Limitierte Einsicht

Ibrahim Abou-Nagie, hauptberuflicher Buchhändler, betreibt seit geraumer Zeit einen schwunghaften Handel mit Koranen, die er als Massendruckware unter die Leute bringt. Erst als „Projekt“ bezeichnet, dann als „Stiftung“ geadelt, hat Abou-Nagie seit dem 24.09.2014 eine GmbH in Pulheim (bei Köln), wie er auf der Seite „Die wahre Religion“ angibt:

http://diewahrereligion.eu/hausdesqurans/?page_id=1795

Eine jüngere Eigendarstellung von Herrn Abou-Nagie:

 

Abou Nagie auf dem Weg zum Koran-Global Player.

All dies soll nach seinem Plan über Pulheim organisiert werden. Er kauft also nicht in einem anderen Land, in dem es günstiger sein könnte, von eingehenden „Spenden“ein, sondern verkauft nur seine Ausgaben. Es geht also weniger um den Text, sondern darum, seine eigene Ausgabe und nur diese zu vermarkten. Es geht für ihn also mindestens auch um das eigene Geschäft.

Am 09.09.2015 gründete er dazu zusätzlich eine „READLies“ Ltd, also eine Firma nach britischem Recht:

http://www.endole.co.uk/company/09770257/readlies-ltd

Er hat sich dort als „teacher“ bezeichnet.

Unter der angegebenen Adresse 18 Linden Drive, Leicester, sind noch weitere 7 Firmen gemeldet. Ob das steuerrechtlich relevant als Zweigstelle durchgeht oder nur ein Briefkasten ist, kann man prüfen.

2014 war noch Brahim Belkaid oder Abu Abdullah, Abou Nagies Statthalter auf der Insel, ab 4:20:

[Man beachte auch den Ausbruch des Herrn Abou Nagie ab 3:30, in dem er alle, die nicht auf seiner Seite sind, als „gesteuert vom Satan“ bezeichnet. Interessant auch der Frankfurter Protagonist mit der gestreiften Mütze und Abou Nagies Adlatus „Klaus“, der auch mit von der Partie war]

 
Mitte 2015 kehrte Belkaid nach Deutschland zurück. Seinen Posten übernahm Saif Uddin, Karlsruher Aktivist, der für die Firma schon in Indien war:

 

Das erscheint als Vertrauensposten.

Der flexible Herr Abou Nagie hat also verschiedene Auftritte, je nachdem, was gerade zweckmäßig ist.

Für die Geschwister: Die Stiftung
Für das deutsche Finanzamt: Die GmbH
Und: die Limited

Die könnte er für sich selbst haben. Jeder braucht ja ein Hobby. Oder so.

Auf jeden Fall sind Firmen nach britischem Recht oft der Annahme zu verdanken, dass Gelder dann steuerlich anders behandelt würden, man also der deutschen Steuer nur limitierte Einsicht in die Einnahmen gewähren müsste oder Steuervergünstigungen griffen. Das trifft aber meistens nicht zu bzw. ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, über die man sich leicht täuschen kann. Da empfiehlt sich eine gute Beratung.

Man wird sehen.