Zu negativ dargestellt

Achter Verhandlungstag am OLG Frankfurt gegen Aria L. am 05.07.2016

Liste der bisherigen Berichte dazu s.u.

Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen.

Die Generalbundesanwaltschaft (GBA) plädiert.

Die Vorhaltungen seien in der Hauptverhandlung nachgewiesen worden. Beim Angeklagten seien weder Schuldeinsicht noch Reue zu beobachten. Im Einzelnen wird dazu ausgeführt, gesetzliche Grundlagen:

§ 8 Abs. 6 Nr. 3 Völkerstrafgesetzbuch
https://dejure.org/gesetze/VStGB/8.html
§ 168 Abs. 1 StGB
https://dejure.org/gesetze/StGB/168.html

Vom 8.-12.3.2014 sei Aria L. nach Syrien gereist. Mindestens ein Kampfeinsatz sei nachgewiesen. Der Angeklagte habe jeweils in entspannter Haltung und unmittelbarer Nähe zu den sterblichen Überresten posiert. Dass er sich – wie von ihm selber dargestellt – unter einem Gruppendruck befunden habe, sei nicht glaubwürdig. Auch wenn das Gesicht auf den Fotos unkenntlich sei, so sei er doch anhand der Kleidung und auch Uhr und Ring identifizierbar. Er habe nicht unbedingt damit gerechnet, zurückzukommen. Waren für über 2000 € habe er bestellt, aber nicht bezahlt. Das Reisegeld in Höhe von 5000 € stamme wahrscheinlich aus Islamistenkreisen. Kurz vor der Ausreise habe Aria L. noch 6 verschiedene Konten bzw. Kreditkarten beantragt; diese seien jedoch erst nach seiner Abreise zugestellt worden. Die Einlassung des Angeklagten, er habe nur helfen wollen, sei nicht glaubwürdig. Es gäbe keinerlei Bilder von tatsächlich erfolgten Hilfsleistungen, hingegen einige in martialischen Posen. Die Aussage, er sei zum Helfen nach Syrien gegangen, sei also als absurd zurückzuweisen. Noch im April 2015 habe er Weiterlesen

Bieberer Viertelwelt

Sechster Verhandlungstag am OLG Frankfurt gegen Aria L. am 21.06.20i6

Teil 1: https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/03/schoene-landschaft-mit-viel-blut/

Teil 2: https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/04/ausser-kontrolle/

Teil 3: https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/11/mucke-muckis-und-moschee/

Teil 4: https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/17/rechenschaft-vor-den-kuffar/

Teil 5: https://vunv1863.wordpress.com/2016/06/08/offenbacher-puzzle/

Nach vergeblicher Ladung und fehlgeschlagener Vorführung wird die ehemalige Freundin Cansu A. gehört. Der Senat versuchte dies zumindest.

Die junge Frau mit dem straffen schwarzen Pferdeschwanz stöckelt auf 15 cm Absätzen braungebrannt in den Saal. Zu viel Sonnenstudio und Schminke lassen sie älter als ihre 25 Jahre wirken. Der Grund dafür, warum sie weder der Ladung nachkam noch vorgefunden wurde, als sie zu zur Vorführung aufgesucht wurde, klingt im Gegensatz zum erwachsenen Outfit sehr pubertär: Sie habe Probleme gehabt. Sie scheint gewohnt, dass eine solche Erklärung verfängt, denn als der Vorsitzende nachfragt, welche Probleme sie denn gehabt habe, geht sie den Vorsitzenden aggressiv an: Ob „sie jetzt hier ihre Privatsachen ausbreiten solle?“ In dieser Tonlage bleibt es die ganze Zeugenvernehmung hindurch. Die Zeugin fällt den Richtern und der Staatsanwaltschaft immer wieder aggressiv ins Wort, reagiert patzig, herrscht den Vorsitzenden (!) laut an. Der versucht, die Sitzungsdisziplin über etliche Androhungen von Ordnungsgeld und sogar Ordnungshaft zu wahren. Das gelingt nur partiell. Eben gezogene rote Linien werden nach kurzem Luftholen gleich wieder und wieder überschritten, Die Zeugin erscheint als eine völlig unerzogene Person, die weder den Ort noch die anwesenden Personen als Repräsentanten dieses Landes achtet.

