DITIB und IGBW lehnen Stiftungmodell in Baden-Württemberg ab

Kooperationsvereinbarungen zum islamischen Religionsunterricht in Baden-Württemberg bleiben schwierig

Nach dem Auslaufen eines Modellprojekts zu islamischen Religionsunterricht hatte die baden-württembergische Landesregierung eine neue Herangehensweise versucht. Eine Landesstiftung sollte die religiösen Verbände an einen Tisch bringen, wenn es um die Ausgestaltung des islamischen Religionsunterrichts geht:

Diese Stiftung des öffentlichen Rechts soll als Schulrat für den islamischen Religionsunterricht fungieren. Damit wäre sie zum Beispiel Ansprechpartner, wenn es um Bildungspläne oder die Lehrerlaubnis für Lehrkräfte geht. […]

Doch nur zwei von insgesamt vier islamischen Verbänden wollen sich an der Stiftung beteiligen, nämlich der Landesverband der Islamischen Kulturzentren Baden-Württemberg und die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken. Die anderen beiden, die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib) und die Islamische Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg, lehnen eine Teilnahme ab.

Der Entwurf gehe „weit über die Schmerzgrenze hinaus und ist für uns nicht vertretbar“, hieß es. Die Errichtung einer staatlichen Einrichtung zur Erteilung von Religionsunterricht sei nach ihrer Überzeugung verfassungswidrig und greife „massiv in die Religionsfreiheit und in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften ein“. Die beiden Verbände wollen stattdessen zur Erarbeitung verfassungskonformer Modelle eine unabhängige Expertenkommission einberufen.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/Modellprojekt-wird-abgeloest-Baden-Wuerttemberg-gruendet-Stiftung-fuer-islamischen-Religionsunterricht,stiftung-islamischer-religionsunterricht-100.html

Dazu die DITIB Baden-Württemberg und die Islamische Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg (IGBW) in einer gemeinsamen Stellungnahme:

„Die Errichtung einer staatlichen Einrichtung zur Erteilung von Religionsunterricht ist nach Überzeugung der Unterzeichner verfassungswidrig. Dieses Modell hebelt die Neutralitätspflicht des Staates aus, und greift massiv in die Religionsfreiheit und in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften ein.“

https://www.ig-bw.de/detail/igbw-beteiligt-sich-nicht-an-dem-stiftungsmodell.html

Das Problem, das von den beiden Organisationen übergangen wird, ist jedoch: Um die Ansprüche einer Religionsgemeinschaft stellen zu können, muss man auch Religionsgemeinschaft sein. Eine hinsichtlich der primären Zielsetzung der Mitglieder gemischte Interessengemeinschaft oder ein kleiner Verein, eine politische Gruppierung sind, auch wenn sie religiös konnotiert sind, keine Religionsgemeinschaften. Ein (zu) loser Zusammenschluss, der nicht auf Dauer angelegt ist, wenige Mitglieder hat oder mangelnde Binnenstrukturen können zum Beispiel dagegen sprechen, Religionsgemeinschaft zu sein im Sinne des Art. 7 (3) GG. In einer Entscheidung von 2017 gegen den Zentralrat der Muslime und den Islamrat hatte dazu das OVG Münster ausgeführt**:

Voraussetzung dieses Anspruchs ist, dass die Kläger Religionsgemeinschaften oder Teile einer Religionsgemeinschaft im Sinn des Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG sind. Eine Religionsgemeinschaft in diesem Sinn ist ein Verband, der die Angehörigen ein und desselben Glaubensbekenntnisses oder mehrerer verwandter Glaubensbekenntnisse zu allseitiger Erfüllung der durch das gemeinsame Bekenntnis gestellten Aufgaben zusammenfasst. Diese Merkmale müssen objektiv, d. h. auf der Grundlage des nach objektiven Umständen feststellbaren äußeren Erscheinungsbildes und geistigen Gehalts der Gemeinschaft erfüllt sein. Allein die Eigenbehauptung und das Selbstverständnis eines Verbandes, er sei eine Religionsgemeinschaft, reichen nicht aus. Über seine Eigenschaft als Religionsgemeinschaft im Sinn des Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG entscheidet nicht der Verband selbst. Die verbindliche Entscheidung darüber obliegt vielmehr den staatlichen Organen, letztlich den Gerichten.[…] Erstens muss er eine innere Verfassung aufweisen, die in ihrer Gesamtheit durch ein organisatorisches Band zusammengehalten wird, das durch die gemeinsame Konfession geprägt ist und vom Dachverband an der Spitze mit seinen Gremien bis hinunter zum einfachen Gläubigen reicht. Zweitens muss er nach seiner Satzung für die Wahrnehmung von Aufgaben auch auf der Dachverbandsebene zuständig sein, die für die Identität einer Religionsgemeinschaft wesentlich sind. Drittens bedarf es der Feststellung, dass der Dachverband über die satzungsmäßig vorgesehene mit Sachautorität und ‑kompetenz ausgestattete Instanz in Bezug auf seine identitätsstiftenden Aufgaben auch tatsächlich verfügt und eine etwa von ihm in Anspruch genommene Autorität in Lehrfragen in der gesamten Gemeinschaft bis hinunter zu den örtlichen Glaubensgemeinden reale Geltung hat. Viertens schließlich setzt der Rechtsbegriff der Religionsgemeinschaft bei einem an der Basis aus örtlichen Glaubensgemeinden bestehenden Dachverband weiter voraus, dass die ihm angeschlossenen Glaubensgemeinden und deren regionale Zusammenschlüsse die Tätigkeiten des Dachverbands und damit auch den Charakter der von ihm angeführten Gesamtorganisation prägen. An dieser letztgenannten Voraussetzung fehlt es, wenn Mitgliedsverbände ein Übergewicht haben, die auf einer anderen als religiösen Grundlage, nämlich auf beruflicher, sozialer, kultureller, wissenschaftlicher oder sonstiger fachlicher Grundlage beruhen.Weiterlesen

Falsche Flagge

Wie islamistischer Lobbyismus als Antirassismus getarnt wird

Antirassistische Arbeit und Aktionen sind wichtig und in der Regel unterstützenswert. Sie tun an vielen Stellen in der Gesellschaft not und sensibilisieren im Allgemeinen für eine angemessene Achtsamkeit gegenüber Personen, die Minderheiten angehören. Da das nicht wenige Menschen so sehen, erfreut sich vieles, was als „antirassistisch“ auftritt, einer spontanen und einhelligen Zustimmung.

Antirassismus richtet sich von der eigentlichen Idee her an alle Menschen. Nicht nur Angehörige der Mehrheitsgesellschaft können rassistische Ressentiments aufweisen, sondern sie finden sich auch bei Personen, die einer hiesigen Minderheitengruppen zuzuordnen sind. So sind z.B. die Gruppierungen, die dem Graue Wölfe Spektrum zugerechnet werden können, von einer zutiefst rassistischen Ideologie durchtränkt. Begründet sich die Überwertigkeitsphantasie von hiesigen Ultrarechten auf einer identitär deutschen, gelegentlich germanischen angeblichen „Höherwertigkeit“, so besteht dort in ähnlicher Weise die Imagination einer türkischen, osmanischen Überlegenheit, die auch ethnisch und ggf. mit religiöser Konnotation begründet wird und kollektiv ohne persönliche Leistung auskommt. Türkeistämmige Ultranationalisten haben nicht deshalb etwas gegen autochthone deutsche Ultranationalisten, weil sie etwa gegen Rassismus per se wären; sie sind nur der Meinung, dass sie selber die Krone der Schöpfung seien. Man streitet kurz gesagt darum, wer an der Spitze eines hierarchischen Weltbildes zu stehen habe. Muslimbrüder hingegen sind weniger nationalistisch (auch wenn sie sich oftmals nach Herkunftsländern organisieren); aber auch sie denken hierarchisch und dort ist allgemein der (muslimisch-sunnitisch) Gläubige auf dem Gipfel der Weltordnung. Mitstreiter gegen Rassismus im Allgemeinen können solche Protagonisten daher nicht sein, weil man nur die eine rassistische Gruppierung gegen eine andere austauschte bzw. der einen rassistischen Gruppe gegen eine andere helfen würde. Erstaunlich einig sind sich Angehörige beider Gruppen denn auch oft, wenn es um die Beurteilung Dritter geht. So sind Abwertungen von Dunkelhäutigen nicht selten und hinsichtlich der antijüdischen Ressentiments werden oft ähnliche und ähnlich bösartige Verschwörungstheorien vertreten.

Antirassistische Aufklärung tut also hier wie da not, sofern man eine egalitäre Menschensicht vertritt.

