Berliner Selbstbilder

Über die Neuköllner Begegnungsstätte (NBS) und ihren Imam Taha Sabri sowie einen Jugendimam, Mohamed Matar (BILD: „Radikal-Imam“ von der Breitscheidtplatz-Gedenkfeier letzten Dezember) war hier schon etliche Male berichtet worden. Die Einrichtung wird vom Berliner Verfassungsschutz der Muslimbruderschaft zugeordnet. Der Deutschlandfunk gefällt sich jedoch darin, mehr Marketing für die Einrichtung zu senden. Verantwortet wird der Beitrag von dem Journalisten Igal Avidan.

Der Vorstand der NBS verfolgt eine klassische Doppelstrategie, die in Mehrheitsgesellschaft und „eigener“ Community jeweils ein anderes Bild, ein geradezu gegensätzliches Konstrukt, erzeugt, Diese Doppelstrategie wird in sehr vielen Kommunen gleichermaßen verfolgt. Eine allgemeine Einordnung, warum das problematisch ist, kann man hier finden:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/01/01/muslimbrueder-ein-puzzle-mit-vielen-teilen/

Die Zuordnung der NBS lässt sich gut begründen und breit und eindrucksvoll an den Handlungen und Betätigungen der wichtigen Akteure belegen. Trotzdem versuchen einige interessierte Personen in Politik, Stadtgesellschaft und leider auch Journalismus, wesentlich das Eigenmarketing von Berliner  Muslimbrudereinrichtungen als die statthafte Sicht zu propagieren. Nicht in der Lage mit Ambivalenzen umzugehen, werden hehre Worte gewählt. Manchmal wird in verschleiernder Absicht sogar ein Konzept aus dem Strafrecht, das eigentlich dem Schutz eines Beschuldigten gegen den anklagenden Staat dienen soll, vorgeschoben, um die mehrheitsgesellschaftliche Wahrnehmung von Eigenbekundungen (!) des Betreffenden in vermeintliches Unrecht zu setzen. Mehr Paternalismus und positiver Rassismus ist kaum vorstellbar, wenn Personen der Öffentlichkeit einreden wollen, gegen die Eigenzuordnung Mündiger gelte die „Unschuldsvermutung“. Oder sie sich gar weigern, die andere Seite wahrzunehmen. Es gibt also wohlmeinende Personen, die andere erwachsene mündige Personen wegen ihrer Handlungen derart in Schutz nehmen, dass sie ganz unmündig erscheinen: Ab wann darf man einem Erwachsenen seine freiwilligen Handlungen zurechnen? Nur dann, wenn es diesem Erwachsenen gefällt?

Ein aktuelles Beispiel, bei dem ein berichtender Journalist wohl nicht Willens ist, Erwachsenen ihre Handlungen zuzurechnen und dafür lieber einem ganzen  Feuerwerk an Testiimonialbekundungen Raum gibt, ist dieser Beitrag im Deutschlandfunk von Igal Avidan zur NBS:

https://www.deutschlandfunk.de/berliner-moschee-ein-imam-zwischen-den-stuehlen-100.html

3.v.l. hinten Taha Sabri beim radikalen Rat der Imame und Gelehrten

Die mittige Definition der Ziele der Muslimbruderschaft ist als Zitat gekennzeichnet. Von wem ist allerdings erst nicht ersichtlich. Es entstammt den Berliner Verfassungsschutzberichten, der allgemeinen Einordnung der Bewegung. Im Zitat wird unscharf von einem „Spektrum“ gesprochen, das Weiterlesen