Prozessauftakt Bilal Gümüs

Erster Verhandlungstag im Verfahren, einige Eindrücke

Vor der 27. Straf-Kammer des Frankfurter Landgerichts begann heute der Prozess gegen Bilal Gümüs, der in Frankfurt jahrelang maßgeblich für die LIES-Koranverteilung wirkte. Gümüs wird zur Last gelegt, die Ausreise eines 16 Jährigen, der dann bald den Tod fand, befördert zu haben.

Das Gericht ist mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffinnen besetzt. Neben zwei Pflichtverteidigern (u.a. Ali Aydin) ist auch noch eine dritte Vertretung vorhanden (Seda Basay-Yildiz, s.u.). Erstaunlicherweise waren nur Familienangehörige und 2,3 Freunde und Mitstreiter von Gümüs anwesend.

http://www.hessenschau.de/panorama/prozess-gegen-frueheren-frankfurter-koran-verteiler,bilal-g-prozess-100.html

https://www.bild.de/regional/frankfurt/isis/schickte-koran-verteiler-jungen-in-den-tod-55334084.bild.html

Ein Rechtsgepräch zur Verständigung hat nicht stattgefunden.
Gümüs, das wird gleich am Anfang klar, will zu den Vorwürfen selber schweigen. Der Staatsanwalt verliest eine Anklage, die sich im Wesentlichen nur auf die ursächliche Beteiligung bei der Ausreise nach Syrien des jungen Enes Ü. bezieht.

Enes und seine Geschichte wurden in der Dokumentation „Sterben für Allah“ bearbeitet:

[Man beachte die Stellungnahme des Vorstandes der Abu Bakr Moschee ab 7:50. Herr Akil erzählt natürlich nicht, dass der radikale Prediger Tarik ibn Ali mehrfach in der Einrichtung war.]

Welche Rolle Bilal Gümüs dabei spielte, soll das Verfahren klären. Die Verteidigung stellt gleich zu Beginn den Antrag, das Verfahren einzustellen. Zu viel Zeit sei vergangen seitdem die Ermittlungen begonnen hatten, immer wieder sei es zu Verzögerungen gekommen, die der Angeklagte nicht zu vertreten habe. Auch sei der Verteidigung in einigen Fragen nicht Zugang zu den Akten gewährt worden. Die zu erwartende Strafe stehe zudem nicht im Verhältnis zur Verfahrensdauer. Der Angeklagte habe schon während des Ermittlungsverfahrens erhebliche Einschränkungen seiner Lebensführung hinnehmen müssen. So habe er z.B. seine Auslandsreisen ankündigen müssen. Über diesen Antrag ist noch nicht entschieden.

Die Anklageschrift ist eher knapp, es wird ein Verstoß gegen den § 89 a StGB angeklagt.
Als die geladenen Zeugen gehört werden sollen, wird auch dem widersprochen. Verschiedene Weiterlesen

Rechenschaft vor den Kuffar

Vierter Tag der Verhandlung gegen Aria L. vor dem OLG Frankfurt am 17.05.2016

Teil 1: https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/03/schoene-landschaft-mit-viel-blut/
Teil 2: https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/04/ausser-kontrolle/
Teil 3: https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/11/mucke-muckis-und-moschee/

 

Zur Verlesung kommen weitere Auszüge aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Aria L. telefoniert viel und lange zu nächtlicher Stunde. Viel mit Hayat L., die er nach der Rückkehr kennen lernte. Ihr erzählte er auch von der Zeit vor der Ausreise.

Zeitweise bestand bei L. wohl der Plan, gemeinsam mit einem Kumpanen nach Marokko zu gehen, dort einen Laden zu eröffnen. Der Vater werde alles vorbereiten und organisieren. Er sei für das Leben hier nicht geeignet, meint er. Der Plan zerschlägt sich dann.

Es wird im Verlauf deutlich, dass L. viele marokkanische Freunde aus Nador hat. Er sei von den älteren Marokkanern der Moschee, in der er verkehrte, häufig eingeladen worden. Gegessen habe er bei ihnen, aber auch den Kindern Nachhilfe in Mathematik erteilt. Auch Glaube sei ein Thema gewesen. Viel Dawa habe er aber auch mit R. gemacht, habe viel mit den Brüdern von Lies unternommen. [gemeint ist wohl Tunay R. aus Dietzenbach; es wird nicht ganz klar, in welchem Zeitraum das erfolgte, SHM]

Er habe auch viele Vorträge gesehen auf seinem Tablet. Das sei jetzt noch in Syrien, das habe er vergessen. Es seien sehr viele Videos darauf. L. empfiehlt anderen die Vorträge von Abul Baraa und Marcel Krass. Letzterer halte jetzt „undercover“ Vorträge. Gemeint ist wohl die Wohnungsdawa wie sie auch Vogel durchführt, oder die „Seminare“, die er offiziell seinem „Dex-Institut“ zuordnet.

Von der Mekka-Reise im Dezember 2013 kehrt L. in einem desolaten psychischen Zustand zurück. Er Weiterlesen