Druck auf Hamburger Bürgerschaft durch schiitische Vereine?

In einem Offenen Brief an Abgeordnete der Bürgerschaft Hamburg versuchen islamische Organisationen, schiitische Vereine und das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) als Opfer von Hetze darzustellen. Hintergrund sind nach dem Hizbollah-Verbot aufgekommene Forderungen, den Staatsvertrag mit der Schura wegen der IZH-Mitgliedschaft auszusetzen. 

Am 30. April hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die terroristische Hizbollah in Deutschland in Gänze verboten. Seitdem versuchen immer mehr schiitische Organisationen davon abzulenken, dass es bei den Ermittlungsmaßnahmen um den Nachweis möglicher Unterstützungshandlungen terroristischer Aktivitäten ging. Nicht nur in einem Offenen Brief des Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) an den Bundespräsidenten versuchte man, sich als Opfer von Diskriminierung darzustellen.

Gleichzeitig zum Verbot fanden mehrere Durchsuchungen von Räumlichkeiten von Organisationen in verschiedenen Städten wegen Unterstützung der Terrorgruppe statt.  Mehrere der betroffenen Vereine sind Mitglied in dem größten schiitischen Dachverband Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS). Dessen wichtigste Einrichtung ist das Islamische Zentrum Hamburg (IZH). Dieses stellte sich öffentlich vor die durchsuchten Vereine. Weitere schiitische Vereine aus Hamburg, darunter Schura-Mitglieder, stellen sich nun ihrerseits vor das IZH. Mit einem „Offenen  Brief“ dieser Organisationen vom Mittwoch, der an Abgeordnete der Bürgerschaft gerichtet ist, soll nun Druck aufgebaut werden, Forderungen nach einem Aussetzen des Staatsvertrages mit der Schura wegen des IZH und weiterer Mitglieder nicht nachzugeben. Bereits am 23. Mai hatte ein Video-Blogger „Gegenmaßnahmen“ hinsichtlich der Behandlung von unliebsamen Anträgen in der Bürgerschaft angeregt und Aktionen empfohlen.

Der Offene Brief, der der Autorin vorliegt, ist von mehreren Organisationen unterzeichnet. „Seit geraumer Zeit sind unsere muslimisch-schiitischen Gemeinden als religiöse Minderheit unserer Stadt diversen Anfeindungen und Verleumdungen ausgesetzt. Immer wieder werden diese Vereine und ihre Mitglieder verunglimpft und sind Hetzkampagnen ausgesetzt. Dieser Umgang ist in tiefstem Maße diskriminierend. Derzeit bezieht sich der Fokus der Aggressionen auf das Islamische Zentrum Hamburg“, wird darin beklagt. Auffällig dabei ist, dass mit keinem einzigen Wort darauf eingegangen Weiterlesen

CDU-Grußbotschaft an Muslimbrüder?

Im März 2019 wurde bekannt, dass der NRW-Verfassungsschutz die zum Islamischen Kulturverein Bochum (IKV) gehörende Khaled-Moschee beobachtet. Auslöser waren hier veröffentlichte Recherchen über Bezüge des Vereins zu Personen aus dem Aktionsgeflecht der Muslimbruderschaft. Am Sonntag wünschte die CDU Bochum den Muslimen ein frohes Fastenbrechen – und lobte dabei ausgerechnet die neue Moschee des IKV als „verbindend“. Die Grußbotschaft ist auch eine Absage an den Verfassungsschutz. Üblicherweise distanzieren sich demokratische Parteien von Vereinen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Belegbild: Facebook-Seite der CDU Bochum, Abruf 26.05.2020

„Innovativ, umweltfreundlich & verbindend. Auf Initiative des Islamischer Kulturverein Bochum e.V. soll an der Castroper Straße eine Moschee mit dem Charakter einer interkulturellen Begegnungsstätte gebaut werden. Ein echter Gewinn für Bochum. Wir wünschen allen Musliminnen und Muslimen ein frohes Fastenbrechen: Eid Mubarak!“ Mit diesen Worten wendete sich die CDU Bochum am Sonntag auf ihrer Facebook-Seite an die Muslime der Stadt. „Unser Reichtum heißt Vielfalt. Wir freuen uns auf die Grüne Moschee Ruhr“, hieß es in der dem Text beigefügten Grafik.

