Gießen: Es hat geklickt

Über ein fundamentalistisches Portal aus Gießen

Der Facebook-Account „Mach`s klick?“ wendet sich an ein jüngeres Publikum, dem islamische Inhalte in einer islamistischen Auslegung nahe gebracht werden sollen. Verschiedene Beiträge auf dem Portal waren auf dem blog schon einige Male genannt worden, z.B. hier:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/09/16/hippe-fundis/

Dieses jüngere Publikum wird zunehmend erreicht. Die Seite hat mittlerweile über 24.000 Nutzer:

 

Betreiber ist der türkischstämmige Gießener Turgay Altıngeyik,

Er möchte dem Anschein nach, dass jeder Lebensbereich vom Glauben durchdrungen wird. Das Leben soll völlig auf den Glauben und das Jenseits ausgerichtet werden. Ohne Ausnahme sollen de Zuschauer dahin gebracht werden, von der Gottesfurcht gesteuert zu werden. Er versucht, Angst zu wecken. Angst, die auch die Abtrennung von anderen Menschen bedeuten soll, die nicht derart glaubensstreng sind. Von Weiterlesen

NBS: Nie sollst du mich befragen…

Über eine Pressemitteilung der Neuköllner Begegnungsstätte

Als vor einigen Wochen der neue Berliner Verfassungsschutzbericht herauskam, fand die hier auf dem Blog bereits mehrfach betrachtete Berliner Einrichtung „Neuköllner Begegnungsstätte e.V.“ bzw. die „Dar as salam Moschee“ recht breite Erwähnung. Der Verein wird unterschiedlich beurteilt.Teils nach seinem Eigenmarketing, nachdem er eine Lichterscheinung der Berliner Integrationsbemühungen ist, teils nach den anderen Vorgängen, die in der Einrichtung auch stattfinden, aber vom Verein zur Mehrheitsgesellschaft hin nicht kommuniziert werden. Es gab in der letzten Zeit eine Berichterstattung, die weniger die Eigendarstellung als vielmehr kritische Fragen in den Vordergrund stellte. Auf den Verfassungsschutzbericht hin und diese Berichterstattung reagierte der Verein nunmehr mit einer erneuten Pressemitteilung, die diese Eigendarstellung erneut in den Vordergrund schob.

Zunächst wird diese Einordnung des Verfassungsschutzes kritisiert:

Die IGD hat Verbindungen zu einer Reihe von Vereinen. In Berlin zählen hierzu das „Interkulturelle Zentrum für Dialog und Bildung e.V.“ (IZDB), das „Islamische Kultur- und Erziehungszentrum e.V.“ (IKEZ), die „Neuköllner Begegnungsstätte e.V.“ (NBS), auch bekannt als
„Dar as-Salam Moschee“, und das „Teiba Kulturzentrum zur Förderung der Bildung und Verständigung e.V.“ (TKZ).

https://www.berlin.de/sen/inneres/verfassungsschutz/aktuelle-meldungen/2017/artikel.613058.php

In der Pressemitteilung wird ostentativ gerätselt:

Aufhänger hierfür war bislang eine nicht näher benannte Verbindung zur „Islamischen Gemeinschaft Deutschlands“ IGD, die wiederum als Ableger in Deutschland der Muslimbruderschaft gilt.

http://www.nbs-ev.de/presse

Nun, dem kann man abhelfen. Man kann näher benennen (und der RBB hat ja schon etliches benannt, was in der Pressemitteilung keinen Raum fand).

Da ist zunächst die Meldung zur Ordensverleihung an den Herr Sabri, der Imam der NBS ist, auf der Seite der IGD:

http://igd-online.de/2015/10/02/verdienstorden-fuer-imam-mohamed-taha-sabri/

Sie wurde wohl mittlerweile gelöscht. Ist man nicht mehr stolz auf die Verleihung an Herrn Sabri? Aber im webarchiv findet sie sich natürlich noch:

https://web.archive.org/web/20160920141522/http://igd-online.de:80/2015/10/02/verdienstorden-fuer-imam-mohamed-taha-sabri/

Und auch auf der Facebook-Seite der IGD findet sich noch was, sogar mit schönem Bild (wer löscht, sollte ein gutes Gedächtnis haben):

Gar eine Pressemitteilung der IGD wegen der Ordensverleihung für einen Mann, der gar nicht dazu gehört? Also, Ahmad Mansour bekam diesen Orden auch. Er steht nicht in Verbindung zur IGD und Weiterlesen

Bertelsmann: Bad Practice ?

Über eine neue Publikation der Bertelsmann-Stiftung

Teil I

Die Bertelsmann-Stiftung ist eine große private Stiftung, die den Eigenanspruch hat, Gesellschaft zu gestalten und zu entwickeln. Nur welche Gesellschaft mag als Ziel dahinter stehen?

