Alhambra: Auf Lücke gehäkelt

Über einen jungen Verein, der sich als Ansprechpartner der Politik positioniert

Alhambra – das ist der Name einer mittelalterlichen Stadtburg in Granada, Spanien, die von manchen als Sinnbild eines friedlichen Zusammenlebens unter muslimischer Herrschaft benutzt wird. Alhambra ist auch der Name eines noch recht jungen Vereins, einer „Gesellschaft“, die von einigen jüngeren Muslimen vor etwa einem Jahr in Köln gegründet wurde.

 

Alhambra, Weltkulturerbe, Quelle: https://en.wiki pedia.org/wiki/Alhambra#/media/File:Night_view_of_Alhambra,_Granada_from_Mirador_de_San_Nicolas.jpg, Abruf 10.09.2018

 

Seit der Gründung gab es bereits einige Presseberichte (Auswahl unten) über den Verein. Das begann nahezu unmittelbar nach der Gründung. Hier im letzten Oktober, noch vor der Eintragung im Vereinsregister in der Süddeutschen Zeitung:

Debatten über ein nebensächliches Thema wie einen Feiertag bringen uns nicht weiter. Vielmehr arbeiten sich die üblichen Verdächtigen an so einem Thema künstlich ab, um ja nicht die relevanteren und brennenderen Fragen anzugehen.

https://www.sueddeutsche.de/panorama/religion-wichtiger-als-ein-feiertag-waere-mir-eine-gesicherte-rente-1.3715107-5

Im November eingetragen, im Dezember schon im Spiegel:

Die Alhambra-Gesellschaft aber will genau das fördern – engagierte Debatten und einen intellektuellen innermuslimischen Schlagabtausch. „Wenn wir einen hier verorteten und gelebten Islam praktizieren wollen, brauchen wir eine solche Plattform“, sagt Güvercin. […] Im Beirat der Alhambra-Gesellschaft sitzen zwei ehemalige Funktionäre von Ditib und Milli Görüs. „Wir arbeiten aber ausdrücklich nicht gegen die Verbände“, sagt Güvercin, „wir glauben nur, dass endlich jemand die Lücke schließen muss, die sie offen lassen.“

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/islam-in-deutschland-alhambra-gesellschaft-fuer-offene-streitkultur-a-1182272.html

Im März der Vorsitzende Ali Baş beim Deutschlandfunk:

https://www.deutschlandfunkkultur.de/reaktion-auf-seehofer-aeusserungen-zum-islam-bin-ich-nicht.1008.de.html?dram:article_id=413263

Und relativ aktuell in der Welt, mehr wie ein Porträt von Eren Güvercin, aber der Journalist Stoldt ahnte wohl schon etwas:

Damit wirkt die Alhambra-Gesellschaft wie eine Blaupause für die Deutsche Islamkonferenz (DIK), die Bundesinnenminister Horst Seehofer noch 2018 ausrichten will. Deren Ziel gab Seehofers Staatssekretär jüngst bekannt: Sie solle debattieren, ob es einen deutschen Islam geben und wie er inhaltlich gefüllt werden könne. {…] Als praktizierender Muslim und Liebhaber der türkischen Kultur fühlt er sich gleichwohl durch und durch beheimatet in Deutschland. „In der schönen deutschen Sprache“, wie er sagt, in der Literatur von Goethe bis Rilke, aber auch in der bundesrepublikanischen Verfassung, auf die der studierte Jurist gerne ein Hohelied anstimmt.

https://www.welt.de/regionales/nrw/article181460194/Auf-der-Suche-nach-einem-deutschen-Islam.html

