Wie von der IGG PR gegen Belege gesetzt wird
[update wegen Bilderlöschung, siehe unten, 17.04.2018]
Die Islamische Gemeinde Gießen (IGG) war schon mehrfach Thema auf diesem blog:
https://vunv1863.wordpress.com/2018/02/23/giessen-doppelte-buchfuehung/
In einer aktuelle Ausgabe des Gießener Anzeigers wird nun vom Blatt eine weitere Darstellung verbreitet, die wiederum mehr die Meinung der Betroffenen denn die Belege zentriert:
Der Vorsitzende der Gemeinde, Dr. Diaa Rashid stellt sich selber als Opfer dar, wortgewaltig flankiert von Aiman Mazyek, dem Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime (ZMD). Eine Information, dass Herr Mazyek in seinem Verband genau den Dachverband drinnen hat, also die IGD, die wiederum Interessenvertretung ist für Organisationen, die Bezüge zur Muslimbruderschaft haben, erwartet man vergeblich. Das wäre eine wichtige Infiormation für den Leser gewesen, dass sich da sozusagen die Interessenvertretung zu Wort meldet. Von diesem ist auch die bislang nicht öffentlich bekannte Behauptung, Diaa Rashid sitze im Aufsichtsrat des ZMD:
„… berichtet der Vorsitzende des Zentralsrats, dessen Aufsichtsrat Rashid angehört. Mazyek beobachtet, dass die Diffamierung und Diskriminierung über Blogs und Internetportale in den letzten Jahren zugenommen habe. „Diese privaten Verfassungsschützer, die in Wirklichkeit als selbstgerechte Denunziationsplattformen daherkommen, schaden unserer Demokratie und spielen zudem den Rechten extrem in die Hände“, analysiert der Zentralratsvorsitzende.“
Es ist ein spannendes Verständnis von „Demokratie“ (kleiner gehts wohl nicht), wenn dier Bezug auf EIGENzuordnungen von öffentlich agierenden Erwachsenen als demokratiegefährdende Denunziation bezeichnet wird. Eine Frage: Die Personen aus der eigenen Community, die die Botschaften des RIGD, die r. Rashid verbreitete, oder Dr. Rashids Bilder teilten, „denunzieren“ die auch oder nehmen die statthaft wahr? Ein Aschenputtelprinzip von Öffentlichkeit? Die einen dürfen wahrnehmen und kommentieren, die „Falschen“ wiederum nicht? Worin genau besteht die „Denunziation“? Öffentlicher machen, als der öffentlich machende Akteur, der SELBER am Beginn dieser nun für ihn unangenehmen Kausalkette steht?
„Ich war bei der Veranstaltung der IGD, weil dort so viele von den Gelehrten waren, von denen ich mich verabschieden wollte“, erinnert sich der Pohlheimer.“
Das war nur eine Sache, zu der nun diese halbgare Erläuterung geliefert wird, die aber nicht mal binnenkonsistent ist. Warum sollte ein Muslim, der mit dieser ganzen Szene eher wenig zu tun hat, davon ausgehen, dass er ausgerechnet dort viele Bekannte treffen könnte, von denen man sich verabschieden möchte? Aber geschenkt.