Zunächst zur Übersicht und Struktur sowie zu den Beteiligungsverhältnissen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Bertelsmann_Stiftung

Aus dem Leitbild der Stitftung:

 

Menschen bewegen. Zukunft gestalten. Teilhabe in einer globalisierten Welt“: Dieser Leitgedanke fasst die Arbeit der Bertelsmann Stiftung zusammen. Teilhabe setzt in unserem Verständnis handlungsfähige Menschen und eine Gesellschaft voraus, die allen gleiche Chancen eröffnet. […]
Die Menschen stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Alle sollen an der zunehmend komplexen Gesellschaft teilhaben können – politisch, wirtschaftlich und kulturell. Die Programme der Bertelsmann Stiftung erschließen dafür das Wissen, vermitteln Kompetenzen und erarbeiten Problemlösungen.

https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/ueber-uns/was-uns-bewegt/leitbild/

Aktuell ist eine neue Handreichung: „Hilfsbereite Partner: Muslimische Gemeinden und ihr Engagement für Geflüchtete“ erschienen. Diese ist hier abrufbar:

Klicke, um auf LW_Broschuere_Hilfsbereite_Partner_2017.pdf zuzugreifen

Die Autorin der Handreichung ist Julia Gerlach (hier eine Kurz-Biographie bei der in mnchen Bereichen ähnlich wie die Bertelsmann-Stiftung agierenden Robert-Bosch-Stiftung*):

http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/html/65941.asp

Einige Eindrücke von der grundsätzlichen Haltung und Absicht, die mit der Broschüre verwirklicht werden soll:

S. 14 f.:
Als Nebenaspekt spielt hier auch das Thema „Erwähnung im Verfassungsschutzbericht“ eine Rolle. Je stärker die Angst vor dem Terror wächst, desto lauter wird der Ruf nach besserem Schutz und besserer Überwachung der sogenannten Gefährder. Dabei geraten jedoch auch Organisationen ins Visier, die vom dschihadistischen Spektrum weit entfernt sind und sich um gute Beziehungen zu ihrer Umwelt bemühen. Die Tatsache allerdings, dass sie überwacht oder auch nur im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden, erschwert eben diese angestrebte Verbesserung der Beziehungen. Auch dies führt zu Frust.

Frust? Wie wäre einmal damit, die Verhaltensweisen und Haltungen zu ändern, die zur Beobachtung geführt haben? Dass das nicht geschieht, darüber könnte die Mehrheitsgesellschaft auch sehr, sehr „gefrustet“ sein. Oder darüber, dass manche für die eigene Community Hassprediger einladen, aber zur Mehrheitsgesellschaft hin dies in Abrede stellen und sich als Opfer böser Mächte gerieren.
Offensichtlich wird der politische Islam nicht als Problem gesehen, denn einige der aufgeführten Träger sind diesem zuzuordnen und werden trotzdem lobend erwähnt. Dass Organisationen der Muslimbruderschaft oder iranischer bzw. türkischer Nationalisten mit religiösem Etikett berechtigt schon seit vielen Jahren teilweise unter Beobachtung stehen, wird unterschlagen an dieser Stelle. Vielmehr wird in der Weise umgedeutet, als sei ein nunmehr in der Herausforderung durch Jihadisten übereifriger Verfassungsschutz erst kürzlich auf diese Strukturen gestoßen. Das ist eine Umdeutung, die nicht nur falsch ist, wie sich im Text später auch selber herausstellt, sondern auch eine, die schädlich ist. Es wird nämlich die Unterwanderungsstrategie z.B. der Muslimbruderschaft als etwas positives eingeordnet:

S. 17:
Umso wichtiger ist es, die positiven Beispiele der Arbeit muslimischer Gemeinden in diesem Gebiet hervorzuheben. Dies ist das Ziel dieser Broschüre: Welche Projekte setzen muslimische Gemeinden in der Flüchtlingshilfe um? Was zeichnet ihre Arbeit aus? Wer profitiert davon? Was ist in diesen Gemeinden seit dem Sommer 2015 passiert? Es geht darum, diese Arbeit durch die Beschreibung sichtbarer zu machen, zu würdigen.

Es wurden für diese Broschüre erfolgreiche Projekte ausgewählt, die von mehreren der befragten Experten, Politiker, Kirchen- und Verbandsvertreter empfohlen wurden.“

Da möchte man doch wissen, wer diese Einrichtungen „empfohlen“ hat.
In dem Inhaltsverzeichnis und dann auch in den einzelnen Kapiteln fallen nämlich mehrere Projekte auf, die vielleicht wirtschaftlich – man gelangte an öffentliche Gelder – als erfolgreich zu bezeichnen sind, bei denen jedoch in der Handreichung die problematischen Einbindungen deutlichst zu kurz kommen oder gleich ganz weggelassen werden. Das Inhaltsverzeichnis: Weiterlesen

Darmstadt: Weniger Extremismus wagen!

