Offenbacher Puzzle

Fünfter Tag der Verhandlung gegen Aria L. vor dem OLG Frankfurt am 07.06.2016

Teil 1: https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/03/schoene-landschaft-mit-viel-blut/

Teil 2: https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/04/ausser-kontrolle/

Teil 3: https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/11/mucke-muckis-und-moschee/

Teil 4: https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/17/rechenschaft-vor-den-kuffar/

Da eine Zeugin, eine ehemalige Freundin von Aria L,. trotz Ladung beim letzten Termin nicht erschienen war und auch eine Kontaktaufnahme aus der Verhandlung heraus gescheitert war, ordnete der Richter am 17.05. an, dass die junge Frau zum gestrigen Termin vorgeführt werde. Allen Anwesenden – es waren wenige Personen im Zuschauerraum – schärfste der vorsitzende Richter ein, diesen geplanten Vorführungsversuch nicht weiterzugeben, damit die vorzuführende Person nicht gewarnt werde. Der Vorführungsversuch scheiterte allerdings. Zum nächsten Termin wird noch einmal ein Kontaktversuch unternommen.

 

Die Vernehmung einer Zeugin aus dem Polizeipräsidium Südosthessen war überaus interessant. So stellte die Beamtin die ganz erheblichen Bemühungen ihrer Behörde dar, Aria L. sozial aktionsfähig zu halten. Er galt als Gefährder. Aktuell wird nur ein weiterer Islamist im Zuständigkeitsbereich derart intensiv betreut (man fragt sich allerdings, ob das nicht eigentlich Aufgabe von VPN und nicht des Staatsschutzes ist). In der Spitzenzeit wurden neben Telefonaten bis zu 4 Betreuungstermine pro Woche absolviert. Das ging vom Kurztermin bis hin zur Begleitung auf dem Gang zur Schuldnerberatung, vom Kümmern um einen Paß bis hin zur Arbeitssuche. Der junge Mann hatte völlig sein Leben aus der Hand verloren, kümmerte sich um wichtige Dinge und Post kaum noch. Trainingstermine hingegen habe er wahrgenommen, nachts viele Stunden lang telefonieren können. Seine Kooperativität sei anfangs gut gewesen, habe dann aber nachgelassen. Aria L., das wird deutlich, war trotz intensivster Betreuung immer auf auf der Kippe und wurde trotzdem straffällig. Hinsichtlich des Einbruchs in das Bieberer Pfarrhaus in Offenbach wurde gegen ihn  und mehrere Kumpane ermittelt, auch wegen eines Fundes bei ihm bei einer Hausdurchsuchung. Die Kumpane sind heute auch teilweise abgängig. Das Verfahren wurde aber dann eingestellt.

Insbesondere Beamtinnen gegenüber habe er häufig ein provokantes Verhalten an der Tag gelegt. Die Autorität wurde ständig herausgefordert. Von 2 Schulen sei er wegen Schlägereien „geflogen“. Die Beamtin bedauert, dass Aria L. nicht mehr aus seinem bisherigen Leben gemacht habe; sie meint, da wäre mehr möglich gewesen. Nach der Trennung der Eltern habe er die Schule ganz aufgegeben. An geregelter Arbeit sei nur etwa ein Monat Halbtagsarbeit bekannt, von November bis Dezember 2014.

In einem der Fitness-Studios in Offenbach habe es einen gesonderten Raum gegeben, der von jungen Männern in Arias Umfeld genutzt worden sei. Dort habe man sich getroffen. Aria, das wird klar, hat sich auch während seiner Hinwendung zum radikalen Islam in einer Szene aufgehalten, die dem kriminellen Milieu zuzurechnen ist. So habe es insbesondere Kontakte zur Btm-Szene gegeben.

Zwischendrin stellt einer der Bundesanwälte fest, dass neben der Mutter, dem Bruder und noch einem Verwandten oder Freund auch die aktuelle Freundin des Angeklagten im Zuschauerraum sitzt. Der vorsitzende Richter nutzt die Gunst der Stunde und verpflichtet die junge Frau gleich im Saal zur Aussage. Sie wird aus dem Saal geschickt, bis die andere Zeugin fertig ist mit ihrer Befragung. Ihr wird eingeschärft, nicht wegzulaufen, weil es sonst unangenehme Folgen hätte.

Die Beamtin wird zur Freundin befragt, die bei Aria L. und seiner Mutter gewohnt hat. Die Beziehung sei schwierig gewesen, ein on/off Verhältnis. Diese Freundin hatte wegen einer Körperverletzung Strafanzeige erstattet, den Strafantrag dann aber zurückgenommen. Die Zeugin berichtet, die junge Frau habe ihr gesagt, Aria L. habe ihr mitgeteilt, er werde ihr „den Kopf abhacken, wenn er wegen ihr ins Gefängnis müsse“. Bei anderer Gelegenheit sei man in die Wohnung der Eltern der Freundin gerufen worden. Nach einer Trennungsankündigung durch Aria L. habe die junge Frau Möbel zerschlagen; sie habe sich dann auch auf eigenen Wunsch kurzfristig in die stationäre Unterbringung der Psychiatrie begeben.

Nach Fragen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung stellt auch der Angeklagte Fragen. So befragt er die Zeugin, ob er kooperativ war. Und auch, ob sie ihn heute ihrer Einschätzung nach noch beobachten müsse. Beides bejaht die Beamtin. Sie meint, sie habe bei seiner Prognose gar keine Wahl, er erfülle die Kriterien und sie habe die Befürchtung, dass er durch ein entsprechendes Umfeld wiederum zu falschen Handlungen gebracht werden könne. Zuvor hatte es einen kleinen Disput zwischen Gericht und Verteidigung gegeben, ob eine längere Einlassung  des Anwalts noch eine Frage sei bzw. ob die Voreinlassung nicht zu lang wäre. Die Zeugin wird entlassen.

