Prolog: Wir leben in einem Rechtsstaat. Das ist wunderbar, ein großer zivilisatorischer Fortschritt und für uns Bürger ein unschätzbarer Segen. Der Deal ist: Gewaltmonopol des Staates, repräsentative Demokratie gegen Gleichbehandlung, Interessenausgleich und „keine Strafe ohne Gesetz“.
Diese Rechtsstaatlichkeit wird über Gesetze und Verordnungen, über sehr viele und immer engere und genauere Vorschriften hergestellt, die auch regeln, was der Staat darf und was nicht und worin die Verbote, Rechte und Pflichten von uns Bürgern bestehen.
Behörden haben den ihnen jeweils vom Gesetzgeber oder kommunal Zuständigen gegebenen Auftrag und abgesteckten rechtlichen Rahmen, der die Handlungsmöglichkeiten begrenzt. Das gilt für die verschiedenen politischen Ebenen, die die jeweils ihnen zugeordneten Behörden beauftragen und überwachen.
Nun ist es so, dass solche Behörden wegen ihres rechtlichen Rahmens problemorientiert handeln müssen: Ein Problem tritt auf. Man prüft zunächst die Zuständigkeit. Ist man zuständig, so folgt alles in dem für die eigene Handlungsweise gesteckten Rahmen. Manchmal gibt es einen Ermessensspielraum, manchmal gibt es ihn nicht. Ist die konkrete Handlung im Graubereich oder überschreitet es dezent oder deutlicher den Rahmen, so hat der Bürger Anspruch darauf, die behördliche Handlung verwaltungsrechtlich prüfen zu lassen. Ein Problem, z.B. einen kommenden Interessenkonflikt vorhersehen und schon einmal gegenwirken, ist also weniger deren Aufgabe, sondern eine der Politik. Die Aufgabe, der Auftrag einer Behörde kann aber natürlich definiert werden.
Tritt ein Problem auf, das so groß oder komplex ist, dass mehrere Behörden betroffen sind oder zuständig sein könnten, kann es sein, dass die jeweiligen Aufträge und rechtlichen Rahmen nicht synchronisiert sind. Sie können auch ganz zuwiderlaufen. Die rechte Hand muss also nicht nur nicht wissen, was die linke macht, sondern es kann auch sein, dass die eine einreißt, was die andere aufbaut.
So sind z.B. Rechtsgrundlagen und Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) hier einzusehen:
https://lfv.hessen.de/%C3%BCber-uns/gesetz-%C3%BCber-das-landesamt-f%C3%BCr-verfassungsschutz-hessen
Der Staatsschutz ist der Polizei zugeordnet und in den Kriminalämtern angesiedelt. Das Hessische Landeskriminalamt (LKA) ist sozusagen eine Filiale des BKA und beide sind durch das „Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz – BKAG)“ eingegrenzt und bestimmt:
http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Gesetz_ueber_das_Bundeskriminalamt_und_die_Zusammenarbeit_de-d139737,1.html
Die Grundlagen z.B. für die Betätigungen des Frankfurter „Amtes für multikulturelle Angelegenheiten“ (AmkA) sind durch das „Integrations- und Diversivitätskonzept (steht so im Original!) für Stadt, Politik und Verwaltung“ (ID) der Stadt Frankfurt festgezurrt:
Klicke, um auf Integrationskonzept_2011.pdf zuzugreifen
Das LfV und das LKA unterstehen hier in Hessen letztendlich dem hessischen Innenminister. Die Stadt Frankfurt ist – Selbstverwaltung! – zwar autonom, untersteht aber bei genauer Betrachtung und im Streitfall ebenfalls dem Innenministerium.
Das LfV und das LKA haben einen anderen Auftrag als das AmkA.
Alle unterliegen dem Datenschutz und ihre Handlungen und Entscheidungen sind der Überprüfung z.B. durch Verwaltungsgerichte prinzipiell zugänglich. Die konkrete Benennung von Personen oder Einrichtungen, die Objekte der Beobachtung sein könnten wird da sorgfältig abgewogen. Die Furcht vor der rechtlichen Überprüfung scheint manchmal aber unangemessen hoch, größer als die Besorgnis um die Aufklärung, die oftmals Klarheit und Deutlichkeit braucht.
Der Auftrag des LfV hinsichtlich Extremismus ist relativ einfach und klar: auffinden und gegenwirken. Das Auffinden unterliegt Regeln. Das Gegenwirken findet in den verschiedensten Zusammenhängen statt und unterliegt natürlich auch Auflagen und Regeln.
