ist jedoch, dass die Muslimbrüder halt sind, was sie sind. Sie eignen sich nicht als Kooperationspartner dieses Gemeinwesens, weil ihre Ziele ganz andere sind und man, indem man sie einbindet, sie mitnichten „domestiziert“ oder europäisiert. Man erleichtert ihnen nur, ihre Ziele auf politischem Wege zu erreichen. Das genau ist ja Teil der Strategie. Gewinnen tut man so nichts, nicht mal Zeit, denn jeder neue Claim führt nicht zur Zufriedenheit und Abkehr von den Zielen, sondern nur zur Verfestigung des polit-religiösen Komplexes:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/01/01/muslimbrueder-ein-puzzle-mit-vielen-teilen/

Diese Ziele, die alte sind, werden also immer wieder neu artikuliert.

Die Muslimbruderschaft denkt supranational und in Generationen. Das wird verkannt von Akteuren, die strategisch oftmals nur bis zur nächsten Wahl, manchmal aber auch nur an den leeren Schreibtisch zum Wochenende hin denken.

Man schafft so einen immer undurchdringlicheren Filz aus Politik, NGO und politischem Islam, der letztlich nur diesem nutzt.

https://vunv1863.wordpress.com/2018/03/17/muslimschwester-strukturen-ii/

Mag zu Beginn des Netzwerkens der eine oder andere Akteur noch gedacht haben, dass er seinerseits den politischen Islam benutzen könne, um zum Beispiel den jihadistischen Islam einzuhegen, so hat sich dies längst verselbständigt: Die Muslimbruderschaft nutzt Teile ihres Netzwerks gegeneinander, wenn es ihren Interessen dient. Diese instrumentalisierten Kooperationspartner werden zum verlängerten Arm der Muslimbruderschaft, sehen sich aber zugleich gezwungen, diese faktischen Unterstützungshandlungen für ein radikales, wenn auch hier und jetzt eher legalistisches Netzwerk den Medien gegenüber umzudeuten. Extremist ist nur noch der Terrorist und „Terror hat ja (dem Marketing) nach keine Religion. So werden aus (mindestens legalistischen) Extremisten schon mal normale Muslime und der, der den legalistischen Extremismus benennt und konkretisiert, als das eigentliche Problem dargestellt. Solche Manöver haben jedoch ihr Ende bei den Verwaltungsgerichten:

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8021065

Siehe dazu auch aktuelle Berliner Entscheidung zu einer Einrichtung aus dem Muslimbruderspektrum.

Ziel dieses Netzwerkens ist es anscheinend, so groß und so wirkmächtig zu werden, dass sich politische Akteure nicht mehr trauen, diesen Filz zu entwirren oder sich den Begehrlichkeiten entgegenzustellen. Weil sie sich selber auch von Teilen abhängig gemacht haben. Weil sie selber aus anderen Gründen mitmachten. Dem muss deutlich entgegengetreten werden, denn der ZMD hat eine erhebliche Schnittmenge mit den Kräften, die nachweislich gesellschaftlich derart andere Zielvorstellungen haben, dass sie in eine gesellschaftliche Transformation münden. Ihre anvisierte „andere Gesellschaft“ ist eine Gegengesellschaft. Der Deutsch-islamische Vereinsverband wurde ja gerade wegen seiner Schnittmengen mit Muslimbruderschaft und einigen salafistisch beeinflussten Vereinen unter Beobachtung gestellt (und ist es nach letztem Kenntnisstand (März) nach wie vor). Die Schnittmengen ZMD Hessen und DIV sind erheblich:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/12/07/islamisten-skat/

Der vorherige Vorsitzende des ZMD Hessen, El Yazidi, verfügte über so starke Verbindungen zur Muslimbruderschaft, dass er wohl vom hessischen Justizministerium ausgehend nicht mehr in JVA durfte:

http://www.giessener-anzeiger.de/politik/hessen/im-schatten-der-muslimbrueder_17372765.htm

El Yazidi ist nach wie vor im Vorstand des ZMD Bundesverbandes (als Generalsekretär). Sein Nachfolger als hessischer Vorsitzender, der Frankfurter Rechtsanwalt Said Barkan, berät dort seit längerem in Rechtsfragen bzw. wird als Beauftragter im Bereicht Recht geführt. Er ist jedoch kaum anders einzuschätzen als sein Vorgänger. Hier bei der Übergabe einer Teilnahmebestätigung im EIHW 2014. Der hessische Verfassungsschutz bezeichnet das „Europäische Institut für Humanwissenschaften“ (EIHW) als „Kaderschmiede für MB- und IGD-Funktionäre“ **. Es ging um die „Ziele der Scharia“ (ungefähre Übersetzung):