Leider gibt es im Feld antirassistischer Aktiver jedoch auch Personen, sogar an massgeblichen Stellen, die unter der Flagge des Antirassismus Personen und Organisationen mitsegeln lassen, deren Agenda mitnichten egalitär ist. Diesen Akteuren genügt es pauschal, wenn sich andere gegen den autochthonen Rassismus aussprechen, ohne jedoch den eigenen zu erwähnen. Basierend oft auf einem positiven Vorurteil, dass hiesige Minderheiten nicht rassistisch sein könnten, wird nur die Relation zur Mehrheitsgesellschaft betrachtet und auch dort nur auf den Minderheitenstatus abgestellt. Tatsächliche Haltungen wie ihrerseits Abwertungen von Autochthonen werden als ausschließlich* reaktiv verkannt oder im Falle anderer Minderheiten schlicht nicht wahrgenommen oder gar negiert. Das hat zur Folge, dass z.B. muslimbrudernahe Akteure als vermeintliche Kombattanden agieren können, obwohl sie verdeckt, aber nachweislich eine hierarchische, elitäre und mittelfristig gegen die FDGO gerichtete Agenda verfolgen. Ein Beispiel:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/03/08/frankfurt-anti-rassismus-als-marketing/

Dies tritt die letzten Jahre stärker zutage, ist jedoch kein neues Phänomen. Das ist vielmehr langjährig und über persönliche Bekanntschaft und Gremienarbeit eingefädelt.

Eine wichtige Person im deutschen Antirassismus ist Dr. Jürgen Miksch: Weiterlesen

Lernen bei den Muslimbrüdern

Über die unkritische Betrachtung eines „Wandels“

In der „Zeit“ findet sich heute ein langer Bericht zu Abdel Adhim Kamouss mit der Überschrift „Der Wandel des Salafistenpredigers“. Thema ist der Prediger Kamouss, der nunmehr eine Stiftung gegründet hat. Zur Stiftung:

https://www.tagesspiegel.de/politik/stiftung-islam-in-deutschland-berliner-imam-will-die-verstaendigung-foerdern/22589690.html

Dass er mit dieser Stiftung Aufsehen erregt, liegt auch einem geschickten Marketing. Dieses geschickte Marketing greift auf bereits bekannte Muster und Helfer zurück. So wird anscheinend nicht hinterfragt, wird nur angeschaut, was man auch anschauen soll:

Man kann diesen Wandel nachverfolgen, wenn man sich durch seine Videos klickt. Von religiösen Pflichten ist in den ersten die Rede, von „Ungläubigen“ und dem Übel der westlichen Welt. Man sieht Kamouss darin mit den Armen fuchtelnd in der Al-Nur-Moschee stehen. Mit einer Zornesfalte im Gesicht und einem Grinsen.

Ein anderer Kamouss präsentiert sich in einem Video vom März 2016. Nachdenklich, stockend, der Blick verliert sich immer wieder im Nichts. „Wenn ich etwas durch meinen Wandel gelernt habe“, sagt er, „dann, dass ich Kritik mag.“ Und dann, fast ungläubig, schiebt er hinterher: „Auch Selbstkritik.“ Eine halbe Stunde dauert der Film, der wirkt wie ein öffentlich geführtes Selbstgespräch. Kamouss entschuldigt sich darin für seine Emotionalität und den Allgemeinheitsanspruch seiner Predigten.

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-07/abdul-adhim-kamouss-salafismus-islam-prediger-moschee-dschihad/komplettansicht

Ja, es gibt neue Videos, die zur aktuellen Darstellung besser zu passen scheinen. Die Vergangenheit wird dezent abgekürzt, auch da wird wohl nicht hinterfragt:

Bei Jauch habe man ihn als Salafisten gecastet und vorgeführt – dabei hatte er sich da längst gewandelt. Überhaupt hätten die Medien vieles falsch dargestellt.

Die Jauch-Show war am 28.09.2014.

Noch drei Monate vorher ein Auftritt mit Marcel Krass:

2015 wirbt er für einen Szene-Treff:

https://www.focus.de/panorama/welt/er-sorgte-fuer-aufregung-in-der-ard-jauchs-talkshow-imam-wirbt-jetzt-fuer-einen-grill-imbiss_id_4816318.html

Diese Stellungnahme ist auch enthalten und erklärt evtl., warum wohl wenig an der Selbstdarstellung überprüft wurde:

Am Ende dieser zehn Jahre wird die Extremismusforscherin Claudia Dantschke über ihn sagen, er sei eine „Leitfigur für alle, die eine friedliche und integrative Form suchen, den Islam zu leben.“ Wer ist dieser Mann? Und was steckt hinter seinem Wandel?