Zwischen dem Dominanzgebrülle von Richter und Zeugin versucht dieser, wenigstens ein Minimum an Information zum Verhandlungs-gegenstand zu erhalten. Ob sie einen Beruf habe wird zunächst gefragt. Cansu A. gibt an, zu Hause zu sein. Es wird nachgehakt. Nach mehreren Versuchen wird deutlich, die junge Frau hat keinen Beruf erlernt, eine Ausbildung brach sie ab. Die Versorgung der jungen Frau mit dem Lebensnotwendigen bleibt im Unklaren – aber welche Tätigkeit könnte jemand verrichten, der derart unzuverlässig ist, ausweichend und aggressiv? Keine Achtung vor Regeln, keine Achtung vor Bildung, nicht mal Achtung vor Älteren?

Ein neuer Versuch: Wie sie und der Angeklagte sich kennenlernten? Zu lange her, ein Weiterlesen

Offenbacher Puzzle

Fünfter Tag der Verhandlung gegen Aria L. vor dem OLG Frankfurt am 07.06.2016

Teil 1: https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/03/schoene-landschaft-mit-viel-blut/

Teil 2: https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/04/ausser-kontrolle/

Teil 3: https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/11/mucke-muckis-und-moschee/

Teil 4: https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/17/rechenschaft-vor-den-kuffar/

Da eine Zeugin, eine ehemalige Freundin von Aria L,. trotz Ladung beim letzten Termin nicht erschienen war und auch eine Kontaktaufnahme aus der Verhandlung heraus gescheitert war, ordnete der Richter am 17.05. an, dass die junge Frau zum gestrigen Termin vorgeführt werde. Allen Anwesenden – es waren wenige Personen im Zuschauerraum – schärfste der vorsitzende Richter ein, diesen geplanten Vorführungsversuch nicht weiterzugeben, damit die vorzuführende Person nicht gewarnt werde. Der Vorführungsversuch scheiterte allerdings. Zum nächsten Termin wird noch einmal ein Kontaktversuch unternommen.

 

Die Vernehmung einer Zeugin aus dem Polizeipräsidium Südosthessen war überaus interessant. So stellte die Beamtin die ganz erheblichen Bemühungen ihrer Behörde dar, Aria L. sozial aktionsfähig zu halten. Er galt als Gefährder. Aktuell wird nur ein weiterer Islamist im Zuständigkeitsbereich derart intensiv betreut (man fragt sich allerdings, ob das nicht eigentlich Aufgabe von VPN und nicht des Staatsschutzes ist). In der Spitzenzeit wurden neben Telefonaten bis zu 4 Betreuungstermine pro Woche absolviert. Das ging vom Kurztermin bis hin zur Begleitung auf dem Gang zur Schuldnerberatung, vom Kümmern um einen Paß bis hin zur Arbeitssuche. Der junge Mann hatte völlig sein Leben aus der Hand verloren, kümmerte sich um wichtige Dinge und Post kaum noch. Trainingstermine hingegen habe er wahrgenommen, nachts viele Stunden lang telefonieren können. Seine Kooperativität sei anfangs gut gewesen, habe dann aber nachgelassen. Aria L., das wird deutlich, war trotz intensivster Betreuung immer auf auf der Kippe und wurde trotzdem straffällig. Hinsichtlich des Einbruchs in das Bieberer Pfarrhaus in Offenbach wurde gegen ihn  und mehrere Kumpane ermittelt, auch wegen eines Fundes bei ihm bei einer Hausdurchsuchung. Die Kumpane sind heute auch teilweise abgängig. Das Verfahren wurde aber dann eingestellt.

Insbesondere Beamtinnen gegenüber habe er häufig ein provokantes Verhalten an der Tag gelegt. Die Autorität wurde ständig herausgefordert. Von 2 Schulen sei er wegen Schlägereien „geflogen“. Die Beamtin bedauert, dass Aria L. nicht mehr aus seinem bisherigen Leben gemacht habe; sie meint, da wäre mehr möglich gewesen. Nach der Trennung der Eltern habe er die Schule ganz aufgegeben. An geregelter Arbeit sei nur etwa ein Monat Halbtagsarbeit bekannt, von November bis Dezember 2014.

In einem der Fitness-Studios in Offenbach habe es einen gesonderten Raum gegeben, der von Weiterlesen

Rechenschaft vor den Kuffar

Vierter Tag der Verhandlung gegen Aria L. vor dem OLG Frankfurt am 17.05.2016

Teil 1: https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/03/schoene-landschaft-mit-viel-blut/
Teil 2: https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/04/ausser-kontrolle/
Teil 3: https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/11/mucke-muckis-und-moschee/

 

Zur Verlesung kommen weitere Auszüge aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Aria L. telefoniert viel und lange zu nächtlicher Stunde. Viel mit Hayat L., die er nach der Rückkehr kennen lernte. Ihr erzählte er auch von der Zeit vor der Ausreise.

