BFH: Urteil zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit

Wichtige Entscheidung zur steuerlichen Bewertung islamistischer Vereine, Kontextuierung

Am 2. Mai wurde die Urteilsbegründung einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) öffentlich. Geklagt hatte eine islamische Gemeinde, der die steuerlichen Vorteile einer Gemeinnützigkeit aberkannt worden waren. Gegenstand der Auseinandersetzung war, ob ein Verein als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung gelten kann, obwohl er als extremistisch oder extremistisch beeinflusst in Verfassungsschutzberichten aufgeführt wird:

Keine Gemeinnützigkeit eines im Verfassungsschutzbericht des Bundes ausdrücklich erwähnten (islamischen) Vereins

Leitsätze

1. Die widerlegbare Vermutung des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO setzt voraus, dass die betreffende Körperschaft (hier: ein islamischer Verein) im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes für den zu beurteilenden Veranlagungszeitraum ausdrücklich als extremistisch eingestuft wird (Anschluss an BFH-Urteil vom 11. April 2012 I R 11/11, BFHE 237, 22, BStBl II 2013, 146).

2. Die Widerlegung dieser Vermutung erfordert den vollen Beweis des Gegenteils; eine Erschütterung ist nicht ausreichend.

3. Im Rahmen des § 51 Abs. 3 Satz 1 AO sind die Leistungen des Vereins für das Gemeinwohl nicht im Wege einer Gesamtschau gegen Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche tatsächliche Geschäftsführung abzuwägen.

https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=36328&pos=0&anz=40

Die entsprechende Regelung im Wortlaut:

Abgabenordnung (AO) § 51 Allgemeines

(3) Eine Steuervergünstigung setzt zudem voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind. Die Finanzbehörde teilt Tatsachen, die den Verdacht von Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes oder des Zuwiderhandelns gegen den Gedanken der Völkerverständigung begründen, der Verfassungsschutzbehörde mit.

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__51.html

Der Verein, der klagte, war wohl die Islamische Gemeinde Nürnberg. Wie bei manch anderen Klagen muslimbrudernahen Vereinen auch wurde mit dem Anführen verschiedener, aber letztlich nicht entscheidungsrelevanter Sachverhalte aufgewartet. So wurde z.B. nach der Entscheidung in der Vorinstanz bekannt, dass im Verfahren auf das Engagement der Gemeinde hingewiesen worden sei.

Zudem fordert Braun den Bundesfinanzhof noch einmal dazu auf, das wertvolle Engagement der Gemeinde eben doch in die Waagschale zu werfen. Die Erstinstanz hatte die Revision im Hinblick darauf zugelassen, weil eben noch nicht höchstrichterlich entschieden wurde, ob nicht doch eine Abwägung erfolgen sollte.

http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/streit-geht-weiter-ist-die-moschee-der-ign-gemeinnutzig-1.5522852

Das Urteil des BFH ist nicht nur nach dem Gesetzestext der AO folgerichtig. Das Augenmerk im konkreten Fall muss darauf gerichtet sein, gegen welche Vorschriften tatsächlich verstoßen wird. Das ist hier die Benennung in Verfassungsschutzberichten. Das Finanzgericht hat da n.m.A. wenig Ermessen, da es nicht die Aufgabe hat, zu prüfen, ob die Benennung durch den Verfassungsschutz einer gerichtlichen Prüfung standhält. Das zu prüfen, wäre ggf. Sache eines Verwaltungsgerichts. Würden sich solche „Gesamtschauen“ als Prinzip durchsetzen, würde Recht ausgehöhlt: Nicht mehr der Verstoß zählte, sondern auch, wie sich der Delinquent sonst führte oder wen er als Fürsprecher Weiterlesen

Izzuddin Jakupovic festgenommen?

Festnahme in Nürnberg

Gestern hatte schon Said El Emrani alias Abu Dujana auf seiner Facebook-Seite gemeldet, dass Izzudin Jakopovic gefasst worden sei:

https://www.facebook.com/v2.3/plugins/post.php?app_id=249643311490&channel=https%3A%2F%2Fstaticxx.facebook.com%2Fconnect%2Fxd_arbiter%2Fr%2Fao6eUeuGXQq.js%3Fversion%3D42%23cb%3Df8fba9da9c33a%26domain%3Dvunv1863.wordpress.com%26origin%3Dhttps%253A%252F%252Fvunv1863.wordpress.com%252Ff346ae8b08810b4%26relation%3Dparent.parent&container_width=0&href=https%3A%2F%2Fwww.facebook.com%2Fsaidabudujana%2Fphotos%2Fa.839854066128047.1073741829.696721857107936%2F1184851294961654%2F%3Ftype%3D3&locale=de_DE&sdk=joey&width=552

 

Diese Meldung wurde nun durch den BR flankiert. Die Beschreibung spricht stark für Jakupovic:

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft München soll der 33-Jährige der terroristische Vereinigung „Junud al-Sham“ (Soldaten Syriens) mehrere Kraftfahrzeuge geliefert haben. Zudem wird dem bosnischstämmigen Mann ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in Syrien zur Last gelegt. Der 33-Jährige wurde bereits am Dienstag festgenommen und am Mittwoch (01.03.2017)  einem Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts München vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete.

