Strafe als Bewährung

Über die Umdeutung von Strafe bei Salafisten

Prozesse gegen Islamisten sind mittlerweile an der Tagesordnung. Sei es die Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Straftat, sei es die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, sei es die Verantwortung von Taten im Ausland nach der Rückkehr aus Syrien. Viele der Prozesse enden mit Verurteilungen zu z.T. empfindlichen Haftstrafen.

In der Szene sorgt u.a. Bernhard Falk für die „Gefangenen-Betreuung“, die er ausnahmslos als politische Gefangene sieht. Das ist folgerichtig, denn er lehnt die Gerichtsbarkeit in der Weise ab, dass sie gar kein Recht sprechen kann und darf. Die Gerichtsbarkeit ist Teil eines Systems, dem er die Existenzberechtigung abspricht. Falk wirbt dafür Spenden ein. Glücklicherweise finden mittlerweile mehr Anstaltsleitungen den Mut, Falk nach § 25 StrafVollG den Zutritt zu versagen und das notfalls durch die Staatsanwaltschaft prüfen zu lassen.

Parallel wird umgedeutet:
Da der einsitzende „Bruder“ oder „Schwester“ als politische Gefangene gesehen werden, ist das Einsitzen und Ausharren politische Aktion, zugleich religiöse Bewährung und Opfergang für den Glauben. Die Gefängnisstrafe nach deutschem Recht im hiesigen Gefängnis wird zum „Ausharren in den Gefängnissen der Tyrannei“. Es wird extrem gespalten, radikalisiert und aus der Gesellschaft gelöst. Die nach ordentlichem Strafverfahren Einsitzenden werden als eine Art unschuldige Opfer umgedeutet, die lediglich für ihren Glauben einsitzen, fast als Märtyrer vorgeführt werden, z.B. hier::

Dort wird u.a. dieses Audio geteilt: Weiterlesen