Wegen IS-Unterstützerwerbung wurde Malik F. am Freitag in Frankfurt zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Seine Aufrufe zur Gewalt gegen „Ungläubige“ blieben jedoch straffrei. Die juristische Begründung dafür ist kritisch zu sehen.

Oberlandesgericht Frankfurt
Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) hat den 38-jährigen Syrer und ehemaligen Darmstädter Mathematik-Promotionsstudenten Malik F. am Freitag wegen Werbens um Unterstützer für die Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) sowie wegen Billigung von Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden, über die der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden hätte.
Vom Vorwurf, sich Anleitungsschriften zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verschafft zu haben, wurde Malik F. jedoch freigesprochen. F. in diesem Punkt nicht zu bestrafen, begründete der Strafsenat damit, dass die Tat in der Türkei erfolgt sei. Da die Beschaffung von Anleitungsschriften dort nicht strafbar sei, könne dies in Deutschland nicht verfolgt werden.
Auch hinsichtlich einer möglichen Volksverhetzung, strafbar nach § 130 Strafgesetzbuch (StGB), wurde von einer Bestrafung abgesehen. Die Begründung Weiterlesen