Muslimbrüder bleiben im Dunkeln

Bei den in Deutschland aktiven Muslimbruder-Netzwerken lässt der Verfassungsschutzbericht des Bundes trotz gestiegener Anhängerzahlen das meiste im Dunkeln. Überraschend deutlich wird der am Donnerstag vorgestellte Bericht jedoch beim islamistischen Antisemitismus. Die Zahl der erwarteten IS-Rückkehrer ist offenbar höher als bislang kommuniziert.

Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Bild: US-Botschaft Berlin, Bildrechte: Gemeinfrei, Bild wurde bearbeitet)

Mit mehrwöchiger Verspätung stellten Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Donnerstag den Bericht des Bundesverfassungsschutzes für das Jahr 2019 vor. Darin werden Islamismus und islamistischer Terrorismus erst nach dem Rechtsextremismus, sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern sowie dem Linksextremismus aufgeführt.

Im Bereich des Islamismus galt auch in diesem Jahr das Hauptaugenmerk dem gewaltbereiten Jihadismus und insbesondere den IS-Rückkehrern. So haben Ende 2019 Erkenntnisse „im unteren dreistelligen Bereich“ zu aus Deutschland in die ehemals von der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) beherrschten Gebiete ausgereisten und nunmehr in Syrien oder im Irak befindlichen Personen vorgelegen. „Die Mehrheit dieser Personen dürfte eine Rückkehr nach Deutschland beabsichtigen“, lautet die Einschätzung des Verfassungsschutzes dazu. Dies würde bedeuten, dass die Anzahl der noch zu erwartenden IS-Rückkehrer deutlich höher ist als bislang kommuniziert.

„Eine besondere Herausforderung stellt der Umgang mit den zurückkehrenden Frauen dar, denen – ohne Beteiligung an Kampfhandlungen – strafbare Handlungen oft nur schwer nachzuweisen sind. Dennoch sind viele von ihnen klar jihadistisch motiviert und haben den IS logistisch und propagandistisch unterstutzt. Im Laufe des Jahres 2019 kam es zu ersten Gerichtsurteilen gegen Rückkehrerinnen, die diesem Dilemma Rechnung trugen“, heißt es zu den IS-Rückkehrerinnen.

Wieder mehr Salafisten und andere Islamisten

Insgesamt stieg das Personenpotential beim Islamismus von 26.560 im Vorjahr um 5,5 Prozent auf 28.020 im Jahr 2019. Die größte Einzelsteigerung findet sich in der beigefügten Statistik beim Komplex „Muslimbruderschaft/Deutsche Muslimische Gemeinschaft (DMG)“: Hier stieg das Personenpotential von 1.040 auf 1.350 Personen. Das entspricht einem Anstieg von fast 30 Prozent.

Offenbar bleibt Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Muslimbruderschaft ein Sonderfall, Weiterlesen

NRW: Wenig Interesse an Verfassungsschutz-Bericht

Die für Mittwoch im Düsseldorfer Landtag geplante Erörterung des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz-Berichts fiel anderen Themen zum Opfer. Dabei wäre eine Erörterung des Berichts durchaus geboten gewesen. Auch unter dem Aspekt des Islamismus, der laut der darin genannten Zahlen in NRW weiter wächst.

Landtag in Düsseldorf

Am Mittwoch sollte der bereits in der letzten Woche veröffentlichte nordrhein-westfälische Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019 in Düsseldorf von Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) und Verfassungsschutz-Chef Burkhard Freier den Mitgliedern des Landtags-Innenausschusses vorgestellt und mit diesen erörtert werden. Nachdem aber bereits der erste Tagesordnungspunkt zum Thema Kindesmissbrauch 106 Minuten in Anspruch genommen hatte, war klar, dass für den auf Tagesordnungspunkt 14 und damit weit nach hinten gesetzten Verfassungsschutz-Bericht an diesem Tag keine Zeit mehr bleiben wird.

