Innenminister Seehofer verbietet Hizbollah

Bundesweit werden etliche Vereine der Hizbollah zugerechnet. Die Zahl der Anhänger beläuft sich nach Verfassungsschutzeinschätzung auf über 1000. Heute hat Innenminister Seehofer, nachdem bereits Organisationen aus dem Umfeld vor Jahren verboten worden waren, die Organisation als Ganzes verboten. Dazu wurden Razzien in verschiedenen Bundesländern durchgeführt.

Logo der Hizb Allah, Quelle Bundesanzeiger, Abruf 30.4.2020


Hinsichtlich eines Verbots der Hizbollah als terroristischer Organisation war Deutschland lange zögerlich und beschränkte die Maßnahmen auf die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sowie das Verbot von kleineren Strukturen. 

So waren in den vergangenen Jahren bereits Al Manar TV und das „Waisenkinderprojekt Libanon e.V.“ sowie der Nachfolge-Verein „Farben für Waisenkinder e.V.“ als Organisationen, in denen sich Hizbollah-Anhänger betätigten, verboten worden. Heute früh nun erfolgte das Verbot der Hizbollah als Ganzes, wie der veröffentlichten Bekanntmachung eines Vereinsverbots gegen die Vereinigung Hizb Allah (deutsch: „Partei Gottes“) alias „Hisbollah“ alias „Hezbollah“ alias „Hizbullah“ im Bundesanzeiger zu entnehmen ist.

 

Nach Angaben des Tagesspiegels führte die Polizei Razzien gegen folgende Vereine durch:
„In Berlin rückte die Polizei im Bezirk Neukölln beim Verein Al Irschad an.
In Münster führte die Polizei eine Razzia im Imam-Mahdi-Zentrum durch.
In Dortmund ging die Polizei gegen die „Gemeinschaft libanesischer Emigranten“ vor.
In Bremen rückte die Polizei bei der Al-Mustafa-Gemeinschaft an.“

Zu den Details einiger Vereine seien folgende Beiträge empfohlen: Weiterlesen

Osmanen Germania: Verbot der Gruppierung

Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums ergangen

Wie das Bundesinnenministerium heute bekannt gab, ist die Gruppierung „Osmanen Germania“ verboten worden. Die Osmanen Germania stellten eine türkisch-nationalistische Bewegung mit islamistischen Konnotationen dar. Mitglieder schienen auch Bezüge zur organisierten Kriminalität zu haben. Aus der Verfügung:

Der Verein „Osmanen Germania BC“ einschließlich seiner Teilorganisationen ist verboten und wird aufgelöst. […] Der Zweck und die Tätigkeit des Vereins „Osmanen Germania BC“, einschließlich seiner Teilorganisationen im Inland, dem „Osmanen Germania BC Ahlen“, dem „Osmanen Germania BC Balingen“, dem „Osmanen Germania BC Crailsheim“, dem „Osmanen Germania BC Duisburg“, dem „Osmanen Germania BC Essen“, dem „Osmanen Germania BC Gelsenkirchen“, dem „Osmanen Germania BC Nomads“, dem „Osmanen Germania BC Heilbronn“, dem „Osmanen Germania BC Kaiserslautern“, dem „Osmanen Germania BC Koblenz“, dem Osmanen Germania BC Köln“, dem „Osmanen Germania BC Lüdenscheid“, dem „Osmanen Germania BC Nagold“, dem „Osmanen Germania BC Pforzheim South Beast“, dem „Osmanen Germania BC Nomads South“ und dem „Osmanen Germania BC Witten“ laufen den Strafgesetzen zuwider.

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=b41b24cb75324161d0ed7a995471a31a&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=14cafde72835feee&fts_search_list.destHistoryId=08474

Von der Gruppierung, so das BMI nach hr-info, gehe eine „Gefahr für die Allgemeinheit“ aus:

Von dem Verein geht eine schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit aus“, erklärte das Ministerium am Dienstag in Berlin.

https://www.hessenschau.de/politik/seehofer-verbietet-rockergruppe-osmanen-germania,osmanen-germania-112.html

Zu der Gruppierung, u.a.:

https://vunv1863.wordpress.com/2015/08/31/boxen-fuer-den-sultan/

https://vunv1863.wordpress.com/2015/09/09/osmanische-eroberungstraeume/

https://vunv1863.wordpress.com/2017/02/14/osmanen-unter-sich/

https://www.br.de/nachrichten/osmanen-germania-tuerkische-rocker-nationalismus-100.html

Eine Doku:

https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/osmanen-germania-rocker-oder-boxclub-102.html

Die Gruppierung war bundesweit durch ihr Auftreten und ein martialisches Video aufgefallen. Es gab mehrere Razzien im Vorfeld des Verbots, die wegen Straftaten auch zu Festnahmen führten.

