Fünf Jahre für Sabri Ben A.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte Sabri Ben A. am Freitag zu fünf Jahren Haft. Dabei wies der Strafsenat auch mit scharfen Worten die Vorwürfe seines Anwalts Martin Yahya Heising zurück. Der Verteidiger hatte der deutschen Justiz in seinem Plädoyer vorgeworfen, Islamisten aus „politischen Erwägungen“ zu verurteilen.

Kurz vor dem Urteil sprechen Sabri Ben A. und Martin Heising miteinander (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Wegen Unterstützung der in Syrien aktiven Terror-Organisation „Ahrar ash-Sham“ in drei Fällen sowie Unterstützung der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) durch entsprechende Propaganda im Internet verurteilte der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) den Deutsch-Tunesier Sabri Ben A. am Freitag zu fünf Jahren Haft. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hatte fünf Jahre und sechs Monate gefordert. Die Anwälte des 39-jährigen Kölners hatten Freispruch beantragt.

Kaum hatte die Vorsitzende Richterin Dr. Karina Puderbach-Dehne das Strafmaß verkündet, wies sie mit scharfen Worten die von Martin Yahya Heising, einem der beiden Anwälte von Sabri Ben A., in dessen Plädoyer gegen die deutsche Justiz erhobenen Vorwürfe zurück. Der Senat verwahre sich gegen solche Vorwürfe und „brauche keine Erinnerung“, so die Richterin. Auch bei Islamisten gelte im deutschen Strafrecht die Unschuldsvermutung. Und die Verurteilung von Sabri Ben A. erfolge nicht aus „politischen Erwägungen“, sondern aufgrund der umfassenden Beweiserhebung und -würdigung.

IS-Videos unter „Dawla“ abgelegt

Ebenso deutlich zurückgewiesen wurden in diesem Prozess mehrfach geäußerte Darstellungen, Sabri Weiterlesen

„Sabri Opfer des Staates“

Großes Kino beim OLG Düsseldorf: In einem 25-minütigen letzten Wort präsentiert sich Sabri Ben A. als Opfer und beklagt sein schlechtes Image. Sein Anwalt Martin Yahya Heising fordert Freispruch. Der deutsche Staat habe Sabri „provoziert“, rechtswidrig „schikaniert“ und damit „radikalisiert“, lautet seine Begründung. Mit Vergleichen zu RAF-Prozessen und dem Vorwurf politisch beeinflusster Urteile gerät Heisings Plädoyer zum Frontalangriff auf die Justiz als solche. Das Urteil wird am Freitag verkündet.

Sabri Ben A. spricht mit seinem Anwalt Martin Heising (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Wer einmal das fragwürdige Vergnügen hatte, live zu erleben, wie Sabri Ben A. Journalisten und andere kritische Zeitgenossen auf der Straße in bedrohlicher Manier eingeschüchtert hat, der glaubte am Montag vor dem 5. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) zuerst, einen völlig neuen Sabri zu erleben: In seinem rund 25-minütigen „letzten Wort“ flehte der 39-jährige Kölner um eine milde Strafe, präsentierte sich dabei als unschuldiges Opfer, treusorgender Familienvater, weinte gar zwischendurch und gab sich geläutert. „Ich werde nichts mehr posten“, versprach der Deutsch-Tunesier. „Ich will nur noch für meine Familie und meine Kinder da sein.“

Für mögliche Opfer der von ihm im Internet veröffentlichten IS-Videos bot Sabri Ben A. Wiedergutmachung an. Dem Staatsanwalt versprach er: „Sie werden nie wieder etwas von mir hören.“ Und für sein schlechtes Image hatte er keine Erklärung: „Bei mir deutet man alles negativ um“, klagte er. „Dieses Dämonisieren, dieses schlechte Bild von mir, finde ich schade.“ Seine wirklich letzten Worte lauteten nach fast einer halben Stunde: „Ich hoffe auf ein mildes Urteil. Insch’allah wird alles gut.“

Bei genauer Betrachtung seiner bühnenreifen Show fiel jedoch auf, dass es zu seinen früheren Weiterlesen

Staatsanwalt fordert fünfeinhalb Jahre für Sabri Ben A.

