Hamburg: Vernetzung von „Muslime im Dialog“

Die Gruppierung „Muslime im Dialog“ ist ein Verein, der in Hamburg aktiv ist und dort auch immer wieder Straßenmission betreibt. Derzeit wird deutlich, welche Vernetzungen vorliegen.

Der Verein war schon mehrfach Thema auf diesem Blog. Zuerst war er 2016 als Verein aufgefallen, der Straßenmission betreibt. In diesem Jahr wurde bekannt, dass Akteure des Vereins nicht nur eine Kieler Studentin beim Durchsetzen des Tragens einer Verschleierung an der Universität unterstützen, sondern ihrerseits von der „Islamischen föderalen Union“, einer Neugründung des langjährig einschlägig bekannten Extremisten Marcel Krass, Mittel beziehen. Zuletzt wurde Straßenmissionierung betrieben, indem vorgegeben wurde, Interviews zu führen.

Aus einem aktuellen Facebook-Beitrag der Gruppierung geht nun hervor, dass auch der Anmelder der Info-Stände, die 2016 untersagt wurden, im Verein organisiert ist:

Belegbild: Facebook-Account „Muslime im Dialog“ facebook.com/MuslimeImDialog/

Der Fall des Verbots war seinerzeit durch die Medien gegangen: „Erstmals haben die Behörden eine öffentliche Koran-Verteilung in der Innenstadt untersagt. Und zwar mit der Begründung, dass der Anmelder Ahmed A. (gebürtiger Ägypter) die „innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik“ gefährde. So steht es im Ablehnungsbescheid des Bezirksamts Mitte (Az.: MR 1125/16/3172).Weiterlesen

Straßenmission in Hamburg

Eine islamistische Hamburger Gruppierung missioniert immer wieder auf den Straßen Hamburgs und Kiels. Es bestehen Verbindungen zur „Föderalen Islamischen Union“ von Marcel Krass. Doch auch andere problematische Bezüge lassen sich beobachten. Propagiert wird ein fundamentalistisches Islambild.

Die in Nordeutschland aktive Gruppierung „Muslime im Dialog“ war hier bereits zum wiederholten Male Thema:

https://vunv1863.wordpress.com/2019/02/27/kiel-der-marsch-durch-die-institutionen/

Vor wenigen Tagen wurde in der Hamburger Spitälerstraße wiederum in voller Öffentlichkeit eine Aktion durchgeführt:

Die interviewten Muslime machen mehrfach – der Sprache nur unzureichend mächtig – den zaghaften Versuch, dem Interviewer, der mit Suggestivfragen arbeitet, zu widersprechen. Nach Kurzem ist dies jedoch nicht mehr von Erfolg beschieden. Sie stimmen schließlich zu, gegen ein Verbot des Kinderkopftuchs zu sein. Was die Gruppierung unter einem schützenswerten, da angeblich freiwilligen Kinder-Kopftuch versteht, wird auf derer Twitter-Account deutlich:

Quelle/Belegbild: Twitteraccount „Muslime im Dialog“ https://twitter.com/muslimeimdialog , Abruf 28.6.2019

Ankündigung einer Straßen-Aktion auf dem Facebook-Account der Gruppierung: Weiterlesen

Kiel: Der Marsch durch die Institutionen

Über die Akteure hinter einer Kieler Studentin, die das Tragen des Niqab an der Uni durchsetzen möchte

 

Symbolbild

Eine junge Kieler Studentin, die nach eigenen Angaben vor Jahren zum Islam konvertierte, macht derzeit Schlagzeilen im Norden. Die 21-Jährige will an  der Kieler Christian-Albrechts-Universität (CAU) durchsetzen, auch mit Niqab studieren zu dürfen und ihre Kleidung nicht anpassen zu müssen. Ein Dozent hatte dies nicht hinnehmen wollen und es einer Klärung zugeführt. Die CAU hatte mit einem Burka- und Niqab-Verbot reagiert:

Mit dem Verbot von Burka (Vollschleier) und Niqab (Augen bleiben frei) zog die Christian-Albrechts-Universität Kiel die Konsequenz aus einem Schleier-Streit. Kurz vor Weihnachten war eine angehende Ernährungswissenschaftlerin zu einer Botanik-Vorlesung im Niqab erschienen. Der Dozent wies die angeblich zum Islam konvertierte Deutsche zurecht und ließ den Fall von der Uni-Spitze klären.

http://www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/CAU-Kiel-verhaengt-Schleier-Verbot-Studentin-kam-im-Niqab-zur-Vorlesung

Studentin Katharina K. (21) trägt Niqab – und löste an der Universität Kiel damit eine Debatte aus. Seitdem gilt ein Schleier-Verbot in Lehrveranstaltungen. Jetzt äußert sich die zum Islam konvertierte Deutsche erstmals zum Vorgang. Sie sagt: Ich gehe gegen den Erlass juristisch vor.

http://www.kn-online.de/Kiel/Betroffene-Studentin-will-gegen-Schleier-Verbot-an-Uni-Kiel-vorgehen

Seitens des lokalen AStA liegt eine sicher gut gemeinte, aber bemühte und ganz kenntnislose Solidarisierung vor:

„Der AStA hinterfragt diesen Beschluss des Präsidiums kritisch.

