Radikalisierung in ZMD-Moschee?

Trotz gegenteiliger Beweise strapaziert der mutmaßliche IS-Terrorist Ravsan B. das Gericht mit seiner Darstellung, er habe „nur Frauen und Kindern helfen wollen“. Am Dienstag plauderte der Tadschike freimütig darüber, vor seiner Verhaftung die Abu-Bakr-Moschee in Wuppertal frequentiert zu haben. Dabei handelt es sich um eine ZMD-Moschee, die schon mehrfach durch radikale Bezüge aufgefallen ist. Im Vorstand der Moschee-Gemeinde sitzt der CDU-Politiker und ZMD-Landesvorsitzende Samir Bouaissa.

Die Abu-Bakr-Moschee in Wuppertal (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Der Prozess gegen Ravsan B. wurde am Montag und Dienstag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) fortgesetzt. Seit 22. September wird vor dem 6. Strafsenat des OLG gegen den 30-Jährigen verhandelt. Vorgeworfen wird ihm unter anderem, im Januar 2019 in Nordrhein-Westfalen eine Zelle gegründet zu haben, um für die Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) in Deutschland Anschläge zu begehen. Bei den möglichen Anschlagszielen soll es sich um einen in Neuss lebenden Islam-Kritiker, die US-Airbase Spangdahlem in Rheinland-Pfalz sowie den Nato-Stützpunkt Geilenkirchen im Kreis Heinsberg gehandelt haben. In Geilenkirchen sind AWACS-Aufklärungsflugzeuge stationiert, die mehrfach an Anti-IS-Missionen teilgenommen haben. Außerdem soll Ravsan B. den IS mit Geld unterstützt haben. Zum Prozessbeginn hatte der Tadschike beteuert, er sei von seiner Frau verlassen worden und habe dann nach dem Konsum von Alkohol, Drogen und IS-Propagandavideos über die Situation in Syrien „helfen wollen“.

Daran hielt der am 15. März 2019 in Untersuchungshaft genommene B. auch weiter fest, als er sich am Montag zur Anklage einließ. Ausführlich schilderte er, wie sich die Gruppe Anfang 2019 gründete. Dabei versuchte er jedoch immer wieder den Eindruck zu erwecken, nichts davon gewusst zu haben, dass es dabei um Terror ging. „Ganze Muslime sind Brüder“, sagte er. „Wenn du deinen Brüdern nicht hilfst, verflucht dich Gott.“ Obwohl der Senatsvorsitzende Jan van Lessen, der diesen Darstellungen offenbar keinen Glauben schenkte, mehr als vier Stunden lang mit Fragen nachhakte und ihn dabei auch immer wieder mit IS-Bezügen und -Kontakten aus seinen Chats konfrontierte, behauptete Ravsan B. unbeirrt, von Terror nichts gewusst zu haben. Mehrfach verwies er darauf, in einer „schweren Lebenssituation“ gewesen zu sein oder nicht gewusst zu haben, was er damals tat. An einer Stelle behauptete er gar, die Videos aus Syrien, die er gesehen habe, seien „von neutralen Aktivisten vor Ort“ produziert worden.

Plötzlich ein grober Patzer

Am späten Montagnachmittag aber unterlief Ravsan B. ein grober Patzer: Plötzlich räumte er ein, Weiterlesen

Potentielle Anschlags-Ziele auf Facebook markiert?

Beim Prozess gegen Ravsan B. ging es letzte Woche auch um mehrere Beiträge von „Falk Nachrichten“. Ein Ermittler deutete die Möglichkeit an, dass damit Luftwaffen-Stützpunkte als potentielle Anschlags-Ziele markiert wurden. B.s Verteidiger widersprach sofort und bezeichnete das als „Hypothesen, die noch auf den Prüfstand gestellt werden“.

