Die Gegengesellschaften und ihre Trugbilder

Organisationen als Tarnstrukturen islamistischer Bestrebungen

Auch auf diesem blog war vielfach über die sogenannte Doppelstrategie von legalistischen Islamisten die Rede. Das ist eine Handlungsweise, die ein unterschiedliches Auftreten und unterschiedliche gesellschaftliche Zielvor- und -angaben beinhalten, je nachdem ob man mit einem Vertreter der Mehrheitsgesellschaft spricht oder mit einem aus der „eigenen“ Community. Es entstehen also zwei unterschiedliche Images von einer Organisation, ein Doppelbild, mit dem Zweck, die Vorteile der hiesigen Mehrheitsgesellschaft zu nutzen und zugleich das organisationseigene Fernziel, das den Interessen dieser Gesellschaft zuwider läuft, zu verbergen. Bei islamistischen Organisationen ist dies die Gestaltung der Gesellschaft nach islamischen Regeln, ein islamistisches Menschenbild und letztlich Gott als Souverän dieses Gemeinwesens. Die Regeln sind also nicht mehr hinterfragbar und wurden in der Vergangenheit schon festgelegt; allenfalls geht es um die Auslegung, das Erkennen des göttlichen Willens und dessen Umsetzung. Neben den Organisationen der Muslimbruderschaft wird diese Strategie auch von einigen anderen Legalisten verfolgt.

Daneben gibt es jedoch Institutionen und Organisationen, bei denen auch schon der Bezug zu einer religiös konnotierten oder motivierten Betätigung nicht ins Auge sticht. Diese Organisationen werden zunächst als nichtreligiöse Organisationen wahrgenommen.

Oftmals wird dies bereits durch eine geschickte Namenswahl bewirkt, die erst einmal keinerlei religiösen Bezug aufweist. Neben Vereinen bieten sich Begriffe an, die weitgehend ungeschützt sind, also keine definierten Bezüge aufweisen oder ganz frei in der Verwendung sind. Da gibt es

– Institute
– Stiftungen
– Zentren
– Verbände
– Gesellschaften
– Bildungsstätten
– usw.

Das „Europäische Institut für Humanwissenschaften“ (EIHW) mit Sitz in Frankfurt zum Beispiel. Der Name ließe arglos vermuten, dass es da vielleicht um anthropologische oder ethnologische Forschungen geht. Mitnichten. Es ist eine Schulungseinrichtung, die klar dem Aktionsnetzwerk der Muslimbruderschaft zuzuordnen ist:

https://vunv1863.wordpress.com/2017/09/03/eihw-breiter-aufgestellt/

Oder „Time tp help e.V.“, ein Hilfsverein, dessen Bezüge zur Gülen-Bewegung erst bei genauem Hinsehen auffallen:

https://vunv1863.wordpress.com/2017/05/22/time-to-look/

„Nourenergy e.V.“ das als Umweltschutzverein auftritt, aber zum Aktionsgeflecht der Muslimbruderschaft gehört:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/10/12/erneuerbarer-islamismus/

Ein „Erziehungszentrum Maria e.V.“ lässt eher etwas christliches anmuten. Verdeckt wird damit jedoch schiitisch-fundamentalistische Betätigung:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/10/22/frankfurt-kindererziehung-zur-selbstschaedigung/

„Nordlichter e.V.“, lässt an einen norddeutschen Traditionsverein denken. Mitnichten, es werden Weiterlesen

Das Herings-Prinzip

Wie islamistische Gruppierungen die Öffentlichkeit narren

Heringe haben ein wichtiges Überlebensprinzip: Sie treten im Schwarm auf. Durch dieses kollektive (dort instinktive) Verhalten wird der an dem Fang interessierte Räuber verwirrt und kann sich kaum auf einen einzelnen Hering konzentrieren: Den fangen oder lieber den oder welchen denn nun? Wem schwimmt er nach und wem nicht? Ein entscheidungsunfreudiger Thunfisch verhungert so schon mal inmitten lauter Beute.

So weit die Metapher aus der Biologie.

 

fishes

Islamistische Gruppierungen tendieren dazu, viele lokale Einzeldependancen zu gründen. Dieses Prinzip ist von Gülen bis hin zu den islamistischen Hilfsvereinen zu beobachten. Viele Vereine heißt, dass mühsam und mit rechtsstaatlicher Gründlichkeit die ideologische Ausrichtung und nachfolgend die mutmaßliche Zugehörigkeit nachgewiesen werden muß, bevor auch nur ein klarer Satz von öffentlicher Seite geäußert wird. Denn mittlerweile fürchten öffentliche Stellen, dass sie sofort verklagt werden, sogar wenn die Vorhaltungen stimmen, aber die Indizienkette einen winzigen Spielraum für Verfahren bietet. Manches Mal sogar dann, wenn es ziemlich wasserdicht ist, wird der Gang vor den Kadi angetreten oder angedroht: Verfahren werden gescheut, das weiß die Gegenseite und so kann sie über die Instanzen und mit Anwälten, die verschiedene juristische Mätzchen aufführen, auf Zeit spielen oder unliebsame Wahrheiten im Keim zu ersticken versuchen. Dann ist da noch der Datenschutz – für unbescholtene Bürger zu deren Freiheitsrecht und -gefühl ersonnen und meist ja auch völlig angemessen. Tarner und Täuscher, Personen bei so unehrbaren Betätigungen wie Organisierter Kriminalität bis zum Jihad-Geldsammeln, schützt dies jedoch genauso. Weiterlesen