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.osmanen-germania-ins-bein-geschossen-und-ohne-betaeubung-operiert.9c4d7b72-631d-489d-96fd-fa2f72edbd3b.html.

In manchen Untergruppen gab es schon für die Kleinen ein entsprechendes Programm:

Quelle: Fb, Abruf 29.10.2016

Das Verbot war das Ergebnis diverser Razzien und Gegenmaßnahmen.

Die Personen jedoch, die solcherart Kinder prägen oder ihren türkischen Nationalismus auf diese Weise ausleben, werden sich andere Formate suchen, um ihre Intention umzusetzen. Diese Gruppen von Personen wird man weiterhin im Auge behalten müssen. Auch die Bezüge solcher Personen zum türkischen Geheimdienst sollten weiterhin intensiv betrachtet werden, da diese nachgewiesen wurden:

Eine wichtige Rolle spielt dabei eine Gruppe türkischstämmiger Rocker: die Osmanen Germania. Nach außen präsentieren sich die Osmanen als Boxclub. In Videos auf YouTube geben sie vor, Jugendliche von der Straße holen zu wollen. Tatsächlich aber rekrutieren sie damit neue Mitglieder für ihre Geschäfte: den Handel mit Drogen und Waffen. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg schätzt, dass es momentan 400 Osmanen in ganz Deutschland gibt, die meisten in den Regionen Frankfurt, Stuttgart und Wuppertal. „Die Osmanen sind nicht nur eine kriminelle Vereinigung, sie arbeiten im Interesse der türkischen Regierung“, sagt Sebastian Fiedler, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter in Nordrhein-Westfalen. Es gebe sowohl konkrete Kommunikation als auch Geldflüsse zwischen Ankara und den Osmanen.

https://www.zeit.de/2018/16/osmanen-germania-recep-tayyip-erdogan-tuerkei-kritik

Das Verbot richtet sich gegen die Strukturbildung. Die Akteure jedoch bleiben und sie werden neue Wege einer Betätigung finden.

Kassel: Vereinsverbot Al-Madinah

Verein Al Madinah verboten

Über den Kasseler Verein in der Schäfergasse war bereits mehrfach berichtet worden:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/01/kassel-feste-strukturen/

https://vunv1863.wordpress.com/2016/11/23/kassel-aufbrechen-der-strukturen/

https://vunv1863.wordpress.com/2017/02/24/abdellatif-rouali-tritt-nachfolge-bei-abu-walaa-fans-an/

Vor einer Woche nun waren genug Beweise zusammengetragen, um ein Vereinsverbot umsetzen zu können. Die Verfügung wurde heute früh u.a. dem Imam überreicht:

Der Hauptverantwortliche Imam der Medina-Moschee ist gleichzeitig Vorstandsmitglied des Vereins. Nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden hält er fortlaufend salafistische Predigten und Unterrichte in der Medina-Moschee, ruft offen zum Jihad und zur Tötung Andersgläubiger auf. Gleiches gilt für den zweiten vertretungsweise tätigen Imam.

https://innen.hessen.de/presse/pressemitteilung/almadinah-islamischer-kulturverein-ev-kassel-ab-sofort-verboten

Offen zum Jihad aufrufen und dann wehleidig klagen, wenn nicht mal der Jihad in die Schäfergasse einzieht, sondern nur eine Verbotsverfügung, überbracht von freundlichen Beamten – das ist schon sehr speziell. Wenn auch so selten nicht. Des öfteren sind ja gerade solche Aufwiegler, die andere durchaus auch in den Tod schicken können, selber mit sich sehr achtsam. Schon kleiner Ungemach führt zu erheblichem Selbstmitleid. Diese eigenartige Selbstwahrnehmung ist aber sicher nicht das Hauptproblem dort.

