Der Fall Amen Dali zeigt Grundlegendes auf
Fortsetzung zu
https://vunv1863.wordpress.com/2016/03/04/seelenfang-statt-seelsorge/#more-3468
Der Mannheimer Imam Amen Dali agiert seit Jahren wohl unbehelligt und unentdeckt an der Heidelberger Uniklinik. Wie nun kam dies zustande, wie ist dies zu erklären? Welchen Eindruck vermittelt es, wenn sogar ein so prominenter Salafist unentdeckt oder unbehelligt bleibt, wenn man sogar jemandem wie ihm Zutritt zu schutzbedüftigen Personen und vielleicht sensiblen Bereichen gewährt?
Kleiner Exkurs zur Herleitung der muslimischen Seelsorge s.u.*
Das Land Baden-Württemberg hat sich vor einigen Jahren entschlossen, muslimische Seelsorge in der Breite anbieten zu wollen. Dies geht u.a. aus dem „Nachhaltigkeitsbericht“** 2014 des Integrationsministeriums hervor
„Auch im Gesundheitsbereich nimmt interkulturelle Öffnung eine wichtige Rolle ein. Das Ministerium für Integration rückt dabei einen Bereich in den Fokus, der bisher eher wenig Berücksichtigung gefunden hat: die islamische Krankenhausseelsorge. Eine wie von den christlichen Kirchen angebotene Seelsorge ist unter den Musliminnen und Muslimen bislang weitgehend unbekannt. Oft herrscht noch die Annahme vor, dass in Krisensituationen rein auf die Unterstützung der Familie vertraut werden kann. Doch die Lebenswirklichkeit der hier lebenden Musliminnen und Muslime hat sich mittlerweile geändert, sodass auch sie zunehmend auf professionelle Unterstützung angewiesen sind. Diese Unterstützung kann die islamische Krankenhausseelsorge bieten. Mit Unterstützung der Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg fördert das Ministerium für Integration die flächendeckende Ausbildung islamischer Krankenhausseelseelsorgerinnen und -seelsorger. Die Ausbildung basiert auf dem bereits erfolgreich erprobten Konzept des Mannheimer Instituts für Integration und interkulturellen Dialog e.V., das für die Metropolregion Rhein-Neckar bereits 21 islamische Seelsorgerinnen und Seelsorger ausgebildet hat. Diese verfügen über spezifisch islamische Kenntnisse beim Umgang mit kranken Menschen und können bei Bedarf herangezogen werden. Es ist beabsichtigt, bis 2017 insgesamt etwa 160 muslimische Seelsorgerinnen und Seelsorger zu qualifizieren.“
Klicke, um auf Nachhaltigkeitsbericht%20IntM%20-%2011%2012%2014.pdf zuzugreifen
Diese „Ausbildung“ kostet nicht ganz wenig, nämlich alleine vom Land rund 2000 Euro pro Seelsorger:
Klicke, um auf 15_5334_D.pdf zuzugreifen
Das war also für das mit dem Ministerium zusammenarbeitende Institut ein recht passables Geschäft. Dieses soll nach SPD-Parteiprogramm zur Flächendeckung hin weitergeführt werden.
Zu diesen rund 2000 Euro kommen der Eigenanteil in Höhe von 180 Euro und die Gebühren, die anderen Akteuren in Rechnung gestellt werden:
Klicke, um auf mannheimer-institut-islamische-seelsorge-flyer.pdf zuzugreifen
Das macht neugierig: Was macht dieses Institut (das ist kein geschützter Begriff!) noch? Dort interessanter Weise unter dem Titel „Islamic Coucil of Mannheim Institute“:
http://www.halal-zertifizieren.de/
Folgerichtig ist man auch hier gelistet:
Vereinigte Arabische Emirate Listung
Vorbehaltlich einer Sichtung des nichtelektronischen Vereinsregisters findet sich im elektronischen Vereinsregister der Bundesländer kein solcher Verein mit Sitz Mannheim.
Das Impressum gibt folgerichtig auch keine VR-Nummer her. Als Adresse ist U5, 22 angegeben, s.u.:
http://www.mannheimer-institut.de/impressum
Unter Kontakt nur dieses
Das ist sehr kryptisch. Besonders merkwürdig, wenn man öffentliche Gelder bezieht, wofür üblicherweise sehr genau geschaut wird, an wen es geht. Das Konto muss ja einer Organisation gehören und die Mittel sollten nicht auf die Konten von Einzelpersonen gehen (was zu überprüfen wäre). Die Rückwärtssuche nach der Festnetznummer bleibt erfolglos. Das gibt es, wenn der Rückwärtssuche widersprochen wurde.
http://www.halal-qm.net/index.php/impressum
Auch dort wurde der Rückwärtssuche widersprochen.
Spätestens bei der Denic hören solche Späßles jedoch meist auf:
Aus dem Flyer von 2013 geht hervor, der Verein habe früher einen anderen Namen innegehabt:
Leider wird jedoch auch dieser Verein nicht im Registerportal ausgewiesen. Es besteht zwar keine Eintragungspflicht für Vereine. Es ist jedoch wegen der größeren Rechtssicherheit im geschäftlichen Umgang nicht statthaft, zu behaupten, man sei eingetragen und ist es in Wirklichkeit nicht. Vielleicht hat man die Übertragung in das elektronische VR nur nicht vollzogen, also den alten Vereinsmantel auch bei Änderung des Namens nicht zugänglich gemacht? Das alleine müsste jedoch noch nichts heißen.