Die Staatsanwaltschaft fordert fünfeinhalb Jahre Haft für Sabri Ben A., unter anderem für die Unterstützung einer in Syrien aktiven Terror-Organisation. Darstellungen seiner Verteidigung, auf seinem Computer gefundene grausame IS-Videos seien ihm aus journalistischen Gründen zugeschickt worden, wurden beim Plädoyer als „abwegig“ und „wenig plausibel“ bezeichnet. Das Urteil gegen Ben A. soll nächsten Freitag verkündet werden.

Sabri Ben A. bei der Prozesseröffnung (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Beim Prozess gegen Sabri Ben A. wurde am Freitag vom 5. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) die Beweisaufnahme geschlossen. Gegen den Deutsch-Tunesier wird seit 6. Februar verhandelt. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2014 in Syrien die ausländische terroristische Vereinigung „Ahrar ash-Sham“ unterstützt zu haben, unter anderem mit militärischer Ausrüstung. Außerdem soll sich der heute 39-Jährige Kölner in den darauffolgenden Jahren im Internet als der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) nahestehender „Cyber-Jihadist“ betätigt haben. Sabri Ben A. gehört seit fast zehn Jahren zu den bekannteren Akteuren der deutschen Salafisten-Szene. Er sitzt seit Mai 2019 in Untersuchungshaft.

Unmittelbar nach dem Schließen der Beweisaufnahme hielt Oberstaatsanwalt Holger Heming sein rund 30-minütiges Plädoyer. Darin sagte er, Sabri habe sich „seit 2012 mit radikalen Glaubensinhalten identifiziert“. Dies belege seine Teilnahme an der Lies-Koranverteilaktion mit Abou Nagie. Seine Vorstrafen von 2012 bis 2014 belegen eine „aggressive radikalisierte Grundhaltung“. In seinen Weiterlesen

Grausame IS-Videos bei Sabri Ben A. gefunden

Beim Prozess gegen Sabri Ben A. wurde am Mittwoch ein IS-Schulungsvideo gezeigt, in dem demonstriert wurde, wie man „Ungläubigen“ die Kehle durchschneidet, den Bauch aufschlitzt oder sie in die Luft sprengt. Dies wurde an bis dahin lebenden Menschen demonstriert. Ben A. wollte die grausamen Bilder jedoch nicht sehen und behauptete, das Video sei ihm „zugeschickt“ worden. Das Urteil soll im Juni verkündet werden.

Sabri Ben A. spricht mit seinem Anwalt Martin Heising (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Der Prozess gegen Sabri Ben A. wurde am Mittwoch vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf fortgesetzt. Dem Deutsch-Tunesier wird vorgeworfen, im Jahr 2014 in Syrien die ausländische terroristische Vereinigung „Ahrar ash-Sham“ unterstützt zu haben. Unter anderem soll er eine Kampftruppe dieser Terror-Gruppe mit militärischen Ausrüstungsgegenständen sowie mit Hilfsgütern versorgt haben.

Außerdem soll sich der heute 39-Jährige Kölner auch im Internet als der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) nahestehender „Cyber-Jihadist“ betätigt haben. Sabri Ben A. sitzt seit Mai 2019 in Untersuchungshaft. Verteidigt wird er von den Rechtsanwälten Martin Yahya Heising und Serkan Alkan.

„Greif sie an!“

Am Mittwoch zeigte das Gericht mehrere Videos, die auf Computern von Sabri Ben A. gefunden wurden. Darunter war auch in rund 30-minütiger Film, der mit dem Logo des IS versehen war. Einer Ansprache zu Beginn des Films mit dem Titel „Greif sie an!“ konnte entnommen werden, dass dieser an in Frankreich lebende Muslime gerichtet war. Botschaften wie „Slaughter the Disbelievers“ (Schlachtet die Ungläubigen), „Allah befahl uns, die Kuffar, die uns am Nächsten sind, zu bekämpfen“ oder „Kämpfe für deine Religion“ ließen keinen Zweifel an der Botschaft des Videos.

