Gießen: Mitten drin statt nur dabei

Wie von der IGG PR gegen Belege gesetzt wird
[update wegen Bilderlöschung, siehe unten, 17.04.2018]

Die Islamische Gemeinde Gießen (IGG) war schon mehrfach Thema auf diesem blog:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/02/23/giessen-doppelte-buchfuehung/

In einer aktuelle Ausgabe des Gießener Anzeigers wird nun vom Blatt eine weitere Darstellung verbreitet, die wiederum mehr die Meinung der Betroffenen denn die Belege zentriert:

http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/aiman-mazyek-vorbildliche-integrationsarbeit-der-islamischen-gemeinde-giessen_18645422.htm

Der Vorsitzende der Gemeinde, Dr. Diaa Rashid stellt sich selber als Opfer dar, wortgewaltig flankiert von Aiman Mazyek, dem Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime (ZMD). Eine Information, dass Herr Mazyek in seinem Verband genau den Dachverband drinnen hat, also die IGD, die wiederum Interessenvertretung ist für Organisationen, die Bezüge zur Muslimbruderschaft haben, erwartet man vergeblich. Das wäre eine wichtige Infiormation für den Leser gewesen, dass sich da sozusagen die Interessenvertretung zu Wort meldet. Von diesem ist auch die bislang nicht öffentlich bekannte Behauptung, Diaa Rashid sitze im Aufsichtsrat des ZMD:

„… berichtet der Vorsitzende des Zentralsrats, dessen Aufsichtsrat Rashid angehört. Mazyek beobachtet, dass die Diffamierung und Diskriminierung über Blogs und Internetportale in den letzten Jahren zugenommen habe. „Diese privaten Verfassungsschützer, die in Wirklichkeit als selbstgerechte Denunziationsplattformen daherkommen, schaden unserer Demokratie und spielen zudem den Rechten extrem in die Hände“, analysiert der Zentralratsvorsitzende.“

Es ist ein spannendes Verständnis von „Demokratie“ (kleiner gehts wohl nicht), wenn dier Bezug auf EIGENzuordnungen von öffentlich agierenden Erwachsenen als demokratiegefährdende Denunziation bezeichnet wird. Eine Frage: Die Personen aus der eigenen Community, die die Botschaften des RIGD, die r. Rashid verbreitete, oder Dr. Rashids Bilder teilten, „denunzieren“ die auch oder nehmen die statthaft wahr? Ein Aschenputtelprinzip von Öffentlichkeit? Die einen dürfen wahrnehmen und kommentieren, die „Falschen“ wiederum nicht? Worin genau besteht die „Denunziation“? Öffentlicher machen, als der öffentlich machende Akteur, der SELBER am Beginn dieser nun für ihn unangenehmen Kausalkette steht?

Ich war bei der Veranstaltung der IGD, weil dort so viele von den Gelehrten waren, von denen ich mich verabschieden wollte“, erinnert sich der Pohlheimer.

Das war nur eine Sache, zu der nun diese halbgare Erläuterung geliefert wird, die aber nicht mal binnenkonsistent ist. Warum sollte ein Muslim, der mit dieser ganzen Szene eher wenig zu tun hat, davon ausgehen, dass er ausgerechnet dort viele Bekannte treffen könnte, von denen man sich verabschieden möchte? Aber geschenkt.

Es gibt ja Weiteres* (update 17.04.2018: Einige Fotos wurden entfernt. Deswegen einige Beispiele aus Sicherungen, die zu Beweiszwecken getätigt wurden.). Herr Dr. Rashid mit bekannten Akteuren:, darunter Khaled Hanafy und Mohamed Ibrahim. Und natürlich dem Studiendekan des EIHW, dem Herrn Obaida:

 

Aus dem Artikel:

Die Gemeinden und Moscheen machen in erster Linie Seelsorge und religiöse Betreuung“, erklärt Mazyek, der der „Deutschen Islamkonferenz“ als Mitglied angehört. Die meisten Gemeinden seien völlig damit überfordert, die ganze Bandbreite der Politisierung und Kriminalisierung zu übersehen, die sich hinter solchen Misstrauensdiskursen verbergen kann.

Dr. Rashid war also – nur fürs Protokoll – in folgenden Gremien (evtl. nicht vollständige Liste) zugange:

– Vorstand der IGG
– Aufsichtsrat des ZMD (nach Auskunft des Vorsitzenden)
– Generalsekretär der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen (nach Vereinsregisterauszug vom 05.04.2018)
– immer wieder beim RIGD
– Mitglied beim DIV (bzw. die IGG)

In der Gesamtschau wirkt das nicht wie eine „Überforderung“ einer eigentlich ganz unpolitischen, unbeteiligten Person. Dass da jemand, der nur halb des Googelns und Lesens mächtig ist, überfahren wurde. Sondern das wirkt wie eine relevant vernetzende Tätigkeit eines Multi-Funktionärs (was statthaft ist). Mazyeks Argument beleidigt zudem (neben den Lesern, aber das ist v.a. auf den Journalisten zurückzuführen) die Intelligenz von Dr. Rashid. Dr, Rashid ist Facharzt. Er hält Vorträge in islamischen Einrichtungen. Da den „Gretchenbonus“ in Anspruch nehmen zu wollen ist schon recht unverfroren. Herr Mazyek Weiterlesen