Zeitweise bestand bei L. wohl der Plan, gemeinsam mit einem Kumpanen nach Marokko zu gehen, dort einen Laden zu eröffnen. Der Vater werde alles vorbereiten und organisieren. Er sei für das Leben hier nicht geeignet, meint er. Der Plan zerschlägt sich dann.

Es wird im Verlauf deutlich, dass L. viele marokkanische Freunde aus Nador hat. Er sei von den älteren Marokkanern der Moschee, in der er verkehrte, häufig eingeladen worden. Gegessen habe er bei ihnen, aber auch den Kindern Nachhilfe in Mathematik erteilt. Auch Glaube sei ein Thema gewesen. Viel Dawa habe er aber auch mit R. gemacht, habe viel mit den Brüdern von Lies unternommen. [gemeint ist wohl Tunay R. aus Dietzenbach; es wird nicht ganz klar, in welchem Zeitraum das erfolgte, SHM]

Er habe auch viele Vorträge gesehen auf seinem Tablet. Das sei jetzt noch in Syrien, das habe er vergessen. Es seien sehr viele Videos darauf. L. empfiehlt anderen die Vorträge von Abul Baraa und Marcel Krass. Letzterer halte jetzt „undercover“ Vorträge. Gemeint ist wohl die Wohnungsdawa wie sie auch Vogel durchführt, oder die „Seminare“, die er offiziell seinem „Dex-Institut“ zuordnet.

Von der Mekka-Reise im Dezember 2013 kehrt L. in einem desolaten psychischen Zustand zurück. Er Weiterlesen

Mucke, Muckis und Moschee

Dritter Tag der Verhandlung gegen Aria L. vor dem OLG Frankfurt am 10.05.2016

Zunächst wurde als Gutachter Dr. Guido Steinberg vom SWP gehört. Die Fragestellung des Gerichts war, wie sich die Lage in der syrischen Stadt Idlib zu Beginn des Jahres 2014 darstellte, welche Gruppen dort aktiv waren und wie das Verhältnis der Gruppen untereinander war. Weiterhin wollte man wissen, ob die Darstellung von Aria L. und Vedat V., wonach V. bei mehreren Gruppen gewesen sei und sich von diesen wieder getrennt hätte, glaubhaft sei.

Manche Detailfrage kann nicht geklärt werden, da die Lage zu dieser Zeit dort durchaus unübersichtlich war und wenig gesicherte Information in der nachgefragten Detailtiefe verfügbar sind. Die Kernfragen können schon eher eingeschätzt werden. So sei es denkbar, dass man sich von der Al Nusra-Front auch wieder trennen könne, während dies bei IS eher unwahrscheinlich sei, meint Steinberg. Ein einzelner Kämpfer oder eine kleine Gruppe, die als Freischärler ein kleines Gebiet hielten, seien zwar unwahrscheinlich, aber ganz ausschließen könne man dies nicht. Ein einzelner Mann, der bewaffnet durch die Gegend zieht, sei zudem stark gefährdet. Aria L. und sein Kampfkumpan in Syrien, Vedat V., hatten sich dahingehend geäußert. Der Angeklagte langweilt sich ostentativ beim eher akademischen Gutachtervortrag. Da Steinberg Islamwissenschaftler ist, will die Staatsanwaltschaft gleich noch wissen, ob die Vorstellungen hinsichtlich Totenruhe und -ehre vergleichbar seien mit christlichen Vorgaben. Steinberg führt aus, diese Vorstellungen seien vergleichbar*, man achte auch sehr darauf, dass der Körper zeitnah ohne eingesetzte sichtbare Verwesung begraben werde. Der Gutachter wird entlassen.

Aria L. beschreibt die Zeit, in der sein „Iman (Glaube) stark war“ als eine Zeit, in der er einen leidlich geregelten Tagesablauf hatte zwischen (ein wenig) Arbeit, Muckibude und Moschee. Sein Iman sei nicht mehr so stark wie damals. Shaytane führten in Versuchung, diese Wesen würden besonders die Personen mit starkem Iman heimsuchen.

