NBS: Nie sollst du mich befragen…

Über eine Pressemitteilung der Neuköllner Begegnungsstätte

Als vor einigen Wochen der neue Berliner Verfassungsschutzbericht herauskam, fand die hier auf dem Blog bereits mehrfach betrachtete Berliner Einrichtung „Neuköllner Begegnungsstätte e.V.“ bzw. die „Dar as salam Moschee“ recht breite Erwähnung. Der Verein wird unterschiedlich beurteilt.Teils nach seinem Eigenmarketing, nachdem er eine Lichterscheinung der Berliner Integrationsbemühungen ist, teils nach den anderen Vorgängen, die in der Einrichtung auch stattfinden, aber vom Verein zur Mehrheitsgesellschaft hin nicht kommuniziert werden. Es gab in der letzten Zeit eine Berichterstattung, die weniger die Eigendarstellung als vielmehr kritische Fragen in den Vordergrund stellte. Auf den Verfassungsschutzbericht hin und diese Berichterstattung reagierte der Verein nunmehr mit einer erneuten Pressemitteilung, die diese Eigendarstellung erneut in den Vordergrund schob.

Zunächst wird diese Einordnung des Verfassungsschutzes kritisiert:

Die IGD hat Verbindungen zu einer Reihe von Vereinen. In Berlin zählen hierzu das „Interkulturelle Zentrum für Dialog und Bildung e.V.“ (IZDB), das „Islamische Kultur- und Erziehungszentrum e.V.“ (IKEZ), die „Neuköllner Begegnungsstätte e.V.“ (NBS), auch bekannt als
„Dar as-Salam Moschee“, und das „Teiba Kulturzentrum zur Förderung der Bildung und Verständigung e.V.“ (TKZ).

https://www.berlin.de/sen/inneres/verfassungsschutz/aktuelle-meldungen/2017/artikel.613058.php

In der Pressemitteilung wird ostentativ gerätselt:

Aufhänger hierfür war bislang eine nicht näher benannte Verbindung zur „Islamischen Gemeinschaft Deutschlands“ IGD, die wiederum als Ableger in Deutschland der Muslimbruderschaft gilt.

http://www.nbs-ev.de/presse

Nun, dem kann man abhelfen. Man kann näher benennen (und der RBB hat ja schon etliches benannt, was in der Pressemitteilung keinen Raum fand).

Da ist zunächst die Meldung zur Ordensverleihung an den Herr Sabri, der Imam der NBS ist, auf der Seite der IGD:

http://igd-online.de/2015/10/02/verdienstorden-fuer-imam-mohamed-taha-sabri/

Sie wurde wohl mittlerweile gelöscht. Ist man nicht mehr stolz auf die Verleihung an Herrn Sabri? Aber im webarchiv findet sie sich natürlich noch:

https://web.archive.org/web/20160920141522/http://igd-online.de:80/2015/10/02/verdienstorden-fuer-imam-mohamed-taha-sabri/

Und auch auf der Facebook-Seite der IGD findet sich noch was, sogar mit schönem Bild (wer löscht, sollte ein gutes Gedächtnis haben):

Gar eine Pressemitteilung der IGD wegen der Ordensverleihung für einen Mann, der gar nicht dazu gehört? Also, Ahmad Mansour bekam diesen Orden auch. Er steht nicht in Verbindung zur IGD und bekam auch keine Pressemitteilung. Passt. Allem Anschein nach scheinen als Verbindungen doch u.a. die Betätigungen des Herrn Sabri zu benennen zu sein, die die IGD breit herausstellt (PM!). Wenn der Herr Sabri (als NBS-Vertreter) die Verbindungen des Herrn Sabri (als von Seiten der IGD Belobigter) fragwürdig findet, so hätte der Herr Sabri (als NBS-Vertreter) sich zunächst diese Nennungen und damit Vereinnahmungen durch die IGD verbitten müssen. Er hat es lange (noch im Google-Cache vom 22. August dieses Jahres, also wohl erst frisch gelöscht) hingenommen, dass das Bild der NBS verwendet wurde. Das findet sich hier:

http://nbs-ev.de/aktionen-und-events/47-verleihung-des-verdienstordens-2016

Das geschah entweder mit Billigung oder wurde ohne Erlaubnis auf dem Facebook-Account der IGD verwendet. Da es dem Anschein nach nicht verlinkt ist, sondern eingebunden, ist es der IGD also entweder zur Verfügung gestellt worden oder man hat es so verwendet.