Gerichtsnomaden

Über Hassprediger, die Jahre und Jahrzehnte Gerichte beschäftigen

Juristen tun sich manchmal schwer, problematische Inhalte in Hasspredigten so klar zu erkennen und zuzuordnen, dass sie in das Normengefüge von Tatbestandsmerkmalen passen. Nicht jeder Gewaltaufruf ist sofort – selbst bei guter Übersetzung – als solcher erkennbar und der geschickte Hassprediger benutzt eine bildhafte Sprache mit Gleichnissen und Geschichtsbezügen, die sich einem muslimischen Publikum erschließt, aber nicht immer einem nichtmuslimischen Juristen, der gerne klare Aussagen hat, an denen er ggf. Anklagepunkte festmachen kann. In dem juristischen Nebelfeld von potentiell falsch negativ angerechneter Übertragung, weil der Ausdruck in der Herkunftssprache mehrdeutig ist, geschickter Formulierung oder plötzlicher Unschlüssigkeit zuvor noch graniten scheinender Zeugen für eine bestimmte Sprecherabsicht ist es dann manches Mal schwierig, die realen Vorkommnisse ohne vernünftigen Zweifel so zu erfassen, dass sie strafrechtlichen Ansprüchen genügen. Das ist manchmal nicht trivial.

Ein Fall solcher Art war schon einmal von dem Frankfurter Prediger Said Khobaib Sadat beschrieben worden:

https://vunv1863.wordpress.com/2015/11/25/hassprediger-man-muss-auch-wollen/

Doch nicht nur im Strafrecht beschäftigte der Herr Sadat immer wieder die Gerichte. Auch verwaltungsrechtlich war er über die Jahre als Kläger bei verschiedenen Instanzen aufgetreten, eine VGH-Entscheidung dazu:

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:4757375

Man kann also, wenn man immer wieder klagt, günstigen Falls seine Zuordnung und seine Ausweisung jahre-, ja jahrzehntelang hinausschieben (solche Klage-Marathons sind zwar nicht nur Hasspredigern vorbehalten; auch so manche andere Entscheidung kann sich hinziehen, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden). Das erste Urteil, das in der obigen Entscheidungsbegründung erwähnt wird, ist vom Jahr 1994. Der Herr Sadat ist nach dem letzten Urteil, das gegen ihn erging, wohl unter Auflagen geduldet. Er ist immer noch, jetzt in Bergen Enkheim, als Prediger tätig. Bei einer persönlichen Begegnung mit einem seiner Söhne 2012 wurde überdies deutlich, dass er seine Kinder wohl in einer Weise aufzog, die Abwertung, Hass und Abschottung von der Mehrheitsgesellschaft begünstigt.* In dieses Bild passt leider, dass eine Tochter nach Medienberichten nach Syrien ausreisen wollte und vor einem Jahr deswegen Ermittlungen gegen sie angestellt wurden:

http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Imam-Tochter-radikalisiert;art675,2290085

Sie und ihr Bruder sind hier zur Schule gegangen. Die dort (Offenbach, Frankfurt) schulisch vermittelten Wertvostellungen wie „bunt, gleichberechtigt, demokratisch“ sind wohl bei einigen Kindern an der häuslichen intensiven Indoktrination abgeglitten wie ein Spiegelei an Teflon.**

Das ist jedoch kein singulärer Fall. Es gibt weitere Islamisten, die nicht nur ihre Indoktrination weitergeben***, sondern parallel wieder und wieder vor Gericht ziehen.

Ein Prediger aus Minden hat einen fast ebenso langen Gerichts-Marathon hinter sich. Auch er ist weiterhin in Deutschland und dem Anschein nach auf öffentliche Unterstützung angewiesen. Das begann so nach Darstellung des VG Minden (Urteil vom 10. Dezember 2014 · Az. 7 K 1405/13):

Zur Begründung seines Asylbegehrens gab der Kläger an, als Student an der Technischen Universität I2. zur Rückkehr zum traditionellen Islam aufgerufen zu haben. Im Rahmen dieser Tätigkeit habe er unter anderem Vorträge gehalten und Demonstrationen organisiert. Wegen dieser Tätigkeit sei er in den Jahren 1987 und 1988 insgesamt drei Mal verhaftet worden. Mitte 1989 sei ein gewisser I3. B. von Beamten der Staatssicherheit ermordet worden. Im Juni oder Juli 1989 habe er erfahren, dass er und 16 weitere Personen wegen dieses Mordes angeklagt worden seien. Die falsche Anklage sei erhoben worden, um ihn und die anderen angeklagten Oppositionellen „loszuwerden“. Wegen dieser Anklage sei er zunächst nach L1. geflohen und dort untergetaucht. Von dort aus sei er im Dezember 1989 nach T1. -B1. gegangen. Nach weiteren sechs Monaten sei er weiter nach Q. /Q1. gereist. Dort sei er als Prediger tätig gewesen. Im Februar 1992 habe er sich im K. niedergelassen, um dort als Lehrer zu arbeiten. Während seines Aufenthalts im K. habe er von seinem Bruder erfahren, dass er in Ägypten in Abwesenheit zu 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden sei. Im Jahre 1994 habe er sich für etwa sechs Monate in K1. und für etwa drei Wochen im Sudan aufgehalten, sei dann aber in den K. zurückgekehrt. Im August 1995 seien mehrere Ägypter im K. auf Betreiben der ägyptischen Sicherheitsbehörden verhaftet worden. In diesem Zusammenhang sei auch nach ihm gefragt worden. Da er befürchtet habe, nach Ägypten ausgeliefert zu werden, sei er in die jemenitischen Stammesgebiete geflohen und habe von dort aus seine Flucht nach Deutschland vorbereitet. Weiterlesen