Über Hassprediger, die Jahre und Jahrzehnte Gerichte beschäftigen
Juristen tun sich manchmal schwer, problematische Inhalte in Hasspredigten so klar zu erkennen und zuzuordnen, dass sie in das Normengefüge von Tatbestandsmerkmalen passen. Nicht jeder Gewaltaufruf ist sofort – selbst bei guter Übersetzung – als solcher erkennbar und der geschickte Hassprediger benutzt eine bildhafte Sprache mit Gleichnissen und Geschichtsbezügen, die sich einem muslimischen Publikum erschließt, aber nicht immer einem nichtmuslimischen Juristen, der gerne klare Aussagen hat, an denen er ggf. Anklagepunkte festmachen kann. In dem juristischen Nebelfeld von potentiell falsch negativ angerechneter Übertragung, weil der Ausdruck in der Herkunftssprache mehrdeutig ist, geschickter Formulierung oder plötzlicher Unschlüssigkeit zuvor noch graniten scheinender Zeugen für eine bestimmte Sprecherabsicht ist es dann manches Mal schwierig, die realen Vorkommnisse ohne vernünftigen Zweifel so zu erfassen, dass sie strafrechtlichen Ansprüchen genügen. Das ist manchmal nicht trivial.
Ein Fall solcher Art war schon einmal von dem Frankfurter Prediger Said Khobaib Sadat beschrieben worden:
https://vunv1863.wordpress.com/2015/11/25/hassprediger-man-muss-auch-wollen/
Doch nicht nur im Strafrecht beschäftigte der Herr Sadat immer wieder die Gerichte. Auch verwaltungsrechtlich war er über die Jahre als Kläger bei verschiedenen Instanzen aufgetreten, eine VGH-Entscheidung dazu:
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:4757375
Man kann also, wenn man immer wieder klagt, günstigen Falls seine Zuordnung und seine Ausweisung jahre-, ja jahrzehntelang hinausschieben (solche Klage-Marathons sind zwar nicht nur Hasspredigern vorbehalten; auch so manche andere Entscheidung kann sich hinziehen, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden). Das erste Urteil, das in der obigen Entscheidungsbegründung erwähnt wird, ist vom Jahr 1994. Der Herr Sadat ist nach dem letzten Urteil, das gegen ihn erging, wohl unter Auflagen geduldet. Er ist immer noch, jetzt in Bergen Enkheim, als Prediger tätig. Bei einer persönlichen Begegnung mit einem seiner Söhne 2012 wurde überdies deutlich, dass er seine Kinder wohl in einer Weise aufzog, die Abwertung, Hass und Abschottung von der Mehrheitsgesellschaft begünstigt.* In dieses Bild passt leider, dass eine Tochter nach Medienberichten nach Syrien ausreisen wollte und vor einem Jahr deswegen Ermittlungen gegen sie angestellt wurden:
http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Imam-Tochter-radikalisiert;art675,2290085
Sie und ihr Bruder sind hier zur Schule gegangen. Die dort (Offenbach, Frankfurt) schulisch vermittelten Wertvostellungen wie „bunt, gleichberechtigt, demokratisch“ sind wohl bei einigen Kindern an der häuslichen intensiven Indoktrination abgeglitten wie ein Spiegelei an Teflon.**
Das ist jedoch kein singulärer Fall. Es gibt weitere Islamisten, die nicht nur ihre Indoktrination weitergeben***, sondern parallel wieder und wieder vor Gericht ziehen.
Ein Prediger aus Minden hat einen fast ebenso langen Gerichts-Marathon hinter sich. Auch er ist weiterhin in Deutschland und dem Anschein nach auf öffentliche Unterstützung angewiesen. Das begann so nach Darstellung des VG Minden (Urteil vom 10. Dezember 2014 · Az. 7 K 1405/13):
„Zur Begründung seines Asylbegehrens gab der Kläger an, als Student an der Technischen Universität I2. zur Rückkehr zum traditionellen Islam aufgerufen zu haben. Im Rahmen dieser Tätigkeit habe er unter anderem Vorträge gehalten und Demonstrationen organisiert. Wegen dieser Tätigkeit sei er in den Jahren 1987 und 1988 insgesamt drei Mal verhaftet worden. Mitte 1989 sei ein gewisser I3. B. von Beamten der Staatssicherheit ermordet worden. Im Juni oder Juli 1989 habe er erfahren, dass er und 16 weitere Personen wegen dieses Mordes angeklagt worden seien. Die falsche Anklage sei erhoben worden, um ihn und die anderen angeklagten Oppositionellen „loszuwerden“. Wegen dieser Anklage sei er zunächst nach L1. geflohen und dort untergetaucht. Von dort aus sei er im Dezember 1989 nach T1. -B1. gegangen. Nach weiteren sechs Monaten sei er weiter nach Q. /Q1. gereist. Dort sei er als Prediger tätig gewesen. Im Februar 1992 habe er sich im K. niedergelassen, um dort als Lehrer zu arbeiten. Während seines Aufenthalts im K. habe er von seinem Bruder erfahren, dass er in Ägypten in Abwesenheit zu 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden sei. Im Jahre 1994 habe er sich für etwa sechs Monate in K1. und für etwa drei Wochen im Sudan aufgehalten, sei dann aber in den K. zurückgekehrt. Im August 1995 seien mehrere Ägypter im K. auf Betreiben der ägyptischen Sicherheitsbehörden verhaftet worden. In diesem Zusammenhang sei auch nach ihm gefragt worden. Da er befürchtet habe, nach Ägypten ausgeliefert zu werden, sei er in die jemenitischen Stammesgebiete geflohen und habe von dort aus seine Flucht nach Deutschland vorbereitet. Weiterlesen