Ravsan B. auf der Anklagebank (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Der Prozess gegen Ravsan B. wurde am Donnerstag und Freitag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) fortgesetzt. Seit 22. September wird vor dem 6. Strafsenat des OLG gegen den 30-Jährigen verhandelt. Vorgeworfen wird ihm unter anderem, spätestens im Januar 2019 in Nordrhein-Westfalen eine Zelle gegründet zu haben, um für die Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) in Deutschland Anschläge zu begehen. Bei seiner Einlassung hatte der Tadschike allen Ernstes beteuert, er habe nach dem Konsum von Alkohol, Drogen und IS-Propagandavideos über die Situation in Syrien „helfen wollen“.

Spannend wurde es am Donnerstag, als ein Ermittler des Mönchengladbacher Staatsschutzes detailliert schilderte, wie die Polizei auf Ravsan B. aufmerksam wurde. Weiterlesen

Ravsan B.: IS-Anschläge um „zu helfen“?

Letzte Woche begann in Düsseldorf der Prozess gegen Ravsan B. Ihm wird vorgeworfen, eine IS-Zelle gegründet zu haben, die Anschläge in Deutschland begehen sollte. Unter anderem sollte ein Islam-Kritiker aus Neuss ermordet werden. Die Einlassung von Ravsan B. am Montag gipfelte in der Darstellung, er habe nach dem Konsum von Alkohol, Drogen und IS-Propagandavideos „helfen wollen“. Wegen einer plötzlichen Erkrankung eines Senatsmitglieds wurden seine Selbstdarstellungen vorzeitig beendet.

Ravsan B. wird zur Prozesseröffnung in den Gerichtssaal gebracht (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Seit 22. September wird vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf gegen Ravsan B. verhandelt. Dem 30-jährigen Tadschiken wird vorgeworfen, spätestens im Januar 2019 in Nordrhein-Westfalen eine Terror-Zelle gegründet und sich mit dieser durch Unterwerfung unter die Befehlsgewalt hochrangiger Funktionäre der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) in dessen Befehlshierarchie eingegliedert haben. Die Zellenmitglieder verfolgten laut Anklage das Ziel, in Deutschland Anschläge für den IS zu begehen. Dazu soll sich Ravsan B. bereits Anleitungen zum Bombenbau verschafft haben. Auf Anweisung des IS-Terroristen „Abu Fatima“ aus Afghanistan soll die Zelle auch geplant haben, den in Neuss lebenden und zum Christentum konvertierten Iraner Amir M. zu ermorden. „Abu Fatima“ gilt bei Ermittlern als Drahtzieher eines Terror-Anschlags in Stockholm, bei dem im April 2017 fünf Menschen getötet wurden.

Amir M. hatte mit Internet-Videos, in denen er den Islam auch mit derber Wortwahl kritisierte, den Zorn der Salafisten-Szene auf sich gezogen. Der Anschlag auf ihn wurde „in letzter Sekunde“ verhindert, sagte Staatsanwalt Michael Klemm bei der Prozesseröffnung. Der Leichnam von Amir M. sollte in Internet-Videos gezeigt werden, um „die hiesige Bevölkerung einzuschüchtern“ und ein „allgemeines Klima der Angst“ zu schaffen. Die Bevölkerung sollte verunsichert werden, ob der Staat noch in der Lage sei, Sicherheit gewähren zu können, so die Anklage.

Außerdem soll die tadschikische Terror-Zelle Anschläge auf Luftwaffen-Stützpunkte geplant haben. Weiterlesen

Fünf Jahre für Sabri Ben A.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte Sabri Ben A. am Freitag zu fünf Jahren Haft. Dabei wies der Strafsenat auch mit scharfen Worten die Vorwürfe seines Anwalts Martin Yahya Heising zurück. Der Verteidiger hatte der deutschen Justiz in seinem Plädoyer vorgeworfen, Islamisten aus „politischen Erwägungen“ zu verurteilen.