Der Herr Rajeh ist der Meinung, dass das Gemeinwesen Terror ausübt, die die Polizisten also die wahren Terroristen seien:

 

Dazu in der Hessenschau, der erste Beitrag:

http://www.hr-online.de/website/archiv/hessenschau/hessenschau.jsp?t=20170323&type=v

Nun, so ganz mag man den Eigenzuschreibungen des Herrn nicht glauben. Der „Terrorangriff“ bestand aus der Überbringung eines Stückes Papier. Auch wenn manchen Bürokratie ängstigen mag, so wird hier doch die eigene Schuld völlig negiert. Mit der Verbotsverfügung alleine würde er nämlich noch gut wegkommen, sollten die Aufrufe gut belegt sein (wovon auszugehen ist, denn es reichte für einen Verbotsverfügung), schließlich gibt auch noch dies hier im StGB:

§ 111
„Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.“

https://dejure.org/gesetze/StGB/111.html

Sein Facebook-Profil: Weiterlesen

Verbot von „LIES!“ – wo ist Abou Nagie?

Bundesweite Razzien – großer Schlag gegen die islamistische Szene – 200 durchsuchte Objekte

Der Bundesinnenminister hat heute morgen die Koranverteilungsaktion „LIES!“ verboten. Es finden bundesweit Razzien statt:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/salafisten-bundesweite-razzia-gegen-islamistischen-verein-a-1121208.html

Die Aktion der Behörden trifft jedoch auf eine vorbereitete Szene. Die Aktion wurde umbenannt:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/11/13/lies-wird-umfirmiert/

Aktuell soll die Struktur unter der Leitung von Pierre Vogel weitergeführt werden. Man wird sehen, in welcher Form diese „Umfirmierung“ Wirkung zeigt und einzelne Teilnehmer sich hinter der neuen Aktion gleichsam verstecken können oder ob das Verbot weitreichend genug ist, auch diese zu umfassen. Warum die Szene diese behördlichen Maßnahmen gewissermaßen vorwegnahm und sich vorbereiten konnte, hinterlässt offene Fragen.

Bereits seit Wochen ist Ibrahim Abou Nagie nicht mehr in Deutschland nach eigenen Angaben:

lies-nagie-malaysia-161114

 

Warum sich Abou Nagie möglicherweise nach Südostasien absetzen konnte, sollte man genauestens betrachten und nachvollziehen.

Das Bundesinnenministerium nutzt heute wohl eine der letzten Möglichkeiten, gegen die Struktur „LIES!“ unter diesem Namen vorzugehen. Wenn „umfirmiert“ ist, muss alles, was vorliegt, eigentlich wieder einzeln über die beteiligten Protagonisten der Struktur nachgewiesen werden. Insofern mag ein gewisser Zugzwang durch die Aktionen der Szene entstanden sein.

Update, Pressemitteilung des BMI:

Dies bedeutet ein Verbot der Organisation von und der Teilnahme an Informations- und Verteilaktionen unter dem Logo DWR/LIES! und schließt die Verwendung von Kennzeichen und die Verbreitung von Videos und Botschaften auch im Internet ein.

LIES ist nicht mehr das Thema, die Szene war schneller. Da fehlt eindeutig der Verweis auf NACHFOLGEORGANISATIONEN. Das muss man normalerweise nicht extra betonen, in dieser Lage aber schon. Da muss das BMI sehr flott nachbessern, sonst stellen sich die Herrschaften ganz ungeniert weiter hin. Weder das neue LOGO („We love Muhammed“) noch die Bücherverteilungen (es wird kein Koran verteilt!) sind jetzt verboten. Das läuft sonst ins Leere!

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/11/vereinsverbot-dwr.html

 

Update, Details des Verbots:

lies-verbot-bundesanzeiger-161115

Koranverteilungen: Wieder Mißverständnisse

Projekte an sich wurden entgegen Presseberichten nicht verboten

Koranverteilungsprojekte wie „LIES!“ oder „Siegel der Propheten“ sind in vielen Innenstädten vorzufinden. Stolz präsentiert und dokumentiert wird das meist mit Fotos oder Videos auf der Facebook-Seite „Die wahre Religion“ bzw. der entsprechenden Seite von „Siegel der Propheten“.

