Fünf Jahre für Sabri Ben A.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte Sabri Ben A. am Freitag zu fünf Jahren Haft. Dabei wies der Strafsenat auch mit scharfen Worten die Vorwürfe seines Anwalts Martin Yahya Heising zurück. Der Verteidiger hatte der deutschen Justiz in seinem Plädoyer vorgeworfen, Islamisten aus „politischen Erwägungen“ zu verurteilen.

Kurz vor dem Urteil sprechen Sabri Ben A. und Martin Heising miteinander (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Wegen Unterstützung der in Syrien aktiven Terror-Organisation „Ahrar ash-Sham“ in drei Fällen sowie Unterstützung der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) durch entsprechende Propaganda im Internet verurteilte der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) den Deutsch-Tunesier Sabri Ben A. am Freitag zu fünf Jahren Haft. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hatte fünf Jahre und sechs Monate gefordert. Die Anwälte des 39-jährigen Kölners hatten Freispruch beantragt.

Kaum hatte die Vorsitzende Richterin Dr. Karina Puderbach-Dehne das Strafmaß verkündet, wies sie mit scharfen Worten die von Martin Yahya Heising, einem der beiden Anwälte von Sabri Ben A., in dessen Plädoyer gegen die deutsche Justiz erhobenen Vorwürfe zurück. Der Senat verwahre sich gegen solche Vorwürfe und „brauche keine Erinnerung“, so die Richterin. Auch bei Islamisten gelte im deutschen Strafrecht die Unschuldsvermutung. Und die Verurteilung von Sabri Ben A. erfolge nicht aus „politischen Erwägungen“, sondern aufgrund der umfassenden Beweiserhebung und -würdigung.

IS-Videos unter „Dawla“ abgelegt

Ebenso deutlich zurückgewiesen wurden in diesem Prozess mehrfach geäußerte Darstellungen, Sabri Weiterlesen

„Sabri Opfer des Staates“

Großes Kino beim OLG Düsseldorf: In einem 25-minütigen letzten Wort präsentiert sich Sabri Ben A. als Opfer und beklagt sein schlechtes Image. Sein Anwalt Martin Yahya Heising fordert Freispruch. Der deutsche Staat habe Sabri „provoziert“, rechtswidrig „schikaniert“ und damit „radikalisiert“, lautet seine Begründung. Mit Vergleichen zu RAF-Prozessen und dem Vorwurf politisch beeinflusster Urteile gerät Heisings Plädoyer zum Frontalangriff auf die Justiz als solche. Das Urteil wird am Freitag verkündet.

Sabri Ben A. spricht mit seinem Anwalt Martin Heising (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Wer einmal das fragwürdige Vergnügen hatte, live zu erleben, wie Sabri Ben A. Journalisten und andere kritische Zeitgenossen auf der Straße in bedrohlicher Manier eingeschüchtert hat, der glaubte am Montag vor dem 5. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) zuerst, einen völlig neuen Sabri zu erleben: In seinem rund 25-minütigen „letzten Wort“ flehte der 39-jährige Kölner um eine milde Strafe, präsentierte sich dabei als unschuldiges Opfer, treusorgender Familienvater, weinte gar zwischendurch und gab sich geläutert. „Ich werde nichts mehr posten“, versprach der Deutsch-Tunesier. „Ich will nur noch für meine Familie und meine Kinder da sein.“

Für mögliche Opfer der von ihm im Internet veröffentlichten IS-Videos bot Sabri Ben A. Wiedergutmachung an. Dem Staatsanwalt versprach er: „Sie werden nie wieder etwas von mir hören.“ Und für sein schlechtes Image hatte er keine Erklärung: „Bei mir deutet man alles negativ um“, klagte er. „Dieses Dämonisieren, dieses schlechte Bild von mir, finde ich schade.“ Seine wirklich letzten Worte lauteten nach fast einer halben Stunde: „Ich hoffe auf ein mildes Urteil. Insch’allah wird alles gut.“

Bei genauer Betrachtung seiner bühnenreifen Show fiel jedoch auf, dass es zu seinen früheren Weiterlesen

Staatsanwalt fordert fünfeinhalb Jahre für Sabri Ben A.

Die Staatsanwaltschaft fordert fünfeinhalb Jahre Haft für Sabri Ben A., unter anderem für die Unterstützung einer in Syrien aktiven Terror-Organisation. Darstellungen seiner Verteidigung, auf seinem Computer gefundene grausame IS-Videos seien ihm aus journalistischen Gründen zugeschickt worden, wurden beim Plädoyer als „abwegig“ und „wenig plausibel“ bezeichnet. Das Urteil gegen Ben A. soll nächsten Freitag verkündet werden.

Sabri Ben A. bei der Prozesseröffnung (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Beim Prozess gegen Sabri Ben A. wurde am Freitag vom 5. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) die Beweisaufnahme geschlossen. Gegen den Deutsch-Tunesier wird seit 6. Februar verhandelt. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2014 in Syrien die ausländische terroristische Vereinigung „Ahrar ash-Sham“ unterstützt zu haben, unter anderem mit militärischer Ausrüstung. Außerdem soll sich der heute 39-Jährige Kölner in den darauffolgenden Jahren im Internet als der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) nahestehender „Cyber-Jihadist“ betätigt haben. Sabri Ben A. gehört seit fast zehn Jahren zu den bekannteren Akteuren der deutschen Salafisten-Szene. Er sitzt seit Mai 2019 in Untersuchungshaft.

Unmittelbar nach dem Schließen der Beweisaufnahme hielt Oberstaatsanwalt Holger Heming sein rund 30-minütiges Plädoyer. Darin sagte er, Sabri habe sich „seit 2012 mit radikalen Glaubensinhalten identifiziert“. Dies belege seine Teilnahme an der Lies-Koranverteilaktion mit Abou Nagie. Seine Vorstrafen von 2012 bis 2014 belegen eine „aggressive radikalisierte Grundhaltung“. In seinen Weiterlesen