„Um die Wirkung etwas abzumildern, zeigen wir das Video ohne Ton“, sagte die Vorsitzende Richterin Karina Puderbach-Dehne, bevor der Film anlief. Schon bald zeigte sich, was sie damit meinte: Wie Weiterlesen

Grausame Bilder im Gerichtssaal

Trotz unzähliger Fotos von IS-Gräueltaten, die auf Sabri Ben A.s Computer gefunden wurden, blieben dessen Verteidiger auch diese Woche dabei, IS-Bezüge zu bestreiten. Die Anklage bezeichnete die Darstellungen der Anwälte als „grotesk“. Ein abgehörtes Telefonat zwischen Sabri Ben A. und Bernhard Falk bot unterhaltsame und informative Einblicke in interne Auseinandersetzungen der Salafisten-Szene.

Sabri Ben A. spricht mit seinem Anwalt Martin Heising (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise fielen am Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag die meisten Sitzungen aus. Zu den wenigen Terminen, die nicht aufgehoben wurden, gehörte auch der Prozess gegen Sabri Ben A. Dem 39-jährigen Deutsch-Tunesier wird vorgeworfen, im Jahr 2014 in Syrien die ausländische terroristische Vereinigung „Ahrar ash-Sham“ unterstützt zu haben. Unter anderem soll er eine Kampftruppe dieser Terror-Gruppe mit militärischen Ausrüstungsgegenständen sowie mit Hilfsgütern und Geld versorgt haben. Außerdem soll er sich auch im Internet als der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) nahestehender „Cyber-Jihadist“ betätigt haben.

Mit dem Abspielen eines am 11. April 2018 abgehörten Telefonats zwischen Sabri Ben A. und Bernhard Falk bekamen die wenigen Zuschauer am Dienstagvormittag unterhaltsame und informative Einblicke in interne Auseinandersetzungen der Salafisten- Weiterlesen

Anwälte zeichnen Sabri Ben A. als Unschuldslamm

Trotz einschlägiger Vorgeschichte zeichneten die Anwälte von Sabri Ben A. in dieser Woche unwidersprochen das Bild ihres Mandanten als harmloses und friedliches Unschuldslamm. Einer der Anwälte sprach gar voller Ernsthaftigkeit davon, ein Eintrag von „Falk News“ sei ein Beweis dafür, dass Sabri kein IS-Anhänger sei.

„We all give Bayah to Khilafah“ kann mit „Wir leisten dem Kalifat den Treueeid“ übersetzt werden. Veröffentlicht wurde das Bild am 23. August 2015 auf der Sabri Ben A. zuzuordnenden Facebook-Seite „SBA Media“, von der Autorin am 27. August 2015 gesichert. 2014 hatte der Anführer des Islamischen Staates, Abu Bakr al- Baghdadi, das Kalifat mit sich selbst als Kalif ausgerufen. Diese Bezeichnung beinhaltet den Herrschaftsanspruch über alle Muslime, über Ungläubige sowieso (Bild kann durch Anklicken vergrößert werden)

Sabri Ben A. gehört nicht gerade zu den unbekannten Personen der Salafisten-Szene: Es dürfte kaum einen Journalisten geben, der kritisch über Salafisten berichtet hat und nicht deswegen die Erfahrung gemacht hat, von ihm beschimpft, beleidigt oder sonst wie aggressiv angegangen zu werden. Wie das konkret aussieht, zeigen Videos wie „Sabri macht alle platt Teil 1“ und „Sabri macht alle platt Teil 2“ eindrucksvoll. Selbst innerhalb der Szene gilt Ben A., der unter anderem mit Ibrahim Abou Nagie und Pierre Vogel durchs Land zog, wegen seiner Militanz als umstritten. Später überwarf er sich mit Pierre Vogel, was 2017 sogar in einer Prügelei endete. Aus Vogels Umfeld wurde dem 39-jährigen gebürtigen Tunesier die Nähe zur Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) vorgeworfen. Die Bild-Zeitung berichtete daraufhin unwidersprochen, Sabri Ben A. sei IS-Anhänger. „Sabri Ben A. ist in der Salafisten-Szene tatsächlich als glühender Verehrer des IS-Terrorstaats bekannt“, hieß es in der WELT. Randale bei Gericht, wie etwa 2013 beim Offenbacher Amtsgericht, hatte seinen Ruf schon Jahre zuvor gefestigt.

