Enttäuschende Islamismus-Debatte

Aus Anlass der jüngsten Anschläge stand im NRW-Landtag am Donnerstag eine Debatte zur Islamismus-Bekämpfung auf der Tagesordnung. Die von nicht wenig Selbstlob gekennzeichneten Beiträge blieben jedoch zumeist oberflächlich, insbesondere bei der Erörterung der Deradikalisierungs-Programme. Tonangebend bei der Debatte waren überwiegend Integrationspolitiker.

Bild: Sigrid Herrmann-Marschall

Unter dem Tagesordnungspunkt „Islamistische Gefährder konsequent rückführen – Aussteiger- und Präventionsprogramme intensivieren“ fand am Donnerstagvormittag im nordrhein-westfälischen Landtag in Düsseldorf eine fast 100-minütige Plenardebatte zum Thema Islamismus statt. Hintergrund der Aussprache waren die jüngsten islamistisch motivierten Anschläge in Dresden, Paris, Nizza und Wien.

Bereits die Rednerliste offenbarte, dass die meisten Fraktionen das Thema Islamismus-Bekämpfung mehr im integrationspolitischen Bereich ansiedeln als bei der Innenpolitik: So schickte die CDU als ersten Redner den Innenpolitiker Gregor Golland ins Feld. Danach aber sprachen für die CDU mit Heike Wermer und Marc Blondin nur noch Integrationspolitiker. Für SPD und FDP sprachen ausschließlich Integrationspolitiker. Und auch für die Landesregierung sprach nur Integrationsminister Joachim Stamp. Landesinnenminister Herbert Reul war zwar anwesend, ergriff jedoch nicht das Wort. Ministerpräsident Armin Laschet zeigte wenig Interesse an der Debatte und verließ den Plenarsaal bereits nach rund 45 Minuten wieder.

Breite Debatte über Abschiebung von Gefährdern

Den größten Raum in der Debatte nahm die Frage nach der Abschiebung islamistischer Gefährder ein. Dabei zeigte sich Joachim Stamp erneut entschlossen, möglichst viele ausländische Gefährder in ihre Heimatländer zurückzuführen. Er erinnerte an den Fall Sami A. und sagte, bei der Abschiebung von Gefährdern gehe die Landesregierung „bis an die Grenzen des Rechtsstaats“. Der FDP-Politiker sprach davon, ein Gutachten in Auftrag gegeben zu haben, das klären soll, ob etwa auch Abschiebungen von Gefährdern in sichere Gebiete Syriens rechtlich möglich sind. Der AfD, die zuvor kritisiert hatte, dass in diesem Jahr bislang nur sechs von 375 Gefährdern abgeschoben wurden, warf Stamp vor, es sich bei diesem Thema zu einfach zu machen. Die Grünen wiederum kritisierten Stamp für seine Abschiebepolitik.

Wie die meisten Redner an diesem Tag sparte auch der FDP-Minister nicht mit Selbstlob: So lobte er Weiterlesen

NRW: Wenig Interesse an Verfassungsschutz-Bericht

Die für Mittwoch im Düsseldorfer Landtag geplante Erörterung des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz-Berichts fiel anderen Themen zum Opfer. Dabei wäre eine Erörterung des Berichts durchaus geboten gewesen. Auch unter dem Aspekt des Islamismus, der laut der darin genannten Zahlen in NRW weiter wächst.

Landtag in Düsseldorf

Am Mittwoch sollte der bereits in der letzten Woche veröffentlichte nordrhein-westfälische Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019 in Düsseldorf von Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) und Verfassungsschutz-Chef Burkhard Freier den Mitgliedern des Landtags-Innenausschusses vorgestellt und mit diesen erörtert werden. Nachdem aber bereits der erste Tagesordnungspunkt zum Thema Kindesmissbrauch 106 Minuten in Anspruch genommen hatte, war klar, dass für den auf Tagesordnungspunkt 14 und damit weit nach hinten gesetzten Verfassungsschutz-Bericht an diesem Tag keine Zeit mehr bleiben wird.

