Darmstadt: Mittel für Israelfeinde

Über den Deutsch-Syrischen Verein zur Förderung der Freiheiten und Menschenrechte e.V. als Partner öffentlicher Akteure nicht nur in Darmstadt

Der „Deutsch-Syrische Verein zur Förderung der Freiheiten und Menschenrechte e.V.“ ist ein eingetragener Darmstädter Verein, der den hessischen Integrationspreis 2015 erhielt. Er ist Partner der Stadt Darmstadt und wurde und wird von ihr in jeder Hinsicht unterstützt – auch finanziell in relevantem Ausmaß. Millionenschwere Projektbeteiligungen des Vereins werden oder wurden vom Auswärtigen Amt (AA), der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) finanziell ausgestattet und damit erst möglich gemacht.

Nun könnte man fragen, was dieser Verein denn so macht, um diese Mittel und Förderung zu rechtfertigen. Dazu gehört auch die Herstellung eines sozusagen testiert besonders guten Rufs, der von öffentlicher Seite erheblich vorangetrieben wurde. Man tat wirklich alles, um den Verein als Leuchtturm der Integration zu präsentieren. Es wurden Vorschußlorbeeren im Tonnen-Maßstab vergeben in der Hoffnung, dass derart viel Lob (und Geld!) doch maximal anspornen würde, sich wunschgemäß zu verhalten. Warnende Stimmen wurden teilweise (man könnte fast vermuten: sicherheitshalber) nicht eingeholt. Bekam man sie ungefragt, wurden sie abgetan. Man wollte um wirklich jeden Preis einen Vorzeigeverein in Darmstadt. Hat man keinen, bastelt man sich einen.

Jenseits dieses behördlich teilweise verzweifelt anmutend gewollten, mindestens aber unterstützten Integrationsmarketings sieht es wenig(er) vorteilhaft aus. Pädagogische Maßnahmen helfen bei Erwachsenen nur bedingt, wenn der Wille nicht da ist oder gar nur der Antrieb bestehen mag, sich den Wunsch des Verhandlungspartners und seine selbstverschuldete und manchmal nur mühsam verdeckte Gesprächsabbruchsunfähigkeit zu Nutze zu machen. Dankbarkeit ist auch etwas, was man sich vielleicht wünschen, sogar für anständig halten mag, was man aber nicht einfordern kann. Selbst das, wofür das Geld gewährt wurde, ist kaum einzufordern, wenn das Gegenüber genau weiß, dass sein Verhandlungspartner das schöne Bild über alles stellt. Wenn die Präsentation einer Betätigung wichtiger ist für politische Akteure als die tatsächliche Ausführung, ist das eine schlechte Verhandlungsposition für die Zuwendungsgeber. Wenn die eigene Karriere abhängiger ist vom Bild in der Öffentlichkeit als von z.B. 130.000 Euro aus einem städtischen Topf, dann weiß der Zuwendungsnehmer genau, dass er kaum etwas machen muss – der Zuwendungsgeber schnitte sich bei einer Aufdeckung auch schmerzhaft ins eigene Fleisch. Er müsste unangenehme Fragen beantworten. Dann lieber einen gemütlichen Mantel des Schweigens darüber.

Die Darmstädter Betätigungen halten sich – glaubt man gut informierten politischen Kreisen – in sehr, sehr überschaubarem, nicht den untersten Rand der Erwartungsspanne berührendem Rahmen. Und dann gibt es noch die Betätigungen im Ausland. Das sind die, für die sich der Verein eigentlich primär bildete und wo er tätig war und ist aus eigenem Antrieb – bevor die Politik bei ihm die Möglichkeit witterte, ihn als Demonstrationsobjekt zu gebrauchen.