Als der Bericht kurz vor Ende des Ausschusses an der Reihe war, sprach der Ausschuss-Vorsitzende Daniel Sieveke (CDU) davon, dieser könne ja auch nach der Sommerpause in einer gesonderten Sitzung dazu erörtert werden. Ob es dazu jedoch kommt, blieb unklar, denn nach diesem Vorschlag ging Sieveke ohne Abstimmung oder Beschluss, allerdings auch ohne Widerspruch einer der Fraktionen, einfach zum nächsten Tagesordnungspunkt über.

Dabei wäre eine Erörterung des Berichts durchaus geboten gewesen. Auch unter dem Aspekt des Islamismus, dessen Personenpotential mit 4.925 in Nordrhein-Westfalen am höchsten ist. Die rund Weiterlesen

Berliner Verfassungsschutzbericht vorgestellt

Am Dienstag hat Innensenator Andreas Geisel (SPD) den Bericht des Berliner Verfassungsschutzes für 2019 vorgelegt. Neben der besonderen Relevanz des Themas Rechtsextremismus befasst sich der aktuelle Bericht auch mit den Entwicklungen in anderen Phänomenbereichen. Im Kapitel Islamismus fällt auf, dass bei den Salafisten konkrete Einrichtungen zumindest beispielhaft benannt wurden. Diese Konkretisierung problematischer Moscheen und Strukturen fehlt jedoch bei anderen islamistischen Strömungen. 

Berlin (Symbolbild)

Beim neuen Berliner Verfassungsschutzbericht springt zunächst ins Auge, dass ein eigenes Kapitel über „Hate Speech“ verfasst und den Phänomenbereichen vorangestellt wurde. Darin wird angemerkt, dass Online-Hetze nicht auf das rechtsextremistische Spektrum beschränkt sei: „Die Demokratie und der gesellschaftliche Zusammenhalt werden auch aus dem islamistischen und dem linksextremistischen Spektrum heraus bedroht“, heißt es dazu, „Im islamistischen Spektrum werden ,Ungläubige‘ regelmäßig zur Zielscheibe entsprechender Propaganda.“

Dass der Verfassungsschutz einen neuen Schwerpunkt setzt, zeigt sich auch daran, dass die Reihenfolge der Phänomenbereiche mit diesem Bericht verändert wurde. War lange Zeit der Islamismus der erste Punkt in solchen Berichten, wurde dies nun durch Rechtsextremismus sowie nachfolgend und gesondert erfasst „Reichsbürger und Selbstverwalter“ ersetzt. Erst danach kommen die Ausführungen zum Islamismus.

Neuer Begriff des „Jihad“

Ob die auf Seite 93 im Gegensatz zu den Vorjahren modifizierte Begriffserklärung zum Konzept des Jihad eine ursprüngliche Bedeutung ist, die im Text als „eigentliche“ Bedeutung bezeichnet wurde, oder nicht vielmehr eine moderne Interpretation, die Raum schaffen soll für eine weniger gewalttätige Auslegung entsprechender Schriftstellen, kann dahingestellt bleiben. Immerhin war ja Unterwerfung unter Gott und Gehorsam zu seinem Propheten in der Frühzeit eins. Die „Anstrengung auf dem Pfade Gottes“ war weniger abstrakt, ritualisiert und spirituell, sondern bestand in Unterordnung und war ganz real dem militärischen Vorankommen der Gruppe dienlich. Die vorherige Fassung, nach der das Konzept des Jihad bei Extremisten eine Reduzierung auf eine offensive, kriegerische Pflicht beinhalte, kam ohne die abschließende eigene Wertung aus, welches Konzept nun das ursprüngliche sei.