Übergeben wurde das mit strahlendem Lächeln von der rechten Hand Yusuf Al Quaradawis im Weiterlesen

Frankfurt: Neue Wege zum Geld

Wie Muslimbruder-Akteure und ihre Wasserträger nun den Frankfurter Jugendring benutzen

Die Landschaft muslimischer Akteure ist vielfältig. Das ist zwar eine etwas abgegriffene Vokabel, aber im Feld der mannigfaltigen muslimischen Organisationen durchaus korrekt anwendbar. Es gibt alleine in Frankfurt Vereine im mittleren zweistelligen Bereich, die dem muslimisch konnotierten Kulturraum oder – grob – dem Islam als verbindendem Moment für die kulturelle Betätigung zuzuordnen sind. In diesem Feld kann man sich, wenn man sich nicht intensiv mit der Materie beschäftigt, schon einmal verirren. Es ist allerdings kein Weg, an falschen Stellen Komplexität zu reduzieren: Muslimische Gemeinden und Vereine sind unterschiedlich zu bewerten. Die Pauschalisierung führt in die Irre, weil dann – mal die Extreme genommen – Vereinigungen wie der Liberal-islamische Bund und Hizb ut Tahrir (mittlerweile verboten) in einen Topf geworfen werden. Es ist weder inhaltlich angemessen noch religionspolitisch zielführend, wenn man alle muslimischen Organisationen gleichermaßen ablehnt (viele Rechte und andere Schwarz-weiß-Denker) – oder fördert (nicht wenige Linke und andere Schwarz-weiß-Denker). Gerade wenn institutionell zusammengearbeitet und öffentliche Mittel bewilligt werden sollen, muss genau hingesehen und klar und deutlich benannt werden: Wer genau ist beteiligt. Eine Förderung von Organisationen, die unter Beobachtung stehen, soll nach dem neuen Koalitionsvertrag (Bund) unterbleiben.

In der Vergangenheit ging das in Frankfurt nämlich schon mehrfach schief. Da machten sich zunächst einige problematische Moschee-Vereine falsche Vorstellungen, weil sie wohl dachten, sie erhielten Geld in einem „Präventionsprojekt“ und nicht „nur“ Sozialarbeiter an die Einrichtung (was man nicht wollte dem Anschein nach). Dann wurde ein Projekt unter der Ägide eines Dachverbandes geplant, bereits öffentlich teil-finanziert und auch schon gestartet. Im Beirat: Prof. Dr. Joachim Valentin langjährig im Frankfurter interreligiösen Dialog beschäftigt und früher erster, jetzt zweiter Islambeauftragter des Bistums Limburg. Nur hatte man „übersehen“ das der Dachverband extremistisch beeinflusst war (u.a. durch die Muslimbruderschaft). Dieser Dachverband kam inkl. einiger Vorstandsmitglieder direkt aus der Förderung in die Beobachtung. Dies geschah u.a. durch die Herstellung der notwendigen Transparenz hinsichtlich der Strukturen und Akteure auf diesem blog.

Die fehlgeleitete Förderung dieser Vorhaben war durch aktive Beteiligung der Frankfurter Stadtkirchen, deren Akteure ganz offensichtlich rein gar nichts von dem Fachvotum des Verfassungsschutzes halten, möglich. Diese kochen – das muss man leider so sagen – ihr sehr eigenes Interessensüppchen und schrecken nachweislich auch nicht davor zurück, Dritte bzw. die Öffentlichkeit über die Grundhaltungen ihrer „Schützlinge“ wieder und wieder und wieder zu täuschen:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/09/04/der-pudel-im-saeurebad/

Die Stadt Frankfurt hat übrigens den Deutsch-islamischen Vereinsverband immer noch auf ihrer Homepage:

https://www.vielfalt-bewegt-frankfurt.de/de/netzwerke/deutsch-islamischer-vereinsverband-rhein-main-ev

Aus all diesen Vorgängen hat man anscheinend mitnichten gelernt jenseits des Effekts, dass man sich nach Plan A und Plan B nun Plan C zuwenden müsse.

http://rat-der-religionen.de/portfolio/professor-valentin-in-projektbeirat-fuer-frankfurter-jugendring