Wir sind der Ansicht, dass es in einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft nicht sein kann, dass Frauen aufgrund ihrer religiös begründeten Entscheidung eine Vollverschleierung zu tragen, der Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen versperrt wird. Wir halten den Beschluss des Präsidiums für diskriminierend und grundrechtswidrig. Es wird insbesondere in das Grundrecht auf Religionsfreiheit eingegriffen.„*

https://www.asta.uni-kiel.de/stellungnahme-des-asta-zum-verschleierungsverbot-an-der-cau-kiel/

Interessant ist nun, wer die Kosten eines solchen Verfahrens für die junge Frau tragen wird:

Verbände nicht unbedingt, aber ich bin mit meinem Mann auf die Föderale Islamische Union zugegangen. Deren Anwälte haben sich dieses Falles angenommen. Die Föderale Islamische Union setzt sich sehr stark für diskriminierte Muslime ein und übernimmt auch die Kosten, die anfallen.

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_85291830/kieler-studentin-ich-stehe-zum-nikab-egal-was-kommt-.html

Das sind die Herrschaften rund um Marcel Krass. Die „Förderale islamische Union“ ist sein jüngstes Projekt:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/05/13/berlin-hamburg-hannover-generation-krass/

Eine Solidarisierungs-Petition gibt es auch schon:

https://www.change.org/p/universit%C3%A4tsleitung-christian-albrechts-universit%C3%A4t-zu-kiel-aufhebung-der-richtlinie-zum-tragen-eines-gesichtsschleiers-an-der-cau-zu-kiel?recruiter=727750565&utm_source=share_petition&utm_campaign=psf_combo_share_initial.pacific_post_sap_share_gmail_abi.gmail_abi&utm_medium=whatsapp&utm_content=washarecopy_14326681_de-DE%3Av3&recruited_by_id=8988e460-4782-11e7-ab71-79069fb9d844

Bei dieser Petition steht rechts als (Erst-)Unterzeichner ein Ayad Musa.

Ayad Musa (das ist ein Männername) fiel in der Vergangenheit schon als Aktivist der Islamischen Hochschulgemeinde (IHG) Kiel auf**: Weiterlesen

Neues von der LIES-Szene

Abou Nagie meldet sich mit Erklärung zurück, in Hamburg treten „Muslime im Dialog“ auf

Gesucht in Deutschland und Malaysien meldet sich Abou Nagie aktuell mit einer Erklärung zurück, deren Authentizität aber nicht überprüft werden kann. Möglicherweise stammt sie von einem Mitstreiter von Abou Nagie, veröffentlicht auf einem fb-Profil unter seinem Namen. Nach Wortwahl und Satzbau ist das eher nicht die Ausdrucksweise Abou Nagies, deshalb unter Vorbehalt. Unten der link zum Originaltext, der auch in französischer Sprache zusätzlich angehängt ist:

