Dritter Tag der Verhandlung gegen Aria L. vor dem OLG Frankfurt am 10.05.2016
Zunächst wurde als Gutachter Dr. Guido Steinberg vom SWP gehört. Die Fragestellung des Gerichts war, wie sich die Lage in der syrischen Stadt Idlib zu Beginn des Jahres 2014 darstellte, welche Gruppen dort aktiv waren und wie das Verhältnis der Gruppen untereinander war. Weiterhin wollte man wissen, ob die Darstellung von Aria L. und Vedat V., wonach V. bei mehreren Gruppen gewesen sei und sich von diesen wieder getrennt hätte, glaubhaft sei.
Manche Detailfrage kann nicht geklärt werden, da die Lage zu dieser Zeit dort durchaus unübersichtlich war und wenig gesicherte Information in der nachgefragten Detailtiefe verfügbar sind. Die Kernfragen können schon eher eingeschätzt werden. So sei es denkbar, dass man sich von der Al Nusra-Front auch wieder trennen könne, während dies bei IS eher unwahrscheinlich sei, meint Steinberg. Ein einzelner Kämpfer oder eine kleine Gruppe, die als Freischärler ein kleines Gebiet hielten, seien zwar unwahrscheinlich, aber ganz ausschließen könne man dies nicht. Ein einzelner Mann, der bewaffnet durch die Gegend zieht, sei zudem stark gefährdet. Aria L. und sein Kampfkumpan in Syrien, Vedat V., hatten sich dahingehend geäußert. Der Angeklagte langweilt sich ostentativ beim eher akademischen Gutachtervortrag. Da Steinberg Islamwissenschaftler ist, will die Staatsanwaltschaft gleich noch wissen, ob die Vorstellungen hinsichtlich Totenruhe und -ehre vergleichbar seien mit christlichen Vorgaben. Steinberg führt aus, diese Vorstellungen seien vergleichbar*, man achte auch sehr darauf, dass der Körper zeitnah ohne eingesetzte sichtbare Verwesung begraben werde. Der Gutachter wird entlassen.
Aria L. beschreibt die Zeit, in der sein „Iman (Glaube) stark war“ als eine Zeit, in der er einen leidlich geregelten Tagesablauf hatte zwischen (ein wenig) Arbeit, Muckibude und Moschee. Sein Iman sei nicht mehr so stark wie damals. Shaytane führten in Versuchung, diese Wesen würden besonders die Personen mit starkem Iman heimsuchen.
Im weiteren Verlauf werden Teile der Telekommunikationsüberwachung vorgelesen bzw. Telefonate wiedergegeben. Aus diesen Gesprächen ergeben sich Hinweise auf vielerlei interessante Querverbindungen. Es entspannt sich ein leicht bizarres Unterwelt-Netzwerk zwischen Mucke, Muckis und Moschee. So wird klar, dass zu Aria L.s Bekanntenkreis auch ein in der allgemeinen Bevölkerung nur sehr mäßig bekannter Frankfurter Rapper gehört, der vor einigen Wochen mit einem brutalen und widerwärtigen „Musik“-Video zu „Charlie Hebdo“ auffiel. Der Herr posiert mit Waffen, die zwar nicht schußfähig sind (in der TKÜ wurde von „Spielzeug“ geredet), aber für seine Szene-Kumpane doch genügend Signalwirkung entfalten. Man feiert ihn ab. In den 7 Wochen seit der Veröffentlichung von „Charlie Hebdo“ wurde dieses Video fast 250.000 mal angesehen. Ein Bild vom Rapper mit seinem Schießgewehr:
Die Bezüge und Bekanntschaften von Herrn Zadran („Sadiq“, zugleich Vor- und Künstlername) in die salafistische Szene hinein sind seit Jahren bekannt. Dass diese Bekanntschaft auch hier bestand, ist zwar nicht verwunderlich, aber dennoch eine interessante Information.
Die gelangweilten jungen Männer bauen also – oft, wie es scheint, seltsam unbeeinträchtigt von richtiger Weiterlesen →