Der Verein hat eine Internetseite:

https://alhambra-gesellschaft.de/

und einen Facebook-Auftritt:

https://www.facebook.com/AlhambraGesellschaft/

Diese Selbstdarstellung, die von den jeweils beteiligten Journalisten wohl meist nicht hinterfragt wurde, und diese erhebliche Geschäftigkeit v.a. zur Mehrheitsgesellschaft hin, blieb nicht ohne Wirkung und führte (neben sicherlich anzunehmenden guten Kontakten) dazu, dass der junge Verein bereits im März – für einige überraschend – an dem „Werkstattgespräch“ zur nächsten Deutschen Islamkonferenz teilnehmen durfte, S. 7:

https://kleineanfragen.de/bundestag/19/3489-die-inhaltliche-personelle-und-strukturelle-ausrichtung-der-deutschen-islam-konferenz

http://www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/1UeberDIK/DIKUeberblick/5dik2018-werkstattgespraech/werkstattgespraech-perspektive-dik-node.html;jsessionid=0439E9728E8341642CA085A7E90B6EBD.2_cid368

Vorstandsmitglied Eren Güvercin ist Autor bei PlaMeDi, einer vom Bundesfamilienministerium und „Demokratie leben!“ geförderten Plattform für „Medien & Diversität“:

https://plamedi.de/autoren/

Nun könnte man das, gäbe es keine weiteren Informationen, ganz nett finden und vom Ansatz her nicht übel. Ein bisschen großspurig vielleicht für die vermutlich wenigen Mitglieder. Zumindest wäre das hinsichtlich der Absichtserklärungen aber ganz passabel. Interessant ist jedoch, dass man wohl in der Community nicht in Konkurrenz treten will. Während viele andere Vereine und Verbände als eine Art Kulturverein mit religiöser Ausrichtung oder auch als Religionsverein mit anderen Zwecken (z.B. sozialen) auftreten, ist das hier ein wenig anders. Man tritt zunächst mehr an als Debatten-Plattform. Mit welchem Ziel? Der Blick in die Satzung hilft, ein Ziel aus den Zwecken des Vereins herausgegriffen:

§ 2 Zweck des Vereins

(3) Der Verein verfolgt das Ziel, anerkannter Träger der politischen Bildung zu werden.

https://alhambra-gesellschaft.de/satzung/

Wer begehrt denn nun, „anerkannter Träger der politischen Bildung“ zu werden und damit ggf. auch Nutznießer öffentlicher Mittel zu werden? Weiterlesen

Heidelbergs radikale Ecke

Über eine arabische Moschee in Heidelberg – und ihre salafistischen Bezüge

Der Betreiberverein der arabischen Moschee in Heidelberg, der „Verein für Muslime in Heidelberg e.V.“ möchte seit geraumer Zeit auf dem Grundstück Kurpfalzring Ecke Im Klingenbühl bauen. Dies wurde schon in der Presse aufgegriffen:

Offenbar befürchtet man bei der Stadt, dass durch die geplanten Übernachtungsmöglichkeiten ein salafistisches Ausbildungszentrum entstehen könnte.

Wohl nicht ohne Grund: Denn nach RNZ-Informationen ist der „Verein für Muslime“ nur Mieter im Gebäude, das Grundstück gehört der Al-Nour-Stiftung mit Sitz in Heidelberg, die den offenen Dialog der muslimischen Gemeinschaft in Deutschland mit anderen gesellschaftlichen, religiösen und kulturellen Gruppen fördern will. Im letzten Jahr soll diese Stiftung in Rotterdam als Käuferin für ein geplantes salafistisches Zentrum aufgetreten sein. Der Kaufpreis des 7000 Quadratmeter großen Areals in den Niederlanden soll bei 1,7 Millionen Euro gelegen haben. In Heidelberg tritt allerdings nicht die Stiftung als Bauherr für das „islamische Kulturhaus mit Tiefgarage“ auf, sondern ihr Mieter, der „Verein für Muslime“.“

https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-Heidelberg-Moschee-im-Pfaffengrund-Verhindert-die-Stadt-Heidelberg-den-Neubau-_arid,270200.html

Zum Vorgang in Rotterdam:

https://translate.google.de/translate?hl=de&sl=nl&u=https://www.nrc.nl/nieuws/2016/07/01/zorg-over-grote-salafistenschool-3003712-a1504409&prev=search

