BFH: Urteil zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit

Wichtige Entscheidung zur steuerlichen Bewertung islamistischer Vereine, Kontextuierung

Am 2. Mai wurde die Urteilsbegründung einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) öffentlich. Geklagt hatte eine islamische Gemeinde, der die steuerlichen Vorteile einer Gemeinnützigkeit aberkannt worden waren. Gegenstand der Auseinandersetzung war, ob ein Verein als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung gelten kann, obwohl er als extremistisch oder extremistisch beeinflusst in Verfassungsschutzberichten aufgeführt wird:

Keine Gemeinnützigkeit eines im Verfassungsschutzbericht des Bundes ausdrücklich erwähnten (islamischen) Vereins

Leitsätze

1. Die widerlegbare Vermutung des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO setzt voraus, dass die betreffende Körperschaft (hier: ein islamischer Verein) im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes für den zu beurteilenden Veranlagungszeitraum ausdrücklich als extremistisch eingestuft wird (Anschluss an BFH-Urteil vom 11. April 2012 I R 11/11, BFHE 237, 22, BStBl II 2013, 146).

2. Die Widerlegung dieser Vermutung erfordert den vollen Beweis des Gegenteils; eine Erschütterung ist nicht ausreichend.

3. Im Rahmen des § 51 Abs. 3 Satz 1 AO sind die Leistungen des Vereins für das Gemeinwohl nicht im Wege einer Gesamtschau gegen Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche tatsächliche Geschäftsführung abzuwägen.

https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=36328&pos=0&anz=40

Die entsprechende Regelung im Wortlaut:

Abgabenordnung (AO) § 51 Allgemeines

(3) Eine Steuervergünstigung setzt zudem voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind. Die Finanzbehörde teilt Tatsachen, die den Verdacht von Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes oder des Zuwiderhandelns gegen den Gedanken der Völkerverständigung begründen, der Verfassungsschutzbehörde mit.

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__51.html

Der Verein, der klagte, war wohl die Islamische Gemeinde Nürnberg. Wie bei manch anderen Klagen muslimbrudernahen Vereinen auch wurde mit dem Anführen verschiedener, aber letztlich nicht entscheidungsrelevanter Sachverhalte aufgewartet. So wurde z.B. nach der Entscheidung in der Vorinstanz bekannt, dass im Verfahren auf das Engagement der Gemeinde hingewiesen worden sei.

Zudem fordert Braun den Bundesfinanzhof noch einmal dazu auf, das wertvolle Engagement der Gemeinde eben doch in die Waagschale zu werfen. Die Erstinstanz hatte die Revision im Hinblick darauf zugelassen, weil eben noch nicht höchstrichterlich entschieden wurde, ob nicht doch eine Abwägung erfolgen sollte.

http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/streit-geht-weiter-ist-die-moschee-der-ign-gemeinnutzig-1.5522852

Das Urteil des BFH ist nicht nur nach dem Gesetzestext der AO folgerichtig. Das Augenmerk im konkreten Fall muss darauf gerichtet sein, gegen welche Vorschriften tatsächlich verstoßen wird. Das ist hier die Benennung in Verfassungsschutzberichten. Das Finanzgericht hat da n.m.A. wenig Ermessen, da es nicht die Aufgabe hat, zu prüfen, ob die Benennung durch den Verfassungsschutz einer gerichtlichen Prüfung standhält. Das zu prüfen, wäre ggf. Sache eines Verwaltungsgerichts. Würden sich solche „Gesamtschauen“ als Prinzip durchsetzen, würde Recht ausgehöhlt: Nicht mehr der Verstoß zählte, sondern auch, wie sich der Delinquent sonst führte oder wen er als Fürsprecher Weiterlesen

Forum Neues Offenbach: OB-Kandidat überrascht

Kandidat der Gruppierung „Forum neues Offenbach“ ist UETD-Funktionär

Vor einigen Tagen lief die Bewerbungsfrist für die anstehende Oberbürgermeister-Wahl in Offenbach ab. Neben Kandidaten der etablierten Parteien und Vertretern der LINKEN, der AfD und der Piraten kandidiert für das Amt auch der Funktionär der Gruppierung „Forum neues Offenbach“ Muhsin Senol:

Folgende Kandidaten wollen auf den Chefsessel im Rathaus: Felix Schwenke (SPD), Peter Freier (CDU), Peter Schneider (Grüne), Elke Kreiss (Linke), Christin Thüne (AfD), Helge Herget (Piraten) und Muhsin Senol (Forum Neues Offenbach).

https://www.op-online.de/offenbach/sieben-kandidaten-ob-wahl-offenbach-8453927.html

Das „Forum Neues Offenbach“ hatte sich als politischer Akteur im Vorfeld der Kommunalwahl 2011 gebildet, da man die Meinung vertrat, Offenbacher mit Migrationshintergrund könnten ihre Anliegen in den vorliegenden Partei-Strukturen nicht voranbringen (eine Annahme, die durch etliche Mitglieder mit Migrationshintergrund eben in diesen Parteistrukturen eigentlich widerlegt wird). Mit Forderungen wie der nach mehr Grillplätzen hatte man versucht, diese Bevölkerungsgruppe anzusprechen:

Klicke, um auf fno_flyer_vielfaltleben.pdf zuzugreifen

Senol führte die Initiative erstmals 2011 in die Kommunalwahl. Man errang trotz offenbachweiter Plakatierung nur einen Sitz. Zum Teil mag das der teils einstelligen (!) Wahlbeteiligung in einigen Innenstadtbereichen, in denen besonders viele Offenbacher einen Migrationshintergrund haben, geschuldet sein. Man erreichte also nicht einmal die Personengruppe, deren Rechte man zu vertreten vorgibt. Über die Gründe – zwischen politischem Desinteresse und Ablehnung der Demokratie und damit von Wahlen ist da einiges denkbar – kann man spekulieren. Auch bei der folgenden Wahl waren die Ergebnisse kaum besser. Ob man nun in den immerhin 6 Jahren, in denen man im Offenbacher Stadtparlament vertreten ist, eine relevante politische Arbeit für seine Wähler verrichtete, mögen diese und die Parlamentskollegen entscheiden. Die Zahl der eingereichten Anträge ist auf jeden Fall dünn: 17 Treffer gibt das Politische Informationssystem der Stadt Offenbach her, allesamt Anträge, die nicht selber gestellt (und damit erarbeitet) wurden, sondern welche, bei denen man sich anschloß:

https://pio.offenbach.de/index.php?quelle=&suche%5Bzeige_links%5D=&suche%5Bquelle%5D=suche&suche%5Bvolltext%5D=&suche%5Bdrucksachennummer%5D=&suche%5Bantragsteller%5D=fno&suche%5Bjahr_von_Year%5D=&suche%5Bjahr_bis_Year%5D=&aktiv=suche&seite=0&suche%5Bsuche_ausfuehren%5D=1

Mit zwei Sitzen ist man eine Fraktion, Senol ist Fraktionsvorsitzender:

https://www.offenbach.de/rathaus/politik/parlament-und-fraktionen/die-fraktionen.php

Bemerkenswerter noch als diese Befunde sind jedoch die von Senol geäußerten Haltungen:

Für Muhsin Senol, den Vorsitzenden des Neuen Forum Offenbach, steht es außer Frage, dass die Gülen-Bewegung den kompletten türkischen Staatsapparat durchsetzt hat. „Anders als mit diesem Vorgehen jetzt kannst du einen Staatsapparat nicht säubern“, hat er Verständnis für die Politik von Staatspräsident Erdogan.

https://www.op-online.de/offenbach/tuerken-offenbach-nach-putschversuch-6628863.html

Wohin solche „Säuberungswünsche“ geführt haben, können alle nachvollziehen, die die türkische Innenpolitik der letzten Jahre verfolgt haben. Woher diese Haltungen kommen bzw. wofür sie Beleg sind, erscheint bei Herrn Senol auch deutlich: Er ist Funktionär der UETD, also im Prinzip der deutschen Vertretung der AKP* in Deutschland. Zumindest wird er bei der UETD Hessen so geführt:

https://web.archive.org/web/20160602153648/http://uetd-hessen.de/?team=muhsin-senol

[Nachtrag: Die Seite wurde wohl mittlerweile gelöscht. Aber im Webarchiv ist sie natürlich noch. Insofern wurde jetzt die Webarchiv-Seite eingefügt.]

Bei Linkedin gibt Herr Senol weiterhin an, er sei in folgenden Vereinen aktiv: Weiterlesen