Als der Bericht kurz vor Ende des Ausschusses an der Reihe war, sprach der Ausschuss-Vorsitzende Daniel Sieveke (CDU) davon, dieser könne ja auch nach der Sommerpause in einer gesonderten Sitzung dazu erörtert werden. Ob es dazu jedoch kommt, blieb unklar, denn nach diesem Vorschlag ging Sieveke ohne Abstimmung oder Beschluss, allerdings auch ohne Widerspruch einer der Fraktionen, einfach zum nächsten Tagesordnungspunkt über.

Dabei wäre eine Erörterung des Berichts durchaus geboten gewesen. Auch unter dem Aspekt des Islamismus, dessen Personenpotential mit 4.925 in Nordrhein-Westfalen am höchsten ist. Die rund Weiterlesen

Leiser Spurwechsel

Über den Verein „Düsseldorfer Wegweiser e.V.“ – und aktuelle Bezüge

Der Verein „Düsseldorfer Wegweiser e.V.“ (DW) besteht seit 2014. Er wird vor allem als Akteur im Präventionsbereich salafistischer Radikalisierung wahrgenommen. In der Selbstdarstellung klingt das so:

Die Präventionsarbeit gegen extremistische Ideologien der Ungleichwertigkeit stellt für alle Akteure der Gesellschaft eine wichtige Aufgabe dar. Der im Februar 2014 gegründete Verein ist seinem Selbstverständnis nach ein verlässlicher lokaler Partner der Präventionsarbeit, der sich insbesondere mit dem Phänomen des gewaltbereiten Salafismus befasst.

https://www.wegweiser-duesseldorf.de/verein/

„Lokaler Partner“ klingt nach einer Struktur, die gesondert vom staatlichen Apparat ist, einer NGO. Formal ist der Verein unabhängig, eine private Selbstorganisation. Der Verein erhält öffentliche Mittel aus verschiedenen Programmen, die von Bund und Land aufgelegt wurden. Der Verein war jedoch schon Gegenstand der hiesigen Berichterstattung, Unter anderem deshalb, weil er im Oktober 2016 eine etwas merkwürdige Veranstaltung ausrichtete, die unter dem Aspekt der praktischen Düsseldorfer Präventionsarbeit eher einem Orchideenansatz entspricht und wohl auch gar nicht das dafür hinreichend qualifizierte Personal für eine derart spezifische theologische Arbeit vorgehalten wird*:


Programm:


Eine weitere ähnliche Veranstaltung von DW ist mir nicht bekannt, das war also – nach meiner Kenntnis – ein singuläres Event. Wesentliche Beteiligte sind zwei Vorstandsmitglieder von DW, Kiefer und Charchira, die zugleich auch Akteure am mitveranstaltenden Institut für Islamische Theologie Osnabrück sind; Kiefer als Postdoc, Charchira als Doktorand. Das ist also jenseits der drei anderen Weiterlesen

Wegweiser begutachtet sich selbst

Über eine Anhörung im Düsseldorfer Landtag – eine Einordnung

Gestern fand eine Anhörung im Innenausschuss des Landes NRW statt. Gegenstand der Anhörung sollte eine Information der Ausschussmitglieder zu dem Präventionsprogramm gegen Salafismus des Landes sein. Dem Projekt „Wegweiser“ gehören landesweit etliche Beratungsstellen an, die sich in unterschiedlicher Trägerschaft befinden. Da es mehrere Träger gibt, muss sich eine nicht damit dauernd befasste Person erst einmal einen Überblick verschaffen, wer da agiert. Konkreter Anlass war eine Planung, wonach das Programm finanziell verstetigt werden sollte.