Die aktuelle Freundin von Aria L. wir aufgerufen. Viele Stunden TKÜ von ihr und Aria L. sind aufgezeichnet; oft wurde die halbe oder ganze Nacht telefoniert.  Die 24 jährige Verkäuferin gibt an, sich aktuell zu kraftlos zum Arbeiten zu fühlen. Sie ist hübsch und zunächst fragt man sich, was ein solches Mädchen bei einem jungen Mann wie Aria L. finden mag. Ihre sehr schlichten Antworten lassen jedoch ahnen, dass allenfalls banalste Dinge des Lebens Gegenstand vieler nächtlicher Gespräche gewesen sein mögen. Sie sei Aria L.s Freundin seit März 2015, man habe sich aber schon im November 2014 kennengelernt. Sie betont, bei ihm bleiben zu wollen. Vieles, was sie äußert, bleibt vage; an einiges meint sie sich nicht mehr erinnern zu können. Ob das schwache Gedächtnis der Person der Zeugin geschuldet ist oder ihrem Wunsch, weiter bei Aria L. zu bleiben, bleibt auch unklar. Die junge Frau, die von seinen physischen Übergriffen auf andere Frauen weiß, ist der Meinung, Aria sei krank. Er sei sehr eifersüchtig. Sie findet es in Ordnung, wenn allgemein auf sie „aufgepasst“ werde, sie nicht alleine raus gehen dürfe.Sie findet nicht, dass ihr Freund strenggläubig sei; schließlich habe man als Strenggläubiger keine Freundin. Sie nennt Aria L. ihren Mann, sie kenne ihn, versichert sie. Ob sie schon einmal geschlagen worden sei von ihm? Die Zeugin zögert. Nicht richtig, meint sie dann. Der vorsitzende Richter hakt nach. „Aber so etwas unrichtig?“ Das räumt die junge Frau ein. Die Verteidigung bittet, ob die Zeugin und Aria L. sich einmal umarmen dürften. Das Gericht genehmigt dies. Die beiden gehen aufeinander zu, umarmen sich fest, küssen sich kurz. Ein schönes Bild, wüsste man nicht um die Gewalt, die von der einen Person immer wieder an Schwächeren ausgeübt wurde, assoziierte man nicht wie einen Schatten hinter der Umarmung das Machtgefälle zwischen den beiden, das ganz archaisch durch physische Überlegenheit gebildet wird. Sie lösen sich voneinander auf Weisung des Richters. Die junge Frau begibt sich zu Schwiegermutter und Schwager in spe.

Bevor die nächste Zeugin, die Kurzeit-Ehefrau, aufgerufen wird, gibt es Handzeichen zwischen dem Angeklagten und seiner Verwandschaft. Diese steht auf und verlässt den Saal. Das bleibt nicht unbemerkt von den anderen Prozeßbeteiligten. Aria L. wird darauf hingewiesen, dass ein solches Verhalten, noch von der Bank des Angeklagten seine Familie zu kontrollieren, zum einen nicht geduldet werde und zum anderen sich nicht positiv für ihn auswirke.

 

Die Zeugin möchte ihre Mutter neben sich im Zeugenstand. Die junge Frau wurde bei vergangenen Prozeßtagen als Person beschrieben, die Niqab getragen hat, aber laut Aria L. nicht einmal richtig beten konnte. Mutter und Tochter sind aus Essen Altenessen angereist. Der vorsitzende Richter erklärt beiden, dass es nicht hinnehmbar sei, dass ihr Mann bzw. ihr Vater bei ihm anrufe. Die Mutter trägt vielerlei Tätowierungen. Sie ist vielleicht erst 40, aber erscheint vorgealtert. Die Tochter, mit pink gefärbten Haaren, farblich passender Jacke und Hosen, also sehr „westlich“ gekleidet, ist etwa 20. Mit 16, erzählt sie, sei sie zum Islam konvertiert. In Altenessen gebe es viele Muslime. Mit ihrem Ex-Mann habe sie wenig vor der Hochzeit geredet, nur wenige Stunden ihn persönlich gekannt. Die Mutter habe Einwände gehabt. Auch sie habe sich mit ihr gemeinsam ca. 2 Stunden mit Aria unterhalten. Dann habe er Lau angerufen, der die Zeremonie vollzog. Einige Männer seien als Zeugen mitgekommen. Von dem Syrien-Aufenthalt habe er ihr erst nach der Hochzeit erzählt. Bilder mit Waffen habe sie gesehen, Bilder mit Köpfen nicht. Er habe ihr erzählt, er sei zum Helfen in Syrien gewesen. Sie sei viel alleine gewesen die 10, 14 Tage ihrer Ehe. Raus gedurft habe sie nicht. Sie habe geputzt und fern gesehen. Zunächst habe sie mit Aria L. nach Syrien gewollt, diese Meinung aber nach ein paar Tagen geändert. Den IS habe er abgelehnt, aber Al Nusra ok gefunden (sie sagt irgendwas mit „Nura“ und findet das richtige Wort dann, als man es ihr vorgibt). Die Zeugin wird entlassen. Vielleicht sind die pinkfarbenen Haare Zeichen einer jetzt anders gearteten jugendlichen Rebellion. Es wäre der jungen Frau zu wünschen.

Die Verteidigung trägt vor, Aria L. würde gerne wieder Besuch empfangen von seiner Freundin.Die Gegenseite widerspricht dem mit Hinweis auf den erfolgten Kontrollversuch. Das Gericht will darüber nachdenken.

Das Verfahren wird am 14.06.2016 fortgesetzt.

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