Wieder mehr Zuwachs

Alleine im Bereich des Salafismus gab es 2019 einen Zuwachs von 1.020 auf 1.140 Personen. Das Weiterlesen

„Generation Islam“: Werbung für das Kalifat

Die Gruppierung „Generation Islam“ ist ideologisch nahe an der 2003 in Deutschland verbotenen Organisation Hizb ut-Tahrir. Im letzten Jahr fiel GI vor allem mit einer öffentlichen Petition, für die auch in Fußgängerzonen geworben wurde, gegen ein mögliches Kopftuch-Verbot in NRW-Schulen auf. Derzeit wirbt die Hamburger Gruppierung offensiv für das Kalifat.

Die Hamburger Gruppierung Generation Islam (GI) tritt seit mehreren Jahren bundesweit mit einem Online-Angebot auf, das aus einer Internet-Seite sowie verschiedenen flankierenden Auftritten in den sozialen Medien besteht. Immer wieder versucht GI, Themen zu finden, die in den konservativen Islam hinein anschlussfähig sind. 2018 war die Gruppierung mit einer Kampagne für das Kinderkopftuch derart erfolgreich, dass sich über 170.000 Unterschriften sammeln ließen. Der Trick war dabei, dass man nicht explizit, aber in der Intention, so tat, als ginge es auch um das Kopftuch für erwachsene Frauen und allgemein in der Öffentlichkeit. So mancher der Unterzeichner – Muslime wie auch Nicht-Muslime – ließ sich da wohl über das später wieder zurückgenommene Vorhaben der nordrhein-westfälischen Landesregierung täuschen.

Ideologisch sind die allgemeinen Inhalte und einige wesentliche Akteure der 2003 verbotenen Hib ut-Tahrir (HuT) zuzuordnen. Der Hamburger Verfassungsschutz schreibt zu der Gruppierung in seinem aktuellen Bericht auf Seite 47: „Auch in den sozialen Netzwerken ist die HuT aktiv. Dort lassen sich einige Gruppierungen finden, die deutliche ideologische Überschneidungen mit der HuT aufweisen. Hier sind insbesondere die informellen Netzwerke Generation Islam (GI) und Realität Islam (RI) zu nennen. Die in diesen Netzwerken federführenden Personen sind selbst aktive Mitglieder der HuT oder sind ihrem ideologischen Umfeld zuzuordnen. Sie versuchen, gezielt Themen für sich zu besetzen oder zu vereinnahmen, die auch Nichtextremisten ansprechen.

Derzeit versucht GI, die Vorstellung von dem Kalifat als die festgeschriebene politische Gesellschaftsordnung für Muslime und nachfolgend alle Menschen zu propagieren:

 

HuT hatte auf der offiziellen Seite kalifat.com vor wenigen Wochen einen Artikel von Abdul Wahid, Weiterlesen

Mummenschanz mit Kittel

Gruppe „Muslimische Ärzte Deutschlad“ stellt sich gegen Kinderärzteverband

Eine Gruppe muslimischer Ärzte hat ein Positionspapier veröffentlicht, mit dem sie gegen den Verband der Kinder- und Jugendärzte mobil machen wollen. Hintergrund ist die Debatte um einen Vorstoß aus NRW, in Schulen Kindern bis zur Religionsmündigkeit, mindestens aber im Grundschulbereich, das Tragen eines Kopftuch zu untersagen. Obwohl diese Idee seitens der Politik schon wieder ad acta gelegt wurde, sammelten Gruppen, die der verbotenen Organisation Hizb ut Tahrir nahestehen, Unterschriften und Stellungnahmen für eine Petition. Zur Einordnung, Beitrag vom 15.04.:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/04/15/kampagne-fuer-das-kinderkopftuch-islamistische-akteure/

Und das update, Akteure fallen in Fußgängerzonen auf, vom 14.08.:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/08/14/wertediktatur-in-frankfurt-ruesselsheim-offenbach/

Terre des femmes hatte dazu aufgerufen, die Schule als neutralen sozialen Raum zu erhalten und ein Verbot der religiösen Markierung von Grundschulkindern gefordert:

https://www.tagesschau.de/inland/kopftuch-143.html

Es gibt dazu eine Petition „Den Kopf frei haben“:

https://www.frauenrechte.de/online/themen-und-aktionen/gleichberechtigung-und-integration/kinderkopftuch/3338-terre-des-femmes-unterschriftenaktion-den-kopf-frei-haben