Kurz vor dem Urteil sprechen Sabri Ben A. und Martin Heising miteinander (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Wegen Unterstützung der in Syrien aktiven Terror-Organisation „Ahrar ash-Sham“ in drei Fällen sowie Unterstützung der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) durch entsprechende Propaganda im Internet verurteilte der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) den Deutsch-Tunesier Sabri Ben A. am Freitag zu fünf Jahren Haft. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hatte fünf Jahre und sechs Monate gefordert. Die Anwälte des 39-jährigen Kölners hatten Freispruch beantragt.

Kaum hatte die Vorsitzende Richterin Dr. Karina Puderbach-Dehne das Strafmaß verkündet, wies sie mit scharfen Worten die von Martin Yahya Heising, einem der beiden Anwälte von Sabri Ben A., in dessen Plädoyer gegen die deutsche Justiz erhobenen Vorwürfe zurück. Der Senat verwahre sich gegen solche Vorwürfe und „brauche keine Erinnerung“, so die Richterin. Auch bei Islamisten gelte im deutschen Strafrecht die Unschuldsvermutung. Und die Verurteilung von Sabri Ben A. erfolge nicht aus „politischen Erwägungen“, sondern aufgrund der umfassenden Beweiserhebung und -würdigung.

IS-Videos unter „Dawla“ abgelegt

Ebenso deutlich zurückgewiesen wurden in diesem Prozess mehrfach geäußerte Darstellungen, Sabri Weiterlesen

„Sabri Opfer des Staates“

Großes Kino beim OLG Düsseldorf: In einem 25-minütigen letzten Wort präsentiert sich Sabri Ben A. als Opfer und beklagt sein schlechtes Image. Sein Anwalt Martin Yahya Heising fordert Freispruch. Der deutsche Staat habe Sabri „provoziert“, rechtswidrig „schikaniert“ und damit „radikalisiert“, lautet seine Begründung. Mit Vergleichen zu RAF-Prozessen und dem Vorwurf politisch beeinflusster Urteile gerät Heisings Plädoyer zum Frontalangriff auf die Justiz als solche. Das Urteil wird am Freitag verkündet.

Sabri Ben A. spricht mit seinem Anwalt Martin Heising (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Wer einmal das fragwürdige Vergnügen hatte, live zu erleben, wie Sabri Ben A. Journalisten und andere kritische Zeitgenossen auf der Straße in bedrohlicher Manier eingeschüchtert hat, der glaubte am Montag vor dem 5. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) zuerst, einen völlig neuen Sabri zu erleben: In seinem rund 25-minütigen „letzten Wort“ flehte der 39-jährige Kölner um eine milde Strafe, präsentierte sich dabei als unschuldiges Opfer, treusorgender Familienvater, weinte gar zwischendurch und gab sich geläutert. „Ich werde nichts mehr posten“, versprach der Deutsch-Tunesier. „Ich will nur noch für meine Familie und meine Kinder da sein.“

Für mögliche Opfer der von ihm im Internet veröffentlichten IS-Videos bot Sabri Ben A. Wiedergutmachung an. Dem Staatsanwalt versprach er: „Sie werden nie wieder etwas von mir hören.“ Und für sein schlechtes Image hatte er keine Erklärung: „Bei mir deutet man alles negativ um“, klagte er. „Dieses Dämonisieren, dieses schlechte Bild von mir, finde ich schade.“ Seine wirklich letzten Worte lauteten nach fast einer halben Stunde: „Ich hoffe auf ein mildes Urteil. Insch’allah wird alles gut.“

Bei genauer Betrachtung seiner bühnenreifen Show fiel jedoch auf, dass es zu seinen früheren Weiterlesen

Staatsanwalt fordert fünfeinhalb Jahre für Sabri Ben A.

Die Staatsanwaltschaft fordert fünfeinhalb Jahre Haft für Sabri Ben A., unter anderem für die Unterstützung einer in Syrien aktiven Terror-Organisation. Darstellungen seiner Verteidigung, auf seinem Computer gefundene grausame IS-Videos seien ihm aus journalistischen Gründen zugeschickt worden, wurden beim Plädoyer als „abwegig“ und „wenig plausibel“ bezeichnet. Das Urteil gegen Ben A. soll nächsten Freitag verkündet werden.

