Öffentliche Gelder für Israelfeinde? Teil I

Islamic Relief ist eine seit 1996 bestehende Organisation, die in Köln gegründet wurde. Nach dem Eigenmarketing tritt diese Organisation mittlerweile in vielen Ländern als muslimische Hilfsorganisation auf. Der Hauptsitz von Islamic Relief Worldwide (IRW) befindet sich in London, wo die Organisation schon etwa ein Jahrzehnt länger bestehen soll. Die Eigendarstellung der deutschen Sektion (IRD):

http://www.islamicrelief.de/ueber-uns/

Das mildtätige und liebevoll gepflegte Image steht jedoch in Kontrast zu dem Umstand, dass gegen die Organisation in Israel sehr deutliche Vorbehalte bestehen, wie die B.Z. ausführt:

Änderung/Update 25.01.2017: Eine Einordnung des israelischen Verteidigungsministeriums, die auch von der B.Z. zitiert worden war, war von IRD auch gegenüber diesem blog angemahnt worden, s.u. Vor dem LG und dem OLG F wurde eine Klage auf Unterlassung vorgebracht. Mittlerweile wurde jedoch diesbezüglich obsiegt mit maßgeblicher Unterstützung u.a. durch den Verein „Honestly Concerned e.V.“. Die Aussage des Verteidigungsministeriums ist daher wieder verfügbar, siehe auch unten:

In einem Dokument des israelischen Verteidigungsministeriums, das der B.Z. vorliegt, wird der deutsche Ableger von Islamic Relief als „Teil des Finanz-Systems der Hamas-Organisation“ genannt. Aus diesem Grund ist es ihr verboten, in Israel Geschäfte abzuwickeln. Im Juni 2014 wurde eine vormalige Entscheidung aus dem Jahr 2008 bestätigt.

„Es handelt sich um eine Organisation, die Spenden für die Hamas sammelt, dies tut sie mit weltweiten Chapters, darunter in Europa und Deutschland“, sagte ein Sprecher der B.Z

http://www.bz-berlin.de/berlin/hamas-unterstuetzer-werben-in-der-berliner-u-bahn

Diese Aussage wird weiterhin aufrecht erhalten durch das israelische Verteidigungsministerium (update 24.01.2017).

Schon aus dem Finanzbericht für 2014 von IRD geht hervor, dass Geld von IRD direkt nach „Palästina“ floß, S. 6:

IRD Palästina Finanzbericht 160630

Quelle: Screenshot Finanzbericht 2014

IRD Palästina Finanzbericht 2 160630

Quelle: Screenshot Finanzbericht 2014

 

Klicke, um auf IRD_Finanzbericht_2014.pdf zuzugreifen

„Betroffen“ war man wohl durch das israelische Verbot und dessen Umsetzung. Es gab seinerzeit Hausdurchsuchungen etc. und ein Betätigungsverbot heißt eigentlich auch, dass keine Gehälter mehr gezahlt werden können von der vom Verbot betroffenen Organisation.

Erhebliche Summen wurden auch von IRD an IRW gegeben.

Klicke, um auf IRD_Jahresbericht_2014.pdf zuzugreifen

Schaut man jedoch im Finanzbericht der IRW nach, so erscheinen die Summen (in Pfund!) noch sehr viel höher als sich im deutschen Geschäftsbericht erkennen lässt oder verzeichnet ist, zum Vergleich:

IRW Finanzbericht 2014

Umgerechnet nach heutigem Wechselkurs (das war vor kurzem noch mehr) sind das 7.757.715 €.

Quelle Screenshot: Finanzbericht 2014 IRW wie im Company House niedergelegt

Schaut man auf der Einnahmenseite von IRD für 2014 noch einmal nach, finden sich fast 3 Mio. an Einnahmen, die vom Auswärtigen Amt kamen:

IRD Einnahmen 160630

Quelle: Screenshot Finanzbericht 2014

Wenn man nun nachschaut, wie viel ausgegeben wurde von den fast 3 Mio. Euro, so kann man direkt nur dieses zuordnen:

IRD AA Beitrag 160701

Quelle: Screenshot Finanzbericht 2014

Projektpartner ist der „Deutsch-Syrischer Verein zur Förderung der Freiheiten und
Menschenrechte e.V.“ in Darmstadt.

