Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte Sabri Ben A. am Freitag zu fünf Jahren Haft. Dabei wies der Strafsenat auch mit scharfen Worten die Vorwürfe seines Anwalts Martin Yahya Heising zurück. Der Verteidiger hatte der deutschen Justiz in seinem Plädoyer vorgeworfen, Islamisten aus „politischen Erwägungen“ zu verurteilen.

Kurz vor dem Urteil sprechen Sabri Ben A. und Martin Heising miteinander (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)
Wegen Unterstützung der in Syrien aktiven Terror-Organisation „Ahrar ash-Sham“ in drei Fällen sowie Unterstützung der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) durch entsprechende Propaganda im Internet verurteilte der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) den Deutsch-Tunesier Sabri Ben A. am Freitag zu fünf Jahren Haft. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hatte fünf Jahre und sechs Monate gefordert. Die Anwälte des 39-jährigen Kölners hatten Freispruch beantragt.
Kaum hatte die Vorsitzende Richterin Dr. Karina Puderbach-Dehne das Strafmaß verkündet, wies sie mit scharfen Worten die von Martin Yahya Heising, einem der beiden Anwälte von Sabri Ben A., in dessen Plädoyer gegen die deutsche Justiz erhobenen Vorwürfe zurück. Der Senat verwahre sich gegen solche Vorwürfe und „brauche keine Erinnerung“, so die Richterin. Auch bei Islamisten gelte im deutschen Strafrecht die Unschuldsvermutung. Und die Verurteilung von Sabri Ben A. erfolge nicht aus „politischen Erwägungen“, sondern aufgrund der umfassenden Beweiserhebung und -würdigung.
IS-Videos unter „Dawla“ abgelegt
Ebenso deutlich zurückgewiesen wurden in diesem Prozess mehrfach geäußerte Darstellungen, Sabri Weiterlesen