Lies Hamm 151017

LIES, Beispiel-Bild

Diese Betätigungen sind den Kommunen natürlich wegen ihres bekannten Radikalisierungs-potentials ein Dorn im Auge. Ordnungsämter, Polizei und Verfassungsschutz haben jedoch mit dem  Problem zu kämpfen, dass die Aktion als solche, das Verteilen des Korans, als freie Religionsausübung aufgefasst wird (was durchaus mal zu prüfen wäre nach den mittlerweile vorliegenden Erkenntnissen). Sondernutzungen werden daher oftmals erteilt, weil man in fast 5 Jahren es in der Breite nicht schaffte, den Herausforderungen angemessene Sondernutzungssatzungen zu erstellen und man oftmals auch sonst hofft, das Problem werde sich entweder von selbst erledigen oder der Bundesinnenminister werde es schon richten. Die gewerbliche Komponente der LIES-Aktionen wurde – trotz Hinweises – anscheinend als wenig aussichtsreich erachtet.

Ab und an geistert durch die Medien, die Koranverteilungen seien von Kommunen verboten worden. Das war im letzten Jahr der Fall in Wiesbaden, wo der Ordnungsdezernent Franz stolz verkündete, man habe zielführend gegengewirkt:

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/koranverteilung-in-wiesbaden-verboten-13407438.html

Bei genauer Nachforschung stellte sich dann heraus, dass es Bürgerbeschwerden gab, denen man einzeln nachgegangen war. Teilweise hatte man auch den fliegenden Verteilern vorgehalten, sie benötigten eine Sondernutzungssatzung (die sie nicht vorweisen konnten, weil sie halt nicht notwendig ist bei der Art der Betätigung, wie sie in Wiesbaden ausgeübt wurde; andernorts mit richtigen Ständen natürlich schon):

http://www.jurablogs.com/2015/02/04/wiesbaden-ordnungsamt-untersagt-koranverteilung-durch-salafisten

Aktuell rauscht der Hamburger Innensenator durch den Blätterwald; Andy Grote, so geht Weiterlesen

Niederlande denken über Verbot salafistischer Organisationen nach

In den Niederlanden, in denen es erhebliche Probleme mit salafistischen Organisationen gibt, denkt man über ein Verbot nach. Die rechtlichen Möglichkeiten einer Eingrenzung sollen nach dem Willen einer Kammer-Mehrheit geprüft werden. Auch die christlichen Parteien sprechen sich aktuell für eine solche Untersuchung aus. „Religiöse Betätigung, die „Gottesdienstfreiheit“, darf kein Deckmantel für Terrorismus sein“, zitiert das „nederlands dagblad“.

https://www.nd.nl/nieuws/politiek/verbod-op-salafisme-komt-stap-dichterbij.1084867.lynkx

Der auch im Artikel des „nederlands dagblad“ genannte und abgebildete belgische Hassprediger und lieber Gast einiger Moscheen im Rhein-Main-Gebiet Tarik ibn Ali macht sich derweil über die Berichterstattung lustig:

 

 

 

Er findet sowohl den wertvollen Beitrag des Telegraaf aus dem September 2014 höchst erheiternd, in dem die europaweiten Verbindungen aufgezeigt wurden, wie auch einen aktuellen Beitrag der daily mail, in dem auf Kontakte zu einem Bataclan-Täter hingedeutet wurde.

In Deutschland kommt er mit der erprobten Varieté-Nummer vom harmlosen Parfümverkäufer sehr weit. So weit, dass ihn verantwortliche Personen bei Dialogtischen in Schutz nehmen als harmlosen Parfümverkäufer, obwohl er mit seinen Betätigungen international bekannt ist.

Zur Einordnung:

https://vunv1863.wordpress.com/2015/05/07/tarik-ibn-ali-dossier/

Auf die Ergebnisse der niederländischen Untersuchung darf man trotz anderer Rechtsgrundlagen gespannt sein. Vielleicht ist ja dann auch den hiesigen Verantwortlichen und Entscheidern klarer zu vermitteln, dass alles Parfüm der Welt den fatalen Einfluss dieses shariah4belgium-Kontakts nicht überdeckt und dass Handeln überfällig ist.