Das sind in 2014 etwa 1.600.800 €. Der Rest scheint also nicht projektgebunden zugewendet worden zu sein. Ein Übertrag? Das geht nicht hervor. Oder wurde dieses Geld zurückgegeben?**

Man beachte auch diesen Posten, 14,76 % der Gesamteinnahmen alleine für „Werbung und Selbstdarstellung“:

IRD Finanzbericht Werbung 160630

Quelle: Screenshot Finanzbericht 2014

Das muss ja gut werden.

IRW wiederum hat auch von der EU Gelder erhalten. Auch dort ist dem Anschein nach nur teilweise klärbar, wofür die Zahlungen erfolgten.

Unter „unsere Partner“ sind eine Reihe von ehrwürdigen Institutionen aufgeführt, die angeblich Partner sind:

http://www.islamicrelief.de/ueber-uns/unsere-partner/

IRD Partner I 160630 IRD II Partner 160630

 

Auf Anfrage stellt sich heraus, dass die „Partner“ einzelne Projekte unter den jeweiligen Projektbedingungen finanzierten, aber keine Dauerpartnerschaft bestünde. Mittel wurden auch vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) und der EU gewährt. Ein Sprecher des BMZ gab auf Anfrage im Februar die Auskunft, „dem Projektträger [sei] aufgetragen [worden], sich mit den vor Ort tätigen internationalen Organisationen zu koordinieren„. Wie sehen denn nun z.B. diese „international tätigen Organisationen“ in konkreten Fällen aus? Im Falle der Syrien-Hilfe findet sich das bei – IR Australia (!):

IRD IHH Koop 160630

Screenshot, Quelle: https://islamic-relief.com.au/wp-content/uploads/ Syria/Islamic-Relief-medical-bags.pdf

 

IR AU IHH Syrien 160219

Die Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH) Türkei ist zwar rechtlich unabhängig von der IHH Deutschland. Das betonte man selber immer. Die Meinungen dazu weichen allerdings von dieser Eigendarstellung ab. Die IHH Deutschland ist seit April 2012 endgültig rechtskräftig verboten:

https://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_Humanit%C3%A4re_Hilfsorganisation

Die türkische IHH fiel unter anderem dadurch auf, dass sie organisatorisch in untiefen Gewässern segelt:

https://de.wikipedia.org/wiki/%C4%B0nsan_Hak_ve_H%C3%BCrriyetleri_ve_%C4%B0nsani_Yard%C4%B1m_Vakf%C4%B1

Daraus:

International bekannt wurde die IHH als Mitorganisatorin eines Schiffskonvois, der am 31. Mai 2010 durch eine israelische Militäraktion geentert wurde. Zuvor war sie auch an Hilfskonvois für den Gaza-Streifen, der seit 2007 unter Blockade von Israel und Ägypten steht, beteiligt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ship-to-Gaza-Zwischenfall

Ob die offiziellen Stellen immer so ganz genau wissen, wohin und wofür die öffentlichen Gelder fließen, kann man begründet in Frage stellen.

Mehr dazu und zu den Akteuren in Teil II.

 

 

* Islamic Relief bestreitet übrigens, dass das, was das israelische Verteidigungsministerium behauptet, wahr ist. Aber natürlich liegt der B.Z. diese Aussage schriftlich vor.

Änderung/Update 25.01.2017:

Die Zuwendungen des Auswärtigen Amtes unterliegen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und können daher nur gemäß der §§ 23 und 44 BHO gewährt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/bho/__23.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bho/__44.html

Es wurde daher mit Datum vom 30.11.2016 eine Prüfung dieser Ausgaben durch den Bundesrechnungshof angeregt.

** Man beachte auch den anderen Partner: Den Träger des Hessischen Integrationspreises, den Deutsch-syrischen Verein Darmstadt.

*** Eine ähnliche Anfrage wie von der B.Z. von mir liegt vom Februar vor.

Ich bedanke mich ausdrücklich beim Verein Honestly Concerned e.V., der mir Hilfe bei dieser rechtlichen Auseinandersetzung bietet:

http://honestlyconcerned.info/

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