Urteil Bilal Gümüs

Frankfurter Kammer geht über Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus

Der Frankfurter Bilal Gümüs wurde heute nach 20 Hauptverhandlungstagen von der 27. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt zu 3 Jahren 6 Monaten Haft verurteilt.  Gümüs, der jahrelang die Logistik für die Verteilungen von Koranen und anderen Materialien auf der Straße verantwortet hatte, wurde vorgeworfen, jungen Männern die Ausreise nach Syrien ermöglicht, erleichtert und angeregt zu haben. Ein 16-Jähriger, in dessen Pläne er verwickelt war, war 2013 ausgereist. Gümüs soll u.a. das Flugticket besorgt haben. Der Frankfurter Junge hatte nachfolgend an Kriegshandlungen in Syrien auf Seiten des IS teilgenommen. Der Junge wurde getötet.

Gümüs war Anfang März dieses Jahres nach langen Ermittlungen festgenommen worden. Pierre Vogel hatte dies seinerzeit als „großen Rückschlag für die Dawa“ (Mission) bezeichnet:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/03/04/pierre-vogel-grosser-rueckschlag-fuer-die-dawa/

Der Prozess hatte am 9. April begonnen:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/04/09/prozessauftakt-bilal-guemues/

Die Staatsanwaltschaft hatte auf 2 Jahre und 6 Monate plädiert, die Verteidigung wollte einen Freispruch erwirken. Die Schuld des Angeklagten sei nicht hinreichend dargelegt.

An vielen Verhandlungstagen war die Familie von Gümüs anwesend, insbesondere auch ein jüngerer Bruder. Bernhard Falk reiste das eine oder andere Mal an, um sich zum Fortgang des Verfahrens zu informieren. Die Mutter des getöteten Jungen war als Zeugin vernommen worden. Bei einer Gelegenheit waren ihr vom Vorsitzenden die übermittelten letzten Worte ihres Sohnes vor ihrer geplanten Aussage mitgeteilt worden. An diesem Tag war ihre Vernehmung nicht mehr möglich, da dieses Vorgehen in der Verhandlung zu Weinkrämpfen der Mutter führte. Weitere Aussagen verdeutlichten jedoch, dass die Familie des getöteten Jungen – letztlich vergeblich – um ihn gerungen hatte. Zu stark war der Einfluß der Gruppe um Gümüs auf den 16- Jährigen.

Neben der engeren Familie waren zur Urteilsverkündung auch mehrere Männer aus der Szene sowie Pierrre Vogel angereist. Ein traditionell gewandeter Glaubensbruder, der häufiger teilgenommen hatte, war die Ablehnung der Ausführungen des Vorsitzenden immer wieder anzumerken. Er lachte vor sich hin.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Gümüs bei der Ausreise von Frankfurter Reisegruppen in Weiterlesen

Der Tag des Anwalts

Einige Eindrücke vom 2. Verhandlungstag im Prozeß gegen Bilal Gümüs vor dem Frankfurter Landgericht

Eine Einschränkung vorab: Die Verhandlung war sehr turbulent, was sich auf die Qualität der Notizen auswirkte. Das ging teilweise sehr flott und mit Normen-Ping-Pong.

Fortsetzung zu:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/04/09/prozessauftakt-bilal-guemues/

Prolog:
Auf der Anwaltsseite hat der eine Verteidiger, Ali Aydin, ein Brecht zugeschriebenes Zitat zentriiert: „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zu Pflicht“.

https://www.aliaydin.de/

Nun ist mit dem Zitat eigentlich etwas ganz anderes gemeint als die professionelle juristische Interessenvertretung in einem rechtsstaatlichen Verfahren. Es ist mehr der Widerstand gegen eine ungerechte höhere Autorität, gegen ein Herrschaftssystem, das auch staatlich organisiert sein kann, gemeint. Das kann aber sicher bei einem Anwalt nicht gemeint sein. Vielleicht richtet sich das eher diffus an manche Mandantschaft, die sich selber als Widerständler sehen mag (das erscheint als das Selbstbild von z.B. Bernhard Falk). Das Zitat klingt halt gut und vielleicht nimmt man es nicht so genau. Prolog Ende.