Im Saal 2 des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG), wo seit 6. Februar wegen der Vorwürfe, in Syrien die Terror-Gruppe „Ahrar ash-Sham“ unterstützt und sich im Internet als „Cyber-Jihadist“ für den IS betätigt zu haben, gegen Sabri Ben A. verhandelt wird, war in dieser Woche von dieser seit Jahren öffentlichen bekannten Vorgeschichte jedoch nichts zu hören oder zu sehen. Kein einziger Journalist, kein Politiker, der von Sabri Ben A. beschimpft oder gar bedroht wurde, war als Zeuge geladen. Über ihn verfasste Zeitungsartikel kamen ebenso wenig zur Sprache wie von ihm gedrehte Filme, die im Internet bis heute teilweise leicht und schnell abgerufen werden können. Es wirkt, als sei seine öffentliche Bekanntheit wie auch seine Militanz am Gericht und der Anklage völlig vorbeigegangen. Stattdessen werden zusammenhanglos Aktenvermerke verlesen, die, von wenigen Ausnahmen abgesehen, weniger Substanz beinhalten, als all das, was jeder auf Anhieb finden kann, der seinen vollständigen Namen in die Google-Suche eingibt.

Selbst medial Bekanntes darf nicht mehr ausgesprochen werden

Eine vermeintliche oder tatsächliche Unwissenheit, die seinen Anwälten Martin Yahya Heising und Serkan Alkan die Chance eröffnet, mit voller Ernsthaftigkeit von ihm das Bild eines friedlichen Unschuldslamms zu zeichnen. Etwa am Montagmorgen, als ein Weiterlesen

Prozess gegen Sabri Ben A. bleibt bizarr

Der Prozess gegen Sabri Ben A. kam auch am dritten Verhandlungstag nicht richtig in Gang. Am Rande des Verfahrens wurde bekannt, dass der 39-Jährige dem damaligen NRW-Innenminister Ralf Jäger angeboten hat, gegen Zahlung von 250.000 Euro das Land zu verlassen. Der SPD-Politiker habe jedoch abgelehnt.

Sabri Ben A. nimmt auf der Anklagebank Platz (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Der Prozess gegen Sabri Ben A. wurde am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) fortgesetzt. Dem Deutsch-Tunesier wird vorgeworfen, im Jahr 2014 in Syrien die ausländische terroristische Vereinigung „Ahrar ash-Sham“ unterstützt zu haben. Unter anderem soll er eine Kampftruppe dieser Terror-Gruppe mit militärischen Ausrüstungsgegenständen sowie mit Hilfsgütern und Geld versorgt haben. Außerdem soll er sich auch im Internet als der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) nahestehender „Cyber-Jihadist“ betätigt haben.

Die Beweisaufnahme kam allerdings auch am dritten Verhandlungstag nicht richtig in Gang: Nachdem bereits der mutmaßliche Mittäter Mirza Tamoor B. seine Aussage verweigert hatte, wurde am Mittwoch bekannt, dass auch Sabris Ehefrau sowie der ehemalige Salafisten-Prediger Sven Lau von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Nachdem die Anwälte von Sabri Ben A., Martin Yahya Heising und Serkan Alkan, dem Gericht mitgeteilt hatten, dass sich ihr Mandant nicht zur Sache einlassen werde, füllte die Vorsitzende Richterin den verbleibenden Verhandlungstag mit einem Verleseprogramm.

Proteste bereits beim Verlesen von Aktenvermerken

Das aber rief immer wieder den Protest von Serkan Alkan hervor, der einzelne Angaben bezweifelte. So etwa Aktenvermerke, Weiterlesen

Prozess gegen Sabri Ben A. beginnt bizarr

Am Donnerstag begann in Düsseldorf der Prozess gegen Sabri Ben A. Nur einen Tag später flehte er seinen mutmaßlichen Mittäter Mirza Tamoor B. an, ihn zu entlasten. Der aber zeigte sich unbeeindruckt und verweigerte die Aussage.

Sabri Ben A. spricht mit seinem Anwalt Martin Heising (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Mit der Verlesung der Anklageschrift begann am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) der Prozess gegen Sabri Ben A. Der 39-Jährige betrat den Gerichtssaal äußerlich verändert: Im Vergleich zu früher erscheint er dünner und trägt eine eckige schwarze Brille. Dem Deutsch-Tunesier wird vorgeworfen, im Jahr 2014 in Syrien die ausländische terroristische Vereinigung „Ahrar ash-Sham“ unterstützt zu haben. Unter anderem soll er eine Kampftruppe dieser Terror-Gruppe mit militärischen Ausrüstungsgegenständen sowie mit Hilfsgütern und Geld versorgt haben.