Die NBS hätte sich also – bevor sie Dritte öffentlich maßregelt – erst einmal an die IGD wenden müssen, um die Bildverwendung zu klären, die ja zu einem angeblichen Missverständnis beiträgt. Wenn die IGD ungewollt Bilder verwendet oder gar lobpreisende Pressemitteilungen macht, muss man sich an diese wenden, nicht an Dritte, die dies nur aufgreifen. Es gibt kein Recht darauf, nur von der „eigenen“ Community wahrgenommen zu werden. Öffentlichkeit heißt, dass einjeder Bezug darauf nehmen kann.

Weiter zum nächsten Vorwurf in der NBS-Pressemitteilung:

Die Vorwürfe wurden nun unter anderem erweitert durch vermeintlich offenkundige Verbindungen zum „Fatwa- Ausschuss-Deutschland“ FAD.

Die NBS widerspricht den, im Verfassungsschutzbericht 2017 veröffentlichen, Angaben und Schlüssen des Landesamtes für Verfassungsschutz Berlin. Die NBS wird rechtliche Schritte einleiten und eine Stellungnahme ihres Rechtsbeistands zu den einzelnen Vorwürfen zum gegebenen Zeitpunkt veröffentlichen.

Hier verhält es sich ähnlich.

Eine Veranstaltung wurde vom Deutschsprachigen Muslimkreis Braunschweig so kommentiert:

Mit Beteiligung von Gelehrten und Imame aus dem Inn- und Ausland wurde der Fatwa Ausschuss Deutschland am 12.03. 2016 ins Leben gerufen!
Thema der ersten Veranstaltung war „Die Gründe für Unterschiede beim berechnen der Gebetzeiten und die Möglichkeit sie zu vereinheitlichen“, mit Beiträgen von Herr Ilhan Belgu (IGMG), Dr. Mustafa Dadas (DITIB), Dr. Khaled Hanafi (Vorsitzender des FAD), Dr. Ali Al-Korradaghi (Generalsekretär des internationalen Verbandes der Muslim. Gelehrten), Dr. Abdullah Al-Godeia (Europ. Fatwa Ausschuss), Dr. Omar Abdel-Kafi, Scheikh Nehat Abdul Quddus (IGMG) u. Dr. Hussein Halawa (Europ. Fatwa Ausschuss)!

 

Da sind auch Bilder wie dieses angehängt, Bilder wohl u.a. aus der NBS:

 

Der Deutschsprachige Muslimkreis Braunschweig wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz klar der IGD zugeordnet, S. 294:

Klicke, um auf vsbericht-2012.pdf zuzugreifen

Besonders nichtvermeintlich, will sagen, ganz klar, sieht es der Fatwa-Ausschuss selber:

 

Und noch ein paar schöne Bilder aus der NBS:

Auch hier wird der Eindruck durch den DMK und den Fatwa-Ausschuss erzeugt. Diese beiden Quellen sind nicht nur übereinstimmend in ihrer Aussage, sondern entstammen auch der „eigenen“ Community. Es ist ganz unbillig, diejenigen öffentlich anzugehen und der Lüge zu zeihen, die Behauptungen Dritter aufnehmen, deren Urheber man aber offensichtlich 1,5 Jahre und weiterhin (!) gewähren lässt. Ein Vorgang wird aber nicht durch die Person des Berichtenden wahr oder unwahr, sondern dadurch, ob der Vorgang nachweislich wie beschrieben stattfand. Da hier zwei öffentliche Einlassungen bzw. Beschreibungen gegen die nunmehr aktuelle Sichtweise bzw. Darstellung in der Pressemitteilung der NBS stehen und die NBS diese Beschreibungen nur zu Dritten, aber nicht den Urhebern gegenüber anmahnt, erscheint die Pressemitteilung als eine Ansammlung wohlfeiler Schutzbehauptungen.

Als geeignete Ansprechpartner für den übrigen Vorstand der NBS erscheinen, wollen sie vermeintliche Falschzuschreibungen über ihren Verein ausräumen, demzufolge der Herr Sabri, die IGD, der DMK und last but not least der Fatwa-Ausschuss Deutschland. Man sollte sich also dorthin wenden und nicht Dritten allerlei unterstellen.

Zum Abschluss muss man der NBS einen Sinnspruch von dem Personenkreis, mit dem die NBS vermeintlich nichts zu tun hat, ans Herz legen:

 

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..