Am zweiten Tag sollen weitere Zeugen gehört werden. Auf der Verteidigerbank fehlt Frau Barsay-Yildiz. Im Zuschauerraum Bruder und Vater des Angeklagten, zwei Freunde (?), einer davon in traditioneller Kleidung mit Gebetsmütze. Die vier kennen sich und sitzen zusammen. Einige Polizisten hören zeitweise zu.

Erschienen ist auch ein Zeugenbeistand. Eine solche Hinzuziehung ist möglich, das muss nicht unbedingt ein Anwalt sein. Insbesondere aber wenn absehbar ist, dass der Zeuge evtl. sich selber belasten könnte, was er nach § 55 StPO nicht muss, ist ein solcher Rechtsbeistand ratsam, zumal der Laie nicht immer ganz überblickt, welche Folgen diese oder jene Aussage für ihn haben könnte oder ob das Gericht aus Darstellungslücken Rückschlüsse ziehen könnte. Oder ob eine zunächst unproblematisch erscheinende Aussage mittelbar dadurch schwere Folgen auslöst wie z.B. die Aufnahme oder Wiederaufnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen den Zeugen, wenn diese „harmlose“ Aussage bereits bestehende Erkenntnisse soweit ergänzt, dass strafbares Handeln fassbar wird. Siehe dazu:

https://de.wikipedia.org/wiki/Mosaiktheorie

Die erste Zeugin, Georgina J., tritt ganz in Schwarz auf. Einen Gesichtsscheier, der nur schmal die Augen freilässt, ist wie ein Piratentuch umgebunden- Man  kann es kaum glauben, dass die sehr kleine schmale 23 Jährige bereits drei Kinder hat und das vierte erwartet. Einen Beruf hat sie nicht erlernt, gibt sie an. Sie soll mit ihrem islamisch getrauten Mann im September 2013 nach den Vorstellungen der Polizei nach Syrien ausgereist sein und soll nach wenigen Monaten zurück gekommen sein. Ein Verfahren gegen sie war nach § 170 (2) eingestellt worden, weil wohl die Beweislage für eine Anklage nicht ausreichte.

https://dejure.org/gesetze/StPO/170.html

Der Vorsitzende möchte, dass die junge Frau ihre Verhüllung im Kopfbereich abnimmt. Er sagt „Kopftuch abnehmen“, was den Zeugenbeistand, flankiert von Herrn Aydin zu Gegenrede veranlasst. Es folgt ein zunehmend aufgeregter Abtausch, der in einem Befragen der Prozessbeteiligten mündet, Weiterlesen

Buy one get two: Abou Nagie und Zakir Naik

Abou Nagie trifft Zakir Naik in Indonesien

Seit dem Verbot der Gruppierung „Die wahre Religion“ war es stiller geworden um Ibrahim Abou Nagie, den Initiator der Aktion. Insbesondere besteht öffentlich Unkenntnis hinsichtlich seines konkreten Aufenthaltsorts, im Gespräch waren u.a. Malaysia und Indonesien:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/11/15/verbot-von-lies-wo-ist-abou-nagie/

Da gegen das Verbot Beschwerde eingelegt wurde, wird sein Anwalt wissen, wo er sich aufhält. Öffentlich bekannt wurde davon jedoch bislang nichts.

http://www.n-tv.de/politik/Salafisten-protestieren-gegen-Lies-Verbot-article19350736.html

Eine Bestätigung aus anderer Quelle als den Behauptungen auf einem Account, der wohl von seinem Umfeld geführt wird, war direkt nicht möglich.

https://www.welt.de/politik/ausland/article159586474/Von-Ibrahim-Abou-Nagie-fehlt-jede-Spur.html