Die Sache mit der Wahrheit

Das Darmstädter Bilal-Zentrum war bereits mehrfach hier auf dem blog Thema, z.B. hier:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/04/22/darmstadt-gruppenbild-mit-ciftci/

Der Verein steht unter Beobachtung des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz:

Nach außen gibt sich der Bilal-Verein offen, tolerant und dialogbereit. Doch Bilal ist einer von etwa 15 Vereinen unter dem Dach des Deutsch-Islamischen Vereinsverband Rhein-Main, die vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) als extremistisch eingestuft werden. […] Auch der Stadt Darmstadt liegen bereits seit 2013 Erkenntnisse über eine ideologische Nähe des Bilal-Vereins zu „radikal-religiösem Gedankengut“ vor, heißt es. Oberbürgermeister Jochen Partsch (Grüne) zeige sich distanziert.

http://hessenschau.de/gesellschaft/staedte-auf-distanz-zu-islamistischen-vereinen-,distanz-zum-div-gesucht-100.html

Der im Beitrag oben genannte Dachverband B.I.S., in dem sich neben dem Bilal Verein der Islamische Studentenverein an der TU Darmstadt und das Iman Bildungs- und Freizeitzentrum muslimischer Frauen zusammengeschlossen hatten, hat vor einiger Zeit bekannt gegeben, sich aufzulösen:

https://vunv1863.wordpress.com/2017/02/18/darmstadt-alles-auf-null/

Das Bilal-Zentrum bzw. dessen Verantwortliche könnten nun den Weg gehen, die extremistischen Strukturen im Verein anzugehen und sich dafür evtl. auch einmal – Dialog! – beim hessischen Landesamt für Verfassungsschutz beraten lassen. Da die Verantwortlichen offenkundig überfordert scheinen, zu erfassen, was man an ihrem Verein problematisch findet, sollte man dort nachfragen, wo die Bedenken am nachhaltigsten und geduldigsten dargelegt werden können und vielleicht auch der eine oder andere Beleg gezeigt werden kann.

Der Bilal-Verein scheint jedoch aktuell einen anderen Weg zu gehen.
Nicht in Wiesbaden scheint man nachzufragen, sondern lieber Verschwörungstheorien für das Publikum zu ersinnen. Nun könnte man das an sich vernachlässigen, die Seite des Vereins lesen nur wenige Follower. Wegen des exemplarischen Charakters, Fehler meistens nur bei anderen zu suchen, sich NICHT an die Zuständigen zu wenden, sondern lieber öffentlich die „Boten“ anzugehen und ansonsten das wohl ganz unschuldige Lamm zu geben, soll das hier trotzdem einmal betrachtet und einem größeren Publikum vorgeführt werden.

Die gestrigen Einlassungen dieses Vereins:

Offen scheint man aber weniger zum Verfassungsschutz hin.
Zum Zeitpunkt der Berichterstattung stand der Verein schon unter Beobachtung.
Da hätte keine „Satire“ geholfen sondern ein Gespräch in Wiesbaden (allenfalls und vielleicht).

 

Nour Energy e.V. wurde nicht in eine „extremistische Ecke gedrängt“. Wenn man sich die von Nour Energy e.V. selbst gewählten Bezüge anschaut, dann hat man Nähe zu muslimbrudernahen Weiterlesen

Safer Spaces: Wieder Akteur aus Muslimbruder-Kontext

Das Projekt „safer spaces“ des Zentralrats der Muslime in Deutschland wird vom Bundesfamilienministerium aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert. Wiederholt wurden als Durchführende bzw. Referenten für die Veranstaltungen Personen eingesetzt, die langjährig im Fokus des Verfassungsschutzes stehen, da sie klar im Muslimbruder-Kontext zu sehen sind. Beispiele vor einigen Wochen waren Ferid Heider und Dr. Abdurrahman Reidegeld.

https://vunv1863.wordpress.com/2016/10/28/sichere-raeume-fuer-muslimbrueder/

Trotz Kritik scheint man fest entschlossen, muslimbrudernahe Akteure bei „safer spaces“ weiter einzubinden. Man ist sich dem Anschein nach der Unterstützung durch das Bundesfamilienministerium sehr sicher. Sei es, weil da niemand auf Entscheiderebene durchblickt. Sei es, weil da jemand sitzt, der aktiv unterstützt. Sei es, weil man im Ministerium die Losung ausgegeben hat „Augen zu und durch!“. Sei es, weil das Bundesinnenministerium, dass das sicher kritisch sieht, sich im Nachbar-Ressort mit den berechtigten Sicherheitsbedenken nicht durchsetzen kann.

Anders ist nämlich das unerschütterte, schamlose und anmassende Weitermachen im Einbinden muslimbrudernaher Akteure durch den ZMD mit „safer spaces“ kaum zu deuten.

Für eine aktuelle Veranstaltung ist der Herr Taha Zeidan verpflichtet worden:

 

Der Herr Zeidan ist aus Frankfurt bekannt durch die Kontexte, in denen er agiert. So wurde er kürzlich, wohl in der unter Beobachtung stehenden Einrichtung in der Eichenstraße in Frankfurt, als Vorstand eines frisch gegründeten Gremiums berufen:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/11/06/neue-struktur-in-frankfurt/

Der Deutsche Muslimkreis Braunschweig, der immer selber auch wieder einschlägig einlädt, schreibt dazu auf seiner Facebook-Seite:

Am So. den 09. Oktober 2016 wurde die „Deutsche Koran Gesellschaft“ in Frankfurt/M gegründet. Vorsitzender ist Taha Zeidan und Generalsekretär ist Mounib Doukali (beide deutschspr. Imame und Hafez)! DMK Braunschweig war dabei!