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/terrorverdachtiger-festnahme-polizei-nuernberg-100.htmlhttps://vunv1863.wordpress.com/2015/09/22/ein-bisschen-jihad-in-muenchen/http://erasmus-monitor.blogspot.de/2015/08/yamin-abou-zand-und-der-groe-streit.html

Zur Einordnung des Herrn:

https://vunv1863.wordpress.com/2015/09/22/ein-bisschen-jihad-in-muenchen/

Und noch ein wenig mehr:

http://erasmus-monitor.blogspot.de/2015/08/yamin-abou-zand-und-der-groe-streit.html

Der Herr El Emrani postet ja häufig so wunderbare Sinnsprüche und Weisheiten:

https://www.facebook.com/v2.3/plugins/post.php?app_id=249643311490&channel=https%3A%2F%2Fstaticxx.facebook.com%2Fconnect%2Fxd_arbiter%2Fr%2Fao6eUeuGXQq.js%3Fversion%3D42%23cb%3Dfaea69d4b21a64%26domain%3Dvunv1863.wordpress.com%26origin%3Dhttps%253A%252F%252Fvunv1863.wordpress.com%252Ff346ae8b08810b4%26relation%3Dparent.parent&container_width=0&href=https%3A%2F%2Fwww.facebook.com%2Fsaidabudujana%2Fposts%2F1181126745334109&locale=de_DE&sdk=joey&width=552

Nun, für diesen Vertrauten könnte „die Versorgung“ auf Sicht zumindest sichergestellt sein.

Frauenkampftag?

Am 8. März ist Frauentag und er wird seit Begehung immer hierzulande von Aktionen div. Akteure begleitet. ver.di ist wie andere Gewerkschaften da ebenso vertreten wie Parteien und andere Gruppierungen.

Eine dieser Gruppierungen – ich kannte sie bislang nicht – stach auf fb ins Auge: „Frauenkampftag“ stand da, es existiert eine eigene facebook-Seite und man macht dort Demos etc. publik.

https://www.facebook.com/8MaerzFrauenkampftag?fref=nf

Aktuell wird dort ein Vorfall gemeldet, der als „Angriff von Nazis auf die Frauenkampftagdemo“ bezeichnet wird. Darunter ein Video mit „Spuck auf rechts“.

Natürlich bin ich bekanntermaßen keine Freundin von Faschos (leger ausgedrückt) jeglicher Art. Ich nutzte jedoch diesen Eintrag, um auf die Islamisten, die Frauen definitiv mindere Rechte zuordnen, hinzuweisen und dass man sich auch da auch mal kümmern könnte. Und ja, schlimm, ich habe die Parole „Spuck auf rechts“ auch als infantil und primitiv bezeichnet. Spucken ist – egal auf wen – keine Auseinandersetzungsform unter Erwachsenen, die ich akzeptabel finde. Auch auf Menschen, deren Meinung man klar nicht teilt, sollte man nicht spucken. Es ist unwürdig. Vielleicht sehe ich das auch so, weil ich schon zu oft bespuckt oder vor mir ausgespuckt wurde. Wenn man das von real existierenden Fanatikern jeglichen Alters schon erlebt hat, wird man da empfindlicher.

In der Presse stellt sich das so dar:

http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/neonazi-angriff-auf-demo-fur-frauenrechte-in-nurnberg-1.4237900?rssPage=bm9yZGJheWVybi5kZQ==

Das ist natürlich völlig inakzeptabel und völlig unverständlich obendrein. Warum die 10 Neonazi-Aggressoren auf eine Demo dieser Ausrichtung losgingen, erschließt sich mir politisch nicht im Mindesten. Da spielten wohl einfache Reflexe a´la: „Links? Und druff!“ eine Rolle. Glücklicherweise war die Polizei da, um die Störer in die Schranken zu weisen, und wichtiger noch, niemandem ist etwas passiert. Gekämpft hat glücklicherweise niemand, obwohl die Polizei Pfefferspray einsetzen und einige der aggressiven (und vermummten!) Burschen vorübergehend aus dem Verkehr ziehen musste.

Warum man allerdings meinen Hinweis löschte, erschließt sich mir ebenso wenig, obwohl ich da noch zweimal nachfragte. Jeweils gelöscht. Da ist man wohl nicht in der Lage, real existierende Frauenverachter auch in diesem politischen Spektrum auszumachen.

In gewisser Weise ist das (bis auf den Vorfall!) symptomatisch: Wer nach Sicht der Linken als Mitglied einer Gruppe Opfer gesellschaftlich-struktureller Abwertung ist, kann nicht gleichzeitig oder ausschließlich Täter eben solcher struktureller Menschenverachtung sein. Das ist natürlich bizarr. Eine Abwertung von Frauen nicht weniger schlimm, wenn sie unter dem Deckmantel religiöser Pflichten oder kultureller Traditionen daherkommt. Wer sich da die rosa Brille aufsetzt, lässt diese Frauen allein.

Die Linke muss noch einen weiten Weg der Erkenntnis (und Selbsterkenntnis!) gehen, bis gruppenbezogene Menschenverachtung in jeder Form wahrgenommen wird und da die Handelnden wirklich gleich gesehen und gewichtet werden.