Außerdem soll er sich auch im Internet als der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) nahestehender „Cyber-Jihadist“ betätigt haben. Dabei habe er seine Anhänger auf von ihm betriebenen Internet-Seiten, darunter die Facebook-Seite „Believers Place“, aufgefordert, sich dem IS anzuschließen. Unter anderem soll 2014 er folgende Botschaften veröffentlicht haben: „Der Islamische Staat wurde errichtet. Machst du dich nicht auf den Weg?“, „Bleib nicht im Land der Ungläubigen“, „Radikalisiere dich zum Guten“ und „Das Kalifat ist endlich gekommen. Schließ dich der Karawane an, bleib nicht sitzen.“

Verteidigt wird er von den Rechtsanwälten Serkan Alkan und Martin Yahya Heising. Weiterlesen

Sabri Ben A. muss vor Gericht

Am 6. Februar beginnt in Düsseldorf das Strafverfahren gegen Sabri Ben A. Vorgeworfen wird ihm, in Syrien die Terror-Gruppe „Ahrar ash-Sham“ unterstützt zu haben. Vielen Journalisten und Islamismus-Experten ist der 39-jährige Deutsch-Tunesier gut bekannt, weil er sie jahrelang im Internet beleidigt, verunglimpft und teilweise auch bedroht hat. Bei einer früheren Verhandlung gegen ihn sorgten seine Anhänger für Randale im Gerichtssaal.

Sabri Ben A. (l.) filmt einen Journalisten bei der Arbeit, der WDR-Reporter Elmar Jöries aber zeigt sich unbeeindruckt (Bild: Privat)

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) beginnt am 6. Februar das Strafverfahren gegen Sabri Ben A. Dem 39-jährigen Deutsch-Tunesier wird vorgeworfen, im Jahr 2014 in Syrien die ausländische terroristische Vereinigung „Ahrar ash-Sham“ unterstützt zu haben. Unter anderem soll er eine Kampftruppe dieser Terror-Gruppe mit militärischen Ausrüstungsgegenständen sowie mit Hilfsgütern und Geld versorgt haben.

Außerdem soll er an einem Ausbildungslager teilgenommen sowie auf verschiedenen Social-Media-Plattformen um Mitglieder und Unterstützer für die jihadistische Vereinigung geworben haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wirft ihm auch vor, im Internet Propaganda für die Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) betrieben zu haben. Sabri Ben A. sitzt seit Mai 2019 in Untersuchungshaft. Zuletzt wohnte er in Köln. Bislang hat das OLG bis April 13 Verhandlungstage angesetzt. Vorsitzende Richterin ist Dr. Karina Puderbach-Dehne.

„Wir wissen, wo du wohnst“

Bekanntheit erlangte Sabri Ben A. jedoch bereits lange vor 2014 durch seine aufwendig produzierte Internet-Propaganda für die Salafisten-Szene. Zum ersten Mal wurde er 2010 im Umfeld des damaligen Mönchengladbacher Salafisten-Vereins Einladung zum Paradies (EZP) auffällig. Später fiel er immer wieder durch konfrontativen und teilweise aggressiven Umgang mit Journalisten auf. Bei Salafisten-Veranstaltungen filmte er die Medienvertreter. Auch im Internet griff er Journalisten an, wobei er diese der „Hetze“ gegen Muslime bezichtigte. In dem kurz vor Ostern 2012 im Internet veröffentlichten Drohvideo „Operation Schweinebacke“ beleidigte er Journalisten minutenlang. Einem Journalisten, der kritisch über Salafisten berichtet hatte, drohte er: „Wir wissen, wo du wohnst, wir kennen deinen Verein.“

Geahndet wurden diese Dinge jedoch nur selten: Im Dezember 2013 wurde Sabri Ben A. vom Amtsgericht Offenbach wegen Beleidigung und übler Nachrede zu 3.500 Euro Geldstrafe verurteilt. Weiterlesen