Eine Verstetigung ist prinzipiell nichts Schlechtes. Nur sollte man nur solche Programme oder die konkrete Ausführung verstetigen, die entweder konzeptionell solide sind bei Neubetrauung eines Trägers oder – sofern der Träger schon länger in der öffentlichen Förderung ist – ein erfolgreiches Agieren nachweist. Der reine Nachweis, man habe die öffentlichen Mittel dem Zweck entsprechend verwandt, kann da nicht ausreichen. Der Zweck muss auch erfüllt werden. Die Verwendung von Landesmitteln ist nämlich in der Landeshaushaltsordnung NRW (LHO) so gefasst:

§ 6
Notwendigkeit der Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen

Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind nur die Ausgaben und die Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) zu berücksichtigen, die zur Erfüllung der Aufgaben des Landes notwendig sind.

§ 7
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit,
Kosten- und Leistungsrechnung

(1) Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.

(2) Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen.

(3) In geeigneten Bereichen ist eine Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen.

siehe:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3920031009101837119

Die Notwendigkeit der öffentlichen Förderung von Maßnahmen gegen nicht nur religiös legitimierten Extremismus ist sicherlich unstrittig. Dem Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebot genügen jedoch nur solche Maßnahmen, die auch geeignet sind, den beabsichtigten Zweck zu erfüllen. Dazu muss ein Erfolg der Maßnahmen entweder (sofern sie in der Zukunft liegen) über vernünftigen Zweifel erwartbar sein oder (sofern sie in der Vergangenheit liegen) ein Erfolg, d.h. nicht nur Zweckerfüllungswille, sondern auch ein realer Erfolg, nachweisbar sein. Unabdingbar ist an diesem Punkt, vorher als öffentliche Hand zu definieren, was als Erfolg einer Maßnahme gelten soll. Wenn das bei einem Bauwerk beispielsweise noch recht einfach ist (aber auch schief gehen kann, siehe manche öffentliche Großprojekte), ist das bei einer Dienstleistung, die sich auf Haltungen von Menschen richtet, sehr viel schwieriger. Aber auch dort gibt es Hinweise auf ein strukturiertes, professionelles Vorgehen, das zu fordern ist. Im betrachteten Feld sind das zum Beispiel die Erstellung und Erarbeitung strukturierter Hilfepläne mit der Klientel, Auflistung von durchgeführten Maßnahmen, Evaluationen, konkrete Angaben, ob die Maßnahmen zum Erfolg führten oder nicht. Die Art der Durchführung muss also belegt werden und sie läßt eine Abschätzung zu, ob Maßnahmen zum Erfolg führen können – oder auch nicht. Ein reiner Abwehrzauber gegen religiösen Extremismus oder eher rituelle Handlungen, wie das Beschwören des Geistes der Völkerfreundschaft, reicht da nicht.

Das Projekt „Wegweiser“ hat jedoch diesbezüglich eine Reihe von Schwächen. Es ist sicher auch gut gemeint seitens der politischen Akteure, die es initiierten. Die Frage jedoch, ob es seitens der Fördermittelnehmer auch gut ausgeführt wird, d.h. die geförderte Leistung auch erfolgreich erbracht wird, ist weniger leicht zu beantworten. Dazu hätten seitens der öffentlichen Hand erst einmal Standards mit den Fördermittelnehmern vereinbart werden müssen, die die Zweckerfüllung auch belegen jenseits der Zweckerfüllungsabsicht.* Dazu hätte man Ziele der Zweckerfüllung definieren müssen, was wohl im Wesentlichen unterblieb. Man wollte ein Angebot bereitstellen für Information, Prävention und Deradikalisierung. Das hat man. Aber welche Erfolge man bei letztgenanntem Punkt, also da, wo es kritisch wird, erzielte, ist ganz unklar. Evaluationen fehlen breit, wie auch in einer Übersichtsarbeit des Nationalen Zentrums für Kriminalprävention erfasst wurde.

http://journals.sfu.ca/jd/index.php/jd/article/view/105/88

Zu dieser Arbeit:

https://vunv1863.wordpress.com/2017/09/09/metamagie/

Daran mangelt es auch bei Wegweiser, wie aus einer Antwort der NRW-Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen Verena Schäffer hervorgeht:

Klicke, um auf MMD17-469.pdf zuzugreifen

Das Wegweiser Programm wird ja immer als erfolgreich bezeichnet. Wenn der Erfolg jedoch – zumindest in einem Teilbereich – gar nicht definiert wurde? Papier und Pixel sind geduldig und es spielen eine Reihe von Interessen eine Rolle, das Programm auch jenseits des Faktischen als erfolgreich zu bezeichnen: Die der politischen Entscheider, die Tatkraft demonstrieren möchten, und die der Fördermittelnehmer, die natürlich gerne immer mehr Geld haben wollen. Wenn der Fördermittelgeber den Erfolg nicht ausreichend definierte, kann man als strategisch denkender Akteur auch auf die Idee kommen, selber zu definieren, was der Erfolg der eigenen Arbeit sei und dann versuchen, das gemeinsam mit anderen Leistungserbringern per Interessenvertretung durchzusetzen:

https://vunv1863.wordpress.com/2017/02/19/wer-schuetzt-vor-dieser-praevention/

Unter den Mitgliedern dieser Interessenvertretung sind auch Träger, die im Rahmen des Programms „Wegweiser“ Leistungen erbringen sollen. Das „Multikulturelle Forum e.V.“ etwa oder die „Aktion Gemeinwesen und Beratung e.V.“:

Mitglieder

Wegen der Bedingungen der LHO ist jedoch der politische Akteur gefordert, die angemessene Mittelverwendung zu kontrollieren. Hier spielt herein, dass politische Akteure Generalisten sind, die schon das Feld des Islamismus nicht durchdringen können (dazu fehlt einfach die Zeit**) und nachfolgend auch mit der Beurteilung der Wirksamkeitsaussicht von Maßnahmen völlig überfordert sind. Das ist die Stunde der Experten, die ihre fachliche Sicht beisteuern.

Das sind die Fälle, in denen man Anhörungen macht. So auch hier. Bei einer Anhörung, die den Zweck haben soll, zu einer Entscheidungsfindung der Parlamentarier vor der Mittelvergabe beizutragen, lädt man zwar oftmals auch Personen oder Vertreter von Institutionen, die von einer politischen Handlung betroffen sind oder sein könnten. Dies ist jedoch stets offen darzulegen. Daneben werden neutrale Experten geladen. Sind als Experten geladene gleichzeitig Betroffene, ist auch dieses zwingend offen zu legen, weil es sich um einen Interessenkonflikt handeln könnte: Die eigenen Bezüge, hier also die finanziellen Anreize, positiv zu urteilen als Experte, müssen bekannt sein, weil nur das eine sachgerechte Wahrnehmung der persönlichen Stellungnahme durch die Parlamentarier erlaubt.

Diese Anhörung zum Programm „Wegweiser“ fand gestern statt. Geladen waren als Experten zur Beurteilung des Programms Wegweiser:

Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani, FH Münster, Fachbereich Sozialwesen

Samy Charchira, Universtität Osnabrück, Institut für Islamische Theologie Weiterlesen

Wer braucht schon Belege?

Über einen Meinungsartikel in der aktuellen Süddeutschen Zeitung zu VPN

In der gestrigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung findet sich ein Artikel, in dem auf die Vorgänge um den hessischen Präventionsdienstleister Violence Prevention Network (VPN) vom Februar und März eingegangen wird. Wie die Journalistin Özlem Gezer, die für den Spiegel arbeitet (siehe dazu Beitrag „In eigener Sache“ auf diesem blog), gehört die für den Beitrag allein verantwortlich zeichnende Journalistin Dunja Ramadan wohl zum Netzwerk der „Neuen Deutschen Medienmacher“, was einige interessante zusätzliche Fragen aufwirft. Gemein ist beiden Beiträgen, dass die, die die Suspendierungen aussprachen, nicht breiter im Artikel zu Wort kommen zu den Ursachen der Suspendierung. Es gab eine sehr schmale Mitteilung zur Aufhebung der Suspendierung, die hier wieder bemüht wurde dem Anschein nach. Es liegen also keine neuen Statements des hessischen Innenministeriums oder des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz vor. Stattdessen wird über deren Beweggründe öffentlich spekuliert, über deren „Glauben“ sinniert. Warum fragten sie nicht einfach nach? Warum schaffen es zwei Journalistinnen nicht, von den eigentlich Handelnden Stellungnahmen zu erhalten? Wurde da überhaupt nachgefragt?