Er ist bei vielen seiner ausländischen Betätigungen Partner der bereits einige Male genannten Organisation Islamic Relief Deutschland. Islamic Relief ist ein Verein mit sehr vielen Muslimbruder-Bezügen und einer freundlich ausgedrückt fragwürdigen Finanzarchitektur. Der Verein wird vom Israelischen Verteidigungsministerium (auch die deutsche Sektion!) zum Finanzierungsnetzwerk der HAMAS gezählt:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/06/30/oeffentliche-gelder-fuer-israelfeinde-teil-i/

https://vunv1863.wordpress.com/2016/07/21/zweifelhafte-kooperationen-i/

https://vunv1863.wordpress.com/2016/07/21/zweifelhafte-kooperationen-ii/

Man konnte also ahnen, dass das kein Verein ist, dessen warme Worte in der Satzung sich auch auf Israel beziehen:

Der Verein achtet auf die Einhaltung der Menschenrechte und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.

http://ds-verein.org/satzung/

Anscheinend meint man – abweichend von der Suggestion – bei Israel mehr den ewigen Frieden:

 

Von Bildern war ja in der Satzung nicht die Rede. Weiter in der Satzung:

Der Verein verfolgt seinen Zweck zudem durch Veranstaltungen und Aktionen zur Förderung der politischen Meinungsbildung und Aufklärung über die Situation der Menschenrechte in Syrien und die Lage der Freiheitsbewegungen; materielle Unterstützung für Opfer staatlicher Willkür in Syrien und deren Familien auch in Deutschland; 
Der Satzungszweck wird verwirklicht zum einen durch oben aufgeführte Aktivitäten, sowie unter anderem durch finanzielle, sachliche und medizinische Unterstützung von Personen und Einrichtungen im weitesten Sinne, die sich in einer wirtschaftlichen oder persönlichen Notsituation befinden.“

Sollten öffentliche Stellen diesen Verein weiterhin in seiner öffentlichen Selbstdarstellung derart decken oder gar Förderungen fortsetzen oder ausbauen (wie man aktuell hört ), können sie sich nun nicht mehr darauf herausreden, dass ja alles nur indirekt sichtbar ist.

Wenn es tatsächlich noch eines letzten Belegs erfordert hätte, so wäre er damit erbracht: Öffentliche Gelder für Israelfeinde!

Der oben erwähnte Integrationspreis des Landes Hessen wird so ausgeschrieben: Weiterlesen

Öffentliche Gelder für Israelfeinde? Teil I

Islamic Relief ist eine seit 1996 bestehende Organisation, die in Köln gegründet wurde. Nach dem Eigenmarketing tritt diese Organisation mittlerweile in vielen Ländern als muslimische Hilfsorganisation auf. Der Hauptsitz von Islamic Relief Worldwide (IRW) befindet sich in London, wo die Organisation schon etwa ein Jahrzehnt länger bestehen soll. Die Eigendarstellung der deutschen Sektion (IRD):

http://www.islamicrelief.de/ueber-uns/

Das mildtätige und liebevoll gepflegte Image steht jedoch in Kontrast zu dem Umstand, dass gegen die Organisation in Israel sehr deutliche Vorbehalte bestehen, wie die B.Z. ausführt:

Änderung/Update 25.01.2017: Eine Einordnung des israelischen Verteidigungsministeriums, die auch von der B.Z. zitiert worden war, war von IRD auch gegenüber diesem blog angemahnt worden, s.u. Vor dem LG und dem OLG F wurde eine Klage auf Unterlassung vorgebracht. Mittlerweile wurde jedoch diesbezüglich obsiegt mit maßgeblicher Unterstützung u.a. durch den Verein „Honestly Concerned e.V.“. Die Aussage des Verteidigungsministeriums ist daher wieder verfügbar, siehe auch unten:

In einem Dokument des israelischen Verteidigungsministeriums, das der B.Z. vorliegt, wird der deutsche Ableger von Islamic Relief als „Teil des Finanz-Systems der Hamas-Organisation“ genannt. Aus diesem Grund ist es ihr verboten, in Israel Geschäfte abzuwickeln. Im Juni 2014 wurde eine vormalige Entscheidung aus dem Jahr 2008 bestätigt.

„Es handelt sich um eine Organisation, die Spenden für die Hamas sammelt, dies tut sie mit weltweiten Chapters, darunter in Europa und Deutschland“, sagte ein Sprecher der B.Z

http://www.bz-berlin.de/berlin/hamas-unterstuetzer-werben-in-der-berliner-u-bahn

Diese Aussage wird weiterhin aufrecht erhalten durch das israelische Verteidigungsministerium (update 24.01.2017).

Schon aus dem Finanzbericht für 2014 von IRD geht hervor, dass Geld von IRD direkt nach „Palästina“ floß, S. 6:

IRD Palästina Finanzbericht 160630

Quelle: Screenshot Finanzbericht 2014

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