Offenbacher Anhänger von Tauhid Germany weiterhin aktiv

Am 26.03. wurde bekannt, dass die Gruppierung Tauhid Germany durch den Bundesinnenminister verboten wurde. Es gab Durchsuchungen in Frankfurt und Wiesbaden, möglicherweise auch noch anderen Orten in Hessen.

Einzelne Verbotsverfügungen verwirren die zugrunde liegende Struktur jedoch nur kurz. Die Personen sind noch unbehelligt da und setzen ihr Werk dann unter anderem Namen fort. In Offenbach ist das die Gruppierung „Wacht auf!“. Wer nun an die vergleichsweise ungefährlichen Zeugen Jehovas denkt, liegt ganz falsch. Die dort aktiven jungen Männer sind seit Jahren in der islamistischen Szene unterwegs, waren und sind eng mit der 2013 verbotenen Gruppierung Dawaffm und natürlich der LIES!-GmbH verknüpft.

Diese jungen Männer fahren in ihren Betätigungen gerade so fort, als sei nichts geschehen:

und

Man muss also weiterhin damit rechnen, dass sie nicht nur Boxtraining anbieten, sondern auch auf und an Schulen versuchen, Nachwuchs zu rekrutieren.

Man muss weiterhin befürchten, dass sie Offenbacher Jugendlichen den Weg in einen radikalen Islam ebnen und auch der eine oder andere nach Syrien geht, nachdem er vorher schon lange mental Schule, Elternhaus und Diesseits verlassen hatte.

Auf Offenbacher Strassen wird für einen faschistoiden Todeskult geworben.

All diejengen, die bei kleinstem Mucken von rechter Seite (das findet völlig meine Zustimmung, da bin ich dabei!) sofort da sind, ducken sich seit langer Zeit bei diesen Offenbacher Problemen durch junge Offenbacher Menschen weg. Man ignoriert jedoch diese Parallelgesellschaften nicht weg. Man kann sie auch nicht aussitzen. Sie bleiben. Das einzige, was passiert ist, dass aus Parallelgesellschaft eine sich formierende Gegengesellschaft wird.

Wo sind Jusos, Grüne, andere Akteure der Stadtgesellschaft, wenn es um diese real existierenden Gefahren für die Jugendlichen geht?

Krieh die Kränk.

ES KOMMT WAS AUF EUCH ZU IN SHA ALLAH!

So kündigte ein Aktivist der Tauhid Germany Gruppierung vor Tagen neue Ereignisse in Offenbach an. Eine Offenbacher Gruppe „Wacht auf!“ war im Januar von einigen Personen, die vorher bei LIES! Frankfurt und Offenbach zugange waren, gegründet und als neues Projekt in Angriff genommen worden. Am 22.03. gab es ein Treffen, bei dem man angeblich große Zukunftspläne schmiedete. Diese Einlassung ist um so interessanter, da an diesem Wochenende Sven Lau und der belgische Jihadisten-Werber Tarik ibn Ali im Frankfurter Raum waren.

https://vunv1863.wordpress.com/2015/03/22/unheilige-allianzen/

Was nur Tage später dann allerdings tatsächlich auf sie zukommt, war ihnen wohl nicht klar.

Tauhid Germany wurde heute verboten:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/03/verbot-tauhid-germany.html

Es finden „umfangreiche Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen“ statt. Auch in Hessen.

Die Gruppe „Wacht auf!“ war vor allem in Offenbach aktiv, so hier bei einer Straßenaktion vor dem Offenbacher Parteibüro der SPD:

Vorher bei LIES!:

 

In Offenbach hatte man Jungen auf Schulhöfen anzuwerben versucht. Es wurde mit den Jungen Hallenfussball gespielt und ein Boxtraining angeboten. Man solle sich, so der Tenor, „fit machen für Allah“:

 

 

Zwei der Aktivisten von „Wacht auf!“ sind mindestens seit 2012 islamistisch orientiert. Ich habe dazu noch Fotos von dem Tag, als Mohamed Mahmoud, der österreichische „bis der Kopf fliegt“-Spezialist und Millatu Ibrahim-Vorreiter, in Offenbach war.

Auf die Offenbacher Aktivisten kommt aber nun anderes zu als vermutet: Der Staatsschutz.