Berliner Teiba-Moschee baut an neuem Standort Einfluß aus

Zweiter Vorsitzender Hajjaj sitzt mit Berliner Senat am Tisch, Ausbau des Netzwerks

Der Verein, der die Berliner Teiba-Moschee betrieb, taucht seit Jahren verlässlich im Berliner Verfassungsschutzbericht auf. Der Verein zeigt sich in vielerlei Hinsicht als Teil eines Netzwerkes, das nicht nur Berlin durchzieht. Geleitet wird der Verein von Ferid Heider, einem bundesweit bekannten Prediger, der vor allem junge Menschen ansprechen und zu einer fundamentalistischen Lesart hinbringen will. Heider tritt auch im ganzen Bundesgebiet in einschlägigen Vereinen auf, die der Muslimbruderschaft zuzuordnen sind. Über den youtube-Kanal „Islam Media“ werden seine Video-Botschaften (neben anderen einschlägig bekannten Akteuren wie Mohamd Matar oder Taha Zeidan) überall verfügbar gemacht.

https://www.youtube.com/channel/UCeVYiJ7jFIoLaswemAltvcQ/videos

Im letzten Bericht des Berliner Verfassungsschutzes aus dem Jahr 2017, Seite 75:

Die mitgliederstärkste Organisation von MB-Anhängern in Deutschland ist die „Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V.“ (IGD), die aus der 1960 in München von dem ägyptischen MB-Mitglied Said Ramadan gegründeten „Moscheebau-Kommission e.V.“ hervorging. Die IGD hat Verbindungen zu einer Reihe von Vereinen. In Berlin zählen hierzu das „Interkulturelle Zentrum für Dialog und Bildung e.V.“ (IZDB), das „Islamische Kultur- und Erziehungszentrum e.V.“ (IKEZ), die „Neuköllner Begegnungsstätte e.V.“ (NBS), auch bekannt als „Dar as-Salam Moschee“, und das „Teiba Kulturzentrum zur Förderung der Bildung und Verständigung e.V.“ (TKZ). Das TKZ verfügt über keine eigenen Räumlichkeiten mehr und nutzt für ihre Freitagspredigten stattdessen eine Turnhalle in Spandau.

https://www.berlin.de/sen/inneres/verfassungsschutz/publikationen/verfassungsschutzberichte/

Der Verein hat nach Angabe des Vorsitzenden eine neue Räumlichkeit in Berlin Spandau gefunden:

Aus dem Zusammenhang wird auch deutlich, dass dem Verein anscheinend immer noch nicht die Gemeinnützigkeit entzogen worden ist. Das ist skandalös und sollte, auch nachträglich, angepasst werden, da die Vorgabe des BFH nach der Entscheidung vom Mai eindeutig ist.

Weniger in Erscheinung tritt in seiner Funktion dort beim Teiba-Verein der zweite Vorsitzende Mohamed Hajjaj: Weiterlesen

Der Erziehungshelfer

Bekannter Prediger in der Düsseldorfer Jugendhilfe

Der Prediger Mohamad Gintasi alias „Abu Jibriel“ oder „Abu Jibril“ ist seit vielen Jahren in der Szene bekannt und war mit etlichen Szenegrößen schon aktiv:

http://www.wz.de/lokales/wuppertal/islam-verein-in-vohwinkel-radikal-oder-liberal-1.183706?page=all

In dieser Vorlage von 2015 für das Wuppertaler Wegweiser Projekt wird er explizit benannt:

Bereits seit 2010 wurde in der Presse von der Moschee Schababanur / Al Baraka in Wuppertal Vohwinkel berichtet, die Salafisten rund um den Prediger Abu Jibriel einen Raum bot.

Klicke, um auf Vorlage%20Wegweiser%20Projekt.pdf zuzugreifen

Ein Eindruck eines Falles, der mit „Schababanur“ in Zusammenhang gebracht wurde:

http://investigativ.welt.de/2011/06/30/emrah-e-der-terror-insider-aus-wuppertal/

Er ist daher mindestens unter seinem Predigernamen als Person des öffentlichen Lebens und eines berechtigten Interesses zu betrachten.

Vor 4 Wochen nun wurde sein Antrag auf Einbürgerung vom OVG Münster in zweiter Instanz wiederum abgelehnt. Die in der Pressemitteilung des OVG angegebenen Merkmale erlauben dem Kundigen die Identifikation. Die Entscheidung des OVG liegt noch nicht verschriftlicht vor, die Pressemitteilung ist aber inhaltlich schon einmal wegweisend:

Die Stadt Wuppertal lehnte seinen Einbürgerungsantrag ab, nachdem ihr Erkenntnismaterial der Polizei und des Verfassungsschutzes zugeleitet worden war, das auf umfangreiche Aktivitäten des Klägers im Milieu des Salafismus hindeutete. Eine der diversen im Internet als Video veröffentlichten „Predigten“ des Klägers hatte zu einem Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung geführt, das später eingestellt worden war. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die gegen die Ablehnung des Einbürgerungsantrags gerichtete Klage ab. Auch die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht blieb nunmehr erfolglos.

Zur Begründung hat der 19. Senat ausgeführt:

Eine Einbürgerung des Klägers sei ausgeschlossen, weil tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass er Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstützt habe. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger jedenfalls bis 2010 an Veranstaltungen des Vereins „Einladung zum Paradies“ mitgewirkt habe, der einen Islam salafistischer Prägung propagiert habe. Der Kläger habe auch nicht glaubhaft gemacht, dass er sich in der Zwischenzeit von seiner früheren Unterstützung dieser Bestrebung abgewandt habe. Denn er bestreite weiterhin, jemals Anhänger des Salafismus gewesen zu sein.

http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/42_170906/index.php

Aktuell war er hier bei den „Lifemakers“ in München, einem Projekt u.a. des Münchners Massi Popal. Die abgebildeten Herren sind fast alle bekannt aus muslimbrudernahen Kontexten. Weiterlesen