Es ist ja nicht so, dass man unkreativ wäre, wenn es darum geht, an öffentliche Mittel zu kommen. Der Frankfurter Jugendring soll es nun richten, öffentliche Fördermittel für Moscheevereine in Moscheen zu aquirieren:

„Unterstützung bei der Akquise von  finanziellen Mitteln und bei der Erledigung von Formalitäten; → Unterstützung bei der Bildung einer eigenen Jugendorganisation: Die Existenz einer eigenen Jugendorganisation schafft eine wichtige Voraussetzung für eine finanzielle Förderung durch die Stadt.“

Klicke, um auf fjr_-_jahresbericht_2017_-_a4_4c_final_web.pdf zuzugreifen

Da müsste man doch genau hinsehen, wer da gefördert werden soll. Und an diesem Punkt kommen wieder die Religions-Marketing-Profis von der Kirche ins Spiel. Und natürlich zuerst wieder einmal ein Weiterlesen

Frankfurt: Wie man islamische Legalisten hoffähig macht

Evangelische Akademie Frankfurt und Bildungsstätte Anne Frank Frankfurt kooperieren mit Zentralrat der Muslime Hessen

Für den 5. Februar ist eine Veranstaltung geplant, bei der verschiedene Frankfurter Akteure zum Gespräch über islamistische (De-)Radikalisierung in Deutschland und den USA gehört werden sollen. Veranstalter sind:

Die Veranstaltung der Bildungsstätte Anne Frank, der Evangelischen Akademie, des Landesverbandes Hessen des Zentralrates der Muslime – ZMD e.V. und des US-Generalkonsulats findet in deutscher und englischer Sprache statt.

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Muslimbrüder: Danaergeschenke

Über eine Marketing-Strategie der Muslimruderschaft

Kaltaquise ist eine schwierige Sache: Wie knüpft man an, wie kommt man ins Gespräch, wie stellt man sich als vertrauenswürdige Person dar, die nur – natürlich! – das Beste für den Angesprochenen will? „Kaltaquise“ ist ein Begriff aus dem Marketing. Er bezeichnet das Ansprechen von Personen oder Organisationen durch eine andere Person, ein Unternehmen oder eine Organisation, die diese vorher noch nicht kannte oder die die -angeblichen oder realen – Vorzüge des beworbenen Produkts oder der Organisation noch nicht kannte. In der Kaltaquise wird also direkt angesprochen und beworben.

Nun ist eine solche Ansprache immer dann erfolgreicher, wenn sie sofort einen Nutzen bietet und die Bezahlung erst hinterher ersichtlich oder fällig wird. Das ist bei „Probeabos“ so und das ist auch bei anderen Werbemaßnahmen so: Der Ansprechpartner kann sich dann entscheiden, ob er von weiteren Aktionen erfähhrt, ob er mitmacht oder ob er z.B. auch den Newsletter erhalten will.

Der organisierte Islam in Deutschland kennt ja die verschiedenen Dachverbände von der Islamischen Gemeinschaft in Deutschalns (IGD) bis hin zu den VIKZ, einem Verband, in dem sich Türkischstämmige religiös organisieren. Da es aber auch sehr viele freie Moscheen gibt ohne Dachverbands-Anbindung, können diese freien Moscheen natürlich auch das Ziel von Verbands-Begehrlichkeiten sein. Viele dieser Moscheen gehen auf Marokkanischstämmige oder andere Personen aus dem nordafrikanischen Raum zurück, wo oft noch eine sehr starke Religiosität herrscht. Da sie – im Gegensatz zu so einigen lange bestehenden Gemeinden – nicht immer von Führungsfiguren gegründet wurden, also oftmals einer echten Selbstorganisation entstammen, haben sie von den Leitungsgremien der Muslimbruderschaft evtl. eher weniger gehört. Das ist natürlich ein Zustand, der der Spitze der Verbände missfallen mag.

Was liegt also näher, etwas gegen die „Führungslosigkeit“ dieser Gemeinden zu machen? Macht will manchmal auch erarbeitet sein.

Vor diesem Hintergrund ergeben Projekte, mit denen man v.a. auch freie Moscheen ansprechen kann, Sinn. Man fällt nicht mit der Tür ins Haus, wenn man etwas hernimmt, was auf einem Konsens positiver Wahrnehmung oder Assoziation beruht. Ein Beispiel aus einem anderen Bereich, so werben allerlei fragwürdige Tierschutz-Organisationen in Innenstädten gerne mit: „Sind sie auch für Tierschutz?“ Wer wäre das in dieser allgemeinen Form nicht.