Sabri Ben A. bei der Prozesseröffnung (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Beim Prozess gegen Sabri Ben A. wurde am Freitag vom 5. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) die Beweisaufnahme geschlossen. Gegen den Deutsch-Tunesier wird seit 6. Februar verhandelt. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2014 in Syrien die ausländische terroristische Vereinigung „Ahrar ash-Sham“ unterstützt zu haben, unter anderem mit militärischer Ausrüstung. Außerdem soll sich der heute 39-Jährige Kölner in den darauffolgenden Jahren im Internet als der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) nahestehender „Cyber-Jihadist“ betätigt haben. Sabri Ben A. gehört seit fast zehn Jahren zu den bekannteren Akteuren der deutschen Salafisten-Szene. Er sitzt seit Mai 2019 in Untersuchungshaft.

Unmittelbar nach dem Schließen der Beweisaufnahme hielt Oberstaatsanwalt Holger Heming sein rund 30-minütiges Plädoyer. Darin sagte er, Sabri habe sich „seit 2012 mit radikalen Glaubensinhalten identifiziert“. Dies belege seine Teilnahme an der Lies-Koranverteilaktion mit Abou Nagie. Seine Vorstrafen von 2012 bis 2014 belegen eine „aggressive radikalisierte Grundhaltung“. In seinen Weiterlesen

Grausame IS-Videos bei Sabri Ben A. gefunden

Beim Prozess gegen Sabri Ben A. wurde am Mittwoch ein IS-Schulungsvideo gezeigt, in dem demonstriert wurde, wie man „Ungläubigen“ die Kehle durchschneidet, den Bauch aufschlitzt oder sie in die Luft sprengt. Dies wurde an bis dahin lebenden Menschen demonstriert. Ben A. wollte die grausamen Bilder jedoch nicht sehen und behauptete, das Video sei ihm „zugeschickt“ worden. Das Urteil soll im Juni verkündet werden.

Sabri Ben A. spricht mit seinem Anwalt Martin Heising (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Der Prozess gegen Sabri Ben A. wurde am Mittwoch vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf fortgesetzt. Dem Deutsch-Tunesier wird vorgeworfen, im Jahr 2014 in Syrien die ausländische terroristische Vereinigung „Ahrar ash-Sham“ unterstützt zu haben. Unter anderem soll er eine Kampftruppe dieser Terror-Gruppe mit militärischen Ausrüstungsgegenständen sowie mit Hilfsgütern versorgt haben.

Außerdem soll sich der heute 39-Jährige Kölner auch im Internet als der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) nahestehender „Cyber-Jihadist“ betätigt haben. Sabri Ben A. sitzt seit Mai 2019 in Untersuchungshaft. Verteidigt wird er von den Rechtsanwälten Martin Yahya Heising und Serkan Alkan.

„Greif sie an!“

Am Mittwoch zeigte das Gericht mehrere Videos, die auf Computern von Sabri Ben A. gefunden wurden. Darunter war auch in rund 30-minütiger Film, der mit dem Logo des IS versehen war. Einer Ansprache zu Beginn des Films mit dem Titel „Greif sie an!“ konnte entnommen werden, dass dieser an in Frankreich lebende Muslime gerichtet war. Botschaften wie „Slaughter the Disbelievers“ (Schlachtet die Ungläubigen), „Allah befahl uns, die Kuffar, die uns am Nächsten sind, zu bekämpfen“ oder „Kämpfe für deine Religion“ ließen keinen Zweifel an der Botschaft des Videos.

„Um die Wirkung etwas abzumildern, zeigen wir das Video ohne Ton“, sagte die Vorsitzende Richterin Karina Puderbach-Dehne, bevor der Film anlief. Schon bald zeigte sich, was sie damit meinte: Wie Weiterlesen

Mildes Urteil für Carla S.