Ähnlich warme Worte fand Frau Dantschke allerdings auch zu Hesham Shashaa* und einigen anderen, die mit einer offenen Gesellschaft wenig anfangen können, aber vermutlich wohl persönlich Wirkung erzeugen.** Anscheinend wurden die Betätigungen von Herrn Kamouss im Musmbruder-Kontext nicht wahrgenommen. Alternativ findet man, wie so einige Präventionsdienstleister mittlerweile, die Muslimbrüder gar nicht so schlimm. Schließlich macht man ja gemeinsame Sache mit Strukturen aus dem Aktionsgeflecht der Muslimbruderschaft in der „Bundesarbeitsgemeinschaft gegen religösen Extremismus“.*** Man kann demnach schon den Eindruck erhalten, dass nicht nachvollzogen oder wahrgenommen wurde, dass Herr Kamouss sich mittlerweile eher in Muslimbruder-Kreisen bewegt. Sollte es wahrgenommen worden sein, tut man es zumindest nicht kund. Und der Journalist überprüft natürlich auch mit geringerer Wahrscheinlichkeit, wenn ein solcher Persilschein ausgestellt wird.

Hier im Jahr 2016, im März, einer Zeit, in der Herr Kamouss angeblich schon „längst gewandelt“ war, bei der Konstituierung des muslimbruderdominierten Fatwa-Ausschusses Deutschland (s. diesen blog und den Berliner Verfassungsschutzbericht 2016):

Quelle: fb-Profil Chooli, Abruf 18.03.2016

Die beiden Herren links im Bild neben Herrn Kamouss (2. Reihe, 2. v.r.) sind die Schweizer Extremisten Nicolas Blancho und Qaasim Illi. Im Vordergrund die beiden bundesweit bekannten Prediger Ferid Heider und Mohamed Matar (Bild: „Radikal-Imam“).

Beim Verein „Tauhid e.V.“ macht Kamouss auch ein wenig mit – als „Berater“: Weiterlesen

Bertelsmann: Bad Practice II

Teil 2 der Betrachtungen zu einer aktuellen Publikation der Bertelsmann-Stiftung

Teil 1:

https://vunv1863.wordpress.com/2017/08/17/bertelsmann-bad-practice/

Als drittes Projekt werden in der „Good Practice“-Broschüre ab S. 31 die Kurse der Imam Hossein Gemeinde in Wiesbaden und der „Wiesbadener Akademie für Integration“ vorgestellt. Beide sind eingetragene Vereine am Amtsgericht Wiesbaden. Die „Wiesbadener Akademie für Integration“ klingt zunächst weltanschaulich neutral und tritt auch so auf, hier die Internetpräsenz der „Akademie“:

http://www.wiesbaden-akademie.de/

In dem erzählenden Bericht Gerlachs über die Projekte wird die Eigendarstellung der Projektleiter wesentlich übernommen. In Breite wird über die gesonderten Kurse berichtet, die sich v.a. an afghanische Geflüchtete richten sollen. Wie dort die Auswahl getroffen wird, erfährt man nicht, s.u. Dafür wird ungeprüft auch nachweislich Falsches übernommen, S.35:

So sei sie zwar 2012 ursprünglich von Mitgliedern der Imam Hossein Gemeinde entstanden, inzwischen sei sie jedoch unabhängig und zu den führenden Mitgliedern und Aktiven zählten nun auch viele Nichtmuslime.

Unabhängig wovon?
Die maßgeblich handelnden Personen sind in Moscheeverein und „Akademie“ jedoch nach wie vor identisch, klar der Moscheegemeinde zuzuordnen. Dies ist erkennbar an aktuellen Registerauszügen.

Die „Akademie“:

 

Der Moschee-Verein: Weiterlesen

Bertelsmann: Bad Practice ?

Über eine neue Publikation der Bertelsmann-Stiftung

Teil I

Die Bertelsmann-Stiftung ist eine große private Stiftung, die den Eigenanspruch hat, Gesellschaft zu gestalten und zu entwickeln. Nur welche Gesellschaft mag als Ziel dahinter stehen?