Herr Zeidan wird auch in diesem einschlägigen Portal geführt:

http://www.vereint-im-islam.de/scheikh-taha-zeidan/

Zeidan hält immer wieder Predigten im unter Verfassungsschutzbeobachtung stehenden I.I.S., einer Weiterlesen

DITIB: Tango mit Verfassungsfeinden

Über islamistische Vernetzungen

Die DITIB ist als größter öffentlich organisierter Zusammenschluss von Muslimen in Deutschland gern gesehener Verhandlungspartner, wenn es z.B. um den Islamunterricht geht. Überall sitzen Verbandsvertreter der DITIB mit an runden Tischen, die diesen vorbereiten sollen oder sind bereits in die Gestaltung real stattfindenden Islamunterrichts eingebunden.

Der Rat der Imame und Gelehrten hingegen wird vom Landesamt für Verfassungsschutz Hessen der Muslimbruderschaft zugeordnet und wird allgemein als Beobachtungsobjekt eingestuft. Aus dem Verfassungsschutzbericht 2015 des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hessen (mit RIG abgekürzt) S. 107:

Im Berichtsjahr wählte der RIG einen neuen Vorstand. Der neue Vorsitzende unterhielt enge Verbindungen zum EIHW und zählt zu dessen Gründungsmitgliedern. Im Mai veranstaltete der RIG in Frankfurt am Main ein Seminar zum Thema „Wie schützen wir unsere Kinder im Westen“, bei dem ein Mitglied des European Council for Fatwa and Research (ECFR, Europäischer Rat für Fatwa und Islamstudien), einer zentralen MB-Institution auf europäischer Ebene, als Referent auftrat.

Und auf Seite 109:

Ähnlich wie der ECFR unter dem Vorsitz des MBIdeologen yusuf al-Qaradawi auf europäischer Ebene erhebt der RIG für Deutschland den Anspruch, als wissenschaftliche Autorität in Fragen der Koranauslegung für hier lebende Muslime zu fungieren. Der RIG, der seit 2004 mit Sitz in Frankfurt am Main besteht, ist sowohl organisatorisch als auch ideologisch der IGD nahe.

Klicke, um auf LfV_Bericht-2015final_screen.pdf zuzugreifen

Nun sollte man meinen, dass verfassungstreue Muslime mit diesem Rat wenig zu tun haben wollen. Das sollte man insbesondere erwarten (können), wenn diese als Verband organisiert sind und nicht nur in Hessen Kooperationspartner für den Islamunterricht sind oder sein wollen.

Seit längerer Zeit scheint jedoch zwischen der DITIB (bzw. der Diyanet) und hiesigen und auswärtigen Statthaltern und Strukturen der Muslimbruderschaft eine innige Verbundenheit auf. Das spiegelt sich nicht nur in der gemeinsamen Verantwortung für das neue Gremium (Gründung diesen März) „Fatwa-Ausschuss Deutschland“ wieder:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/03/18/fatwas-made-in-germany/

sondern auch in der gemeinsamen prominent besetzten Teilnahme (Al Qaradawi, Mohammad Gormaz) an einem Kongress in Istanbul:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/30/fatwa-ausschuss-deutschland-istanbul-ist-ueberall/

Dies zeigt sich auch insbesondere in Hessen. Der „Landeskoordinator Hessen“ der DITIB Selcuk Dogruer (im Bild rechts) hält aktuell freundliche Grußworte beim RIGD, geteilt von der Facebook-Präsenz des unter Beobachtung stehenden Islamischen Zentrum Frankfurt in der Eichenstraße:

rigd-dogruer-161216

 

Das Bild stammt aus diesem Video von gestern: Weiterlesen

Gewandelte Sinne

Über weitere Problemzonen bei „Demokratie leben“

Das große Bundesprogramm „Demokratie leben“ (Dl), mit dem Extremismus bekämpft und das Eintreten für demokratische Gesellschaft gefördert werden soll, wurde erst vor einem halben Jahr in seinen Mitteln auf das Doppelte hochgefahren auf über 100 Mio € im Haushalt 2017. Begründet wurde dies mit den gestiegenen Erfordernissen im Bereich der Prävention. So gut und richtig das prinzipiell wäre, so wichtig ist es, dass dieses öffentliche Geld sorgsam verwaltet wird.

Daran bestehen aber erhebliche Zweifel. Nicht nur der Deutsch-Islamische Vereinsverband e.V. (DIV), dessen Förderung sich als der Fördermittel-GAU schlechthin darstellte, da er aus der Förderung direkt in die Beobachtung kam, siehe dazu die Beiträge auf diesem blog, ist eine Struktur, bei der öffentliche Mittel nach den Förderleitlinien von Dl mehr als unachtsam vergeben wurden.