Sehr geehrter Herr De Maiziére, sehr geehrte Medienvertreterinnen und -Vertreter, sehr geehrte Mitglieder des NRW Landtages, sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem 15 November 2016, haben Sie Herr De Maiziére, im Namen des Bundesinnenministeriums, das Lies! Projekt und DieWahreReligion verboten. In Ihrer ca. 20 minütigen Pressekonferenz am Dienstag, sowie in der knapp 50-seitigen Verbotsverfügung haben Sie, mit voller Überzeugung und ohne einen Hauch von Zweifel, uns als Dschihadisten und Terrorunterstützer dargestellt und unsere Aktivitäten entsprechend verboten. Und somit findet eine, in der Geschichte der Bundesrepublik einzigartige, Vorverurteilung einen weiteren traurigen Höhepunkt.
Aus diesem Grunde wollen wir, die ehemaligen Initiatoren des Lies! Projektes, uns bewusst an Sie direkt und die Öffentlichkeit richten.
Wir haben das Lies! Projekt im Jahr 2011 begonnen, mit der Absicht, in Zeiten in der die Debatte über den Islam von außen- sowie innenpolitischen Konflikten geprägt war, die primäre Quelle des Islam sowie auch eine Dialogplattform, einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Vom mehr oder weniger ersten Tag an, hat man uns fälschlicherweise als „Extremisten“, „Salafisten“, „Islamisten“ etc. tituliert. Ungeachtet der Tatsache, dass Muslime der unterschiedlichsten Strömungen hier tätig wurden und die Verantwortlichen immer wieder betonten, dass es sich um ein Projekt von allen Muslime, für alle unsere Mitmenschen, handelt.
Vom ersten Tag des Lies! Projektes an, wurden wir als potenzielle Terroristen und Fanatiker dargestellt, ungeachtet dessen, dass wir uns zu jedem nur erdenklichen Zeitpunkt zu kompromissloser Gewaltlosigkeit und betont unpolitischem Engagement bekannt haben. In kollektiver Übereinstimmung warf man uns und insbesondere dem Initiator, Herrn Abou Nagie, vor, gegen andere Religionen oder Weltanschauungen zu hetzen. Diese Behauptung entsprach und entspricht auch heute nicht der Wahrheit. Ein entsprechendes Strafverfahren gegen Herrn Abou Nagie ist seinerzeit eingestellt worden. Haben Sie sich nie die Frage gestellt warum jemand, der die Absicht hat gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu agieren oder gegen die Mehrheitsbevölkerung zu hetzen, sich auf die diversen Fußgängerzonen und Plätze der Bundesrepublik stellt und optisch anspruchsvolle Übersetzungen des edlen Koran, für Damen mit einer Rose dazu, an eben jene Menschen verteilt? Das Kölner Landgericht ließ damals die Anklage noch vor dem ersten Verhandlungstag fallen. In ihrer Pressekonferenz bezichtigen Sie uns, gegen den Gedanken der Völkerverständigung zu agieren. Diverse Videos im Internet, die anregende, interessante, respektvolle und freundschaftliche Gespräche mit diversen Mitmenschen unterschiedlichster Religionen, Weltanschauungen, Ethnien oder sexueller Orientierungen zeigen, belegen das Gegenteil.
Doch die Erkenntnis des Kölner Landgerichts war für die Medienlandschaft weitestgehend irrelevant. Es wurde keine Gelegenheit, keine noch so banale und belanglose Äußerung, ausgelassen um das Lies! Projekt, sowie seine Aktivisten und Initiatoren, zu diffamieren und zu dämonisieren.
In Folge dieser beispiellosen Verleumdungskampagne gegen das Lies! Projekt fanden Razzien statt. Unbescholtene Teilnehmer der Aktion haben ihre Berufe, Ausbildungsplätze, ihre Beziehungen und nicht zuletzt ihr Ansehen vollständig verloren. Existenzgrundlagen wurden Ihnen somit entrissen. Adressen, Namen, Gesichter etc. wurden ohne Rücksicht auf die möglichen Konsequenzen veröffentlicht. Schüler wurden in der Schule zum Rektor bestellt und manchmal gar von der Polizei vor versammelter Klasse befragt, weil sie an Koranverteilungen teilgenommen hatten und man meinte darin ein Anzeichen für Extremismus entdeckt zu haben. Die Medien und Sicherheitsorgane werden nicht müde zu behaupten, dass wir ISIS unterstützen würden, indem wir Jugendliche radikalisieren. Nein, wir haben niemanden radikalisiert oder gar zum Kämpfen angeregt. Dieser Umgang mit friedlichen, religiösen und unbescholtenen Bürgern, diese Erfahrung der Verleumdung und Diffamierung, diese vollständige Zerstörung des sozialen Lebens, wenn die Frau geht weil sie meint ihr Mann sei ein „Salafist“ und ein Beruf gekündigt wird, weil jemand vom LKA anruft und behauptet man habe einen potenziellen Terroristen in der Arbeiterschaft. Wenn um 05:30 maskierte Polizisten die Wohnungstür aufsprengen und die Kinder deshalb wochenlang vor Angst nachts nicht schlafen können oder die unschuldige Frau, aufgrund des Schocks, eine Fehlgeburt erleidet: Das sind die Erfahrungen, die ungefestigte Jugendliche radikalisieren. Und warum das Ganze? Wegen nichts… keine Beweise, keine Strafprozesse, keine Täter… zurückbleiben Scherbenhaufen und zerstörte Leben.
Unsere Rechte, welche in unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung garantiert sind, was die freie Berufsauswahl, Schutz der Menschenwürde, freie Entfaltung der Persönlichkeit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht auf Privatsphäre, Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz), Glaubens- und Gewissensfreiheit, und nicht zuletzt Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses, wurden und werden kontinuierlich missachtet. Unsere Grundrechte wurden und werden mit Füßen getreten. Wir mögen z.T. Ansichten vertreten, die Ihnen zuwider sind: Sei es die Aussage, dass der Islam die wahre Religion ist, oder das wir imperialistische Bestrebungen jedweder Couleur in islamischen Ländern ablehnen oder die Ablehnung des gegenwärtigen rassistischen Apartheid-Regimes in Israel. Aber diese Überzeugungen und Äußerungen sind nicht rechtswidrig, sondern berechtigte Kritik, die überdies durch den Artikel 4 des Grundgesetzes geschützt sind. Das muss eine lebendige Demokratie aushalten.
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