Zunächst zur Übersicht und Struktur sowie zu den Beteiligungsverhältnissen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Bertelsmann_Stiftung

Aus dem Leitbild der Stitftung:

 

Menschen bewegen. Zukunft gestalten. Teilhabe in einer globalisierten Welt“: Dieser Leitgedanke fasst die Arbeit der Bertelsmann Stiftung zusammen. Teilhabe setzt in unserem Verständnis handlungsfähige Menschen und eine Gesellschaft voraus, die allen gleiche Chancen eröffnet. […]
Die Menschen stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Alle sollen an der zunehmend komplexen Gesellschaft teilhaben können – politisch, wirtschaftlich und kulturell. Die Programme der Bertelsmann Stiftung erschließen dafür das Wissen, vermitteln Kompetenzen und erarbeiten Problemlösungen.

https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/ueber-uns/was-uns-bewegt/leitbild/

Aktuell ist eine neue Handreichung: „Hilfsbereite Partner: Muslimische Gemeinden und ihr Engagement für Geflüchtete“ erschienen. Diese ist hier abrufbar:

Klicke, um auf LW_Broschuere_Hilfsbereite_Partner_2017.pdf zuzugreifen

Die Autorin der Handreichung ist Julia Gerlach (hier eine Kurz-Biographie bei der in mnchen Bereichen ähnlich wie die Bertelsmann-Stiftung agierenden Robert-Bosch-Stiftung*):

http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/html/65941.asp

Einige Eindrücke von der grundsätzlichen Haltung und Absicht, die mit der Broschüre verwirklicht werden soll:

S. 14 f.:
Als Nebenaspekt spielt hier auch das Thema „Erwähnung im Verfassungsschutzbericht“ eine Rolle. Je stärker die Angst vor dem Terror wächst, desto lauter wird der Ruf nach besserem Schutz und besserer Überwachung der sogenannten Gefährder. Dabei geraten jedoch auch Organisationen ins Visier, die vom dschihadistischen Spektrum weit entfernt sind und sich um gute Beziehungen zu ihrer Umwelt bemühen. Die Tatsache allerdings, dass sie überwacht oder auch nur im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden, erschwert eben diese angestrebte Verbesserung der Beziehungen. Auch dies führt zu Frust.

Frust? Wie wäre einmal damit, die Verhaltensweisen und Haltungen zu ändern, die zur Beobachtung geführt haben? Dass das nicht geschieht, darüber könnte die Mehrheitsgesellschaft auch sehr, sehr „gefrustet“ sein. Oder darüber, dass manche für die eigene Community Hassprediger einladen, aber zur Mehrheitsgesellschaft hin dies in Abrede stellen und sich als Opfer böser Mächte gerieren.
Offensichtlich wird der politische Islam nicht als Problem gesehen, denn einige der aufgeführten Träger sind diesem zuzuordnen und werden trotzdem lobend erwähnt. Dass Organisationen der Muslimbruderschaft oder iranischer bzw. türkischer Nationalisten mit religiösem Etikett berechtigt schon seit vielen Jahren teilweise unter Beobachtung stehen, wird unterschlagen an dieser Stelle. Vielmehr wird in der Weise umgedeutet, als sei ein nunmehr in der Herausforderung durch Jihadisten übereifriger Verfassungsschutz erst kürzlich auf diese Strukturen gestoßen. Das ist eine Umdeutung, die nicht nur falsch ist, wie sich im Text später auch selber herausstellt, sondern auch eine, die schädlich ist. Es wird nämlich die Unterwanderungsstrategie z.B. der Muslimbruderschaft als etwas positives eingeordnet:

S. 17:
Umso wichtiger ist es, die positiven Beispiele der Arbeit muslimischer Gemeinden in diesem Gebiet hervorzuheben. Dies ist das Ziel dieser Broschüre: Welche Projekte setzen muslimische Gemeinden in der Flüchtlingshilfe um? Was zeichnet ihre Arbeit aus? Wer profitiert davon? Was ist in diesen Gemeinden seit dem Sommer 2015 passiert? Es geht darum, diese Arbeit durch die Beschreibung sichtbarer zu machen, zu würdigen.

Es wurden für diese Broschüre erfolgreiche Projekte ausgewählt, die von mehreren der befragten Experten, Politiker, Kirchen- und Verbandsvertreter empfohlen wurden.“

Da möchte man doch wissen, wer diese Einrichtungen „empfohlen“ hat.
In dem Inhaltsverzeichnis und dann auch in den einzelnen Kapiteln fallen nämlich mehrere Projekte auf, die vielleicht wirtschaftlich – man gelangte an öffentliche Gelder – als erfolgreich zu bezeichnen sind, bei denen jedoch in der Handreichung die problematischen Einbindungen deutlichst zu kurz kommen oder gleich ganz weggelassen werden. Das Inhaltsverzeichnis: Weiterlesen