Der Beitrag:

http://www.sueddeutsche.de/politik/islamismus-grosser-bullshit-1.3616942

Leider stehen in dem Artikel einige nachweislich unwahre und verzerrende Inhalte, teilweise explizite Unwahrheiten zum Ablauf. Dieser Beitrag geht auf eine Anfrage von Frau Ramadan vom 9. März dieses Jahres (!) zurück, das ist also nichts aktuelles. Darauf wird jedoch interessanterweise nicht hingewiesen

In dem Beitrag machen im Prinzip die Dienstleister VPN, vertreten im Artikel durch die Mitarbeiter, und auch Wegweiser (Dr. Michael Kiefer) mobil gegen die Zuwendungsgeber im Allgemeinen, die berechtigte und belegte Vorbehalte oder bekannt gewordene Probleme anscheinend gar nicht mehr prüfen sollen. Deren, also die von Innenministerium und Verfassungsschutz, Handlung auf belegte Hinweise von mir, aber auch – konkret auslösend – Nachfragen vom HR, wird mit dem Beitrag grundsätzlich angegriffen. Das ist ungefähr so, als würden Hersteller die Kunden angehen, weil sie sich die Ökotest kaufen und lesen. Sowohl der Herr Kiefer, gleich mit mehreren Vereinen/Projekten (Mehrfachbezüge?) am Start in Sachen Präventionsdienstleistung, als auch VPN erhalten öffentliche Gelder in erheblicher Höhe. Öffentliche Gelder, hinsichtlich deren Verwendung und zur konkreten Umsetzung vor allem Meinung wichtig ist, denn eine Evaluation fehlt meiner Kenntnis nach sowohl bei Wegweiser als auch bei VPN im Bereich Islamismus. Kritik stört da im Allgemeinen, denn die öffentlichen Auftraggeber müssen sich für Zuwendungen rechtfertigen. Die Vereine, in denen Kiefer aktiv ist, sind in der BAG, s.u. vertreten. Die BAG vertritt nach Angabe von Herrn Mücke neulich, jeden, der öffentliche Förderung erhält. Dass darunter Strukturen sind, die der Muslimbruderschaft zuzuordnen sind, scheint da weder Kiefer noch Mücke zu stören. VPN hat bundesweit im niedrigen dreistelligen Bereich vor allem Angehörige und das soziale Umfeld von islamistisch radikalisierten Personen beraten. Die im Artikel genannte Zahl „900“ umfasst die ganzen Personen aus dem rechtsradikalen Spektrum mit, die weit überwiegt (vielleicht 750 zu 150 nach meiner Schätzung – mit konkreten Zahlen hat es VPN ja nicht so sehr), aber aufgeführt wird, um die Betätigung breiter aussehen zu lassen. Die Verdienste von VPN im Bereich Rechtsradikalismus sind hier explizit nicht Thema (da sie da auch teilweise evaluiert sind, kann man da sagen, dass das in Ordnung ist. Da das Konzept aber einfach, obwohl es so nicht übertragbar erscheint, übertragen wurde auf den neuen Geschäftsbereich, muss man da fragen dürfen).

Im hessischen Verfassungsschutz sitzen also nach SZ Leute, die keinerlei Ahnung haben, einfach im luftleeren Raum agieren und auch im hessischen Innenministerium entscheidet man nach „Glauben“? Spätestens hier, nach Kiefers Vorwurf, hätte man eine umfangreichere Stellungnahme einholen müssen als die dürre Meldung vom März. Weiterlesen