Das AmkA hingegen soll „Vielfalt herstellen“ und Teilhabe ermöglichen. Ursprünglich war es wohl mal gedacht, Neubürgern mit Migrationshintergrund persönlich die Partizipation zu erleichtern. Das hat man jetzt auch Strukturen übertragen. Mittlerweile ist daraus jedoch noch mehr geworden: Nicht mehr Integration in das Bestehende, sondern Schaffung von etwas Neuem, das sozusagen metrokulturell sein soll. Das Problem sind da nur die „alten“ Menschen, die abweichende Traditionen und auch Weltanschauungen mitbringen oder – bei den Autochthonen – die hiesige Demokratie und den Rechtsstaat meist gut finden. Die meisten Zuwanderer finden die auch gut und nicht wenige kamen genau wegen dieser Rechtsstaatlichkeit . An der einen oder anderen Stelle hat man bei den Veröffentlichungen des AmkA jedoch schon den Eindruck, dass der Kulturrelativismus Pate stand. Auch wenn man davon absieht, dass Vielfalt an sich ohne die Frage, was diese alles umfassen soll, ein reichlich infantiles Konzept ist (alles so schön bunt), so stellt sich die Frage, ob dann nicht Vielfalt nicht nur herzustellen, sondern auch zu schützen wäre. Dass man sich also gegen Bestrebungen wenden müsste, z.B. Menschen zu uniformieren (sozusagen anti-bunt zu kleiden) oder sie totalitär einnorden zu wollen.
Der Auftrag des AmkA zu Extremismus findet sich im ID wieder. Ganze fünf Sätze sind dem gewidmet, von denen vier Allgemeinplatze sind. Ein Auftrag, Extremismus anzumahnen, findet sich nicht. Dafür Kommunikationsförderung, viel Verständnis und die an autogenes Training erinnernde Eigen-Aufforderung, keinen Menschen zu überfordern. Das ist alles ganz wunderbar.
Das ist ein Konzept, das in den aktuellen Herausforderungen jedoch nicht ausreicht und nicht hilfreich ist. Es ist mehr ein Konzept, dass sich an die Mehrheitsgesellschaft richtet, ein Konzept für all die, die guten Willens sind. Bei denen, die weniger guten Willens sind, fehlt jegliche Handhabe, ja mehr noch, das AmkA wird, da es mit problemorientierter Handlungsmaxime und mit verwaltungsrechtlicher Vorgabe eingegrenzt wird, zum Handlanger all derer, die das begehren.
Unterhalb der strafrechtlichen Grenze geht da scheinbar alles. Besseres öffentliches Auftreten für Moscheevereine mit problematischen Predigern? Da gibts doch was von AmkA! Einen warmen Rat zum Umgang mit der Presse allemal.
LfV und LKA versuchen demnach – gemäß ihrem Auftrag – aufzudecken, zu beobachten und ggf. einzuschreiten. Das AmkA ist mehr für Spiel und Spaß zuständig sowie die Sicherstellung der Partizipation von Bürgern und ihren Gruppierungen.
Einmal konkret, weil es da sehr gut bekannt ist (es gibt aber weitere Kommunen und Strukturen, in denen das ganz genauso abläuft): Das AmkA häkelt also z.B. an der Integration von Muslimbrüdern und anderen Islamisten, sofern sie nur die Leistungen des AmkA auf dessen Rechtsgrundlage abfragen. Es ist derzeit kein politischer Wille in Frankfurt sichtbar, das zu ändern. Im zuständigen Dezernat, das schon schwierig telefonisch erreichbar ist, antwortet man auf kritische schriftliche Anfragen und Hinweise schon einmal am liebsten gar nicht. Es ist kein politischer Wille absehbar, das wirklich große AmkA mal in Arbeit zu bringen an Stellen, an denen es weh- und nottut und an denen nicht nur der Name getanzt wird. Zur eindrücklichen Kenntnisnahme der Zuständigkeiten und der Priorisierung in diesem Amt sei einmal das „Über uns“ zur Lektüre empfohlen:
http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=547287
[Der Vollständigkeit halber: Ja, es sind auch einige sinnvolle Sachen dabei. Aber auch viel Überflüssiges sowie reichlich Nabelschau.]
Die Öffentlichkeitsarbeit der Muslimbrüder wird also wohl verbessert und immer mehr Personen und Institutionen der Frankfurter Stadtgesellschaft und Eltern (!) fragen gar nicht mehr, was das für Einrichtungen sind, sondern diese professionell unterstützte Öffentlichkeitsarbeit fruchtet. Sogar schon bei der Presse (!). Die Muslimbrüder werden also, so scheint es, normaler Teil der Frankfurter Stadtgesellschaft, die ihnen dann gegen Weiteres Schutz und Schild ist. Hauptsache bunt.