Weitere Hintergründe:

https://translate.google.de/translate?hl=de&sl=nl&u=http://www.carelbrendel.nl/2017/01/11/bestuurslid-al-fourkaan-moskee-lid-van-nog-meer-extremistische-organisaties/&prev=search

Die Presse zur Al Nour Stiftung:

https://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-Metropolregion-Die-Region-ist-und-bleibt-eine-Stifter-Hochburg-_arid,15220.html

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2016 ist die Stiftung im Auszug aus dem Stiftungsregister Karlsruhe zwar aufgeführt, S. 149:

Klicke, um auf 16_1016_D.pdf zuzugreifen

Ein aktueller Abruf aus dem online Stiftungsregister des RP Karlsruhe führt die Stiftung jedoch nicht (mehr):

Quelle: Stiftungsregister RP Karlsruhe, Abruf 24.06.2018 http://www.rp.landbw.de/stvz/apex/f?p=110:5:0::NO::P5_X:A

http://www.rp.landbw.de/stvz/apex/f?p=110:5:0::NO::P5_X:A

Da ist also die Frage berechtigt, wo das Geld für den Umbau nunmehr herkommen soll.

Hier die Selbstdarstellung des Vereins zum Bau:

https://www.islam-heidelberg.de/moschee/bauprojekt-moschee-deutsch/

Die Befürchtung der Stadt ist gut begründet und dürfte durch einen weiteren Aspekt erheblich an Weiterlesen

Kassel: Vereinsverbot Al-Madinah

Verein Al Madinah verboten

Über den Kasseler Verein in der Schäfergasse war bereits mehrfach berichtet worden:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/01/kassel-feste-strukturen/

https://vunv1863.wordpress.com/2016/11/23/kassel-aufbrechen-der-strukturen/

https://vunv1863.wordpress.com/2017/02/24/abdellatif-rouali-tritt-nachfolge-bei-abu-walaa-fans-an/

Vor einer Woche nun waren genug Beweise zusammengetragen, um ein Vereinsverbot umsetzen zu können. Die Verfügung wurde heute früh u.a. dem Imam überreicht:

Der Hauptverantwortliche Imam der Medina-Moschee ist gleichzeitig Vorstandsmitglied des Vereins. Nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden hält er fortlaufend salafistische Predigten und Unterrichte in der Medina-Moschee, ruft offen zum Jihad und zur Tötung Andersgläubiger auf. Gleiches gilt für den zweiten vertretungsweise tätigen Imam.

https://innen.hessen.de/presse/pressemitteilung/almadinah-islamischer-kulturverein-ev-kassel-ab-sofort-verboten

Offen zum Jihad aufrufen und dann wehleidig klagen, wenn nicht mal der Jihad in die Schäfergasse einzieht, sondern nur eine Verbotsverfügung, überbracht von freundlichen Beamten – das ist schon sehr speziell. Wenn auch so selten nicht. Des öfteren sind ja gerade solche Aufwiegler, die andere durchaus auch in den Tod schicken können, selber mit sich sehr achtsam. Schon kleiner Ungemach führt zu erheblichem Selbstmitleid. Diese eigenartige Selbstwahrnehmung ist aber sicher nicht das Hauptproblem dort.

Der Herr Rajeh ist der Meinung, dass das Gemeinwesen Terror ausübt, die die Polizisten also die wahren Terroristen seien:

 

Dazu in der Hessenschau, der erste Beitrag:

http://www.hr-online.de/website/archiv/hessenschau/hessenschau.jsp?t=20170323&type=v

Nun, so ganz mag man den Eigenzuschreibungen des Herrn nicht glauben. Der „Terrorangriff“ bestand aus der Überbringung eines Stückes Papier. Auch wenn manchen Bürokratie ängstigen mag, so wird hier doch die eigene Schuld völlig negiert. Mit der Verbotsverfügung alleine würde er nämlich noch gut wegkommen, sollten die Aufrufe gut belegt sein (wovon auszugehen ist, denn es reichte für einen Verbotsverfügung), schließlich gibt auch noch dies hier im StGB:

§ 111
„Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.“

https://dejure.org/gesetze/StGB/111.html

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