Indirekt ergibt sich jedoch aktuell ein Hinweis aus relativ neuen Bildern. Der international bekannte indische Hass- und TV-Prediger Zakir Naik wird seit einigen Wochen von Interpol gesucht:

http://timesofindia.indiatimes.com/india/nia-approaches-interpol-for-red-corner-notice-against-zakir-naik/articleshow/58631670.cms

Vor wenigen Wochen traf sich Abou Nagie mit Zakir Naik, wie Bildmaterial nahelegt:

 

Auf dem Account wird später auch auf die Suchmeldung verwiesen: Weiterlesen

Frankfurt: We love Muhammad wieder unterwegs

Am 15.11.2016 war die Koranverteilungsaktion „LIES!“ verboten worden. Das Verbot wurde von bundesweiten Razzien flankiert. Seither ist der Aufenthaltsort des Initiators Ibrahim Abou Nagie nicht bekannt.

Das Projekt „we love Muhammad“, das schon kurz vor dem Verbot in die Startphase gegangen war, wurde dadurch im Aufbau gestört. Ziel der breit angelegten Kampagne sind weniger Nichtmuslime, sondern junge Muslime, die die Religion entdecken sollen. Siehe dazu auch:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/11/13/lies-wird-umfirmiert/

In den letzten Monaten wurde wenig von den Frankfurter Aktivisten an öffentlichen Aktionen wahrgenommen. Die letzten Freitage jedoch sollen die jungen Männer – diesmal allerdings unter weitgehender Verdeckung der Identität zumindest im Internet – nach eigener Angabe vor Ort gewesen sein:

 

Die Woche danach: Weiterlesen

Razzien NRW: Medizin mit Herz

Über Medizin mit Herz e.V. und seine Einbindungen

Heute fanden Durchsuchungen bei dem Hennefer Hilfsverein Medizin mit Herz. e.V. statt:

http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/siebengebirge/koenigswinter/LKA-durchsucht-R%C3%A4ume-des-Vereins-%E2%80%9EMedizin-mit-Herz%E2%80%9C-article3469653.html

und:

http://www.heute.de/razzia-gegen-helfer-der-radikal-islamischen-al-nusra-front-in-nrw-46503398.html

Beispielhaft eine Aktion einer Krankenwagen-Überführung aus dem Dezember 2016:

 

Im Zentrum stehen die Brüder Mohamed und Brahim Belkaid. Weiterlesen

Deutsches Hizb ut Tahrir-Sprengsel an der Seite Abou Nagies

Die in Deutschland seit 2003 verbotene Gruppierung Hizb ut Tahrir war hier schon verschiedentlich Thema:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/04/04/teetrinken-unter-freunden/

https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/26/islamisches-erwachen/

https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/23/hizbut-tahrir-reloaded/

 

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Logo der Hizb ut Tahrir, Bild dient dokumentarischen Zwecken 11.12.2016

Trotz des Verbots agieren nach den Verfassungsschutzberichten noch mindestens 300 Anhänger bundesweit. Auf dem Portal kalifat.com melden sie sich immer wieder zu Wort. So wird auch das Verbot der Gruppierung „Die wahre Religion“ vom 15.11. dieses Jahres kommentiert in einer „Verlautbarung zum Verbot der Vereinigung „Die Wahre Religion (DWR)“ am 29.11.:

In diesem Sinne ist die Bundesregierung dazu aufgerufen, ihren Gesinnungsterror und ihre repressive Minderheitenpolitik unverzüglich einzustellen, mit denen sie die grassierende Islamophobie und das zunehmend militante Verhalten der Mehrheitsgesellschaft systematisch bedient und befördert. Die Muslime erkennen die faktische Existenz nichtislamischer Rechtsordnungen in Europa an und sind sehr wohl bereit, den sozialen Frieden zu wahren. Um dies zu gewährleisten, muss die Bundesregierung jedoch ein klares Signal senden und die Unversehrtheit des islamischen Überzeugungsfundaments sowie der islamischen Lebensweise öffentlich anerkennen, um das Rechtsverhältnis zwischen den Muslimen und der deutschen Mehrheitsgesellschaft in aller Klarheit darzulegen.  Weiterlesen