Diese Petition hatte u.a. Dr. med. Thomas Fischbach als Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. unterstützt:

https://www.frauenrechte.de/online/themen-und-aktionen/gleichberechtigung-und-integration/kinderkopftuch/3338-terre-des-femmes-unterschriftenaktion-den-kopf-frei-haben#weitere-unterstuetzerinnen-des-oeffentlichen-lebens

Dieser Verein hat über 12.000 Mitglieder, worunter sich sicherlich auch viele muslimische Ärzte befinden dürften. Die Argumentation, dass Kinder- und Jugendärzte sich gegen das Kinderkopftuch aussprechen auch aus gesundheitlichen Gründen, könnte viele muslimische Eltern überzeugen.

Heute nun veröffentlichte eine neue Gruppe „Muslimische Ärzte Deutschland“ ein Positionspapier::

 

Das Papier greift konkret den Verband der Kinder- und Jugendärzte an. Mit dieser „Gegendarstellung“ soll suggeriert werden, es gäbe gute Gründe, ein Verbot zurückzuweisen. Das Papier soll, so kann man ahnen, die Ärzteschaft spalten, soll die Ärzte in (glaubensstrenge) Muslime, säkulare Muslime sowie Nichtmuslime unterteilen. Religion soll Thema werden bei muslimischen Ärzten. In dem Papier gibt es u.a. ein Wort, das aufhorchen lässt. „Islamhetzer“. Dieses polarisierende Wort beendet jegliche Diskussion darüber, was vernünftig von einem Arzt mitgetragen werden kann oder nicht. Er stellt medizinische Argumente in einen religiösen Kontext und soll ein Diskussionsverbot religiöser Regeln bewirken. Münden soll das in die Akzeptanz fundamentalistischer Kindererziehung. Alles, was fundamentalistischer Deutung widerspricht, kann übrigens derart polemisch umgedeutet werden.

Doch wer ist diese Gruppe, die sich dem großen Verband entgegenstellt? Weiterlesen

„Wertediktatur“-Kampagne in Frankfurt, Rüsselsheim, Offenbach

Straßenkampagne Hizb ut Tahrir-naher Akteure

Das Hizb ut Tahrir nahe Portal „Realität Islam“ hatte im April eine Kampagne mit initiiert, die unter anderem eine Petition umschloß. Ursprünglich ging es darum, dagegen mobil zu machen, dass in Schulen in NRW Mädchen kein Kopftuch tragen sollten :

https://vunv1863.wordpress.com/2018/04/15/kampagne-fuer-das-kinderkopftuch-islamistische-akteure/

Die – allerdings völlig ungeprüfte – Unterschriftensammlung ergab weit über 100.000 Unterstützer bislang.

Nunmehr scheint man dies jedoch auch als Straßen-Kampagne (und als Mobilisierungs-Tool)* entdeckt zu haben. Junge Männer, Anhänger von „Realität Islam“ machen Infostände, an denen sie weitere Unterschriften sammeln

Gestern waren sie in Offenbach und versuchten dort, weitere Unterstützer anzusprechen:

 

Mit einem Tafel versuchten sie, Passanten aufmerksam zu machen:

Es gab jedoch weitere Aktionen, hier in Rüsselsheim: Weiterlesen

Hizb ut Tahrir: Die „Schily-Doktrin“

Über einen neuen Narrativ unter Jugendlichen

Im April landete die seit 2003 verbotene Hizb ut Tahrir (HuT) einen unerwarteten, aber breit übernommenen Medien-Coup: Man hatte über mehrere Portale, auf denen Anhänger ihre Haltungen verbreiten, eine Protest-Aktion zur Debatte über die Einführung eines Verbots von Kopftüchern bei Kindern in Schulen initiiert:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/04/15/kampagne-fuer-das-kinderkopftuch-islamistische-akteure/