Trotz Kindesentzugs mit Todesfolge wurde die IS-Rückkehrerin Carla S. am Mittwoch nur zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Ihr sechsjähriger Sohn wurde in Syrien in ein IS-Kinderausbildungslager gesteckt. Später starb der kleine Junge bei einem Bombenangriff. Das Gericht begründete das milde Urteil damit, ihr nicht „die Zukunft verbauen zu wollen“. Außerdem nehme sie nun an einem Aussteigerprogramm teil.

Vor der Urteilsverkündung verbarg Carla S. ihr Gesicht hinter einem Aktenordner (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Die IS-Rückkehrerin Carla S. wurde am Mittwoch vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) wegen einer Reihe von Straftaten, darunter Mitgliedschaft in der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS), Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie Kindesentzugs in drei Fällen, davon einmal mit Todesfolge, zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Damit urteilte das Gericht deutlich milder als von der Bundesanwaltschaft gefordert. Die Anklagebehörde hatte sieben Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger hatten dreieinhalb Jahre gefordert.

Wegen des Vorwürfe, sie habe ihren sechsjährigen Sohn in ein IS-Ausbildungslager gesteckt und wegen Zweifeln an der Ideologie des IS sogar der IS-Religionspolizei gemeldet, geriet die Oberhausenerin schon vor Prozessbeginn in die Schlagzeilen. Der kleine Junge starb später bei einem Bombenangriff. Vor Gericht präsentierte sie sich in ihrer Einlassung tränenreich und beteuerte mehrfach, sie habe nur in ein islamisches Land auswandern wollen. Der IS habe zwar „großen Anreiz“ für sie gehabt, sei aber nicht ihr eigentliches Ziel gewesen. Das Gericht hatte bereits zur Prozesseröffnung deutlich gemacht, diesen Darstellungen nur wenig Glauben zu schenken.

In seiner Urteilsbegründung führte der Vorsitzende Richter Lars Bachler aus, die Beweisaufnahme Weiterlesen

Welche Anschlagsziele gab es?

War das potentielle Mordopfer der am Mittwoch in NRW festgenommenen mutmaßlichen IS-Terroristen ein tadschikischer Dissident oder ein bei den Salafisten verhasster und zum Christentum konvertierter Ex-Muslim? Die Bundesanwaltschaft hält sich bedeckt und will keine Presseberichterstattung kommentieren. Welche Luftwaffenstützpunkte ausgekundschaftet wurden, ist bislang ebenfalls nicht bekannt. Auffällig ist jedoch, dass eine Festnahme in der Nähe der NATO-Basis Geilenkirchen erfolgte.

Die NATO-Airbase Geilenkirchen im Kreis Heinsberg

Rund 350 Polizisten waren im Einsatz, als am Mittwochmorgen an insgesamt dreizehn Orten in Nordrhein-Westfalen Razzien gegen Islamisten durchgeführt wurden. Dabei ließ die Bundesanwaltschaft mit Azizjon B., Muhammadali G., Farhodshoh K. sowie Sunatullokh K. vier tadschikische Staatsangehörige verhaften. Zwei der Festnahmen erfolgten in Siegen, eine in Werdohl im Sauerland sowie eine im Kreis Heinsberg. Am Mittwochabend erließ der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe Haftbefehl gegen die Männer im Alter zwischen 24 und 32 Jahren. Ein weiteres mutmaßliches Mitglied der Gruppe, der ebenfalls aus Tadschikistan stammende 30-jährige Ravsan B., sitzt bereits seit März 2019 in Untersuchungshaft.

„Wir hatten die Beschuldigten schon recht lange im Blick“, sagte der nordrhein-westfälische Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) in Düsseldorf. Der Fall habe „riesige Dimensionen“. Alle fünf Beschuldigten seien als Flüchtlinge nach Deutschland eingereist, sagte Reul laut Medienberichten. Ein Anschlag habe aber nicht unmittelbar bevorgestanden.