Konnte man beim ersten Aufkommen der Verdachtsmomente noch zum Vorteil der Regiestelle von Dl annehmen, dass die Mitarbeiter von Dl bei 29 Projekten im Bereich Islamismus schlicht überfordert sind – es sind Mitarbeiter im einstelligen Bereich befasst für alle Projekte (also auch die gegen Rechts- und Linksextremismus) – ist nun nach Information eine andere Lage eingetreten: Offenkundig findet man es richtig, diese Vereine zu fördern. Oder anders ausgedrückt, man fördert auch im mindestens Graubereich der Förderleitlinien, da man gar nicht zu wissen scheint, wohin mit dem Geld. Zudem scheint man Legalisten als unproblematisch einzustufen. So kommt es dann, dass Muslimbrüder & Co, mehr schlecht als recht über Dachverbände getarnt, an öffentliche Gelder gelangen. Das geschieht, obwohl Manuela Schwesig in einer Pressekonferenz im Juli explizit angab, dass an Strukturen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, keine Gelder fließen sollen. Weiß sie es nicht besser? Wird sie schlecht informiert von den direkt Befassten? Oder versucht sie, die Öffentlichkeit zu täuschen? Denn faktisch fließen genau Gelder an Verbände, die als Unterstrukturen Vereine und Organisationen haben, die unter Beobachtung stehen, oder die schon als eigener Verein problematisch sind. Dass das weder im Sinne der Demokratie ist noch dem eigentlichen Anliegen förderlich, scheint man zurückzustellen. Das Geld ist da, es muss anscheinend ausgegeben werden. Eine Auflistung der gegenwärtig 29 Modellprojekte und Trägerorganisationen:

https://www.demokratie-leben.de/mp_modellprojekte-zur-radikalisierungspraevention.html

Da sind so einige fragwürdige Projektpartner dabei. Ein Projektpartner wird sogar seit Monaten OHNE Weiterlesen

Alleingelassen mit dem Problem

Eltern, Lehrer und kommunale Entscheider mit leeren Händen: über den neuen Verfassungsschutzbericht und suboptimale Informationsverbreitung

Montag wurde der neue Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen vorgestellt. Nach dem jüngsten Verfassungsschutzbericht ist die Zahl der Salafisten auf 1650 gestiegen im Berichtszeitraum, die Zahl der Islamisten erhöhte sich auf 4150, S. 89 ff.:

Klicke, um auf LfV_Bericht-2015final_screen.pdf zuzugreifen

Im Bericht werden sie „Aktivisten“ genannt ohne dass dieser Begriff definiert würde. Ist ein Aktivist Objekt der Beobachtung? Ist er gewaltbereit? Was macht zum Aktivisten und was nicht?*

An islamistischen Einrichtungen werden genannt das Europäische Institut für Humanwissenschaften (EIHW) und der Rat der Imame und Gelehrten (RIGD), ohne jedoch deren konkreten Sitz aufzuführen (Ostparkstr. 45 bzw. im Islamischen Zentrum Frankfurt, Eichenstr. 41). Für Eltern, Lehrer und kommunale Entscheider sind das die unwichtigsten Einrichtungen, wenn man da eine Reihenfolge hineinbringen wollte. Als Akteure persönlich benannt sind Pierre Vogel, Abdellatif Rouali und Bilal Gümüs. [Der Abschnitt zur IGMG ist etwas präziser, aber auch dort werden nur „Vereine“ benannt; welche?]

Vogel ist nur sporadisch in Frankfurt, Rouali ist noch aktiv, hat aber an Einfluß in der Szene verloren und Bilal Gümüs zieht nach seinem Rauswurf bei LIES nunmehr mit Vogel durch die Lande.

In dem Bericht werden manche Aktivitäten, nicht aber Orte und weitere Aktive konkret benannt. So fand am 11. Januar 2015 eine Veranstaltung für Frauen statt „in einer Moschee“ oder „charismatische Prediger“ seien dabei beobachtet worden, um Anhänger zu werben. Die vielen weiteren Beobachtungsobjekte jenseits des EIHW und des RIGD und die Namen der Prediger werden jedoch nicht genannt. Dr. Khaled Hanafy wird nicht Weiterlesen

Der gefesselte Löwe

Prolog: Wir leben in einem Rechtsstaat. Das ist wunderbar, ein großer zivilisatorischer Fortschritt und für uns Bürger ein unschätzbarer Segen. Der Deal ist: Gewaltmonopol des Staates, repräsentative Demokratie gegen Gleichbehandlung, Interessenausgleich und „keine Strafe ohne Gesetz“.

Diese Rechtsstaatlichkeit wird über Gesetze und Verordnungen, über sehr viele und immer engere und genauere Vorschriften hergestellt, die auch regeln, was der Staat darf und was nicht und worin die Verbote, Rechte und Pflichten von uns Bürgern bestehen.

 

 

Behörden haben den ihnen jeweils vom Gesetzgeber oder kommunal Zuständigen gegebenen Auftrag und abgesteckten rechtlichen Rahmen, der die Handlungsmöglichkeiten begrenzt. Das gilt für die verschiedenen politischen Ebenen, die die jeweils ihnen zugeordneten Behörden beauftragen und überwachen.

Nun ist es so, dass solche Behörden wegen ihres rechtlichen Rahmens problemorientiert handeln müssen: Ein Problem tritt auf. Man prüft zunächst die Zuständigkeit. Ist man zuständig, so folgt alles in dem für die eigene Handlungsweise gesteckten Rahmen. Manchmal gibt es einen Ermessensspielraum, manchmal gibt es ihn nicht. Ist die konkrete Handlung im Graubereich oder überschreitet es dezent oder deutlicher den Rahmen, so hat der Bürger Anspruch darauf, die behördliche Handlung verwaltungsrechtlich prüfen zu lassen. Ein Problem, z.B. einen kommenden Interessenkonflikt vorhersehen und schon einmal gegenwirken, ist also weniger deren Aufgabe, sondern eine der Politik. Die Aufgabe, der Auftrag einer Behörde kann aber natürlich definiert werden.