Vernetzen bis der Arzt kommt

Über den Düsseldorfer Verein „RE-START“ war gestern berichtet worden:

https://vunv1863.wordpress.com/2017/04/11/restart-me-too/

Darin waren die vielfältigen Einbindungen und und ein Teil der Betätigungen des ZMD-Funktionärs Hamza Wördemann aufgezeigt worden. In den Registern bzw. in den behördlichen Dokumenten finden sich jedoch weitere interessante Akteure. Neben bereits Bekannten auch Personen, die im Allgemeinen weniger die Öffentlichkeit suchen, aber trotzdem, eher im Hintergrund, wirken und vor allem scheinbar losgelöst nach außen hin als Personen auftreten können, die wiederum andere Organisationen vertreten. So kann man mit einem Stamm von, sagen wir, einem Dutzend Leuten einen wirklich mächtigen Auftritt inszenieren, der Größe jedoch nur simuliert. Ob diese Simulationen letztlich erfolgreich sind, hängt an der Zielsetzung: Einfluß, Fördergelder etc. sind sicher als Erfolg zu werten. Auch dass man vielleicht die Behörden hinsichtlich der eigenen Zuordnung nasführen kann, mag man für einen Erfolg zählen.

Der Verein RE-Start stellt sich im Vereinsregister so dar im chronologischen Abdruck:

Quelle: Screenshot Vereinsregister Abruf 12.04.2017

Derselbe Dr. Dr. „Fajallah Albert“ Al Khatib ist zusammen mit dem Herrn Wördemann in der gleichen Konstellation auch bei den „Freien Muslimen e.V.“:

Quelle: Vereinsregister, Abruf 12.04.2017

als „Albert Farajallah“

Besagter Herr Al-Khatib erscheint aber noch viel weitergehend aktiv. So ist er nach dieser Quelle Schatzmeister bei Wegweiser:

Der Islam werde von den Salafisten missbraucht. „Extremismus und Gewalt sind Gift für jede Religion“, sagte der Schatzmeister des Düsseldorfer Wegweiser-Projektes, Albert Al Khatib, der gleichzeitig die deutsch-islamische Moschee-Stiftung leitet.Weiterlesen

… und noch ein falscher Weg

Arbeitet auch Wegweiser mit muslimbrudernahen Protagonisten zusammen?

Über das NRW-Präventionsprogramm „Wegweiser“ war bereits berichtet worden:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/10/09/wohin-des-wegs/

[Ebenso über einige Protagonisten.]

Nun kann man sich berechtigt fragen, wie eng mit problematischen Strukturen kooperiert wird und wie nah man sio einigen muslimbrudernahen Personen tatsächlich steht. Glücklicherweise hilft an dieser Stelle der Herr Mazyek am 24.11.2016 aus:

Ein Schwerpunkt liegt in den kommenden Monaten und im nächsten Jahr im Bereich „social media“. Zudem bestehen Kooperationen z.B. mit dem Präventionsprogramm „Wegweiser in NRW“, die etwa in einer gemeinsamen Veranstaltung noch in diesem Jahr in Wuppertal mündet.

https://causa.tagesspiegel.de/politik/gehoeren-salafisten-vereine-verboten/der-glaube-hat-eine-immunisierende-wirkung-gegen-extremismus.html

Wuppertal? Wegweiser? „Noch in diesem Jahr“ (gemeint war in seiner Einlassung Ende November das Jahr 2016)? Es gibt keinen vernünftigen Grund hier an der Wahrhaftigkeit von Herrn Mazyek zu zweifeln. Es sei also als zutreffend angenommen.

Das muss dann wohl dieses hier sein:

Zur Örtlichkeit, allerdings ein älterer Artikel:

http://www.wz.de/lokales/wuppertal/islam-verein-in-vohwinkel-radikal-oder-liberal-1.183706

Halten wir einmal fest: Nicht nur „safer spaces“ hat keine Probleme mit diesen beiden seit Jahren einschlägig bekannten Herrschaften, sondern auch Wegweiser [siehe Nachtrag unten]. Die von Bund und Land bezahlten Weiterlesen

Wohin des Wegs?

Düsseldorfer Wegweiser holt als Diskussionsteilnehmer Sprecher eines unter Beobachtung stehenden Verbandes – nur warum?