Im weiteren Verlauf werden Teile der Telekommunikationsüberwachung vorgelesen bzw. Telefonate wiedergegeben. Aus diesen Gesprächen ergeben sich Hinweise auf vielerlei interessante Querverbindungen. Es entspannt sich ein leicht bizarres Unterwelt-Netzwerk zwischen Mucke, Muckis und Moschee. So wird klar, dass zu Aria L.s Bekanntenkreis auch ein in der allgemeinen Bevölkerung nur sehr mäßig bekannter Frankfurter Rapper gehört, der vor einigen Wochen mit einem brutalen und widerwärtigen „Musik“-Video zu „Charlie Hebdo“ auffiel. Der Herr posiert mit Waffen, die zwar nicht schußfähig sind (in der TKÜ wurde von „Spielzeug“ geredet), aber für seine Szene-Kumpane doch genügend Signalwirkung entfalten. Man feiert ihn ab. In den 7 Wochen seit der Veröffentlichung von „Charlie Hebdo“ wurde dieses Video fast 250.000 mal angesehen. Ein Bild vom Rapper mit seinem Schießgewehr:

Die Bezüge und Bekanntschaften von Herrn Zadran („Sadiq“, zugleich Vor- und Künstlername) in die salafistische Szene hinein sind seit Jahren bekannt. Dass diese Bekanntschaft auch hier bestand, ist zwar nicht verwunderlich, aber dennoch eine interessante Information.

Die gelangweilten jungen Männer bauen also – oft, wie es scheint, seltsam unbeeinträchtigt von richtiger Weiterlesen

Schöne Landschaft mit viel Blut

Prozessauftakt Aria L. am OLG Frankfurt

Der Offenbacher Aria L. wurde letzten Oktober in seiner Heimatstadt in Haft genommen:

https://vunv1863.wordpress.com/2015/10/15/offenbacher-syrien-rueckkehrer-festgenommen/

Heute nun begann an der Staatsschutzkammer der Oberlandesgerichts Frankfurt seine Verhandlung. Vor zwanzig Zuschauern und der Presse verkünden Angeklagter und Rechtsbeistand, dass der Angeklagte sich einlassen werde; Aria L. ist teilgeständig: Reise und Fotos werden eingeräumt, Kriegsverbrechen nicht. Den anwesenden Bernhard Falk wird die Auskunftsaussicht nicht gefreut haben; weiß man doch nie, was alles aufs Tapet kommt und wie geschickt sich der nach wie vor gläubige und praktizierende „Bruder“ bei Nachfragen verhalten mag.

Aria L. ist ein kleiner junger Mann, dem die vielen Stunden Kraftsport deutlich anzusehen sind. Sein weißes Shirt mit aufgedrucktem Lorbeerkranz spannt sich an den Armen und der Brust. Der kurze Bart ist peinlich genau in Form gebracht. Es wird offensichtlich Wert gelegt auf einen speziellen Chic. Seine Familie kam in den 90er Jahren aus dem Iran. Warum, weiß er auf Nachfrage des Richters jedoch nicht. Seine Familie scheint ihm fremd. Es stellt sich der Eindruck ein, dass in der Familie wenig geredet wurde. Vielleicht waren die Eltern sehr beschäftigt damit, sich und ihren zwei hier geborenen Söhnen im neuen Land eine Existenz aufzubauen. Sie sind jetzt geschieden, Aria L. lebte lange bei der Mutter, hat aber auch noch Kontakt zum Vater. Dieser sei praktizierender Muslim, meint er, während die Mutter eine „Ungläubige“ sei. Den Weg ihres Sohnes, der heute auf die Anklagebank führte, haben sie wohl versucht, aufzuhalten. Sie versuchten an verschiedenen Punkten, noch eine Wende zu bewirken. Was der junge Mann mit seinem Leben vorhatte, wird auch nach mehreren Nachfragen des Richters nicht klar. Eine häufige Antwort ist „halt das Übliche, dies, das“.

Vedat Var 160503

Die Schulkarriere ist von Brüchen durchsetzt. Erst auf dem Gymnasium, kam er dann auf die Realschule. Es reichte dann doch nur zum qualifizierten Hauptschulabschluß. Er schiebt es auf seine Faulheit. Nach dem Hauptschulabschluß mit 18 habe er sich zwar ein wenig beworben, aber nicht die Hilfe des Jobcenters in Anspruch genommen. Eine Arbeit habe er jedoch nur einmal einen Monat in einem Fitness-Studio ausgeübt. Offiziell hat er wohl bei und von der Mutter mitgelebt. Was er noch machte, um an „Taschengeld“ zu kommen, das er für das von ihm eingeräumte starke Kiffen und Rauchen sowie die Markenklamotten brauchte, bleibt im Dunklen. Eine diesbezügliche Frage des Richters bleibt unbeantwortet. Die Frage, woher er das Geld für eine Mekka-Reise hatte, wird erst gar Weiterlesen