Tritt ein Problem auf, das so groß oder komplex ist, dass mehrere Behörden betroffen sind oder zuständig sein könnten, kann es sein, dass die jeweiligen Aufträge und rechtlichen Rahmen nicht synchronisiert sind. Sie können auch ganz zuwiderlaufen. Die rechte Hand muss also nicht nur nicht wissen, was die linke macht, sondern es kann auch sein, dass die eine einreißt, was die andere aufbaut.

So sind z.B. Rechtsgrundlagen und Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) hier einzusehen:

https://lfv.hessen.de/%C3%BCber-uns/gesetz-%C3%BCber-das-landesamt-f%C3%BCr-verfassungsschutz-hessen

Der Staatsschutz ist der Polizei zugeordnet und in den Kriminalämtern angesiedelt. Das Hessische Landeskriminalamt (LKA) ist sozusagen eine Filiale des BKA und beide sind durch das „Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz – BKAG)“ eingegrenzt und bestimmt:

http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Gesetz_ueber_das_Bundeskriminalamt_und_die_Zusammenarbeit_de-d139737,1.html

Die Grundlagen z.B. für die Betätigungen des Frankfurter „Amtes für multikulturelle Angelegenheiten“ (AmkA) sind durch das „Integrations- und Diversivitätskonzept (steht so im Original!) für Stadt, Politik und Verwaltung“ (ID)  der Stadt Frankfurt festgezurrt:

Klicke, um auf Integrationskonzept_2011.pdf zuzugreifen

Das LfV und das LKA unterstehen hier in Hessen letztendlich dem hessischen Innenminister. Die Stadt Frankfurt ist – Selbstverwaltung! – zwar autonom, untersteht aber bei genauer Betrachtung und im Streitfall ebenfalls dem Innenministerium.

Das LfV und das LKA haben einen anderen Auftrag als das AmkA.
Alle unterliegen dem Datenschutz und ihre Handlungen und Entscheidungen sind der Überprüfung z.B. durch Verwaltungsgerichte prinzipiell zugänglich. Die konkrete Benennung von Personen oder Einrichtungen, die Objekte der Beobachtung sein könnten wird da sorgfältig abgewogen. Die Furcht vor der rechtlichen Überprüfung scheint manchmal aber unangemessen hoch, größer als die Besorgnis um die Aufklärung, die oftmals Klarheit und Deutlichkeit braucht.

Der Auftrag des LfV hinsichtlich Extremismus ist relativ einfach und klar: auffinden und gegenwirken. Das Auffinden unterliegt Regeln. Das Gegenwirken findet in den verschiedensten Zusammenhängen statt und unterliegt natürlich auch Auflagen und Regeln.

Das AmkA hingegen soll „Vielfalt herstellen“ und Teilhabe ermöglichen. Ursprünglich war es wohl mal gedacht, Neubürgern mit Migrationshintergrund persönlich die Partizipation zu erleichtern. Das hat man jetzt auch Strukturen übertragen. Mittlerweile ist daraus jedoch noch mehr geworden: Nicht mehr Integration in das Bestehende, sondern Schaffung von etwas Neuem, das sozusagen metrokulturell sein soll. Das Problem sind da nur die „alten“ Menschen, die abweichende Traditionen und auch Weltanschauungen mitbringen oder – bei den Autochthonen – die hiesige Demokratie und den Rechtsstaat meist gut finden. Die meisten Zuwanderer finden die auch gut und nicht wenige kamen genau wegen dieser Rechtsstaatlichkeit . An der einen oder anderen Stelle hat man bei den Veröffentlichungen des AmkA jedoch schon den Eindruck, dass der Kulturrelativismus Pate stand. Auch wenn man davon absieht, dass Vielfalt an sich ohne die Frage, was diese alles umfassen soll, ein reichlich infantiles Konzept ist (alles so schön bunt), so stellt sich die Frage, ob dann nicht Vielfalt nicht nur herzustellen, sondern auch zu schützen wäre. Dass man sich also gegen Bestrebungen wenden müsste, z.B. Menschen zu uniformieren (sozusagen anti-bunt zu kleiden) oder sie totalitär einnorden zu wollen.

Der Auftrag des AmkA zu Extremismus findet sich im ID wieder. Ganze fünf Sätze sind dem gewidmet, von denen vier Allgemeinplatze sind. Ein Auftrag, Extremismus anzumahnen, findet sich nicht. Dafür Kommunikationsförderung, viel Verständnis und die an autogenes Training erinnernde Eigen-Aufforderung, keinen Menschen zu überfordern. Das ist alles ganz wunderbar.