Diese Botschaft dürfte jedoch nicht an gemäßigte oder säkulare Muslime gerichtet gewesen sein. Denn erst im März 2019 hatten große Medien darüber berichtet, dass der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz die zum Islamischen Kulturverein Bochum (IKV) gehörende Khaled-Moschee genau beobachtet. „Personelle und strukturelle Verbindungen des Vereins in den Extremismus werden Weiterlesen

Berliner Verfassungsschutzbericht vorgestellt

Am Dienstag hat Innensenator Andreas Geisel (SPD) den Bericht des Berliner Verfassungsschutzes für 2019 vorgelegt. Neben der besonderen Relevanz des Themas Rechtsextremismus befasst sich der aktuelle Bericht auch mit den Entwicklungen in anderen Phänomenbereichen. Im Kapitel Islamismus fällt auf, dass bei den Salafisten konkrete Einrichtungen zumindest beispielhaft benannt wurden. Diese Konkretisierung problematischer Moscheen und Strukturen fehlt jedoch bei anderen islamistischen Strömungen. 

Berlin (Symbolbild)

Beim neuen Berliner Verfassungsschutzbericht springt zunächst ins Auge, dass ein eigenes Kapitel über „Hate Speech“ verfasst und den Phänomenbereichen vorangestellt wurde. Darin wird angemerkt, dass Online-Hetze nicht auf das rechtsextremistische Spektrum beschränkt sei: „Die Demokratie und der gesellschaftliche Zusammenhalt werden auch aus dem islamistischen und dem linksextremistischen Spektrum heraus bedroht“, heißt es dazu, „Im islamistischen Spektrum werden ,Ungläubige‘ regelmäßig zur Zielscheibe entsprechender Propaganda.“

Dass der Verfassungsschutz einen neuen Schwerpunkt setzt, zeigt sich auch daran, dass die Reihenfolge der Phänomenbereiche mit diesem Bericht verändert wurde. War lange Zeit der Islamismus der erste Punkt in solchen Berichten, wurde dies nun durch Rechtsextremismus sowie nachfolgend und gesondert erfasst „Reichsbürger und Selbstverwalter“ ersetzt. Erst danach kommen die Ausführungen zum Islamismus.

Neuer Begriff des „Jihad“

Ob die auf Seite 93 im Gegensatz zu den Vorjahren modifizierte Begriffserklärung zum Konzept des Jihad eine ursprüngliche Bedeutung ist, die im Text als „eigentliche“ Bedeutung bezeichnet wurde, oder nicht vielmehr eine moderne Interpretation, die Raum schaffen soll für eine weniger gewalttätige Auslegung entsprechender Schriftstellen, kann dahingestellt bleiben. Immerhin war ja Unterwerfung unter Gott und Gehorsam zu seinem Propheten in der Frühzeit eins. Die „Anstrengung auf dem Pfade Gottes“ war weniger abstrakt, ritualisiert und spirituell, sondern bestand in Unterordnung und war ganz real dem militärischen Vorankommen der Gruppe dienlich. Die vorherige Fassung, nach der das Konzept des Jihad bei Extremisten eine Reduzierung auf eine offensive, kriegerische Pflicht beinhalte, kam ohne die abschließende eigene Wertung aus, welches Konzept nun das ursprüngliche sei.

Wieder mehr Zuwachs

Alleine im Bereich des Salafismus gab es 2019 einen Zuwachs von 1.020 auf 1.140 Personen. Das Weiterlesen

Grausame IS-Videos bei Sabri Ben A. gefunden

Beim Prozess gegen Sabri Ben A. wurde am Mittwoch ein IS-Schulungsvideo gezeigt, in dem demonstriert wurde, wie man „Ungläubigen“ die Kehle durchschneidet, den Bauch aufschlitzt oder sie in die Luft sprengt. Dies wurde an bis dahin lebenden Menschen demonstriert. Ben A. wollte die grausamen Bilder jedoch nicht sehen und behauptete, das Video sei ihm „zugeschickt“ worden. Das Urteil soll im Juni verkündet werden.

Sabri Ben A. spricht mit seinem Anwalt Martin Heising (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Der Prozess gegen Sabri Ben A. wurde am Mittwoch vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf fortgesetzt. Dem Deutsch-Tunesier wird vorgeworfen, im Jahr 2014 in Syrien die ausländische terroristische Vereinigung „Ahrar ash-Sham“ unterstützt zu haben. Unter anderem soll er eine Kampftruppe dieser Terror-Gruppe mit militärischen Ausrüstungsgegenständen sowie mit Hilfsgütern versorgt haben.

Außerdem soll sich der heute 39-Jährige Kölner auch im Internet als der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) nahestehender „Cyber-Jihadist“ betätigt haben. Sabri Ben A. sitzt seit Mai 2019 in Untersuchungshaft. Verteidigt wird er von den Rechtsanwälten Martin Yahya Heising und Serkan Alkan.