Über verschiedene soziale Medien hergeleitet, kanalisierte man die Empörungswelle in eine Petition in einem offenen Petitionsformat und gewann über einhunderttausend Unterzeichner.

https://www.openpetition.de/petition/online/deine-stimme-gegen-das-kopftuchverbot#petition-main

Die Aktion lebte vor allem auch davon, dass es plötzlich nicht mehr um Kinder in der Schule ging, sondern man behauptete, es ginge tatsächlich um das allgemeine Kopftuchtragen überall. Der Petitionstext, aus dem der eigentliche Anlass noch hervorging, ging in der öffentlichen Debatte in den sozialen Medien oftmals unter. Im Furor einer Solidarisierung schaute dann der eine oder andere nicht mehr so genau hin. Die Fake-news-Welle rollte und wurde nachfolgend auch medial wahrgenommen. In Verkennung der Entstehungsgeschichte machte dies dann Eindruck bei den zuständigen Politikern – man ruderte zurück.

Die Forderung war am 14.04.2018 von der Pressestelle der „Hizb ut Tahrir“ verbreitet worden:

http://www.hizb-ut-tahrir.info/gr/index.php/mb/zmb-dr/1069.html

Interessant ist, dass die Kampagne schon Tage vor der „offiziellen Meldung“ von Hizb ut Tahrir auf den assoziierten Portalen verbreitet worden war, hier vom 11.04.2018:

Man kann durchaus hinterfragen, wer in dieser Sache die Leitfunktion übernahm.
Auch Personen aus konservativen muslimischen Kreisen schlossen sich an, zum Teil ohne zu wissen oder – bei Wissen – darauf aufmerksam zu machen, dass hinter der Kampagne Akteure einer verbotenen Organisationsstruktur standen. Im Furor verschwammen die Grenzen, was sicher auch die Absicht der islamistischen Akteure war. Man wollte unter eigener Führung die Ummah, die Gemeinschaft der Gläubigen, aktivieren. Man muss leider konstatieren, dass dies nicht unerheblich gelang. Moderate muslimische Stimmen gingen unter.

Schon vor der Veröffentlichung zum Kopftuchverbot hatte Hizb ut Tahrir jedoch einen anderen interessanten Mythos geschaffen, den sie dann nachfolgend nicht nur in der Stellungnahme zum Kinderkopftuch verwendet. Es geht um eine angebliche „Schily-Doktrin“: Weiterlesen

Berlin, Hamburg, Hannover: Generation Krass

Neue Kooperation extremistischer Akteure Krass, Hadrous und Tamim

Eyad Hadrous ist eine zentrale Figur an der Berliner Al Nur Moschee, die durch radikale Prediger und andere Umtriebe immer wieder im Fokus der Sicherheitsbehörden steht. Immer wieder war auch über ein Vereinsverbot nachgedacht worden. Seit Jahren schon wurden Maßnahmen angekündigt, die dann aber doch nicht innerhalb des angegebenen Zeitrahmens erfolgten:

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/salafisten-zentrum-al-nur-moschee-in-neukoelln-noch-immer-nicht-verboten-29638094

Auch der Umstand, dass der Vorsitzende des Vereins Zugang zu Geflüchteten hat, indem er für einen Integrationsverein arbeitet, führte bislang nicht dazu, dass diese Betätigung unterbunden wurde. Zumindest ist die Profilseite von Dr. Izeldin Hamad weiterhin bei diesem Verein aufrufbar:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/01/18/berlin-al-nur-chef-arbeitet-mit-gefluechteten/

Aktuell verkündet Herr Hadrous eine Kooperation mit zwei weiteren Akteuren mit extremistischen Bezügen:

update 01.08.2018: Wegen Entfernung hier der Screenshot:

Quelle: fb-Account Ahmad Tamim, Abruf 12.05.2018

Marcel Krass ist ein bundesweit seit 9/11 bekannter Islamist, der nach einer Recherche der NP jetzt von Hannover aus operiert:

http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Top-Salafist-Marcel-Krass-zieht-es-nach-Hannover

Der Dritte in diesem Bunde ist Ahmad Tamim, das bekannteste Gesicht des Hizb ut Tahrir-nahen Weiterlesen

Kampagne für das Kinderkopftuch – islamistische Akteure

Eine Übersicht zur Kampagne und den Gruppen, die dahinter stehen

Die Landesregierung NRW denkt über ein Verbot des Kinderkopftuchs nach:

Das nordrhein-westfälische Integrationsministerium erwägt ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren. Religionsunmündige Kinder dürften nicht dazu gedrängt werden, ein solches Kleidungsstück zu tragen, sagte Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) der „Bild“-Zeitung. „Daher sollten wir prüfen, das Tragen des Kopftuchs bis zur Religionsmündigkeit, also dem 14. Lebensjahr, zu untersagen.“ Jede Frau solle selbstbestimmt entscheiden, ob sie Kopftuch trägt oder nicht. Diese Selbstbestimmung sei bei Kindern jedoch noch nicht vorhanden.

https://www.tagesspiegel.de/politik/integration-und-religion-nrw-loest-kontroverse-debatte-um-kopftuchverbot-fuer-junge-maedchen-aus/21155662.html

Hinsichtlich der religiösen Einordnung äußert sich Prof. Dr. Ucar vom IIT Osnabrück so

Theologe Bülent Ucar stellt klar: Es sei Konsens in allen muslimischen Denkschulen, dass Mädchen vor der Pubertät kein Kopftuch tragen müssen. Er attestiert eine „krankhafte Fixierung“ aller Seiten auf das Thema. […} Aber für ein weitreichendes Verbot sehe ich in Deutschland auch rechtlich keine Basis.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article175333784/Islamforscher-Buelent-Ucar-Kopftuch-fuer-kleine-Maedchen-hat-keine-religioese-Basis.html

Bei dem letzten Punkt irrt er allerdings: Das wäre zu formulieren. Ucar ist nun ganz sicher keiner, den man für liberal halten könnte.

Wer sind nun einige der Akteure, die in dieser Frage gezielt Einfluss nehmen und die muslimische Community, die Ummah, mobilisieren wollen?

Der Sprecher des Islamrats, Burhan Kesici, meint zum Thema:

Noch kritischer äußerte sich der Vorsitzende des Islamrats für Deutschland, Burhan Kesici: „Kopftuchzwang und Kopftuchverbot schlagen in dieselbe Kerbe: Beide entmündigen Musliminnen.“ Kesici nannte die Debatte „populistisch, symbolgeladen und inhaltsleer“.

http://www.taz.de/!5496780/

Da fehlt seitens der taz leider wieder die Einordnung, dass Milli Gürüs islamistische Tendenzen hat und deswegen unter Beobachtung steht:

Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit
Die Umsetzung des „Adil Düzen“-Konzept als Ziel der politischen Bewegung Milli Görüs ist mit den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar. Darüber hinaus treten anti-semitische Einstellungen sowohl in „Adil Düzen“ als auch bei Äußerungen Necmettin Erbakans und einiger Milli Görüs-Funktionäre deutlich zu Tage.

http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/islamismus/legalistische-organisationen/milli-goerues-bewegung.html

Kesici sollte eigentlich genau wissen, dass gegen den Kopftuchzwang selten vorgegangen wird. Das sind Dinge, denen Mädchen in ihrem sozialen Nahfeld ausgesetzt sind. Sie müssten dieses anzeigen. Das in gleicher Weise zu nennen, wie eine Regel für alle, die genau solche Mädchen schützt, das ist schon ambitioniert.