Man kann spekulieren, dass es mit dem LfV und dem LKA vielleicht Gesprächsrunden gibt. Die Verfassungsschützer warnen vielleicht ein bisschen allgemein – im Rahmen ihrer Rechtsgrundlage – und der AmkA-Vertreter sagt dann vielleicht so etwas wie: Wir haben unsere Rechtsgrundlagen. Das ist eine andere Wendung für: Ich habe nur Befehle befolgt. Ansonsten scheint man diese Gemengelage hinzunehmen wie eine Naturkatastrophe. Nein, das ist sie nicht. Das beruht auf von Menschen gemachten Regeln, die man bedarfsgerecht und zielführend anpassen kann und muss, wenn die Lage es erfordert.
Eine relevante Opposition in Frankfurt, die das zur Kenntnis nehmen und anmahnen würde, ist nicht aktiv. Zumindest nehme ich da nichts wahr, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Das AmkA ist keine Einrichtung, die es LfV und LKA schwer machen sollte, ihren Auftrag zu erfüllen, nur damit sie ihren eigenen Vielfalts-Ansatz auch recht schön ausleben können.
Diese missliche Lage, ja nahezu Zwickmühle, müsste – schließlich ist das ein relevantes gesellschaftliches Problem – also strukturell n.m.M. vom Innenministerium aufgelöst werden. Darum scheint sich aber der Innenminister nicht kümmern zu wollen, wenn er es überhaupt weiß. Er hat ja Personen um sich herum, die für ihn priorisieren und das kann auch mal daneben gehen. Für ein bisschen Spiel und Spaß, schöne Bilder mit Kindern, ist schon mal Zeit (rechts danaben der neue Chef des LfV, Roland Schäfer, der sich für diese kleine Schulklasse auch die ~2 Stunden nahm):

Ich finde dieses Bild auch schön. Ich wünschte, wir könnten uns alle mehr um diese schönen Dinge kümmern wie Schulklassen besuchen und mit Kindern sprechen. Und zur Ehrenrettung der Abgebildeten: Spiel und Spaß dieser Art sind für beide sicher nicht alltäglich und das kann man *auch* machen. Die allerbeste Öffentlichkeitsarbeit ist aber immer noch seinen Job gut zu machen – ernsthaft und bemüht. Gerade dann, wenn ein Problem schwierig und komplex ist und man es am liebsten aussitzen möchte.
Wenn es das Innenministerium nicht regeln will oder nicht meint, es zu können – aus welchen Gründen auch immer – ist dies eigentlich, es zeigt nämlich ein Strukturproblem im Integrationsbereich auf, Chefsache. Wir leben in einem Rechtsstaat – unsere Regeln sind menschengemacht. Und wenn sie gut sind, dann sind sie paßgenau und angemessen. Wenn sie nicht mehr passen, muss man sie ändern. Unser Gemeinwesen hat jetzt nicht mehr nur Gegner – es hat echte Feinde. Feinde, die unterwandern, Feinde, die jede Möglichkeit zu ihrem Vorteil nutzen. Wir können es uns, wenn uns dieses Land am Herzen liegt, einfach nicht leisten, dass Behörden nicht miteinander kommunizieren können (bekanntes IT-Problem zwischen staatsschützenden Behörden) oder Behörden gegeneinander arbeiten.
2 rechts, 2 links, 4 fallen lassen vergeudet nämlich nicht nur Steuergelder.
Wir lassen da Menschen fallen, Eltern, die ihre Kinder dahin schicken, wo auch schon mal ein junger Mann mit IS-Shirt direkt herumsteht. Kurze Wege.
Die Politik ist da also gefordert. Entweder die Frankfurter oder die hessische. Feldmann könnte es regeln, aber er schwimmt auf dieser Vielfalts-Welle mit und macht persönlich z.B. u.a. die problematische Gülen-Bewegung hoffähig. Da wird auf das klare Wort aus Wiesbaden gewartet – Warten auf Godot plus Mangel an eigenem politischen Diskriminierungsvermögen machen so etwas möglich. Da wird er bei den Muslimbrüdern kaum den Law-and-order-Feldmann rauskehren.
Die Hoffnung besteht also darin, dass der Hessische Löwe sich da doch noch seiner Fesseln bewusst wird und für die Stadt Frankfurt und das Land in dieser Sache agiert.