Bei der Wikipedia ist angegeben, dass das „Institut“ gegründet worden war, um den Bau einer Moschee zu flankieren, die der DITIB zugehörend ist:
https://de.wikipedia.org/wiki/Yavuz-Sultan-Selim-Moschee
http://www.ditib-ma.de/global/impressum/
Die baden-württembermberigische Landesregierung gibt also – leicht getarnt über das „Mannheimer Institut“ – Mittel im Prinzip an die DITIB, auch wenn das rechtlich eine getrennte Entität sein mag. Daneben gehen noch Gelder der Stadt Mannheim nach Eigenauskunft an das Institut.
Das kann man machen, wenn man denn unbedingt will. Etwas mehr Transparenz wäre jedoch auch für die entscheidenden Abgeordneten sicherlich wünschenswert. Vielleicht gibt es ein paar berechtigte Fragen mehr, wenn die Gelder offen an die DITIB gehen denn an ein „Mannheimer Institut“, mit dem man „schon seit Jahren so erfolgreich zusammenarbeite“. Es wundert dann auch kaum noch, dass ein Prediger wie Amen Dali bei einer solchen „Ausbildung“ wenig auffällt. Das ist dann nur noch ein besonders frommer Bruder, über die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist man dort evtl. nicht informiert oder nimmt diese als weniger relevant wahr.
Das Grundlegende am Fall ist, dass über vielerlei Finten, Umbenennungen, Nebenschauplätze, Unter- und Überorganisationen Transparenz aktiv verhindert wird. Es werden gut klingende Namen gewählt, die einen Bezug zur Ursprungsgruppe auf den ersten und zweiten Blick nicht mehr vermuten lassen. Assimilation nur durch Sprache, nicht hinsichtlich der Inhalte. Und hier konkret: Was war falsch am alten Namen? Offensichtlich wollte man ein neues Image. Kommunale und Landes-Akteure blicken also gewollt nicht mehr durch, es wird nur noch auf das bereits entworfene Bild geschaut und nicht mehr darauf, was wirklich dahinter steht. Die kommunalen Akteure wechseln, man selber denkt langfristiger und macht seine Schachzüge. So kommt es dahin, dass Personen die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, gleichzeitig öffentliche Gelder erhalten können. Und sei es nur für die geförderte Ausbildung, die sie dann auf ihre Weise nutzen. Das findet in vielerlei Varianten statt. Und nicht nur in Baden-Württemberg.
Die Nutzung der öffentlichen Hand, wenn es um Gelder geht, bei gleichzeitiger Ablehnung des Gemeinwesens, wenn es um Inhalte geht, ist nicht akzeptabel. Wird eine Aufgabe delegiert, so muss das Gemeinwesen Sorge dafür tragen, dass mit den öffentlichen Geldern nicht Personen und Institutionen unterstützt werden, die gegen das Gemeinwesen arbeiten. So nachweislich arbeiten, dass sie unter Beobachtung stehen.
Da besteht Gesprächsbedarf.
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Nachtrag/Korrektur:
Ein freundlicher Mannheimer Leser machte mich darauf aufmerksam, dass die Angabe „U5, 22“ doch entgegen der Erstannahme eine gültige Adresse darstelle. Das Institut habe möglicherweise Räumlichkeiten im Erdgeschoß angemietet, wohl in den Räumen des ehem. Hatay Vereins (Aufnahme von 2008):
Ungeachtet dieses Mannheimer Spezifikums sind die anderen Funde/Angaben korrekt.
update 13.03.2016, 10:56 Uhr
* Analog zur religiösen Betreuung, die Kirchen organisieren, soll seit einigen Jahren auch muslimische Seelsorge an Krankenhäusern angeboten werden. Es ist prinzipiell nichts daran auszusetzen, sich dies zu wünschen. Da es so etwas wie Seelsorge im Islam eigentlich nicht gibt, wurde das Konzept der christlichen Seelsorge übernommen. Zwischen dem Gläubigen und seinem Gott steht im Islam kein Vermittler, so dass die Kopie der christlichen Herangehensweise mehr unter dem Aspekt steht, als Muslim für den anderen Muslim in einer persönlichen Notlage und Grenzsituation da zu sein. Gegebenenfalls kann der muslimische Ansprechpartner noch dafür sorgen, dass die gewünschten Riten vor dem Tod glaubhaft zugesichert werden, um eine Beruhigung des Sterbenden zu bewirken. Bei Personen, deren Zustand sich wieder bessern wird oder die nicht final erkrankt sind, kann der muslimische Seelsorger dabei helfen, besondere Wünsche zu artikulieren, wenn er auch nicht in seiner Funktion ist, um solche Wünsche erst zu wecken. In der besonderen Situation erst herzugehen, ein schlechtes Gewissen zu machen und dafür zu sorgen, dass der muslimische Patient sich an die Regeln, denen sich der Seelsorger verpflichtet fühlt, hält, kann bei unbedachter Wahl des Seelsorgers auch eine Rolle spielen. Ein Muslim, so ist die spezielle Konstruktion, gewinnt eigene spirituelle „Boni“, wenn er auf die Einhaltung dieser Regeln beim Glaubensbruder dringt, weniger wenn er den Glaubensgenossen nur als Mensch unterstützt. Auch das Konzept der Beichte ist dem Islam fremd, da nach Binnensicht sowieso ständig Buch geführt wird über die Handlungen.
* * Unabhängig von allem anderen kann in dem Bericht befremden, dass fast ein Drittel des Berichts sich mit der Ausstattung des eigenen Ministeriums befasst, während andere Bereiche sehr kurz abgehandelt werden.
Ein Artikel zur Causa:
http://www.rheinpfalz.de/lokal/aus-dem-suedwesten/artikel/wie-ein-islamist-klinikseelsorger-wurde/
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