Wegweiser ist das Präventionsprojekt des Landes NRW zur Bekämpfung des gewaltbereiten Salafismus. Seit einigen Jahren werden in diesem Programm Jugendliche betreut, die in die radikale Szene abzurutschen drohen. Doch wo ist da die Grenze? Bestimmt nicht erst dort, wo die zu betreuende Person bereits den Anschluß an gewaltbereite Personen gefunden hat. Umgang mit oder in Einrichtungen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Sicherlich, denn die Hürden für eine solche Maßnahme, die erhebliche Eingriffe bedeutet und möglich macht, sind hoch. Es sind relevante Betätigungen notwendig, um diese Maßnahme zu rechtfertigen; ein unbedachtes Wort reicht da nicht. Zumindest die Jugendlichen wird man also davon abzubringen versuchen, solche Einrichtungen aufzusuchen oder Kontakte zu Personen dort zu unterhalten. So weit zumindest die Theorie.

Wegweiser hat in verschiedenen Städten unterschiedliche Dependancen. Weiterlesen

Muslimische Wohlfahrt

Seit einiger Zeit werden Gespräche darüber geführt, ob es – analog der Caritas oder der Arbeiterwohlfahrt – auch explizit muslimisch geführte Wohlfahrtsverbände geben solle. Sicherlich steht es jedem frei, was auch immer zu gründen. Bei diesem Ansinnen wird jedoch gerne vorgehalten, man wolle mit christlich geprägten Verbänden gleichziehen. Am stärksten voran getrieben wird das Anliegen von den konservativen muslimischen Verbänden und einzelnen Akteuren, die auf den ersten Blick nicht, oft jedoch auf den zweiten Blick hin einer bestimmten Gruppierung zuzuordnen sind. Dabei wird jedoch übersehen, dass die Arbeit von AWO und auch der Caritas & Co in den Bereichen, in denen alle Menschen von ihren Angeboten profitieren, eben nicht demonstrativ religionsgebunden ist.

Auf einer Veranstaltung letzten März in Wiesbaden* waren allerlei Stellungnahmen zu einer von einigen gewünschten muslimischen Wohlfahrt zu hören und zu lesen. Geladen waren Akteure aus verschiedenen gesellschaftlichen Kontexten. Von muslimischer Seite waren das Personen und Einrichtungen, die muslimbrudernah sind, den Ahmadiyya angehören oder die sich in der Vergangenheit nicht von den Grauen Wölfen distanzieren mochten (neben etlichen anderen natürlich). Es ist schon denkwürdig, welche Gruppierungen sich in diesem Kontext zu Wort melden. Es scheint, es ginge weniger darum, dass muslimische Mitbürger gut gepflegt und versorgt werden, denn darum, ein möglichst großes Stück von einem imaginierten, riesigen Fördermittelkuchen unter dem milden Schleier der Wohltätigkeit für die eigene Lobbyarbeit zu ergattern. Zwei Vortragende, einer aus dem Hessischen Sozialministerium, einer vom Hessischen Städtetag, brachten es etwas ungläubig auf den Punkt: Man müsse sich doch darüber im Klaren sein, dass „der Kuchen nicht größer werde“. Das war einigen anwesenden Lobbyisten jedoch erkennbar zweitrangig. Es schien nicht um die Versorgungsqualität zu gehen (vielerorts wird nebenbei auf etliche gesonderte Wünsche schon eingegangen, beim Essen, bei der Pflege, in der Seelsorge), sondern darum, dass den „eigenen“ Vereinen Gelder zugewiesen werden können.