Die Lebensgeschichte des nach Binnenkonsens vorbildlichsten Menschen, die des Religionsbegründers Mohamed, ist so eine Idee, die binnenkonsensual ausschließlich positiv wahrgenommen, assoziiert und dargestellt wird. Eine Bezugnahme ist daher etwas, womit man überzeugte Muslime auf einer sehr basalen Ebene und breitestmöglch ansprechen kann. Das weiß z.B. auch Pierre Vogel, der mit seinem Sira-Prokekt „We love Muhammad“ in den Innenstädten unterwegs ist und dort Anhänger sammelt. Das weiß aber auch die Muslimbruderschaft. Bei der Sira handelt es sich um die Biographie Mohammeds, also die Lebens- und Verkündigungsgeschichte.

So angesprochen wird ein überzeugter, nicht informierter Muslim das erst einmal positiv wahrnehmen und assoziieren.

Der Rat der Imame und Gelehrten in Deutschland ist eine Organisation, die nicht nur vom hessischen Verfassungsschutz der Muslimbruderschaft zugeordnet wird. Auf internationaler Ebene ist man stark eingebunden. In Deutschland gibt es die vernetzenden Akteure wie Khaled Hanafy, die über Seminare Kontakte knüpfen.

Will man jedoch die Gemeinden strkturiert einbinden, bietet sich Kaltquise an. Man bietet einen direkten Vorteil an, der sogar noch unter Bezugnahme auf etwas durchweg positiv assoziiertes verbreitet werden kann: perfekt für die Kaltaquise geeignet ist daher etwas, was man anbieten kann. Etwas schönes, unverfänglich wirkendes kann daher ungehemmt beworben werden. Man wirbt ja nicht offiziell für die Muslimbruderschaft, sondern die Verbreitung der Glaubensgrundsätze.

Eine Wanderausstellung ist daher sehr gut geeignet, das Angenehme (für den RIGD) mit dem Nützlichen (die Gemeinde hat mal etwas schönes, verbindendes zum Vorzeigen auch für Kinder und ahnungslose politische Akteure z.B.) zu verbinden:

https://rigdonline.de/sira-team-deutschland/?lang=de

Bild: Eigene Grafik

 

Dass dahinter der RIGD steht, wird und muss man ja erst einmal nicht kundtun. Die offiziellen Ziele sind freilich andere: Weiterlesen

Berechtigte Sorge

Sicherheitsüberprüfung für Demokratieprojekte in Hessen geplant

Hessen hat landesweit  verschiedene Regionen, in denen extremistische Bestrebungen relevant sind. Das Land Hessen fördert deshalb in erheblichem finanziellen Ausmaß Projekte, die einerseits das demokratische Zusammenleben befördern und andererseits Extremismus vorbeugen helfen sollen. Dabei werden verschiedene zivilgesellschaftliche Träger gegen Fördermittel beauftragt, mit einzelnen Projekten oder mit der Bereitstellung von Dienstleistungen diesen Bedarf abzudecken.

Ein wichtiger Akteur in der Organisation zwischen Bedarf und Angebot ist das „Hessisches Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus“, hier ein Organigramm:

https://hke.hessen.de/%C3%BCber-uns/aufgaben-struktur-und-ziele

In den vergangenen drei Jahren war es bei erheblicher Nachfrage nach solchen Dienstleistungen insbesondere im Bereich Islamismus immer wieder auch zu Umsetzungsproblemen und Fragwürdigkeiten seitens beauftragter Träger gekommen. So wurde im August 2016 ein Dachverband, der selber extremistisch beeinflusste Unterstrukturen und extremistische Vorstandsmitglieder aufwies, direkt aus der Förderung in die Beobachtung genommen. Bei dem Verband handelte es sich um den Deutsch-islamischen Vereinsverband Rhein-Main e.V. (DIV):

https://www.tagesschau.de/inland/bundesprogramm-islamisten-101.html

Der Verband, bei dem auch der Verein, der aktuell ein großes Funktionsgebäude mit Gebetsstätte in Frankfurt plant, der I.I.S. Mitglied war, wurde intensivst von kirchlichen Akteuren beworben und unterstützt. Zur Vorgeschichte:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/04/29/praevention-boecke-und-gaertner-i/