Münster: „we love Muhammad“ in Aktion

Pierre Vogels Aktion „we love Muhammad“ noch nicht in der Fläche vertreten

Nach dem Verbot der Aktion „LIES!“ vom 15.11.2016 gestaltet sich die Fortführung der Strassenmissionierung/-radikalisierung wahrscheinlich auch für Vogel unerwartet zäh. Die bundesweiten Razzien hatten die besonders aktiven Teile von Abou Nagies Netzwerks umfasst und ihre Operationsfähigkeit erheblich eingeschränkt. Ein gewisses Maß an Abschreckung wegen der Durchsuchungen in Moscheen, aber auch Privatwohnungen mag auch eine Rolle gespielt haben:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/11/15/verbot-von-lies-wo-ist-abou-nagie/

Da bei den Maßnahmen auch notwendige Gebrauchsgegenstände wie Smartphones oder Computer beschlagnahmt wurden, ist die Szene zumindest kurzfristig gehemmt. In einigen Städten ist das weniger der Fall als in anderen. So ist man nach Frankfurt auch in Münster bereits wieder in radikaler Mission unterwegs, hier mit Vogel persönlich:

 

Münster hatte über die Zeit meist recht große Stände, das unten ist eine relativ kleine Aktion ohne Tisch und Aufbauten. Vor drei Wochen noch wurde das unter der LIES-Flagge von diesen Personen Weiterlesen

Kassel: Aufbrechen der Strukturen

Razzien in Kassel richten sich u.a. auf Medinah Moschee

Die heutigen Razzien in Kassel richten sich vor allem auf den Verein und das Umfeld des Islamischen Kulturvereins, der die Medinah-Moschee betreibt:

Im Rahmen eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Kasseler Verein „Almadinah Islamischer Kulturverein e.V.“ hat die hessische Polizei Durchsuchungsmaßnahmen in fünf Objekten im Raum Kassel durchgeführt. […]

Kräfte des Polizeipräsidiums Nordhessen durchsuchen seit den frühen Morgenstunden die Wohnungen der Vorstandsmitglieder des Moscheevereins und die Vereinsräumlichkeiten in Kassel. Ziel der Maßnahmen ist es, die Vereinstätigkeiten weiter aufzuklären und Beweismittel zu sichern.

https://innen.hessen.de/presse/pressemitteilung/kein-platz-fuer-hassprediger-hessen

Dies ist der Verein, in dem im Mai auch Abu Walaa ein Seminar abhielt:

abu-walaa-kassel-seminar-160506

 

https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/01/kassel-feste-strukturen/

Der Verein ist relativ jung, erst 2014 wurde er eingetragen:

medina-moschee-kassel-vr-161123

 

Von dem youtube-Kanals des Vereins finden sich verschiedene fundamentalistische, wenn auch nicht Weiterlesen

Neues von der LIES-Szene

Abou Nagie meldet sich mit Erklärung zurück, in Hamburg treten „Muslime im Dialog“ auf

Gesucht in Deutschland und Malaysien meldet sich Abou Nagie aktuell mit einer Erklärung zurück, deren Authentizität aber nicht überprüft werden kann. Möglicherweise stammt sie von einem Mitstreiter von Abou Nagie, veröffentlicht auf einem fb-Profil unter seinem Namen. Nach Wortwahl und Satzbau ist das eher nicht die Ausdrucksweise Abou Nagies, deshalb unter Vorbehalt. Unten der link zum Originaltext, der auch in französischer Sprache zusätzlich angehängt ist:

Sehr geehrter Herr De Maiziére, sehr geehrte Medienvertreterinnen und -Vertreter, sehr geehrte Mitglieder des NRW Landtages, sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem 15 November 2016, haben Sie Herr De Maiziére, im Namen des Bundesinnenministeriums, das Lies! Projekt und DieWahreReligion verboten. In Ihrer ca. 20 minütigen Pressekonferenz am Dienstag, sowie in der knapp 50-seitigen Verbotsverfügung haben Sie, mit voller Überzeugung und ohne einen Hauch von Zweifel, uns als Dschihadisten und Terrorunterstützer dargestellt und unsere Aktivitäten entsprechend verboten. Und somit findet eine, in der Geschichte der Bundesrepublik einzigartige, Vorverurteilung einen weiteren traurigen Höhepunkt.
Aus diesem Grunde wollen wir, die ehemaligen Initiatoren des Lies! Projektes, uns bewusst an Sie direkt und die Öffentlichkeit richten.
Wir haben das Lies! Projekt im Jahr 2011 begonnen, mit der Absicht, in Zeiten in der die Debatte über den Islam von außen- sowie innenpolitischen Konflikten geprägt war, die primäre Quelle des Islam sowie auch eine Dialogplattform, einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Vom mehr oder weniger ersten Tag an, hat man uns fälschlicherweise als „Extremisten“, „Salafisten“, „Islamisten“ etc. tituliert. Ungeachtet der Tatsache, dass Muslime der unterschiedlichsten Strömungen hier tätig wurden und die Verantwortlichen immer wieder betonten, dass es sich um ein Projekt von allen Muslime, für alle unsere Mitmenschen, handelt.
Vom ersten Tag des Lies! Projektes an, wurden wir als potenzielle Terroristen und Fanatiker dargestellt, ungeachtet dessen, dass wir uns zu jedem nur erdenklichen Zeitpunkt zu kompromissloser Gewaltlosigkeit und betont unpolitischem Engagement bekannt haben. In kollektiver Übereinstimmung warf man uns und insbesondere dem Initiator, Herrn Abou Nagie, vor, gegen andere Religionen oder Weltanschauungen zu hetzen. Diese Behauptung entsprach und entspricht auch heute nicht der Wahrheit. Ein entsprechendes Strafverfahren gegen Herrn Abou Nagie ist seinerzeit eingestellt worden. Haben Sie sich nie die Frage gestellt warum jemand, der die Absicht hat gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu agieren oder gegen die Mehrheitsbevölkerung zu hetzen, sich auf die diversen Fußgängerzonen und Plätze der Bundesrepublik stellt und optisch anspruchsvolle Übersetzungen des edlen Koran, für Damen mit einer Rose dazu, an eben jene Menschen verteilt? Das Kölner Landgericht ließ damals die Anklage noch vor dem ersten Verhandlungstag fallen. In ihrer Pressekonferenz bezichtigen Sie uns, gegen den Gedanken der Völkerverständigung zu agieren. Diverse Videos im Internet, die anregende, interessante, respektvolle und freundschaftliche Gespräche mit diversen Mitmenschen unterschiedlichster Religionen, Weltanschauungen, Ethnien oder sexueller Orientierungen zeigen, belegen das Gegenteil.
Doch die Erkenntnis des Kölner Landgerichts war für die Medienlandschaft weitestgehend irrelevant. Es wurde keine Gelegenheit, keine noch so banale und belanglose Äußerung, ausgelassen um das Lies! Projekt, sowie seine Aktivisten und Initiatoren, zu diffamieren und zu dämonisieren.
In Folge dieser beispiellosen Verleumdungskampagne gegen das Lies! Projekt fanden Razzien statt. Unbescholtene Teilnehmer der Aktion haben ihre Berufe, Ausbildungsplätze, ihre Beziehungen und nicht zuletzt ihr Ansehen vollständig verloren. Existenzgrundlagen wurden Ihnen somit entrissen. Adressen, Namen, Gesichter etc. wurden ohne Rücksicht auf die möglichen Konsequenzen veröffentlicht. Schüler wurden in der Schule zum Rektor bestellt und manchmal gar von der Polizei vor versammelter Klasse befragt, weil sie an Koranverteilungen teilgenommen hatten und man meinte darin ein Anzeichen für Extremismus entdeckt zu haben. Die Medien und Sicherheitsorgane werden nicht müde zu behaupten, dass wir ISIS unterstützen würden, indem wir Jugendliche radikalisieren. Nein, wir haben niemanden radikalisiert oder gar zum Kämpfen angeregt. Dieser Umgang mit friedlichen, religiösen und unbescholtenen Bürgern, diese Erfahrung der Verleumdung und Diffamierung, diese vollständige Zerstörung des sozialen Lebens, wenn die Frau geht weil sie meint ihr Mann sei ein „Salafist“ und ein Beruf gekündigt wird, weil jemand vom LKA anruft und behauptet man habe einen potenziellen Terroristen in der Arbeiterschaft. Wenn um 05:30 maskierte Polizisten die Wohnungstür aufsprengen und die Kinder deshalb wochenlang vor Angst nachts nicht schlafen können oder die unschuldige Frau, aufgrund des Schocks, eine Fehlgeburt erleidet: Das sind die Erfahrungen, die ungefestigte Jugendliche radikalisieren. Und warum das Ganze? Wegen nichts… keine Beweise, keine Strafprozesse, keine Täter… zurückbleiben Scherbenhaufen und zerstörte Leben.
Unsere Rechte, welche in unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung garantiert sind, was die freie Berufsauswahl, Schutz der Menschenwürde, freie Entfaltung der Persönlichkeit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht auf Privatsphäre, Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz), Glaubens- und Gewissensfreiheit, und nicht zuletzt Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses, wurden und werden kontinuierlich missachtet. Unsere Grundrechte wurden und werden mit Füßen getreten. Wir mögen z.T. Ansichten vertreten, die Ihnen zuwider sind: Sei es die Aussage, dass der Islam die wahre Religion ist, oder das wir imperialistische Bestrebungen jedweder Couleur in islamischen Ländern ablehnen oder die Ablehnung des gegenwärtigen rassistischen Apartheid-Regimes in Israel. Aber diese Überzeugungen und Äußerungen sind nicht rechtswidrig, sondern berechtigte Kritik, die überdies durch den Artikel 4 des Grundgesetzes geschützt sind. Das muss eine lebendige Demokratie aushalten.
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Mahnwache vom 19.11.2016