„Greif sie an!“

Am Mittwoch zeigte das Gericht mehrere Videos, die auf Computern von Sabri Ben A. gefunden wurden. Darunter war auch in rund 30-minütiger Film, der mit dem Logo des IS versehen war. Einer Ansprache zu Beginn des Films mit dem Titel „Greif sie an!“ konnte entnommen werden, dass dieser an in Frankreich lebende Muslime gerichtet war. Botschaften wie „Slaughter the Disbelievers“ (Schlachtet die Ungläubigen), „Allah befahl uns, die Kuffar, die uns am Nächsten sind, zu bekämpfen“ oder „Kämpfe für deine Religion“ ließen keinen Zweifel an der Botschaft des Videos.

„Um die Wirkung etwas abzumildern, zeigen wir das Video ohne Ton“, sagte die Vorsitzende Richterin Karina Puderbach-Dehne, bevor der Film anlief. Schon bald zeigte sich, was sie damit meinte: Wie Weiterlesen

IZH Hamburg will „Wiedergutmachung“

Im Zusammenhang mit dem Hizbollah-Verbot wurden am 30. April Räumlichkeiten vier schiitischer Vereine durchsucht. Die Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland (IGS) stellte sich daraufhin vor die durchsuchten Vereine. Zuletzt forderte das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Wiedergutmachung für die „Missachtung der Wertschätzung gegenüber Moscheen, dem Koran und dem Fastenmonat Ramadan“. Distanzierungen von der Hizbollah waren jedoch nicht zu vernehmen.

Rauchwolke nach dem Anschlag auf die US Marines im Libanon 1983. Die USA machten später die Hizbollah dafür verantwortlich (Bild: USMC, Rechte: Public Domain)

Das Bundesinnenministerium erließ am 30. April ein Betätigungsverbot für die Hizbollah, eine Organisation libanesischen Ursprungs. Die Gruppierung wird in vielen Ländern als Terror-Organisation eingestuft. Betätigungen für die Organisation sind deshalb in diesen Ländern verboten. In Deutschland agierten Anhänger dieser Organisation, obwohl sie noch nicht verboten war, in der Vergangenheit eher verdeckt. In verschiedenen Vereinen bundesweit lassen sich jedoch ideelle Unterstützung und Inhalte feststellen. Die Hizbollah wird erheblich durch das iranische Regime unterstützt.

Das Betätigungsverbot war von Durchsuchungen von vier Vereinen in Berlin, Bremen, Dortmund und Münster begleitet. Dabei wurden auch Gebetsräume der Vereine und Privatwohnungen von Vereinsfunktionären durchsucht. Nach Angaben von CNN, das sich auf das BMI bezieht, wurde auch bei Steuerberatern durchsucht. Die Durchsuchungsmaßnahmen der Polizei scheinen auf die Verantwortlichen jedoch nur begrenzt Eindruck gemacht zu haben. 

Der iranisch-regierungsnah-dominierte Dachverband der Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland (IGS), in dem einige Vereine als Mitglieder organisiert sind, beklagt sich in einer Pressemitteilung zum Geschehen wortreich über die Maßnahmen. So sei mit „unverhältnismäßiger Brutalität und Missachtung jeglicher religiöser Rücksichtnahme“ vorgegangen und unter anderem „in den Moscheeräumen auf den Boden geworfene Korane, Unordnung und verdreckte Böden hinterlassen“ worden. Zum Vorwurf gegen die betroffenen Mitgliedsvereine selber wird jedoch nur mitgeteilt, dass sie als Dachverband „alle rechtlichen Möglichkeiten in Betracht ziehen und unsere Mitglieder die notwendige Unterstützung gewähren“ wollen. Eine Distanzierung dieses in Deutschland registrierten Vereins, der den Dachverband darstellt, zur Hizbollah sucht man vergebens. Stattdessen werden Vokabeln wie Freundschaft, Verbundenheit und Nächstenliebe verwendet, verschleiernd, dass die „Nächstenliebe“ der eigenen vertretenen Strömung schon bei der sexuellen Orientierung oder dem Unglauben endet. Erst recht beim Existenzrecht Israels.

IZH fordert „Wiedergutmachung“

Das wichtigste Mitglied der IGS ist das Islamische Zentrum Hamburg (IZH). Der Verein wird seit über 26 Jahren vom Hamburger Verfassungsschutz beobachtet. In einem am Freitag im Internet veröffentlichten Offenen Brief an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier beklagte das IZH die „Missachtung islamischer Heiligtümer“. Damit sind die Durchsuchungen der vier Vereine am 30. April gemeint.

„Insbesondere wäre es wünschenswert gewesen, dass ein anderer Zeitpunkt für diese Handlungen ausgewählt worden wäre als der heilige Monat Ramadan, in der die Muslime ohnehin aufgrund der Corona-Umstände sich durch die Auflagen der sozialen Distanz von der Gemeinschaft fernhalten und dem Gebet und dem Fastenbrechen in ihren Moscheen fernbleiben müssen“, kritisierte das IZH in dem Brief an den Bundespräsidenten.

