Claims abstecken im Osten

Über die Betätigungen der Muslimbruderschaft in östlichen Landesteilen am Beispiel der SBS

In den östlichen Ländern der Republik war bislang der Anteil der Bevölkerung, der muslimischen Glaubens ist, relativ gering. Bildlich lässt sich das gut darstellen:

Quelle: BAMF nach MLD 2008

Dieser geringere Anteil an der Bevölkerung führte zu eher verstreutem Wohnen. Diese Umstände bewirkten, dass sich auch das Angebot an Gebetsstätten und diesbezüglichen Kulturvereinen in engen Grenzen hielt. Manche östliche Bundesländer weisen landesweit in der Anzahl nur Vereine im einstelligen Bereich auf.

Da jedoch ab 2015 auch in diesen Bundesländern viele Flüchtlinge ankamen und diese oftmals muslimischen Glaubens sind, erhöhte sich, so sahen das wohl zumindest größere und strategisch vorgehende Organisationen, die Nachfrage nach Angeboten für diesen Personenkreis. Wegen der eher türkischen Ausrichtung der anderen großen Verbände und dem Umstand, dass wenige Flüchtlinge türkischer Herkunft sind, ist dort eher ein Betätigungsfeld der Muslimbruderschaft zu sehen. Das ist strategisch völlig konsistent.

Unter anderem wird man über eine „Sächsische Begegnungsstätte“ (SBS) aktiv, Verfassungsschutz und Presse sind die raumgreifenden Betätigungen mittlerweile aufgefallen. Sie finden da klare Worte, ordnen zu und sprechen von Beobachtung:

http://www.mdr.de/sachsen/verfassungsschutz-meyer-plath-muslimbrueder-aktiv-in-sachsen-100.html

http://www.sz-online.de/nachrichten/islamische-organisation-widerspricht-verfassungsschutz-3610899.html

http://www.sz-online.de/sachsen/alles-nur-netzwerkkontakte-3609010.html

Die SBS war hier auch schon einmal kurz Thema:

https://vunv1863.wordpress.com/2017/02/17/bruderschaft-ohne-brueder-ii/

Von wem gehen die Betätigungen nun konkret aus?

Im Impressum des Internetauftrittes der „Sächsischen Begegnungsstätte“ werden genannt:

Dr. Saad Elgazar (Geschäftsfuührer)
Dr. M. R. Wellenreuther (Öffentlichkeitsarbeit)

http://sbs-net.de/impressum.php

Wegen der rechtlichen Konstruktion der „Sächsischen Begegnungsstätte gemeinnützige SBS-gUG“ als Unternehmergesellschaft muss weder in das Vereinsregister eingetragen werden noch das GmbH-typische Stammkapital von 25.000 € Mindesteinlage aufgebracht werden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmergesellschaft_(haftungsbeschr%C3%A4nkt)

Die Weglassung des Hinweises auf die Haftungsbeschränkung ist allerdings meiner Ansicht nach Weiterlesen