Viele weitere Beiträge nebst Vorgeschichte:

https://vunv1863.wordpress.com/?s=deutsch-islamischer

Insbesondere sei auch dieser Beitrag empfohlen:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/09/04/der-pudel-im-saeurebad/

Wenige Wochen nach der Berichterstattung auf Tagesschau online stellte sich das dann so dar:

Die Brücke zum DIV hat das Familienministerium ein paar Wochen nach der Pressekonferenz dann doch abgerissen. Der Grund: eine nachträgliche Überprüfung durch den Verfassungsschutz ergab, dass von den 46 Mitgliedsvereinen des DIV ein Drittel als extremistisch eingestuft wird oder sehr enge Verbindungen zu Extremisten hat. Einige DIV-Organisationen wollen also selbst unsere demokratische Grundordnung abschaffen, gehören der radikal-islamischen Muslimbruderschaft an oder haben Salafisten in ihren Reihen. Der DIV ist Mitglied im „Zentralrat der Muslime in Deutschland“. Als hätte Zentralrats-Präsident Ayman Mazyek solche Fälle vorher gesehen, beklagte er schon vor dem Rauswurf des DIV aus dem Bundesprogramm den Argwohn mit dem solche Projekte beobachtet würden.

Quelle:
„Präventionsprogramme gegen die Radikalisierung“
hr2-kultur | Camino – Religionen auf dem Weg, Sendedatum 16.10.2016

Auch gegen andere Akteure in der Prävention gab es begründete Bedenken, siehe u.a. Beiträge hierzu auf diesem blog:

https://vunv1863.wordpress.com/2017/02/18/darmstadt-alles-auf-null/

https://vunv1863.wordpress.com/2016/12/27/friede-auf-erden-2/

Sowie etliche weitere Beiträge hierzu auf diesem blog. Dazu auch:

http://www.hessenschau.de/gesellschaft/mitarbeiter-von-beratungsstelle-gegen-radikalisierung-suspendiert,verfassungsschutz-beratungsmitarbeiter-extremismus-100.html

Eine durch das Innenministerium anberaumte nachträgliche Sicherheitsüberprüfung im Februar wurde im März vom Hessischen Innenministerium mit denkbar dürren Worten für (zunächst) abgeschlossen erklärt; so wurden „keine tatsächlichen Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen“ konstatiert.

Es ist zu vermuten, dass daneben weitere Maßnahmen ohne Information der Öffentlichkeit ergriffen wurden, damit Präventionsträger nicht Ort z.B. identitärer Mission werden können oder „Empowerment“ nicht nur muslimisch-identitär umgedeutet werden kann. So mancher Präventionsdienstleister räumt im Gespräch ja ein, dass z.B. die Muslimbrüder (MB) durchaus Extremisten seien, unternimmt aber selber eher weniger, um im eigenen Einflußbereich eine rote Linie zwischen sich und den MB zu ziehen.*

Es gibt also Sorgen, während parallel der Nachweis der Wirksamkeit fraglich ist oder bereits die reine Betätigung zur Wirksamkeit umgedeutet wird. Die Anbieter werden eher zu wenig kontrolliert. Eine Mindestanforderung an öffentlich vergebene Gelder ist, dass sie nicht in gegenteiliger Wirkung münden sollen. Insbesondere im Bereich Islamismus besteht dazu nach den Vorerfahrungen aller Anlass. Ein Bundesverband Mobile Beratung wendet sich allerdings gegen dieses Vorhaben:

Laut dem Bundesverband Mobile Beratung sollen ab dem 1. Januar 2018 Demokratieprojekte, die von Hessen gefördert werden, einer anlasslosen „sicherheitsbehördlichen Überprüfung“ durch den Verfassungsschutz zustimmen. Diese soll für neueinzustellende Mitarbeiter gelten oder solche, bei denen es „begründete Zweifel“ gebe. […] Seit vielen Jahren arbeiteten die Träger mit dem Land zusammen und setzten erfolgreiche Projekte um. Dazu zählten etwa die Universität Marburg, der hessische Jugendring oder die Bildungsstätte Anne Frank […] „Die angedachten Veränderungen sind mit uns nicht abgesprochen“, sagte der Grünen-Innenexperte Jürgen Frömmrich der taz. „Wir halten sie in dieser Form nicht für nötig und werden dazu in der Koalition das Gespräch suchen.“.Weiterlesen