Der von Professor Mohammad Hadi Mofatteh, dem Imam und Leiter des IZH, unterzeichnete Brief endet mit einer höflichen, aber gleichzeitig unmissverständlichen Forderung an Frank-Walter Steinmeier: „Auf diesem Wege möchte ich Sie, der Sie als Staatsoberhaupt die Einheit des deutschen Staates verkörpern und mit Ihrem Amt die Integration und Würde aller Bürger unter den Schutz der Verfassung hüten, und zugleich als vehementer Vertreter der Menschlichkeit eintreten, bitten, die nach Ihrem Ermessen notwendigen Schritte für eine Wiedergutmachung der Missachtung der Wertschätzung gegenüber Moscheen, dem Koran und dem Fastenmonat Ramadan zu initiieren.“

Es ist bemerkenswert, dass eine Stellungnahme, ein „Offener Brief“ des Leiters des IZH sich nun an den Bundespräsidenten direkt richtet. Ganz so, als habe ein Bundespräsident Einfluss auf Verbote nach dem Vereinsgesetz oder darauf, wie Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt werden. 

Was allerdings bei den Maßnahmen sichergestellt wurde, ist noch nicht bekannt. Nach der Times of Israel gab es einen Hinweis von Israel zu Sprengstofflagern und Finanzierungsnetzwerken: „Unnamed Israeli official tells TV Germans were provided info on warehouses where terror group stashed materials for explosives, as well as money laundering networks.“

Derweil fahren die letzte Woche durchsuchten Vereine in ihren Aktivitäten einfach fort. So teilte der Weiterlesen

Weniger öffentliches Geld für Israelfeinde

Islamic Relief Deutschland (IRD) erhält keine Gelder mehr vom Außenministerium. Grund dafür könnten noch nicht veröffentlichte Ergebnisse einer Prüfung durch den Bundesrechnungshof sein. IRD wie auch die britische Mutterorganisation gelten als umstritten, unter anderem wegen Bezügen zur Muslimbruderschaft. Dennoch werben viele prominente Politiker, darunter auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, noch immer mit ihrem Namen für ein IRD-Projekt. Und in NRW konnte Islamic Relief längst einen neuen Erfolg verbuchen.

Islamic Relief

Islamic Relief Worldwide (IRW) mit Sitz im britischen Birmingham ist die weltweit wohl größte muslimische Wohltätigkeitsorganisation. Laut eigenen Angaben verfügt IRW über Sammelstellen in etwa 40 Ländern. Die Organisation gilt als umstritten, seitdem das israelische Verteidigungsministerium ihr vorgeworfen hat, „Teil des Finanzsystems der Hamas-Organisation“ zu sein.

Der deutsche Ableger Islamic Relief Deutschland (IRD) mit Sitz in Köln wurde 1996 gegründet, anfänglich noch als Teil von IRW. Seit einer formellen Satzungsänderung im Jahr 2013 bezeichnet sich IRD nur noch als Partner-Organisation von IRW. Ein Partner allerdings, der den überwiegenden Teil seiner gesammelten Gelder an IRW abführt. Darunter auch Gelder vom deutschen Steuerzahler, denn IRD erhielt seit Jahren aus verschiedenen öffentlichen Töpfen Fördermittel, unter anderem auch vom Auswärtigen Amt (AA). Eine Kontrolle dieser Mittelflüsse erscheint allerdings schwierig und scheint auch nicht ernsthaft betrieben worden zu sein. Das veranlasste die Autorin Ende 2016, die Zuwendungspraxis des AA an IRD mit der Bitte um Prüfung an den Bundesrechnungshof (BRH) zu übermitteln.

Inzwischen gilt auch IRD als umstritten. Grund ist eine schriftliche Antwort der Bundesregierung vom 15. April 2019 auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. In der vom Bundesinnenministerium (BMI) verfassten Antwort ist die Rede von „signifikanten personellen Verbindungen“ zwischen IRW als auch IRD „zur Muslimbruderschaft oder ihr nahestehenden Organisationen“. Damit bestätigte das BMI auch die Recherchen der Autorin aus den Jahren zuvor.

Frage zur öffentlichen Förderung ausgewichen

Auf die Frage der FDP-Abgeordneten, ob die Bundesregierung die Förderung einer Organisation, die den Muslimbrüdern zuzurechnen ist, für unbedenklich hält, antwortete das BMI 2019 noch ausweichend: „Im Grundsatz werden Förderentscheidungen im Zuge einer Prüfung einzelner Anträge unter Gewichtung aller förderrelevanten Aspekte getroffen. Eine pauschale Antwort, wie im Sinne der Fragestellung erwartet, ist daher nicht möglich.“

Zumindest die Förderung von IRD/IRW durch das Außenministerium ist jetzt beendet worden. „Das Weiterlesen