Muslimbruderschaft in NRW fast vervierfacht

Das der in Nordrhein-Westfalen der Muslimbruderschaft zugerechnete Personenpotential hat sich fast vervierfacht. Das ergab der am Dienstag der Öffentlichkeit vorgestellte Landesverfassungsschutzbericht. Mit Ausnahme der DMG werden in NRW aktive Organisationen mit Bezug zur Muslimbruderschaft in dem Bericht auch weiterhin nicht namentlich genannt.

Das nordrhein-westfälische Innenministerium in Düsseldorf

Das der Muslimbruderschaft zugerechnete Personenpotential in Nordrhein-Westfalen ist 2019 von 65 auf 250 gestiegen. Das ist das mit großem Abstand stärkste Wachstum im Bereich des Islamismus und entspricht fast einer Vervierfachung. Das ergab der am Dienstag in Düsseldorf von Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) vorgestellte nordrhein-westfälische Verfassungsschutzbericht für 2019.

In dem Bericht lobt sich die nordrhein-westfälische Landesregierung für ihre Warnungen vor der Muslimbruderschaft. Gleichzeitig fällt auf, dass Organisationen, die in NRW als Vertretungen der Muslimbruderschaft gelten oder Bezüge zu ihr haben, mit Ausnahme der Deutschen Muslimischen Gemeinschaft (DMG) auch weiterhin nicht namentlich genannt werden. Mit ihrer Vorgehensweise, vom Verfassungsschutz beobachtete Organisationen sowie wichtige Akteure mit Bezügen zur Muslimbruderschaft nicht namentlich zu nennen, begünstigt das von Herbert Reul geführte Ministerium seit Jahren die weitere Ausbreitung der Muslimbruderschaft in NRW. Auch im Falle der DMG, die zwar im Verfassungsschutzbericht namentlich genannt, aber gleichzeitig bei einem neuen Projekt des Landesintegrationsministeriums berücksichtigt wurde, verhält sich die nordrhein-westfälische Landesregierung inkonsequent.

Am 17. Juni wird der Verfassungsschutzbericht von Landesverfassungsschutz-Chef Burkhard Freier im Innenausschuss des Düsseldorfer Landtags vorgestellt. Nach der Erörterung in diesem Ausschuss erscheint auf dieser Seite eine ausführliche Analyse des Berichts unter dem Aspekt des Islamismus.

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