Dann sind da Hizb ut Tahrir-nahe Portale und Akteure. Die Hizb ut Tahrir ist zwar seit 2003 verboten in Deutschland. In anderen Ländern ist sie das jedoch nicht und stellt in UK sogar eine Partei dar. Das Verbot ändert nichts daran, dass es einige höchst aktive Leute gibt, die das nur anders, neutraler benennen und ungeniert weitermachen. Solche Plattformen heißen zum Beispiel „Generation Islam“ (GI, Sitz bzw. Aktionsschwerpunkt vermutlich Hamburg) und „Realität Islam“ (RI, Sitz bzw. Aktionsschwerpunkt Frankfurt und Mörfelden Walldorf, zu beiden siehe diesen blog). Zusammen haben sie mit ihrer Aktionsform bzw. ihren Followern in dieser Gegenaktion gegen die Planungen NRWs bereits etwa 60.000 Muslime erreicht. Die Zahl der jeweiligen Follower liegt noch erheblich höher (~ 23.000 RI bzw. 65.000 GI). Zusammen sind das ca. 90.000 überwiegend junge Muslime, wobei es Überschneidungen in relevanter Höhe sicher gibt. Es steht allerdings zu befürchten, dass sie über ihre spezielle Mischung aus Ängste schüren, Verschwörungstheorien anheizen und unbekümmerter politischer Chuzpe mit ihren Vorschlägen auch Muslimen erreichen, die nicht dem extremistischen Spektrum angehören. Die Kampagne zielt in die Mitte der jüngeren muslimischen Community.

„Generation Islam“ möchte heute einen „Twitterstorm“ anfachen:

 

Der NRW-Vorstoß wird zum „Islamhass“ umgetextet. Man versucht alles zu vermischen und lügt ungeniert. Das Kinderkopftuch ist mitnichten seit „Jahrzehnten hier vorhanden“. Es wird atemlos eine Verschwörungstheorie gerührt. Man beachte auch, dass bei den Mädchen auf die Biologie abgestellt wird, nicht das Lebensalter. Man verweist auf eine Petition, beschwört die Ummah.

https://www.facebook.com/events/408128686265788/

„Realität Islam“ mobilisiert über Unterschriften: Weiterlesen

Hizb ut Tahrir: Blaupause für das Kalifat

Neues aus der Gegengesellschaft

Die 2003 in Deutschland verbotene Gruppierung Hizb ut Tahrir (HuT) setzt ihre Betätigungen fort und verbleibt nach dem Verfassungsschutzbericht des Bundes 2016 hinsichtlich der Anzahl ihrer Anhänger auf gleichem Niveau, S. 202. Die aufgeführte Zahl der Anhänger mag mit 320 niedrig erscheinen. Da die HuT-Anhänger jedoch häufiger als gebildetere Personen erscheinen und sie vornehmlich auch an Uni-Städten und im Umfeld studentischer Kreise agieren, ist die Wirkung der relativ kleinen Anzahl Aktivisten jedoch nicht zu unterschätzen. Zumindest sollte man im Auge behalten, bei welchen Moschee-Gemeinden und bei welchen Studenten-Gruppen sie Aktivitäten entfalten und wo sie ideologisch hineinwirken mögen.

Klicke, um auf vsbericht-2016.pdf zuzugreifen

Der ehemalige Kopf der Bewegung in Deutschland agiert seit Jahren von Wien aus in den deutschsprachigen Raum hinein. Auch auf diesem blog war die Gruppierung bereits mehrfach Thema, hier z.B.:

https://vunv1863.wordpress.com/2017/02/08/alte-neue-plaene-fuer-den-westen-von-hizb-ut-tahrir/

Vor einigen Wochen hat die Gruppierung ihre Vorstellungen hinsichtlich der Ausgestaltung ihres Gesellschaftsentwurfs noch einmal konkretisiert. Auf 664 Seiten wird ausgebreitet (das ist nur Teil 1), wie man sich ein Gemeinwesen vorstellt.

