Wegen des Verdachts der Terror-Finanzierung wurde die vermeintliche Hilfsorganisation Ansaar International vor fast zwei Jahren verboten. Damit verbunden war die Auflage, keine Ersatz- oder Nachfolgeorganisationen bilden zu dürfen. Auflagen dieser Art setzen jedoch voraus, dass Ersatzorganisationen auch als solche erkennbar sein müssen.

Ansaar International e.V. war eine Spendensammel-Organisation mit Sitz in Düsseldorf. Die Spenden wurden überwiegend bei Muslimen gesammelt. Dabei wurde angegeben, als Hilfsorganisation Menschen in Syrien, Somalia, Palästina und Afghanistan zu unterstützen. An der Spitze des Vereins stand Joel Kayser. Der in Düsseldorf lebende Kayser hat in den letzten Jahren verschiedene Vor- und Nachnamen genutzt. Seit seiner Konvertierung zum Islam nennt er sich Abdurahman und wirbt in Videos mit szenetypischem Bart für seinen Glauben. In den Reise-Videos von Ansaar stand er meistens im Mittelpunkt.
Am 5. Mai 2021 wurde Ansaar International vom Bundesinnenministerium verboten. Grund war der Vorwurf, Ansaar International verfolge „den Strafgesetzen zuwiderlaufende Zwecke und Tätigkeiten und richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung“. Damit war gemeint, dass Ansaar unter dem Deckmäntelchen humanitärer Hilfe zur Finanzierung von Terror-Organisationen, etwa der palästinensischen Hamas, beigetragen haben soll. Außerdem wurde dem Verein salafistische Missionierung vorgeworfen.
In den Jahren vor dem Verbot hatte der Verein, der zunächst Ansaar Düsseldorf hieß, ein bundesweites Netzwerk von Sammelstellen aufgebaut, etwa für Bargeld, aber auch für Sachgüter. In der Hochzeit des Islamischen Staates (IS) wurden Hilfsgüter nach Syrien oftmals in hierzulande ausgedienten und angekauften Krankentransportfahrzeugen verschickt. Nach dem Verbot sammelten sich über 14.000 Unterstützer auf einer Petitionsplattform, um dort dessen Aufhebung zu fordern. In der Statistik der Petition fällt auf, dass die stärkste Unterstützung dafür mit jeweils Hunderten Anhängern aus Düsseldorf sowie Frankfurt am Main gekommen ist. Eingereicht wurde die Petition bis zur Veröffentlichung dieses Beitrages jedoch nicht.
Zusammen mit Ansaar hatte das Bundesinnenministerium auch rund ein Dutzend weitere Organisationen verboten, weil diese als Teil eingestuft wurden. Dabei wurde auch kein Unterschied gemacht, ob diese als Vereine oder als Handelsfirmen eingetragen waren. Unter diesen Teilorganisationen befand sich auch die Änis Ben-Hatira Help e. V./Änis Ben-Hatira Foundation (ÄBH) mit Sitz in Berlin. Von 2016 bis 2019 war Kayser auch stellvertretender Vorsitzender dieses Vereins. Darin wurde er erst abgelöst, nachdem auch beim Vorsitzenden Ben-Hatira Durchsuchungen stattgefunden hatten. Eine weitere Person aus Düsseldorf fungierte von der Gründung bis zum Verbot als Kassierer der ÄBH. Deren öffentlich sichtbare Betätigungen richteten sich vor allem auf den Handel mit fair gehandelten Naturkostprodukten für ein nicht vom Verbot umfassten Unternehmen. Gehandelte Produkte kamen unter anderem aus „Palästina“.
„Angehörige“ als Strohfrau?
Seit mehreren Monaten scheint nun auch Kayser in Sachen fairer Handel und Naturkost wieder aktiv. Das Unternehmen, für das er in Internet-Videos wirbt, heißt Barakka Group und wird nach Kaysers Angaben in einem Video vom September 2021 von einer „nahen Angehörigen“ geleitet. Zur Barakka Group gehören unter anderem eine Internet- und eine Facebook-Seite sowie ein YouTube-Kanal.
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