Von 15-17 Uhr vor dem Peek & Cloppenburg auf der Zeil. Herzlichen Dank an die Frankfurter Polizei für den freundlichen Schutz.

Eine Mahnwache gegen Strassenradikalisierung nach dem „LIES!“-Verbot?

Die Frage ist berechtigt, denn auf ein solches Verbot wurde seit Jahren abgezielt. Zwar ist das Verbot weniger ein direkter oder gar persönlicher Erfolg – vor allem wegen der unklaren Fortführung. Man kann sich aber zugute halten, vor Jahren schon diese Gruppierung – auch in ihrer Gefährlichkeit – richtig eingeschätzt zu haben in ihrer strukturellen Verfasstheit. Es ist leider wenig mehr als ein Etappenziel, auch wenn Genugtuung durchaus vorhanden ist. Auch eine Art Rückblick:

 

Leider ist jedoch, obwohl das Verbot sinnvoll ist und überfällig war, die Struktur nach wie vor da. Die Aktivisten von „LIES!“ hatten sich schon vor dem Verbot Alternativen offensichtlich überlegt. Also eine Vorgehensweise, wie die Freiluft-Sprechstunde und Straßenmission weitergehen könne, sofern das LIES!-Projekt verboten wird. Als solch eine Weiterführung der Strassen-Aktivitäten erscheint die aktuelle Betätigung von Pierre Vogel. Die Aktion „we love Muhammad“ von Pierre Vogel hat nicht Weiterlesen