Klicke, um auf Praeambel_1.pdf zuzugreifen

Der Text ist nicht nur lang, sondern auch im Grunde wirr: Immer wieder werden schon den Überschriften eigentlich sachfremde Einschübe gemacht, die aber wegen der Herleitung moderner komplexer Strukturen aus den alten Überlieferungen den Verfassern wohl notwendig erschienen, s.u. Auch gibt es insbesondere im Abschnitt zu den Frauen Doppelungen – da wollte man wohl auf Nummer sicher gehen.

Das Original wurde in arabischer Sprache verfasst. Der Übersetzer ins Deutsche stellt voran:

VORWORT DES ÜBERSETZERS

Gepriesen sei Allah, der Herr der Welten. Friede und Segen auf den Führer der Erlauchten, den Herrn der Gesandten, unseren geliebten Propheten Muḥammad (s). Dieses Buch – und das sei ohne Übertreibung gesagt – ist ein wahres Meisterwerk islamischer Rechtsliteratur. Für
mich als Übersetzer war es immer wieder faszinierend zu erleben, wie präzise islamische Rechtssprüche und juristische Erkenntnisse aus den Offenbarungstexten abgeleitet
wurden. Manchmal war es nur ein Wort – oder gar nur der Teil eines Wortes – aus dem ein wichtiges, für den Rechtsspruch relevantes Detail herausgelesen wurde. Gleichzeitig hat man die juristische Gesamtbetrachtung der Texte nie aus den Augen verloren und dem Leser damit ein umfassendes Verständnis der Rechtsproblematik vermittelt. Zweifellos ist dieses Buch ein Beweis dafür, dass es unter Ausschluss rein rationaler Urteile und des leidigen Nutzendenkens möglich ist, allein auf die Offenbarungstexte gestützt für jedes Problem die richtige islamische Lösung zu finden. Und so wurde in bestechender Form demonstriert, wie iğtihād – das Ableiten islamischer Rechtssprüche – korrekt abzulaufen hat. Möge der Erhabene den Verfassern des Werkes für diese herausragende Leistung
den besten Lohn bescheren!“

In den Ausführungen wird jedwede gesellschaftliche Organisation auf ihre Berechtigung aus den alten Quellen hergeleitet. In strikter Abkehr demokratischer Strukturen wird als Vorbild die Gesellschaft zu Zeiten des Religionsgründers propagiert.

Exemplarisch seien einige Highlights aufgeführt:

S. 437 ff.:

Artikel 72

Die hervorstechendsten Gefahren für die innere Sicherheit, denen das Ressort für innere Sicherheit zu begegnen hat, sind folgende: Apostasie, bewaffneter Aufruhr, Wegelagerei, Übergriffe auf privates Eigentum, Übergriffe auf Personen und ihre Familienehre, der Umgang mit zwielichtigen  Personen, die für Krieg führende Ungläubige Spionagetätigkeiten durchführen. […] Zu den Tätigkeiten des Ressorts für innere Sicherheit zählen auch der Umgang mit suspekten Personen und die Abwehr ihrer Gefahr von der Umma und vom  Staat. Dies sind die wichtigsten Handlungen, die zu einer Bedrohung der inneren Sicherheit führen. Das Ressort für innere Sicherheit hat die Aufgabe, den Staat und die Menschen vor all diesen Bedrohungen zu schützen. Deswegen wird die Todesstrafe gegen den zum Tode verurteilten Apostaten vom Ressort für innere  Sicherheit durchgeführt, wenn er von seiner Apostasie nach Aufforderung zur Reue in einem aufklärenden Gespräch nicht Abstand nimmt. Wenn es sich bei den Apostaten um eine Gruppe handelt, muss schriftlicher Kontakt mit ihnen aufgenommen und sie zur Rückkehr zum Islam aufgefordert werden. Wenn sie Reue zeigen, zum Islam zurückkehren und sich an die Gebote des islamischen Rechts halten, lässt man von ihnen ab. Sollten sie aber auf ihre Apostasie bestehen, müssen sie bekämpft werden.Weiterlesen