Es gibt ja Weiteres* (update 17.04.2018: Einige Fotos wurden entfernt. Deswegen einige Beispiele aus Sicherungen, die zu Beweiszwecken getätigt wurden.). Herr Dr. Rashid mit bekannten Akteuren:, darunter Khaled Hanafy und Mohamed Ibrahim. Und natürlich dem Studiendekan des EIHW, dem Herrn Obaida:
Aus dem Artikel:
„Die Gemeinden und Moscheen machen in erster Linie Seelsorge und religiöse Betreuung“, erklärt Mazyek, der der „Deutschen Islamkonferenz“ als Mitglied angehört. Die meisten Gemeinden seien völlig damit überfordert, die ganze Bandbreite der Politisierung und Kriminalisierung zu übersehen, die sich hinter solchen Misstrauensdiskursen verbergen kann.“
Dr. Rashid war also – nur fürs Protokoll – in folgenden Gremien (evtl. nicht vollständige Liste) zugange:
– Vorstand der IGG
– Aufsichtsrat des ZMD (nach Auskunft des Vorsitzenden)
– Generalsekretär der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen (nach Vereinsregisterauszug vom 05.04.2018)
– immer wieder beim RIGD
– Mitglied beim DIV (bzw. die IGG)
In der Gesamtschau wirkt das nicht wie eine „Überforderung“ einer eigentlich ganz unpolitischen, unbeteiligten Person. Dass da jemand, der nur halb des Googelns und Lesens mächtig ist, überfahren wurde. Sondern das wirkt wie eine relevant vernetzende Tätigkeit eines Multi-Funktionärs (was statthaft ist). Mazyeks Argument beleidigt zudem (neben den Lesern, aber das ist v.a. auf den Journalisten zurückzuführen) die Intelligenz von Dr. Rashid. Dr, Rashid ist Facharzt. Er hält Vorträge in islamischen Einrichtungen. Da den „Gretchenbonus“ in Anspruch nehmen zu wollen ist schon recht unverfroren. Herr Mazyek und Dr. Rashid versuchen ja dem Anschein nach, unterstützt vom berichtenden Journalisten Herrn Scholz mit dessen Wortwahl, den Lesern zu vermitteln, dass die Sicht des Verfassungsschutzes aus „Unterstellungen“ bestünde. Dass also – sinngemäß – eine finstere Macht Herrn Dr. Rashid etwas unterschöbe. Ab wann gilt denn eine Eigenzuschreibung und Verortung? Das Problem ist nur, dass vieles belegte eigene Betätigungen von Herrn Rashid sind. Man geht bei nicht nur einer verfassungsfeindlichen Organisation aus und ein, macht nette Bilder und ist trotzdem unbeteiligt? Man darf dieser erwachsenen, geschäftsfähigen Person die eigenen Handlungen nicht zurechnen, weil man sonst seine Rechte verletzte? Vielleicht sollten sich Dr. Rashid, Herr Mazyek aber vielleicht auch der Herr Scholz einmal über den Charakter von „Öffentlichkeit“ informieren. Es gibt kein Recht darauf, nur in der gewünschten Art und Weise wahrgenommen zu werden (dazu gibt es höchstrichterliche Entscheidungen, z.B. BGHE VI ZR 386/13, zum Komplex auch BVerfG 1 BvR 967/15). Das sieht insofern der Verfassungsschutz so, das sieht der VGH so, das sehe ich so, wie überhaupt jeder, der Erwachsene bei Wort und Tat nimmt.
In der Entscheidungsbegründung des VGH finden sich eine Vielzahl erhellender Informationen zur IGG, zum RIGD, zur IRH und zur IGD. Die Entscheidung ist unbedingt lesenswert:
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8021065
Daraus:
„Dazu hat er (der vorherige Interims-Vorsitzende, SHM] in der Sicherheitsüberprüfung durch das Ordnungsamt der Universitätsstadt Gießen am 16. Dezember 2011 ausgeführt, dass er nicht mehr in der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) aktiv gewesen sei, als diese in Verfassungsschutzberichten erwähnt worden sei.“
Die Organisation, in der der Herr Rashid als Generalsekretär eingetragen ist, stand auch schon unter Beobachtung. Wie sich alles wiederholt, der IRH bot damals zu der Beobachtung durch das Land Hessen, 2005, eine quasi identische Argumentation auf:
„Der Vorsitzende der IRH hat sich im Juni in einer Presseerklärung und in weiteren öffentlichen Äußerungen massiv gegen die Landesregierung gewandt und ihr eine Diffamierungskampagne wegen der Beobachtung durch den Verfassungsschutz unterstellt. In diesem Zusammenhang ist eine Klage gegen die Beobachtung und die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht anhängig. Auch hat der Vorsitzende seinen Antrag auf Einbürgerung zurückgezogen.“
Klicke, um auf vsbericht2005.pdf zuzugreifen
„Daraus entwickele sich eine Argumentationskette, bei der aus dem Foto ein Kontakt abgeleitet und die betroffene Person über mehrere Schritte kriminalisiert werde.“
Kette? Aber das ist doch ganz unnötig (wie so häufig). Hier wieder beim RIGD (ausgetauscht, wegen der gleichen Gründe wie oben, {Hase und Igel ist wenig sinnvoll, SHM]):
Weiter vom VGH:
„Angesichts der oben beschriebenen Doppelstrategie der in Europa agierenden Strömungen der MB bzw. der ihr nahe stehenden Organisationen ist es gerade diese legalistische Strategie, mit der auch der RIG seine gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen verfolgt. Dementsprechend scheidet eine Differenzierung zwischen einbürgerungsunschädlichen und verfassungsfeindlichen Bestrebungen der Organisation aus, so dass die Unterstützungshandlungen des Klägers – selbst wenn sie unter dem oben beschriebenen inneren Vorbehalt stünden – als Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen zu qualifizieren sind. Vor diesem Hintergrund kommt auch eine glaubhafte Abwendung der Unterstützung von Bestrebungen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG nicht in Betracht. Denn ein solches Sich-Abwenden setzt eine Änderung der inneren Einstellung voraus, was wiederum voraussetzt, dass der Einbürgerungsbewerber jedenfalls einräumen muss oder zumindest nicht bestreiten darf, in der Vergangenheit Bestrebungen im vorgenannten Sinne unterstützt zu haben, und dass er derartige Unterstützungshandlungen, insbesondere deren Verfassungswidrigkeit nicht verharmlost oder bagatellisiert “
Aus dem Artikel des Gießener Anzeigers:
„Deshalb haben die Mitglieder um den IGG-Vorsitzenden Dr. Diaa Rashid juristische Schritte eingeleitet.“
Gegen wen? Gegen Dr. Rashid, der sich so zeigte – eigenverantwortlich?
Gegen den Verfassungsschutz? Gegen den VGH?
Man darf gespannt sein.
Auch auf die Idee, aus dem seit anderthalb Jahren unter Beobachtung stehenden DIV auszutreten, kam der Herr Rashid wohl erst durch die Berichterstattung:
„Die IGG hat nun angekündigt, den DIV aufgrund der Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu verlassen. […]
Insofern wirkt es wenig überzeugend, wenn der Vorstand der IGG nun gegenüber dem Gießener Anzeiger (Samstagausgabe) behauptet, man habe erst jetzt Kenntnis erhalten von der Einschätzung des DIV durch den Verfassungsschutz und habe daher auch erst jetzt entschieden, den Verband zu verlassen. Dass die Entscheidung des LfV Hessen, den DIV unter Beobachtung zu stellen, schon damals ein Thema auch in der IGG gewesen sein muss, zeigt auch ein Blick auf die Facebook-Seite des DIV. Ein Beitrag, in dem die Beobachtung durch den Verfassungsschutz im Oktober 2016 kritisiert wurde, wurde von einem Amtsvorgänger Rashids gelikt.“
Auch hier wieder wurde erst geleugnet, davon gewußt zu haben. Erst der Nachweis hob die öffentlich zelebrierte Amnesie zur Mehrheitsgesellschaft hin auf.
Man fragt sich also, was das soll.
Eines ist jedenfalls offensichtlich: Wie schon im Fall der Islamischen Jugend Gießen wird die Wahrheit in homöopathischen Dosen eingeräumt, wenn man gar nicht mehr anders kann.
Eine „vertrauensvolle Partnerschaft“, wie die Stadt Gießen neulich schrieb, erscheint mit solchen Akteuren nicht möglich. Ein Vertrauensvorschuss ist freundlich und gut. Aber der wurde nun bis zum letzten Tropfen ausgeschöpft. Ab einem bestimmten Punkt will Vertrauen unter Erwachsenen verdient sein. So funktioniert das aber nicht.
*
Die Bilder zeigen Dr. Rashid beim RIGD und bei Betätigungen im Verbund mit anderen dieses Gremiums bzw. Betätigungen dieses Gremiums.