Die Bundesanwaltschaft wirft den Festgenommenen vor, sich im Januar 2019 der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen und in dessen Auftrag eine Zelle in Deutschland gegründet zu haben. Zunächst sollen sie beabsichtigt haben, nach Tadschikistan auszureisen, um dort im Rahmen des bewaffneten Jihad an Kämpfen gegen die Regierung teilzunehmen. Nachdem sie davon wieder Abstand genommen hatten, wollten sie in Deutschland tödliche Anschläge begehen. Dabei sollen sie mit zwei hochrangigen IS-Führungsmitgliedern in Syrien und Afghanistan in Kontakt gestanden und von diesen entsprechende Anweisungen erhalten haben.

Anschlagsziele sollten dabei Einrichtungen von US-amerikanischen Streitkräften in Deutschland oder Einzelpersonen sein. „Insbesondere planten sie einen Mordanschlag auf eine Person, die sich aus Sicht der Beschuldigten islamkritisch in der Öffentlichkeit geäußert hatte“, hieß es von Seiten der Bundesanwaltschaft weiter. Das ins Auge gefasste Mordopfer sei bereits durch Farhodshoh K. ausgespäht worden. Außerdem wurden US-amerikanische Luftwaffenstützpunkte in Deutschland ausgekundschaftet. Zur Durchführung der Anschläge habe sich die Gruppe bereits scharfe Schusswaffen nebst Munition, Anleitungen für die Herstellung von Sprengsätzen sowie einige dafür notwendige Komponenten beschafft.

Wer sollte denn nun ermordet werden?

Unklar blieb am Mittwoch jedoch, wer der Islam-Kritiker ist, der ermordet werden sollte. Am Weiterlesen

Kurzer Prozess mit Carla S.?

Carla S. wird unter anderem vorgeworfen, ihren kleinen Sohn in Syrien in ein IS-Kinderausbildungslager gesteckt und bei der Religionspolizei gemeldet zu haben. Beim Prozessauftakt am 6. März bestritt sie diesen Vorwurf tränenreich. Nach der Zeugenaussage ihres Ehemannes am Dienstag könnte das Urteil gegen die IS-Rückkehrerin trotz Corona-Krise bereits im April verkündet werden.

Carla S. verbirgt ihr Gesicht hinter einem Aktenordner (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Beim Prozessauftakt am 6. März waren die Zuschauerplätze im Hochsicherheits-Gerichtssaal des Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) noch gut gefüllt. Dass das Verfahren gegen die 35-Jährige aus Oberhausen anfänglich so viel Aufmerksamkeit erregte, dürfte auch daran gelegen haben, dass ihr nicht nur vorgeworfen wird, 2015 gegen den Willen des Vaters mit ihren drei kleinen Kindern nach Syrien in das Herrschaftsgebiet der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) ausgereist zu sein. Sondern dass sie laut Anklage dort auch mit ihren Kindern eine Hinrichtung besucht und ihren damals sechsjährigen Sohn in ein IS-Kinderausbildungslager gesteckt sowie wegen Zweifeln an der IS-Ideologie bei der Religionspolizei Hisba angezeigt haben soll. Später starb der Junge bei einem Bombenangriff. Von der Bundesanwaltschaft wurde das als Kindesentziehung mit Todesfolge gewertet, hinzu kommen andere Anklagepunkte wie etwa die Mitgliedschaft im IS.

Dem ausschließlich aus Männern bestehenden 7. Strafsenat des OLG präsentierte sich Carla S. bislang stets modisch-adrett gekleidet und mit sanfter Stimme sprechend. Sie habe ihr Kopftuch abgelegt, denn ihr Glaube sei „in ihrem Herzen“. Jedes Mal, wenn das Gespräch auf ihre Kinder kam, begann sie sofort zu weinen. Kam das Gespräch danach wieder auf andere Punkte, hatte sie sich dann zumeist sofort wieder gefangen. Mit ihren Kindern nach Syrien in das IS-Gebiet gegangen zu sein, bestritt sie nicht. Sie habe den Kindern vor dem Abflug von Amsterdam in die Türkei erzählt, es gehe in den Urlaub, räumte sie auf Nachfrage ein. Sich in den Jahren davor zusammen mit ihrem Mann in der Salafisten-Szene bewegt zu haben, bestritt die Konvertitin ebenfalls nicht. Dabei konnte ihren Erklärungen entnommen werden, dass auch bekannte Salafisten-Prediger aus dem Raum Bonn offenbar zu ihrem sozialen Umfeld gehört haben.