Das ist ein Konzept, das in den aktuellen Herausforderungen jedoch nicht ausreicht und nicht hilfreich ist. Es ist mehr ein Konzept, dass sich an die Mehrheitsgesellschaft richtet, ein Konzept für all die, die guten Willens sind. Bei denen, die weniger guten Willens sind, fehlt jegliche Handhabe, ja mehr noch, das AmkA wird, da es mit problemorientierter Handlungsmaxime und mit verwaltungsrechtlicher Vorgabe eingegrenzt wird, zum Handlanger all derer, die das begehren.

Unterhalb der strafrechtlichen Grenze geht da scheinbar alles. Besseres öffentliches Auftreten für Moscheevereine mit problematischen Predigern? Da gibts doch was von AmkA! Einen warmen Rat zum Umgang mit der Presse allemal.

LfV und LKA versuchen demnach – gemäß ihrem Auftrag – aufzudecken, zu beobachten und ggf. einzuschreiten. Das AmkA ist mehr für Spiel und Spaß zuständig sowie die Sicherstellung der Partizipation von Bürgern und ihren Gruppierungen.

Einmal konkret, weil es da sehr gut bekannt ist (es gibt aber weitere Kommunen und Strukturen, in denen das ganz genauso abläuft): Das AmkA häkelt also z.B. an der Integration von Muslimbrüdern und anderen Islamisten, sofern sie nur die Leistungen des AmkA auf dessen Rechtsgrundlage abfragen. Es ist derzeit kein politischer Wille in Frankfurt sichtbar, das zu ändern. Im zuständigen Dezernat, das schon schwierig telefonisch erreichbar ist, antwortet man auf kritische schriftliche Anfragen und Hinweise schon einmal am liebsten gar nicht. Es ist kein politischer Wille absehbar, das wirklich große AmkA mal in Arbeit zu bringen an Stellen, an denen es weh- und nottut und an denen nicht nur der Name getanzt wird. Zur eindrücklichen Kenntnisnahme der Zuständigkeiten und der Priorisierung in diesem Amt sei einmal das „Über uns“ zur Lektüre empfohlen:

http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=547287

[Der Vollständigkeit halber: Ja, es sind auch einige sinnvolle Sachen dabei. Aber auch viel Überflüssiges sowie reichlich Nabelschau.]

Die Öffentlichkeitsarbeit der Muslimbrüder wird also wohl verbessert und immer mehr Personen und Institutionen der Frankfurter Stadtgesellschaft und Eltern (!) fragen gar nicht mehr, was das für Einrichtungen sind, sondern diese professionell unterstützte Öffentlichkeitsarbeit fruchtet. Sogar schon bei der Presse (!). Die Muslimbrüder werden also, so scheint es, normaler Teil der Frankfurter Stadtgesellschaft, die ihnen dann gegen Weiteres Schutz und Schild ist. Hauptsache bunt.

Man kann spekulieren, dass es mit dem LfV und dem LKA vielleicht Gesprächsrunden gibt. Die Verfassungsschützer warnen vielleicht ein bisschen allgemein – im Rahmen ihrer Rechtsgrundlage – und der AmkA-Vertreter sagt dann vielleicht so etwas wie: Wir haben unsere Rechtsgrundlagen. Das ist eine andere Wendung für: Ich habe nur Befehle befolgt. Ansonsten scheint man diese Gemengelage hinzunehmen wie eine Naturkatastrophe. Nein, das ist sie nicht. Das beruht auf von Menschen gemachten Regeln, die man bedarfsgerecht und zielführend anpassen kann und muss, wenn die Lage es erfordert.

Eine relevante Opposition in Frankfurt, die das zur Kenntnis nehmen und anmahnen würde, ist nicht aktiv. Zumindest nehme ich da nichts wahr, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Das AmkA ist keine Einrichtung, die es LfV und LKA schwer machen sollte, ihren Auftrag zu erfüllen, nur damit sie ihren eigenen Vielfalts-Ansatz auch recht schön ausleben können.

Diese missliche Lage, ja nahezu Zwickmühle, müsste – schließlich ist das ein relevantes gesellschaftliches Problem – also strukturell n.m.M. vom Innenministerium aufgelöst werden. Darum scheint sich aber der Innenminister nicht kümmern zu wollen, wenn er es überhaupt weiß. Er hat ja Personen um sich herum, die für ihn priorisieren und das kann auch mal daneben gehen. Für ein bisschen Spiel und Spaß, schöne Bilder mit Kindern, ist schon mal Zeit (rechts danaben der neue Chef des LfV, Roland Schäfer, der sich für diese kleine Schulklasse auch die ~2 Stunden nahm):

 

 

Ich finde dieses Bild auch schön. Ich wünschte, wir könnten uns alle mehr um diese schönen Dinge kümmern wie Schulklassen besuchen und mit Kindern sprechen. Und zur Ehrenrettung der Abgebildeten: Spiel und Spaß dieser Art sind für beide sicher nicht alltäglich und das kann man *auch* machen. Die allerbeste Öffentlichkeitsarbeit ist aber immer noch seinen Job gut zu machen – ernsthaft und bemüht. Gerade dann, wenn ein Problem schwierig und komplex ist und man es am liebsten aussitzen möchte.