Aus der Überlegung, dass mit jeden neuen Verband ein weiterer Verwaltungsapparat notwendig ist, sich die Zahl der Beitragszahler aber nicht erhöht, bleibt die Schlussfolgerung, dass alleine das die zur Verfügung stehende Summe reduziert. Man kann weiterhin ahnen, dass fundamentalistische Kreise die anteiligen Gelder der muslimischen Beitragenden sozusagen systematisch heraus ziehen möchten und natürlich parallel möglichst viel aus der öffentlichen Hand in eine Parallelwirtschaft pumpen möchten (was man aber nicht allen Akteuren zuordnen kann). Das, was als Integration verkauft wird, dient in Wahrheit der Segregation, immer weitere Bereiche sollen aus dem relativ religionsfreien Raum in den religiösen gezogen werden. Sowohl der bpb als auch der LAB, die mit organisierten, schien das nicht recht klar. Ob es ihnen heute klarer ist, darf bezweifelt werden.

Dass muslimische Pflege z.B. von alleine wohl nicht sehr stark nachgefragt wird, zeigt ein Frankfurter Beispiel. Der „Grüne Halbmond e.V.“, nah am vom Verfassungsschutz Weiterlesen

Mehr Geld und Ehre für die Muslimbrüder

Wie Muslimbrüder-nahe Vereine an mehr öffentliche Gelder in Berlin gelangen und dafür sogar Orden kriegen

Fortsetzung zu

https://vunv1863.wordpress.com/2016/07/10/muss-der-berliner-verfassungsschutz-vor-buergermeisterin-warnen/

https://vunv1863.wordpress.com/2016/07/11/berliner-geld-fuer-muslimbrueder/

Von dem Besuch der Bezirksbürgermeisterin Giffey gibt es jetzt auch von Seiten der Neuköllner Begegnungsstätte (NBS) einen netten kleinen Bericht, der besseren Lesbarkeit halber auch im Text, Beleg unten:

Eindrücke vom Zuckerfest / Id-ul-Fitr für Geflüchtete – danke an Inssan Verein für die Zusammenarbeit und an alle Gäste, die uns beehrt haben, vor allem an Frau Dr. Franziska Giffey und Herr Dr. Fritz Felgentreu!
Die Neuköllner Begegnungsstätte e.V. (NBS) durfte am 08. Juli 2016 in ihrem Hause den Inssan e.V. mit seinem Projekt „Wegweiser: Mentor_innen für Flüchtlinge“ willkommen heißen. Gemeinsam wurde eine Feier zum Ende des Monats Ramadan (Id-ul-Fitr / Zuckerfest) für geflüchtete Menschen in Berlin organisiert.[…]
„Das Fest am Ende des Ramadan gehört genauso dazu wie das Fasten“, sagte Imam Taha Sabri dazu, „es wäre schade, wenn die Flüchtlinge davon ausgeschlossen wären.“ Der Abend begeisterte sowohl die Geflüchteten als auch die zahlreichen Gäste der Vereine und öffentlichen Stellen. Als Ehrengast war auch Frau Dr. Giffey, Bezirksbürgermeisterin von Neukölln, und Herr Dr. Felgentreu, Mitglied des Bundestages, mit dabei. Sie betonte, dass es nun, nachdem den zahlreichen Menschen geholfen worden sei, darauf ankomme, ihnen Wege in die Gesellschaft, Bildung und Arbeit zu ermöglichen. Der Höhepunkt der Feier war das Neukölln- Quiz, das von der Bezirksbürgermeisterin persönlich moderiert wurde. Spielerisch haben die Geflüchteten viel über den Bezirk Neukölln gelernt.

Der Verein „Inssan e.V.“ wird auf der Berliner Seite geführt:

http://inkontakte.de/eng/inssan-fur-kulturelle-interaktion-ev-Berlin-10969-76566#.V4N61NKLRxA

und hat seinen Sitz in der Gitschiner Str. 17 10969 Berlin nach Eigenangabe und auch der im Vereinsregister Charlottenburg.

Impressum Inssan 160711

Der Verein ist also dort gemeldet. Dessen Verantwortliche sind auf der Seite des Vereins schwer erkennbar, üblicherweise muss dort eine natürliche Person stehen. Wie häufig bei solchen Vereinen hält man die Namen auch (bewußt) zurück: Schön diffus, man kann alles machen und keiner war es hinterher. Irgendwie. Aber es gibt ja das Vereinsregister. Spätestens dort müssen Weiterlesen