„Wollte nur den Islam ungestört leben“

Zur Verblüffung des Gerichts bestritt sie jedoch, vorsätzlich zum IS gegangen zu sein. Sie habe lediglich in ein islamisches Land auswandern wollen, um ihren Glauben „ungestört“ zu leben. In Deutschland sei sie beschimpft und angespuckt worden, wenn sie vollverschleiert in die Öffentlichkeit gegangen ist, sagte sie zur Erklärung. Ihr sei Tunesien, wo die Familie ihres Ehemanns lebt, auch lieber gewesen als Syrien. Das aber sei an ihrem Mann gescheitert, der nicht dorthin auswandern wollte. Und im syrischen Idlib habe sie eine Freundin gehabt, also wollte sie zuerst dorthin, weil sie dort eine „Anlaufstelle“ hatte. Erst später habe sie sich dann für das syrische Rakka entschieden.

Idlib wie auch Rakka waren zum damaligen Zeitpunkt Hochburgen des IS und anderer Islamisten. Dennoch habe sie nur wegen der „Anlaufstelle“ dorthin gewollt, beteuerte Carla S. mehrfach. Dass es im IS-Gebiet gefährlich sei, habe sie nicht gewusst. Der Vorsitzende Richter reagierte auf diese Darstellungen skeptisch: „Das kann ich nicht glauben“, sagte Lars Bachler.

„In Syrien gab es keine Sprachbarriere“

Am Montag, dem zweiten Verhandlungstag, blieb Carla S. weiter bei der Darstellung, sie sei nicht vorsätzlich zum IS gegangen. Auf sie erneut gefragt wurde, warum sie nach Syrien statt nach Tunesien gegangen ist, erklärte sie plötzlich, in Tunesien hätte es ja auch eine „Sprachbarriere“ gegeben. „In Syrien spricht man aber auch kein Deutsch“, hakte der Richter sofort nach. „Aber dort gab es deutschsprachige Gruppen“, versuchte sich Carla S. weiter herauszureden. „Ja, beim IS“, entgegnete Lars Bachler und gab damit erneut zu erkennen, dass er ihren Darstellungen nur wenig Glauben schenkt.

Auch andere Punkte der Anklage bestritt Carla S.: So behauptete sie, ihre Kinder und sie selbst hätten die Hinrichtung nur deshalb gesehen, weil sie dort in diesem Moment auf dem Rückweg von einem Arztbesuch zufällig vorbeigekommen seien. Sie räumte ein, dass ihr Sohn dreimal für wenige Tage in einem IS-Kinderausbildungslager war, betonte aber unter Tränen, sie habe das nicht gewollt. Er sei nur deswegen dorthin gekommen, weil ihr gesagt wurde, es sei nicht gut für den Sechsjährigen, im IS-Frauenhaus ständig unter Mädchen zu sein. Daraufhin habe sie ihrem kleinen Jungen geraten, „Pipi ins Bett zu machen“, damit er schnell wieder zu ihr zurück komme. Dass der kleine Junge vom IS mit Stockhieben gezüchtigt wurde, erklärte sie damit, dass er einen Fußball geklaut habe.

Der Strafsenat ist hellwach

Als sie jedoch am Montagnachmittag erklärte, sie habe sich nach der Rückkehr nach Deutschland im April 2019 innerlich auch vom Salafismus gelöst, zeigte sich, dass der fünfköpfige Strafsenat hellwach und nicht bereit ist, sich ein X für ein U vormachen zu lassen: Ein Beisitzer hielt ihr sofort einen von ihr Weiterlesen