Wenn es das Innenministerium nicht regeln will oder nicht meint, es zu können – aus welchen Gründen auch immer – ist dies eigentlich, es zeigt nämlich ein Strukturproblem im Integrationsbereich auf, Chefsache. Wir leben in einem Rechtsstaat – unsere Regeln sind menschengemacht. Und wenn sie gut sind, dann sind sie paßgenau und angemessen. Wenn sie nicht mehr passen, muss man sie ändern. Unser Gemeinwesen hat jetzt nicht mehr nur Gegner – es hat echte Feinde. Feinde, die unterwandern, Feinde, die jede Möglichkeit zu ihrem Vorteil nutzen. Wir können es uns, wenn uns dieses Land am Herzen liegt, einfach nicht leisten, dass Behörden nicht miteinander kommunizieren können (bekanntes IT-Problem zwischen staatsschützenden Behörden) oder Behörden gegeneinander arbeiten.

2 rechts, 2 links, 4 fallen lassen vergeudet nämlich nicht nur Steuergelder.
Wir lassen da Menschen fallen, Eltern, die ihre Kinder dahin schicken, wo auch schon mal ein junger Mann mit IS-Shirt direkt herumsteht. Kurze Wege.

Die Politik ist da also gefordert. Entweder die Frankfurter oder die hessische. Feldmann könnte es regeln, aber er schwimmt auf dieser Vielfalts-Welle mit und macht persönlich z.B. u.a. die problematische Gülen-Bewegung hoffähig. Da wird auf das klare Wort aus Wiesbaden gewartet – Warten auf Godot plus Mangel an eigenem politischen Diskriminierungsvermögen machen so etwas möglich. Da wird er bei den Muslimbrüdern kaum den Law-and-order-Feldmann rauskehren.

Die Hoffnung besteht also darin, dass der Hessische Löwe sich da doch noch seiner Fesseln bewusst wird und für die Stadt Frankfurt und das Land in dieser Sache agiert.

Verfassungsschutzbericht Bund 2014 II

Fortsetzung, Graue Wölfe, Maßnahmen

 

 

Zu den Grauen Wölfen:

Zum einen die organisierte „Ülkücü“-Bewegung, in der die Mitglieder ausdrücklich aufgefordert werden, ihre demokratischen Rechte in Deutschland wahrzunehmen und sich politisch und gesellschaftlich zu betätigen, um Einfluss auszuüben. Dass es der „Ülkücü“-Bewegung gelungen ist, auf kommunaler Ebene in politischen Gremien und Parteien Fuß zu fassen, darf insoweit nicht als Anerkennung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstanden werden, sondern als gezielte politische Einflussnahme im Sinne einer nationalistischen Ideologie. Dem widerspricht auch nicht, dass die größte Demonstration der ADÜTDF unter dem Motto „Deutschland ist unsere Zukunft“ durchgeführt wurde (3. Mai 2014 in Düsseldorf).

Auf der anderen Seite gibt es die jugendlichen Anhänger der „Ülkücü“-Bewegung, die zwar nur selten in einem der Vereine organisiert sind, aber durchaus über entsprechende Verbindungen verfügen. Sie sind hauptsächlich über das Internet vernetzt. In einschlägigen Foren und Internetgruppen bekennen sie sich offen zum Rassismus:

„Wir sind Rassisten. Hat da jemand ein Problem mit?“ (Facebook-Seite „Freie Türkische Armee“, 28. Juli 2014)

„Die türkische Rasse ist allen anderen Rassen überlegen.“ (Facebook-Seite „Göktürk Otagi Duisburg“, 13. Juni 2014)

Im Fokus ihrer Agitation stehen vor allem Kurden, die pauschal als PKK-Anhänger bezeichnet und verbal attackiert und diffamiert werden: „Kein Wasser für Kurden“. Dazu folgender Kommentar:

„Wenn es nach mir geht, gebt ihnen auch kein Sauerstoff, diesen v****** Kreaturen.“ (Facebook-Seite „Freie Türkische Armee“, 28. Juli 2014)

Dies reicht bis zu Vernichtungsdrohungen: „Einfach ausrotten cCc60“. (Facebook-Seite „Bozkurt Germany“, 1. August 2014) Ähnlich ist die Agitation gegen Juden von einem eliminatorischen Antisemitismus geprägt: „Sind diese Juden Menschen oder was? Der Allerhöchste hat ohnehin die frohe Botschaft verkündet, dass sie vernichtet würden. Hoffentlich geschieht das bald.“ (Facebook-Seite „Bozkurt Germany“, 1. August 2014)“ S. 136 f.

Auf der Seite 114 heißt es:

Vereinsverbote sind ein geeignetes Mittel, um die organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten von Islamisten zu beschränken. Wenngleich sich dadurch Gesinnungen nicht ändern, werden doch Strukturen und Kommunikationswege nachhaltig gestört.

Neue Organisationsformen benötigen neue Eingriffsmöglichkeiten. Auch „Stiftungen“ oder „GmbH“ agieren radikalislamistisch und dürfen nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Stiftungsrechts, des Steuer- oder des GmbH-Rechts behandelt werden (aber auch).

Die Organisatoren der islamistischen Szene müssen auf allen rechtsstaatlich möglichen Ebenen erfasst werden. Das ist eine etwas andere Vorgehensweise als üblich, aber nichtsdestotrotz notwendig.